Autor Thema: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle  (Gelesen 185706 mal)

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Offline Pantotheus

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #390 am: 10. Dezember 2016, 16:53:00 »
Das wesentliche Ergebnis wäre aller Wahrscheinlichkeit nach dasselbe geblieben, nämlich dass die Geschäfte von "Reichsbank", "Deutscher Gesundheit" usw. nicht erlaubt waren und nicht erlaubt sind, was übrigens auch ohne besonderes Vorwissen recht schnell herausgefunden werden kann.
Wären Fatzke und seine KRDler gegen den Bescheid der BaFin vor Gericht gegangen, dann hätte eben nicht ein einzelner Sachbearbeiter (Was glauben die eigentlich, wofür so ein Sachbearbeiter einer Behörde da ist?) entschieden, sondern ein Richter und spätestens in der zweiten Instanz eine Kammer, also nicht mehr eine einzelne Person.

Doch wir erinnern uns der Strafbefehle: Da Möchtegern-König Fatzke sich hinter fehlender Meldeadresse, Fantasie-Anschriften, Zustellungsbevollmächtigten usw. versteckte, haben ihn die Strafbefehle womöglich tatsächlich nie erreicht. Es reicht aber völlig, einen Strafbefehl da zuzustellen, wo er den Adressaten gewöhnlich erreichen kann.
Tja, dann tut man eben nichts, wie das so üblich ist nicht nur bei Fatzke, sondern bei einer Mehrheit auch meiner Klientel. Somit erwächst der Strafbefehl in Rechtskraft. Dann folgt eine Zahlungserinnerung oder dergleichen. Nachdem auch darauf nicht reagiert wurde, verfügt eben der zuständige Rechtspfleger gestützt auf den vom Strafrichter gebilligten Strafbefehl die Ersatzhaft. Wenn man dann, wie Peterleang gerade, vor einem Gericht steht, muss man mit der Verhaftung aus dem Gerichtssaal heraus rechnen, oder aber, wenn man, wie ebenfalls Peterleang so ganz zufällig, in Untersuchungshaft sitzt, mit der Umwandlung in den Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe.
Da scheint ein Muster auf: "Die können mich Mal!" Tja, und wie sie können!

Es scheint in der Tat, dass sich allmählich auch im KRD die Einsicht breit macht, dass das Verfahren auf eine Verurteilung hinsteuert. Um den Schein zu wahren, muss man natürlich irgendwelche Argumente bemühen. Da sich diese, wie so ziemlich das ganze Denken des KRD, auf der Ebene etwa eines Vorschulkindes bewegen, sind sie allerdings unschwer zu durchschauen.
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Offline Tonto

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #391 am: 10. Dezember 2016, 18:18:53 »
Wären Fatzke und seine KRDler gegen den Bescheid der BaFin vor Gericht gegangen, dann hätte eben nicht ein einzelner Sachbearbeiter (Was glauben die eigentlich, wofür so ein Sachbearbeiter einer Behörde da ist?) entschieden, sondern ein Richter und spätestens in der zweiten Instanz eine Kammer, also nicht mehr eine einzelne Person.

Der oberste Hemdemträger hätte sogar einen "großen Bahnhof" haben können. Die Klage gegen den BaFin-Bescheid wäre vor dem Verwaltungsgericht verhandelt worden, da ist im Grundsatz schon eine Kammer zuständig, in zweiter Instanz hätte dann vor einem Senat verhandelt werden können, ggf. sogar mit Revision zum Bundesverwaltungsgericht.  :king:

Das wäre die mögliche Bühne für sein alternatives "Finanzsystem" und seinen "Staat" gewesen, endlose Diskussionen mit Verwaltungsrichtern über öffentliches Recht statt dieser sinnlosen Klein-Klein-Scharmützel wegen irgend welcher Verkehrsverstöße vor einem Amtsgericht.  :driving: C:-) 

Aber da Fitze ja damals jegliches Recht besser kannte als alle studierten Juristen zusammen, wird das schon seinen Grund haben, dass er diesen Weg nicht  gewählt hat.  :hand:
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 
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Offline Wittenberger

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #392 am: 11. Dezember 2016, 01:15:04 »
Die Klage gegen den BaFin-Bescheid wäre vor dem Verwaltungsgericht verhandelt worden, da ist im Grundsatz schon eine Kammer zuständig, in zweiter Instanz hätte dann vor einem Senat verhandelt werden können, ggf. sogar mit Revision zum Bundesverwaltungsgericht.  :king:

Das wäre die mögliche Bühne für sein alternatives "Finanzsystem" und seinen "Staat" gewesen, endlose Diskussionen mit Verwaltungsrichtern über öffentliches Recht statt dieser sinnlosen Klein-Klein-Scharmützel wegen irgend welcher Verkehrsverstöße vor einem Amtsgericht.  :driving: C:-) 

Ach, ich finde es schon ganz gut, dass der Herr Fitzek so fürchterlich schlau war. Es besteht also Hoffnung, dass wir den aus der Stadt kriegen.

Mich irritiert etwas anderes: Ich hatte angenommen, dass nach drei Tagen Haft die sieben Zwerge auseinander laufen. Das erstaunt.
 

Offline Fottzilla

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #393 am: 11. Dezember 2016, 01:20:24 »
Die wissen doch gar nicht, wohin. Der OS hat ihnen eine Struktur gegeben, in der sie dienen dürfen. Sogar wenn er mal nicht da ist. Ohne neuen Guru gehen die da nicht weg, solange man die da nicht achtkant rauswirft. Da hilft noch nichtmal eine Spur aus Toastkrümeln...
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dtx

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #394 am: 11. Dezember 2016, 18:29:58 »
Mich irritiert etwas anderes: Ich hatte angenommen, dass nach drei Tagen Haft die sieben Zwerge auseinander laufen. Das erstaunt.

Wieso? Du übersiehst geflissentlich, daß die Pudel dazu gar nicht berechtigt gewesen wären. Im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)  gibt es hinreichend effektive Regelungen, die das Herbeiführen oder Ausweiten einer Hilfsbedürftigkeit erschweren oder unmöglich machen sollen. Das Weglaufen aus dem Königreich wäre als "sozialwidriges Verhalten" einzustufen gewesen, denn dort sind sie versorgt und untergebracht. Angenommen, die Pudel würden jetzt Anträge auf Leistungen nach dem SGB II stellen oder gestellt haben, dann können sie das "Königreich" auch nicht verlassen, ohne daß das Jobcenter ihnen den Umzug genehmigt. Wer ohne Genehmigung des Umzuges eine neue Hütte bezieht, erhält für diese vom Amt nicht mehr als für die alte (§ 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II). Das ist insofern blöd, als ihr derzeitiger Bedarf an Unterkunftskosten bekanntlich exakt Null Euro beträgt ...
 

Offline Hesekiel

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #395 am: 11. Dezember 2016, 18:38:56 »
Wann wird eigentlich das Urteil erwartet?
 

dtx

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #396 am: 11. Dezember 2016, 19:02:12 »
Das kommt drauf an, von welcher Instanz Du redest. Fitzek hat bislang immer Berufung eingelegt und es ist kein Grund ersichtlich, aus dem das diesmal anders sein sollte.
 

Offline Sandmännchen

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #397 am: 11. Dezember 2016, 19:55:54 »
Da wartet dann eine Überraschung: Berufung gegen das Urteil einer Strafkammer gibt es nicht.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #398 am: 11. Dezember 2016, 20:51:48 »
Urteil der jetzigen Kammer.
 

Offline Knallfrosch

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #399 am: 11. Dezember 2016, 20:52:46 »
Als Rechtsmittel steht nicht die Berufung, sondern die Revision zur Verfügung - die Revision wird dann am Bundesgerichtshof verhandelt. Hier geht es aber nicht mehr um Tatsachen (BGH ist keine Tatsacheninstanz), sondern nur noch um die Frage, ob die Strafkammer das Recht falsch angewendet hat. Maßgeblich sind hier ausschließlich das Urteil mit seiner Begründung und die Sitzungsprotokolle. Es gibt in der Revision insbesondere auch keine Zeugenvernehmungen mehr. Viele Revisionen werden allein wegen der Unzulänglichkeit der Revisionsbegründung nicht zugelassen. Ohne einen auf Revision spezialisierten Rechtsanwalt dürfte es sehr sehr schwierig für unseren Imperator werden.
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dtx

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #400 am: 11. Dezember 2016, 21:51:12 »
Da wartet dann eine Überraschung: Berufung gegen das Urteil einer Strafkammer gibt es nicht.

Als Rechtsmittel steht nicht die Berufung, sondern die Revision zur Verfügung - die Revision wird dann am Bundesgerichtshof verhandelt. ... Es gibt in der Revision insbesondere auch keine Zeugenvernehmungen mehr. ...

Und er hat da auch keine Sprechrolle mehr.

So wird Fitzeks offizieller Plan, von einem oberen oder gar einem Bundesgericht die Anerkennung seines Königreiches erstreiten zu wollen, ganz leise in sich zusammen fallen. Bleibt am Ende immer noch die Frage, wo der Rest von der Million ist.



 

Offline Sandmännchen

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #401 am: 11. Dezember 2016, 21:51:39 »
Und er hat da auch keine Sprechrolle mehr.

Jepp - zum einen kann der BGH ohne Verhandlung entscheiden, wenn das Gericht einstimmig den Antrag für offensichtlich unbegründet hält. Und selbst, wenn es eine Verhandlung gibt - wenn der Angeklagte nicht auf freiem Fuß ist, hat er keinen Anspruch auf Anwesenheit.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #402 am: 12. Dezember 2016, 12:42:15 »
Jepp - zum einen kann der BGH ohne Verhandlung entscheiden, wenn das Gericht einstimmig den Antrag für offensichtlich unbegründet hält. Und selbst, wenn es eine Verhandlung gibt - wenn der Angeklagte nicht auf freiem Fuß ist, hat er keinen Anspruch auf Anwesenheit.

Danke für die Aufklärung. Ich bin kein Jurist, deshalb habe ich noch Zusatzfragen:

  • Was bedeutet das in Bezug auf Seine Hoheit konkret? Wenn z.B. das LG Halle ihn zu einer Freiheitsstrafe verurteilte, zu, sagen wir mal, 2 Jahren. Wenn man die U-Haft anrechnet (ca. 0,5 Jahre), dann ist ja noch nicht alles abgesessen. Er würde doch dann erst mal die "richtige" Haft (im Vergleich zur U-Haft) antreten müssen und könnte währenddessen Revision einlegen.
  • Heißt das nicht in der Praxis, dass in der Revisionsinstanz, wenn es um mehrjährige Haftstrafen geht, meistens ohne Antragsteller verhandelt wird? Denn üblicherweise wende ich mich mit der Revision ja genau gegen die Haftstrafe, ich habe aber schon (zwangsweise) angefangen, diese abzusitzen. Oder gibt es da eine "Schonfrist"? Das kann doch eigentlich nicht sein, denn dann könnte ich durch das Einlegen der Revision immer erstmal rauskommen und in Paraguay (oder woanders) untertauchen.
 

Offline Sandmännchen

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #403 am: 12. Dezember 2016, 16:04:39 »
Warum gehst Du davon aus, daß der Angeklagte zum Zeitpunkt der Revision bereits sitzt? Das ist nur bei U-Häftlingen so.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #404 am: 12. Dezember 2016, 16:09:14 »
Ich glaube, be-ehs Frage ging danach, ob sich die U-Haft verlängert oder nicht
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