Autor Thema: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle  (Gelesen 185714 mal)

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Offline be-eh

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #405 am: 12. Dezember 2016, 16:24:49 »
Warum gehst Du davon aus, daß der Angeklagte zum Zeitpunkt der Revision bereits sitzt? Das ist nur bei U-Häftlingen so.

Das ist ein Missverständnis, vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt. Es ging erstmal um den konkreten Fall und dann später erst um die allgemeine Frage. Ich versuche, es nochmal deutlich zu formulieren:

Fitzek sitzt ja in U-Haft. Wenn er jetzt als in der U-Haft Befindlicher verurteilt wird, dann bleibt er ja wohl erstmal sitzen. Dann eben nicht mehr in U-Haft, sondern eben in der "richtigen" Haft, die im Urteil steht. Oder ist das schon mein Denkfehler? Ist denkbar, dass Fitzek aus der U-Haft heraus zu 2 Jahren verurteilt wird, und dann rauskommt, nur um dann draußen eine Einladung zum Haftantritt zu bekommen?  Ich würde doch eher vermuten, dass er direkt "drinbleibt".

Aber ich frage ja deshalb, weil ich kein Jurist bin und die Regeln nicht kenne (und auch zu faul bin, nachzusehen, muss ich ehrlich zugeben).

Und die Anschlussfrage: Wenn das so ist, dass ihn der Knast gleich "drinbehält" - dann ist ein Erscheinen vor der Revisionsinstanz natürlich fraglich, wenn dort auch ohne ihn verhandelt werden kann. Oder werden die Termine dann üblicherweise so gelegt, dass er teilnehmen kann und er wird dann kostenlos dorthin befördert?

Und jetzt nochmal die allgemeine Frage: Wenn das so ist, wie ich es skizziert habe, dann würde das ja bedeuten, dass bei schweren Straftaten mit entsprechenden Haftstrafen die Beteiligten in der Regel vor der Revisionsinstanz nicht antanzen. Denn sie sitzen ja aufgrund des Urteils der Vorinstanz im Knast und können deshalb nicht teilnehmen. Ich habe dazu keine Meinung, ich bin nur neugierig.

@hair mess: Naja, ich gehe davon aus, dass die U-Haft doch beendet ist, wenn die reguläre Haft beginnt. Oder ist das auch eine falsche Laieneinschätznug meinerseits?
« Letzte Änderung: 12. Dezember 2016, 16:32:13 von be-eh »
 

Offline Neuschwabenland

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #406 am: 12. Dezember 2016, 16:35:12 »

Fitzek sitzt ja in U-Haft. Wenn er jetzt als in der U-Haft Befindlicher verurteilt wird, dann bleibt er ja wohl erstmal sitzen. Dann eben nicht mehr in U-Haft, sondern eben in der "richtigen" Haft, die im Urteil steht. Oder ist das schon mein Denkfehler?

Warum sollte er in den Regelvollzug kommen, wenn das Urteil durch die Revision noch gar nicht rechtskräftig ist?

Nach meiner Laienmeinung bleibt Fitzek bis zum Eintritt des rechtskräftigen Urteils in U-Haft.
« Letzte Änderung: 12. Dezember 2016, 16:40:25 von Neuschwabenland »
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Offline Sandmännchen

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #407 am: 12. Dezember 2016, 17:26:34 »
Wenn die Fluchtgefahr fortbesteht, bleibt er drin. Wenn - im allgemeinen Fall - die U-Haft nur wegen Verdunkelungsgefahr angeordnet war, kann ich mir vorstellen, daß der Angeklagte nach der letzten Tatsacheninstanz freikommt, schließlich entfällt dann normalerweise der Haftgrund.

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Offline Knallfrosch

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #408 am: 12. Dezember 2016, 19:34:26 »
Peter sitzt derzeit in U-Haft, weil ein Gericht einst einen Haftbefehl erlassen hat und Haftprüfungstermine bei der zuständigen Strafvollstreckungskammer für ihn unerfolgreich verlaufen sind. Die Strafkammer entscheidet nach dem Urteilsspruch in einem Beschluss über die Fortdauer der Haft. Hier gibt es im wesentlichen folgende Möglichkeiten: Haftbefehl wird aufgehoben (z.B. bei Freispruch, Verurteilung auf Bewährung, Verurteilung nur zu Geldstrafe, Haftstrafe durch U-Haft bereits verbüßt etc.) - Haftbefehl wird aufrecht erhalten. An diesem Beschluss ändert eine eingelegte Revision erst einmal nichts (Frist zur Einhegung der Revision: 1 Woche ab Urteilsverkündung, §341 StPO). Im Übrigen kann die Strafkammer den Haftbefehl zu jeder beliebigen Zeit während des laufenden Verfahrens aufheben.
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dtx

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #409 am: 13. Dezember 2016, 04:13:05 »
Fitzek sitzt ja in U-Haft. Wenn er jetzt als in der U-Haft Befindlicher verurteilt wird, dann bleibt er ja wohl erstmal sitzen. Dann eben nicht mehr in U-Haft, sondern eben in der "richtigen" Haft, die im Urteil steht. Oder ist das schon mein Denkfehler?

Dein Denkfehler besteht darin, daß das Urteil erst rechtskräftig sein muß, bevor der Regelvollzug daraus angetreten werden kann. Solange das Urteil aber noch nicht rechtskräftig ist, kommen immer noch U-Haft bei fortdauernder Fluchtgefahr, Ersatzfreiheitsstrafe aus der Gesundheitskasse oder Regelvollzug wegen "Fahrens nach Ermessen" in Betracht, falls bis zum Urteilsspruch in Halle dazu in Dessau Urteile rechtskräftig wurden.

Ist denkbar, dass Fitzek aus der U-Haft heraus zu 2 Jahren verurteilt wird, und dann rauskommt, nur um dann draußen eine Einladung zum Haftantritt zu bekommen?  Ich würde doch eher vermuten, dass er direkt "drinbleibt".

Wie @Sandmännchen schon schrieb: Fitzek wird weitere Haftprüfungsanträge stellen. Und da wird man sehen, wie die Strafkammer entscheidet.

Und die Anschlussfrage: Wenn das so ist, dass ihn der Knast gleich "drinbehält" - dann ist ein Erscheinen vor der Revisionsinstanz natürlich fraglich, wenn dort auch ohne ihn verhandelt werden kann. Oder werden die Termine dann üblicherweise so gelegt, dass er teilnehmen kann und er wird dann kostenlos dorthin befördert?

Wenn es keinen Anspruch auf Teilnahme an der Verhandlung gibt, dann gibt es auch keinen Grund für einen Gefangenentransport zur Verhandlung.
« Letzte Änderung: 13. Dezember 2016, 04:14:37 von dtx »
 
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Offline be-eh

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #410 am: 13. Dezember 2016, 08:22:20 »
Danke für die ausführlichen Antworten. Ich glaube, ich hab's jetzt kapiert. Mein Fehler war, dass mir nicht klar war, dass die Revision verhindert, dass das Urteil Rechtskraft erlangt und damit auch keine Vollstreckung stattfindet. Ist aber auch logisch, sonst würde man Revision beantragen und dann erst mal eine Weile im Knast sitzen bis die Revisionsinstanz evtl. das Urteil kassiert.

Wenn ich mir jetzt einen Bankräuber vorstelle, der geschnappt wird, dann sitzt der erst mal in U-Haft. Dann wird verhandelt, sagen wir, er bekommt ein paar Jahre Freiheitsstrafe. Dann ist bis zur Revision zwar ein Urteil da, aber er fährt aufgrund des Urteils noch nicht ein, weil es nicht rechtskräftig ist (das wäre es erst, wenn die Woche Revisionsfrist verstrichen ist oder die Revision verworfen wurde).

In der Zwischenzeit kann er aber weiter in U-Haft bleiben, wenn entsprechende Gründe vorliegen. Das könnte z.B. Fluchtgefahr sein, d.h. dass er sich der drohenden Freiheitsstrafe entziehen will. Oder vielleicht hat er die Beute versteckt, will sie im Wald ausbuddeln und dann ab nach Paraguayauf die Bahamas.

Dass in Fitzeks Fall noch weitere Prozesse laufen, teilweise auch mit drohenden Freiheitstrafen etc., ist mir klar. Das bedeutet, dass er in Halle freigesprochen werden könnte, aber dennoch in den Knast müsste, weil andere Strafen noch vollstreckt werden müssen.

Wird die U-Haft eigentlich 1:1 angerechnet? D.h. wenn er jetzt 6 Monate in U-Haft sitzt, danach spricht ihn Halle frei, er müsste aber wegen eines anderen Delikts (rechtskräftiges Urteil vorausgesetzt) 8 Monate hinter Gitter, dann hätte er doch noch 2 Monate übrig?

Entschuldigung für die vielen Fragen. Wenn das zu kleinteilig und nervig für die anderen Untertanen wird, weiche ich auch gerne auf PM aus.
« Letzte Änderung: 13. Dezember 2016, 08:28:52 von be-eh »
 

Offline Neuschwabenland

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #411 am: 13. Dezember 2016, 08:53:38 »

Wird die U-Haft eigentlich 1:1 angerechnet? D.h. wenn er jetzt 6 Monate in U-Haft sitzt, danach spricht ihn Halle frei, er müsste aber wegen eines anderen Delikts (rechtskräftiges Urteil vorausgesetzt) 8 Monate hinter Gitter, dann hätte er doch noch 2 Monate übrig?


Die U-Haft wird 1:1 angerechnet, aber nur für das Urteil des jeweiligen Verfahrens.

Die abgesessene U-Haft kann nicht auf ein anderes Verfahren übertragen werden.

(Wie immer mit dem Hinweis, dass hier ein juristischer Laie schreibt)


Edit: Ok, es ist doch nicht so einfach. Ich hab einen weiterführenden Link gefunden, der die Frage thematisiert: http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/09-07/index.php?sz=9
« Letzte Änderung: 13. Dezember 2016, 08:57:35 von Neuschwabenland »
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #412 am: 13. Dezember 2016, 09:09:57 »


Entschuldigung für die vielen Fragen. Wenn das zu kleinteilig und nervig für die anderen Untertanen wird, weiche ich auch gerne auf PM aus.
Genau diese Fragen gehören gestellt.
Weil die Antworten anderen so klar sind, dass sie gar nicht auf die Fragen kommen.
Diese Fragen sind aber wichtig, weil sie sich sicher auch anderen stellen.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline aitmatow

Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #413 am: 13. Dezember 2016, 10:24:33 »
Hatten wir das schon?

http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/dessau/anwesen-von-fitzek-in-wittenberg-wird-versteigert-100.html

Zitat
Insgesamt macht das Areal einen verwahrlosten Eindruck. Ein Anwohner ärgert sich: "Es kann nicht schlimmer werden. Dabei war es ein schönes Gelände. Es war ja eine Klinik für Lungenkrankheiten, mit großem Kurpark, aber jetzt verfällt alles".

Dabei legen sich die Pudel doch dermaßen ins Zeug. Schaffung stabiler Werte und so.
 

Offline be-eh

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #414 am: 13. Dezember 2016, 10:25:15 »

Wird die U-Haft eigentlich 1:1 angerechnet? D.h. wenn er jetzt 6 Monate in U-Haft sitzt, danach spricht ihn Halle frei, er müsste aber wegen eines anderen Delikts (rechtskräftiges Urteil vorausgesetzt) 8 Monate hinter Gitter, dann hätte er doch noch 2 Monate übrig?


Die U-Haft wird 1:1 angerechnet, aber nur für das Urteil des jeweiligen Verfahrens.

Die abgesessene U-Haft kann nicht auf ein anderes Verfahren übertragen werden.

(Wie immer mit dem Hinweis, dass hier ein juristischer Laie schreibt)


Edit: Ok, es ist doch nicht so einfach. Ich hab einen weiterführenden Link gefunden, der die Frage thematisiert: http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/09-07/index.php?sz=9

Hm. Was ist, wenn die U-Haft letztlich den Schuldspruch "übersteigt"? Also 12 Monate U-Haft, dann aber nur 9 Monate im Urteil?
 

Offline Chemtrail-Fan

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #415 am: 13. Dezember 2016, 10:39:46 »
Hm. Was ist, wenn die U-Haft letztlich den Schuldspruch "übersteigt"? Also 12 Monate U-Haft, dann aber nur 9 Monate im Urteil?

Passiert selten, aber passiert. Normalerweise schauen die beteiligten Parteien darauf (bzw. sie sind gehalten, darauf zu schauen), die U-Haft verhältnismäßig zu halten. Im Normalfall gibt es ja aber Gründe, wenn eine U-Haft längere Zeit dauert. Entweder weil etwas Heftiges im Raume steht (vielleicht z.B. Mordverdacht bei noch nicht 100% sicherer Beweislage?) oder wenn es um komplizierte Sachverhalte geht, bei denen ein dringender Verdacht besteht, dass der U-Häftling schuldhaft beteiligt war (siehe Fitzelchen).
Man muss ja auch berücksichtigen, dass
a) nicht mal so schnell und einfach eine U-Haft verhängt wird
b) es das Mittel der Haftprüfungsbeschwerde gibt

Gerade in Bezug auf diese beiden Punkte hatten wir in irgendeinem Faden auch mal eine längere Diskussion, ob Fitzelchen in U-Haft bleibt oder nicht. Da sind auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die U-Haft erörtert worden.

Falls jemand wirklich unschuldig gesessen hat, dann gibt es IMHO nur die "satte" Entschädigung vom Staat (also praktisch fast nichts).
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #416 am: 13. Dezember 2016, 11:32:54 »
Schön zu sehen, daß der MDR nun die Beiträge mit offensichtlicher Reichsdepperei kommentiert. Falls jemand mitliest: Ich empfehle die Verlinkung aufs Kompendium und Vorwärts in die Vergangenheit. Das haben die Reichsdeppen nicht so gerne.
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Offline Pantotheus

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #417 am: 13. Dezember 2016, 13:32:23 »
Dann wollen wir die Protokolle mal sichern:
Zitat
Im Zuge des aktuellen Prozesses vor dem Landgericht in Halle kommen natürlich auch viele Zeugen zu Wort. Da wir versuchen so transparent wie möglich zu sein, veröffentlichen wir heute exemplarisch vier Zeugenaussagen.

In der Zukunft werden wir noch mehr Zeugenaussagen veröffentlichen um euch einen Einblick in die Verhandlung zu geben. Die Aussagen sind von uns handschriftlich und stichpunktartig aufgezeichnet worden und dann zu ganzen Sätzen ausformuliert worden. Wir haben größte Sorgfalt auf die inhaltlich korrekte Wiedergabe der Aussagen gelegt.



Ein interessantes Detail haben wir auch noch für euch.
Gemeinhin würde man ja denken, daß in einem Gerichtsprozess alles protokolliert wird, was von Angeklagten, Richtern, Zeugen, etc. gesagt wurde. Nicht so an einem Landgericht, dort gibt es lediglich ein sogenanntes Verlaufsprotokoll, welches eine Art Inhaltsverzeichnis darstellt. Wenn ein Zeuge also Aussagen macht, dann steht im Protokoll nicht was er gesagt hat, sondern lediglich "Zeuge sagt zur Sache aus".

Wie so eine rechtsichere Verhandlung und die spätere Nachvollziehung der Aussagen/Fakten gewährleistet werden soll, ist uns schleierhaft.
Tja, Du KRDler, die Beweise werden in einer Revisionsverhandlung nicht überprüft. Somit ist egal, was Du da protokollierst. Den BGH wird nur interessieren, ob Beweisanträge unbegründet verworfen wurden, ob die Beweise richtig abgenommen und rechtlich sauber gewürdigt wurden. Zudem muss derjenige, der Revision erklärt, aufzeigen können, welcher Rechtsfehler vorlag.

Spoiler
Zeugin: Dr. Charlotte B. (Kapitalüberlasserin) 




Zeugin: Ich leite ein Umweltbildungszentrum, bin Diplom-Biologin.

Frage: Wann hatten Sie erstmals Kontakt mit den Menschen vor Ort?

Zeugin: Ich habe 2008/2009 zum ersten Mal von dem Projekt gehört. Ich war in Wittenberg zu verschiedenen Veranstaltungen. Ich habe mich für den Aufbau interessiert, den Bereich Gesundheit – hat mit dem Gedanken der nachhaltigen Entwicklung zu tun. Das ist mir sehr wichtig!

Frage: Hatten Sie Seminare besucht?

Zeugin: Ja.

Frage: Wieviele?

Zeugin: 3

Frage: Themen waren?

Zeugin: Vereinswesen, Vereinsstruktur. Da habe ich gemerkt, was für Wissen da ist und welche Möglichkeiten vorhanden sind.

Frage: Wie hatten Sie die Krönungszeremonie empfunden?

Zeugin: Ich fand die Idee interessant. Es war ein Rahmenprogramm mit interessanten Leuten.

Frage: Haben Sie an den Verein auch Geld verschenkt?

Zeugin: Nein.

Frage: Warum nicht?

Zeugin: Weil mich niemand gefragt hat. Und ich wollte es nicht. Ich habe eine Spende nicht vorgehabt und auch nicht getätigt.

Frage: Sie haben eine Mitgliedschaft im Verein NeuDeutschland beantragt und eine KÜV (Kapitalüberlassungsvertrag) in Höhe von 20 Euro ausgefüllt? Mittlerweile haben sie laut Sparbuch 14.000 Euro auf ihrem Konto. Als was haben Sie das betrachtet?

Zeugin: Zur Unterstützung der Projekte. Ich habe mich davon überzeugt, daß das Geld vernünftig angelegt wurde. Ich wußte auch, daß es da sinnvoll eingesetzt wurde. Ich fand es da gut aufgehoben und es hat die Möglichkeit gegeben später Genußrechte zu bekommen oder Geld zurückzuerhalten.

Frage: Sie wollen es erst in fünf Jahren zurück, richtig?

Zeugin: Ja.

Frage: Dann, April 2014 wurde der Betrag von 15.000 Euro umgebucht. Was hatte es damit auf sich? Warum Königliche Reichsbank und nicht mehr Kooperationskasse?

Zeugin: Ich bin davon ausgegangen, daß sich die Strukturen abgelöst haben, das aus der Kooperationskasse die Reichsbank geworden ist. Das war für mich nachvollziehbar. Ich war dieses Jahr im Frühling oder im Sommer in Wittenberg. Ich fahre oft dort vorbei, wenn ich auf dem Weg bin.

Frage: Sind Sie mal von einem Dr. Oppermann angeschrieben worden?

Zeugin: Ja. Ich wollte nicht das er in meinem Namen arbeitet. Ich fühle mich nicht betrogen von Herrn Fitzek. Das Problem ist ja, daß Herr Fitzek keinen Zugriff mehr hatte, daß der Verein NeuDeutschland keinen Zugriff auf irgendetwas mehr hatte. Ich habe Herrn Oppermann den Brief zurückgeschickt und ich bin nicht einverstanden mit dem, was Herr Oppermann macht. Wenn von der BaFin nichts gekommen wäre, dann hätte ich mich an die Reichsbank gewendet. Und dann würde ich anfragen, ob das Geld verfügbar wäre.

Frage: Sie gehen davon aus, daß es wegen der Tätigkeit der BaFin nicht zurückgezahlt werden könnte?

Zeugin: Ich weiß, dass die Gegenwerte durch die Razzien nicht mehr da sind. Die Menschen würden es mir zurückzahlen.

Frage: Sie waren auch Mitglied bei der NDGK?

Zeugin: Ja. Ich hatte einen monatlichen Beitrag von etwa 145 Euro. Und ich hatte 2000 – 3000 Euro erhalten, als ich mal krank war.

Frage: Haben Sie Mitgliedsbeiträge bezahlt?

Zeugin: Nein.

Zeugin:  Die Menschen würden es mir zurückzahlen, wenn Sie es hätten.

Frage: Wer würde es zurückzahlen?

Zeugin: Herr Fitzek ist verantwortlich dafür. Ein anderer Mensch wird vermutlich die Überweisung tätigen.

Frage: Haben Sie eine Pyrolyseanlage gesehen? Wußten Sie etwas darüber?

Zeugin: Ich war in dem Nebengebäude und habe das dort stehen gesehen. Ja, das war groß. Ich wurde in den Raum geführt, kann aber die Abmaße nicht mehr bezeichnen.

Frage: Haben Sie in der Zeit mal einen Newsletter bekommen?

Zeugin: Ich weiß, daß es jetzt welche gibt, Newsletter gibt es schon Jahre.
[close]

Spoiler
Zeugin: Dr. Gabriele T. (Kapitalüberlasserin) 




Frage: Wie kam es zum ersten Kontakt? Waren sie zu Seminaren vor Ort?

Zeugin: An Seminaren habe ich nicht teilgenommen. Ich war am Tag der offenen Tür da.

Frage: Wie oft waren Sie in Wittenberg?

Zeugin: Vielleicht fünf mal. Das letzte Mal am Tag der offenen Tür.

Frage: Hier ist ein Mitgliedsantrag vom 18.9.2009 und ein Kapitalüberlassungsvertrag. Mittlerweile ist ja die Königliche Reichsbank gegründet worden. War ihnen das Risiko bewusst einen Totalverlust zu erleiden?

Zeugin: Die Risiken sind mir bekannt. Als ich das BRD-Finanzsystem als Wurzel allen Übels erkannt habe, habe ich diese Alternative unterstützt.

Frage: Warum haben Sie das Geld nicht gespendet?

Zeugin: Ich war mir bewußt darüber, daß mit dem Geld Werte geschaffen werden.

Frage: 10.000 Euro mit einem Kapitalüberlassungsvertrag sehe ich hier. Und 2014 dann die Umbuchung auf die Königliche Reichsbank.

Frage: Haben sie die Beträge gespendet?

Zeugin: Nein. Ich hatte keinen Kontakt mehr, verfolge das Projekt aber im Internet.

Frage: Das Geld liegt jetzt auf dem Konto der Königlichen Reichsbank?

Zeugin: Davon gehe ich aus.

Frage: Haben Sie mal Post von Dr. Oppermann bekommen?

Zeugin: Ja, darauf habe ich nicht reagiert.

Frage: Was ist mit dem Geld nun geschehen?

Zeugin: Ich werde es nicht anrühren, wenn ich es nicht brauche. Ich hatte es auch für 5 Jahre angelegt.

Frage: Haben Sie ein Schreiben aus Wittenberg erhalten?

Zeugin: Nein, nicht das ich wüßte.
[close]

Spoiler
Zeugin: Dr. Christine W. (Kapitalüberlasserin) 




Frage: Erzählen Sie mal, wie Sie in Kontakt mit dem Projekt gekommen sind.

Zeugin: Ich kannte Karma Singh, das war ein Kaufmann. Der hatte Vorträge gehalten. Wir waren befreundet. Er hat mein Haus entstört usw. Mit dem hatte ich gesprochen. Ich suchte einen Bauernhof. Das war aber eine zu große Aufgabe für mich. Karma sagte, ich weiß jemanden, Peter Fitzek in Wittenberg. Ich denke, ich habe angerufen. Ich habe gesagt, ich wollte einen Bauernhof, ich hätte auch gerne einen Ertrag. Er hätte noch eine Regionalstelle in Wiesbaden, hat er gesagt. Ich hatte Unterlagen bekommen, ich meine auch noch einen Mitgliedsantrag.

Frage: Am 19.09.2011 hatten Sie Geld überlassen?

Zeugin: Ja, ich habe auch einen Bauernhof gesucht. Ich hatte Peter eingeladen, mich zu besuchen, aber er hatte keine Zeit dafür gehabt. Es ist ja auch sehr weit weg.

Frage: Wann war das?

Zeugin: 2011.

Frage: Gab es sonst noch Kontakt mit anderen Mitgliedern?

Zeugin: Referenz kam von Singh, über den bin ich an Herr Fitzek herangekommen.

Frage: Was war der Hintergrund für die Kapitalüberlassung?

Zeugin: Der Hintergrund war, daß er einen Bauernhof kauft, von dem ich dann profitieren kann. Er wurde dann aber eine Pyrolyseanlage von dem Geld gekauft und ich sollte Benzin bekommen. Dann fand ich noch gut, daß er eine Gesundheitskasse gründen wollte. Das interessierte mich. Das war für mich die Hauptsache. Das andere war die biologische Ernährung.

Frage: Wie sollten Sie darüber unterrichtet werden? War es beabsichtigt, daß Sie mal nach Wittenberg reisen?

Zeugin: Das habe ich aus beruflichen Gründen nicht geschafft. Das war mir zuviel, dahin zu reisen. Aber dazu ist es nicht gekommen.

Frage: Hatte Herr Fitzek das zugesichert?

Zeugin: Nein

Frage: Haben Sie nochmal nachgefragt?

Zeugin: Ja, davon wurde eine große Halle gekauft.

Frage: Hatten Sie ihn zur Rede gestellt?

Zeugin: Nein

Frage: Sie hatten 300.000 Euro geerbt. Da muss man ja großes Vertrauen haben.

Zeugin: Ich hatte mich auf Karma Singh verlassen.

Frage: Sie hatten dazu zweimal telefoniert?

Zeugin: Damit ich dazu genauere Auskünfte erhalte.

Frage: In der Kapitalüberlassung steht, daß da ein Nachrang existiert. War es eine Schenkung?

Zeugin: Nein, das war für zwei Jahre. Nachdem ich gesehen hatte, daß das mit dem Benzin und dem Bauernhof nicht geklappte, hat sich dann eine neue Idee ergeben. Ich wollte 2013 eine Eigentumswohnung kaufen. Das war der Punkt an dem ich das Geld zurückgefordert habe. Auch weil das mit dem Bauernhof nicht klappte.

Frage: Mit wem haben Sie über die Rückzahlung diskutiert?

Zeugin: Ich glaube Herr Schultz.

Frage: Gab es auch Geld zurück?

Zeugin: Ja, scheibchenweise. Es stehen noch 95.000 Euro aus.

Die Klageforderung ist 95.000 Euro. Da war eine Hochzinsphase da hätte ich für einen Kredit hohe Zinsen zahlen müssen. Frau Kandi (Rechtsanwältin) meinte, ich hätte einen Titel gegen fünf Leute.

Frage: Wie lange gab es da noch Komplikationen?

Zeugin: Ich hatte es dann der Rechtsanwältin gegeben.

Frage: Haben Sie denn noch Kontakt?

Zeugin: Nein.

Frage: Zu Singh?

Zeugin: Ich hatte keine Gelegenheit mehr, den zu treffen. Das Zentrum in Bad Honnef hatte da schon geschlossen. Er hat dort keine Vorträge mehr gehalten.

Frage: Sie hatten ein Sparbuch?

Zeugin: Ja.

Frage: Sie hatten nichts mit der Königlichen Reichsbank zu tun?

Zeugin: Nein, daß war bei mir nicht der Fall.

Frage: Letzte Auszahlung am 10.09.2012 über 90.000 Euro. Und am 20.09.2011 über 110.000 Euro steht hier?

Zeugin: Ja.

Frage: Hatten Sie mal mit Herrn Jaschke telefoniert?

Zeugin: Nein. Das mit der Eigentumswohnung hat dann nicht geklappt. Die Eigentumswohnung war zu teuer.

Frage: Haben Sie auch noch regelmäßig Kontakt zur Rechtsanwältin?

Zeugin: Ja. Die Rechtsanwältin meinte, die BaFin würde die Vermögenslage prüfen.

Frage: Es ging Ihnen um einen Bauernhof, der Erträge erwirtschaften sollte.

Im Kapitalüberlassungvertrag war es aber nicht möglich einen Bauernhof anzukreuzen!?

Zeugin: Der hätte in der Nähe von Wiesbaden sein sollen. Da sollte ich ermäßigte Bio-Produkte erhalten.

Frage: Hatten Sie mal danach gefragt?

Zeugin: Ja, es gab nur ausweichende Antworten.

Frage: Wen hatten Sie gefragt?

Zeugin: Herrn Fitzek.

Frage: Was hat der gesagt?

Zeugin: Das wäre noch im Wachsen und Werden. Ich habe dann nicht weiter insistiert, da wir ja einen Bioladen bekamen, konnte ich dann biologische Sachen bekommen. Ich habe auch kein Internet und keine E-Mails. Ich war dann froh, daß ich damals nichts mehr damit zu tun hatte.

Frage: Wegen der Rückzahlung gab es noch andere Personen, mit denen Sie telefoniert hatten? Wie viele Telefonate hatten sie geführt?

Zeugin: Erst als sie aufhörten zu zahlen. Ich habe dann ja gesehen, dass da jeden Monat Geld zurückkam. Als dann noch 95.000 ausstanden, hatte ich wieder telefoniert.

Frage: Jetzt haben wir bei den Akten ein Sparbuch, das würde ich Ihnen gerne zeigen: Es gab dann diese Zahlungen nicht mehr?

Zeugin: Nein.

Frage: Die Rückzahlungen, die erfolgten, wie kamen die? Die wurden überwiesen? Immer auf das gleiche Konto?

Zeugin: Ja.

Frage: Sind nach dem Klageverfahren noch Zahlungen erfolgt?

Zeugin: Nein.

Frage: Ihr ING-Konto existiert nicht mehr. Wann wurde das gelöscht?

Zeugin: 2014 oder 2015. Muß ich nachgucken.

Frage: Würden Sie die Anwälte von der Schweigepflicht entbinden?

Zeugin: Ja.

Frage: Haben Sie die Eintragungen selbst vorgenommen?

Zeugin: Nein. Ich hatte keine Eintragungen gemacht.

Frage: Wie war das mit dem DIBA Konto. Wie oft haben Sie ihre Kontoauszüge bekommen?

Zeugin: Na einmal im Monat habe ich alles auf Papier bekommen.

Frage: Sie hatten einen Kapitalüberlassungsvertrag unterschrieben. Bei sich zu Hause und dann zurückgeschickt?

Zeugin: Ich glaube ja.

Frage: Wann hatten Sie das erste mal Geld zurückgefordert?

Zeugin: Weiß ich nicht.

Frage: Im Vertrag steht drin, daß Sie vor Ablauf von zwei Jahren keine Ansprüche stellen. Forderten Sie schon vorher Gelder zurück?

Zeugin: Weiß ich nicht.

Frage: Sie haben 300.000 € im September 2011 eingezahlt. Hat Ihnen mal jemand gegenüber geäußert, daß Sie es nicht zurückhaben könnten? Sie hatten nach einem Jahr ja schon eine Großteil des Geldes zurückerhalten, obwohl keine rechtliche Verpflichtung bestand.

Zeugin: (Keine Antwort der Zeugin.)

Frage (Peter): Ich möchte Ihnen zu Beginn erst einmal für Ihre großartige Unterstützung danken, die Sie uns beim Aufbau gewährt haben. Auch wenn es nachher anders kam, als zuerst gedacht ist meine Dankbarkeit für Ihre damalige Unterstützung unvermindert. Ich möchte Ihnen einige Fragen stellen. Sind Sie damit einverstanden?

Zeugin: Ja.

Frage (Peter): Was war der damalige Grund für die Überlassung von 300.000 Euro?

Zeugin: Ich wollte das Projekt unterstützen.

Frage (Peter): Haben Sie sich mal mit Michael K. aus Wiesbaden unterhalten?

Zeugin: Den kenne ich nicht.

Frage (Peter): Sie erwähnten vorhin Wiesbaden. Da hatten Sie eine Anlaufstelle mit einem Gartenbauprojekt. Wissen Sie davon?

Zeugin: Ja.

Frage (Peter): Sie können sich doch sicher noch an die Gespräche mit mir erinnern, wegen der Pflegeversicherung.

Zeugin: Ja.

Frage (Peter): Hatten Sie da auch mal mit einem Rechtsanwalt Rico Schumann gesprochen?

Zeugin: Ja.

Frage (Peter): Wie oft etwa?

Zeugin: Etwa vier Mal.

Frage (Peter): Ich erinnere mich daran, daß Sie eine Menge Geld an einen Versicherungsmakler, ich glaube der Allianz – verloren hatten, der Ihnen eine unnütze Pflegeversicherung aufgeschwatzt hatte.

Zeugin: Ja.

Frage (Peter): Mein Anwalt hatte Ihnen dann ja geholfen, das Geld zurückzuholen.

Zeugin: Ja, da habe ich dann 200.000 Euro zurückerhalten.

Frage (Peter): Mußten Sie den Rechtsanwalt von mir dafür bezahlen?

Zeugin: Nein.

Frage (Peter): Wäre das Geld ohne ihn verloren gegangen?

Zeugin: Ich glaube ja.
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Zeugin: Barbara B. (Kapitalüberlasserin) 




Zeugin: Ich verwalte Fonds und wohne in Aschheim.

Frage: Wann und wo hatten Sie das Projekt und Peter kennengelernt?

Zeugin: Mitte 2011war ich zur NeuDeutschland Messe in Wittenberg vor Ort. Ich bin dorthin gefahren und habe dort alles näher kennengelernt.

Das Gesundheitshaus, das Konzept zum neuen Schulsystem, neue Energiesysteme – ich hatte allgemeines Interesse an dem Projekt.

Frage: Sie haben einen Mitgliedsantrag ausgefüllt und auch ein Sparbuch beantragt?

Zeugin: Ja. Ich war 3 – 4 mal in Wittenberg. Ich wollte fördern, war begeistert.

Frage: Wie sollte die Förderung aussehen?

Zeugin: Es sollte das Gelände für das Gesundheitshaus (Anm. ehemaliges Krankenhaus Apollensdorf) gekauft werden, ich hatte Interesse an alternativen Heilverfahren und wollte mich am Aufbau derer beteiligen.

Frage: Hatten Sie die Mitgliedschaft und den Kapitalüberlassungsvertrag in Wittenberg ausgefüllt oder zuhause?

Zeugin: Das war zuhause. Der Antrag ist mir zugesendet worden.

(Die Richterin zeigte den Antrag und den KÜV)

Zeugin: Der Verein sollte selbst entscheiden, was mit dem Geld gemacht wird. Insgesamt waren es 8.100 Euro. Es gab auch einen Umtausch in Engel. Ich habe Geld auch wieder zurückbekommen. Ich habe dazu Herrn Michaelis angerufen, ob ich es zurückerhalten könnte und habe es auch zurückerhalten.

Frage: Sie hatten ein Schreiben gesandt und darauf ist reagiert worden?

Zeugin: Ja.

Frage: Gab es noch weitere Kommunikation?

Zeugin: Ja, mit Herrn Michaelis. Ich wollte das Projekt fördern. Ich wollt das Geld eigentlich nicht so schnell zurückhaben. Es war mir auch bewusst, daß es nicht nach kurzer Zeit zurückzuhaben ist. Es war auch keine Schenkung von mir.

Frage: Wer hat das alles getätigt?

Zeugin: Herr Michaelis war zuständig.

Frage: Wann haben Sie das Geld zurückerhalten?

Zeugin: Anfang 2014. Es hat fast ein Jahr gedauert, bis die Rückzahlung erreicht wurde.

Frage: Haben sie ihr Geld umbuchen lassen?

Zeugin: Die Umbuchung auf die Königliche Reichsbank? Ja, das wußte ich. Die Zahlung des Geldes kam dann von der Königlichen Reichsbank. Ich habe die Projekte gesehen und das es nicht ohne Geld ging, das war mir klar. Ich wollte das fördern.
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Spoiler
Zeugin: Christine M. (Kapitalüberlasserin) 



Frage: Waren sie mal in Wittenberg?

Zeugin: Ja.

Frage: Haben Sie sich dort alles angesehen?

Zeugin: Ja.

Frage: Haben Sie auch Peter Fitzek kennengelernt?

Zeugin: Ja.

Frage: Wann hatten Sie das erste mal Kontakt?

Zeugin: Vor vier Jahren.

Frage: Ich habe hier den Kapitalüberlassungsvertrag von 2013. Ist das Ihre Unterschrift hier?

Zeugin: Ja.

Frage: Haben sie die in Hamburg unterschrieben?

Zeugin: Weiß ich nicht mehr.

Frage: 50 Euro sind da drin. Warum haben Sie die überlassen?

Zeugin: Ich fand das eine gute Sache. Ich hätte gerne mehr gemacht, aber als Taxifahrerin verdient man nicht so viel. Später nochmal 50 Euro. So das es jetzt 100 wurden. Am 17.4.2014 wurden die 100 Euro ausgezahlt.

Frage: Haben sie ihr Geld umbuchen lassen?

Zeugin: Ja, ist umgebucht worden.

Frage: Als was haben Sie diese 50 Euro betrachtet?

Zeugin: Als Spende.

Frage: Warum haben Sie es dann nicht einfach gespendet?

Zeugin: Ich fand das Sparbuch schick. Das hat sich so ergeben.

Frage: Aber ein Sparbuch ist ja keine Spende.

Zeugin: Ja.

Frage: Haben Sie das genau gelesen? Wissen Sie, was da drin steht?

Zeugin: Ich weiß, daß es dafür genommen wurde Apollensdorf wieder aufzubauen.

Frage: Woher wissen Sie das?

Zeugin: Ich habe darüber gelesen. Man hat sich darüber unterhalten.

Frage: Wann waren Sie das letzte Mal da?

Zeugin: Vor einem Jahr oder eineinhalb Jahren. Wenn noch Seminare stattfinden, besuche ich die auch noch.

Frage: Über diesen Verein NeuDeutschland. Hatten Sie sich da informiert?

Zeugin: Ja.

Frage: Sind Sie mal zu einer Mitgliederversammlung eingeladen worden?

Zeugin: Ich weiß es nicht.

Frage: Ist Ihnen die Satzung des Vereins bekannt?

Zeugin: Ich weiß es nicht.
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PS 1: Könntet Ihr Euch im KRD vielleicht einmal zwischen alter und neuer Rechtschreibung entscheiden?

PS 2: Interessant, dass da gar keine Zeugen genannt werden, sondern nur Zeuginnen ...
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  • Gast
Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #418 am: 13. Dezember 2016, 15:07:23 »
Zitat
Zeugin: Dr. Christine W. (Kapitalüberlasserin)

Frage: Die Rückzahlungen, die erfolgten, wie kamen die? Die wurden überwiesen? Immer auf das gleiche Konto?

Zeugin: Ja.

Soso. Hatten die Pudel nicht behauptet, die Rückzahlungen in Höhe von ca 200.000 an diese Frau wären aus den Barabhebungen geleistet worden?
 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #419 am: 13. Dezember 2016, 18:04:41 »
Nach genauem Durchlesen der Aussagen und unter der Voraussetzung, dass die "Protokollierung" im Wesentlichen zutrifft, bin ich schon erstaunt über die Sorglosigkeit der fünf Damen, von denen drei auch noch einen Doktorgrad führen.
Umgekehrt kann ich auch nicht erkennen, inwiefern diese Aussagen für Fatzke entlastend sein sollen.
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