@Sandmännchen Peterleang schreibt, RA F. habe vom Gericht einen "Zweizeiler" erhalten. Dieser liegt uns allerdings nicht vor. Es mag sein, dass das sogar stimmt - wir wissen es aber nicht mit Sicherheit. Wir wissen auch nicht, ob dies nicht einfach die Mitteilung über einen Entscheid war und ob die eigentliche Entscheidung mit Begründung noch folgt oder schon gefolgt ist. Wir wissen nur, was Peterleang
behauptet, um dessen Glaubwürdigkeit es nicht besonders gut bestellt ist.
Was die Haftgründe angeht, so sah das Gericht letztes Jahr akute Fluchtgefahr. Neben der Straferwartung (die sich durch das Urteil bestätigt hat) waren aber eben auch die 1,3 Millionen Euro, über deren Verbleib immer noch keine Klarheit besteht, die aber, falls sie noch vorhanden sind, ein ordentliches Fluchtgeld darstellen, das Grundstück in Paraguay, die Abmeldung "in die Schweiz" sowie die Nähe zu mindestens einem Schweizer Staatsbürger sowie einige weitere, "weichere" Faktoren dafür ausschlaggebend. Weiter bestand auch Verdunkelungsgefahr. Wie weit diese noch gegeben ist, kann ich nicht beurteilen.
Falls das Geschäftszeichen sich, was ich jetzt nicht überprüfen kann, auf ein neu laufendes Ermittlungsverfahren beziehen sollte, bestünde womöglich in diesem Verfahren erneut Verdunkelungsgefahr bzw. die Gefahr der Zeugenbeeinflussung. Fatzke gibt ja sogar zu, dass er einen Zeugen beeinflusst hat. Er dreht es zwar so, dass er diesen ermuntert habe, die Wahrheit
TM zu sagen, aber damit gibt er eben auch zu (was er gar nicht merkt), dass er einen erheblichen Einfluss auf den Zeugen hatte.
Vielleicht werden ja weitere Informationen bekannt, die ein deutlicheres Bild ergeben.