Autor Thema: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle  (Gelesen 185640 mal)

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1725 am: 26. Mai 2017, 08:17:10 »
@c3c4

Du willst mir doch damit nicht etwa sagen, dass der heilige St. Florian an der Realität vorbei lebt!?

Ich bin schockiert!


 ;D
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Offline Tuska

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1726 am: 26. Mai 2017, 08:30:06 »
Die Pudel sind allesamt davon überzeugt, dass Peter für deren Freiheit und ein "zinsfreies Geldsystem" eingefahren ist. Es würde mich nicht wundern, wenn sie den 8. Juni, analog zum gestrigen Hochfest, pompös als "Peterchens Einfahrt" o. ä. zelebrieren werden.

Der Hinweis auf die Haftempfindlichkeit des Könix bspw. wurde von einem seiner Verteidiger vorgebracht. Sitzek ist zu feige, so etwas selbst zur Sprache zu bringen. Er selbst fabuliert nur davon, dass seine Haft gegen die Menschenrechte, das Grundgesetz, die heilige Schrift etc. verstößt. Denn das verstehen seine Sektenmitglieder als Märtyertum und nicht als Jammerei eines narzisstischen Weicheis.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1727 am: 26. Mai 2017, 09:33:08 »
...nachdem Rüdi gestern still war hat mir das zu lesen echt den Abend gerettet. ;)

Erstmal "Ihre Geschäftsnummer: 13KLs672Js14849/13(20/16)" - ist das richtig? müsste es nicht irgendwas wie Aktenzeichen oder so sein bei Gericht? falls ja hört sich das an wie "die BRD ist ja eine GmbH daher darf sie keine Akten verwenden sondern hat Geschäftsnummern.".
@Pantotheus - danke für die Infos dazu (siehe entsprechend Beitrag weiter unten).
Dann ist es sehr klug dem Gericht ein Schreiben zu schicken über dem größ "Rüge" steht :clap: - als ob du kleiner möchtegern Oberpudel einen Anspruch hättest eine offizielle Rüge zu erteilen.
Auch hier @Pantotheus - danke für die Infos dazu (siehe entsprechend Beitrag weiter unten). Das fällt mMn aber trotzdem unter wie-ärgere-ich-Gerichte-unnötig. In diesem Zusammenhang erscheint mir der Satz "(...) gegen mich wünsche ich (das Sie gerne als Antrag interpretieren dürfen) (...)" auch sehr klug da es sehr gut unterstreicht, dass der Oberpudel die BRD-Ordnung anerkennt #Sarkasmus.

Das ganze Schreiben ist ein Musterbeispiel an reichsbürgerlicher ich-picke-mir-nur-raus-was-mich-bestätigt-Logik. "Art. 2 Abs. 2, Satz 2 GG: „Die Freiheit der Person ist unverletzlich,“" hört sich erstmal gut an - richtig?
FALSCH liest man den ganzen Artikel so lautet der:

Zitat
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/2.html
Oberpudel, du selten dummer Vollpfosten, wenn deine Logik stimmen würde dürfte der Staat gar keine Verbrecher (wie dich) einsperren! Als ob ein Staat sich sowas freiwillig in seiner Verfassung aufbürden würde ohne eine passende Klausel. :stickwhack: - lies die Texte gefälligst vollständig

Dann... die aufgeführten Haftgründe sind eindeutig objektive Tatsachen, wegen einigen wurdest du ja schon verurteilt! und achja das fehlende Geld auch wenn man irgendeine haarsträubende nicht beweisbare Rechnung vorlegt bleibt es verschwunden, bei dem Betrag den das betrifft ist die Verdunklungsgefahr erheblich - so eine halbe bis ganze Million Rothschildeuros die du irgendwo versteckt hast sind ja kein Fluchtanreiz. :facepalm:
Ich glaube allein das würde reichen dich eingeknastet zu lassen wärst du nicht schon verurteilt und würdest nur auf das Ergebnis der Revision warten.
Es ist auch immer clever dem Gericht zu erklären, dass man sich Gedanken gemacht hat wie man hätte flüchten können. :doh: Wo man schon dabei ist fodert man die unverzügliche Herrausgabe beschlagnahmter Dokumente und erstattet gleich noch Anzeige werden Unterschlagung und Freiheitsberraubung gegen die Staatswanwaltschaft. :whistle:

Bin ich froh dass ich mich vor Jahren gegen ein Jurastudium und für ein Managmentstudium entschieden habe. So bin ich im Studium und im späteren Berufsleben nur mit Foderungsrecht in Verbindung gekommen - so bleibt mir im Berufsalltag der Kontakt mit so Flachpfeiffen erspart...

(...)
Und vorne zu leugnen, dass man niemals nicht gesagt hätte, dass the infamous Peter sich nicht der BRD-Ordnung unterstellt sieht, um dann am Ende mit "Peter I., Imperator Fiduziar, Königreich Deutschland" zu zeichnen - so viele Drogen kann ich gar nicht  nehmem, um so stringent zu argumentieren. Aber für Peter hat Stringenz wohl eher etwas mit Stringtanga zu tun ...
(...)
Bis zur Unterschrift musst du gar nicht gehen ;) den schon der zweite Satz lauet "Unsere Staatsangehörigkeit ist: Königreich Deutschland.". Wenn das nicht staatsleugnend ist und unsere demokratische Grundordung ablehnt (weil ja Königreich mit  Name Deutschland und so weiter...) weiß ich auch nicht.
Ich glaube es gibt sogar ein Video von der Aktion wie er vor nem Polzeirevier aufschlägt und behauptet nicht der BRD-Ordnung zu unterstehen (sehen wir von den ganzen anderen Videos, Schulungen und Schulungsvideos wo er das behauptet mal ab).
Auch sehr clever immer mal wieder zu behaupteten eine Hausdurchsuchung und die Beschlagnahmung von Dokumeneten sei eigentlich illegal gewesen. Ich hab jetzt nicht gezählt wie oft er direkt oder im Kontext die BRD, ihre Organe & Gesetzte ablehnt oder für ihn nicht als gültig befindet. Aber ja Oberpudel erkennt sie natürlich an! #Sarkasmus #gibtNurEntwederOder

(...)
Im nächsten Absatz verwendet er wieder "mich" statt "uns". Kann er nicht mal bei einer Sache bleiben?
(...)
das ist der von @Pantotheus schon erwähnte Narzismus. Er schafft es nicht lange nicht von sich zu reden und sich selbst zu beweihräuchern. Er kommt mir hier auch etwas schizophren vor, das Schreiben geht vom relativ klaren Argumentieren übers Jammer zu offenen Forderungen und Drohnungen über. Wenn man nehm Gericht nen Grund geben wollte einen eingesperrt zu lassen, könnte man es nicht besser machen.

btw: Seit wann nennt er sich eigentlich "Imperator Fiduziar" ist das ein neuer Größenwahn von ihm?

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« Letzte Änderung: 26. Mai 2017, 10:43:03 von Schattendiplomat »
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1728 am: 26. Mai 2017, 10:17:55 »
Zuletzt: Liebe Pudel, wenn ihr Peter helfen wollt geht arbeiten und hört auf mit jedem Beitrag den ihr schreibt nach Geld zu betteln! #Schmarotzer

Zitat von: Artikel 12 Absatz 3 GG
Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
:whistle:
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1729 am: 26. Mai 2017, 10:21:55 »
@Schattendiplomat Nur zwei Informationen zu Deinen Ausführungen, denen ich in allen wesentlichen Punkten zustimme:
  • Die Sache mit dem "Aktenzeichen" vs. "Geschäftszeichen" ist, hm, ein wenig komplizierter, als es auf den ersten Blick scheint: Aktenzeichen ist eigentlich nur die Bezeichnung einer Akte (also des Aktendeckels samt Inhalt, die irgendwo im Archiv, im Register oder sonstwo lagern), das Geschäftszeichen ist die Bezeichnung des Vorgangs, also in der Justiz eines Ermittlungsverfahrens, eines Prozesses (Hauptverfahrens) usw. Oftmals sind aber Akten- und Geschäftszeichen gleich. Was hier auffällt, ist "Js" im Geschäftszeichen. Dies bezieht sich auf ein Ermittlungsverfahren und stammt üblicherweise von einer Staatsanwaltschaft.
  • "Rüge" ist tatsächlich ein juristischer Fachbegriff. Man ist sogar gesetzlich verpflichtet, Fehler z. B. in der Verfahrensführung rechtzeitig zu rügen, in der Regel sofort. Man kann die Sach- von der Formrüge unterscheiden. Der Begriff Rüge dürfte die Richter also kaum schrecken, aber dem Gericht zu sagen, es habe verbrecherisch gehandelt, zudem unmenschlich und es werde angezeigt* werden, dürfte keine Gegenliebe finden. In meiner Heimat würde eine Eingabe wie die von Fatzke wohl wegen "Weitschweifigkeit und Ungebührlichkeit" zur Überarbeitung zurückgewiesen werden.

Immerhin muss man bemerken, dass Fatzke es geschafft hat, sich mit neun (9) Seiten zu begnügen. Vielleicht ist dies ja ein erster Fortschritt und insofern ein Erfolg der Haft?


* Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs kann ein Richter grundsätzlich nur wegen einer Straftat in Ausübung richterlicher Tätigkeit strafrechtlich verfolgt werden, wenn er zugleich eine Rechtsbeugung begangen hat. Eine solche liegt aber nur dann vor, wenn er als Einzelrichter wissentlich eine rechtswidrige Entscheidung gefällt hat bzw. als Mitglied eines urteilenden Gremiums (Kammer, Senat) für die von ihm als falsch erkannte Entscheidung gestimmt hat. Dass eine gerichtliche Entscheidung sich nachträglich als falsch oder gar rechtswidrig herausstellt, ist allein kein Grund für strafrechtliche Verfolgung. Zur Berichtigung solcher Entscheidungen sind die Rechtsmittel sowie die höheren Instanzen da. Kurz gesagt: Fatzke kann gerne alle Richter in Deutschland anzeigen, damit wird er nichts erreichen.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1730 am: 26. Mai 2017, 10:26:15 »
"Imperator Fiduziar" nennt sich unser "Schellen-Piet" (der Name gefällt mir!  :dance:) schon seit Längerem. Frag mich jetzt aber nicht, welche Bedeutung das in Fitzeks Wahnwelt hat.

Zur Haftbeschwerde: Normal lese ich ja Fitzeks unfreiwillig lustige Pamphlete sehr gerne, aber dieses ist wirklich äußerst verworren und unverständlich.
Könnte sein, dass ihm die Haft tatsächlich zusetzt.
« Letzte Änderung: 26. Mai 2017, 10:29:14 von Neuschwabenland »
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1731 am: 26. Mai 2017, 10:27:03 »
Zuletzt: Liebe Pudel, wenn ihr Peter helfen wollt geht arbeiten und hört auf mit jedem Beitrag den ihr schreibt nach Geld zu betteln! #Schmarotzer

Nun mach mal nicht so einen Druck. Es hat sich einfach noch kein Job nach KRD-Vorstellungen ergeben. Ich erinnere daran, dass gemäß KRD 4 Stunden pro Woche ausreichen, um den Lebensunterhalt zu verdienen. Es findet sich leider im Ausland (sprich: auf dem Territorium der BRiD) keiner, der einem für 4 Stunden pro Woche so viel zahlen will...



Zur Haftbeschwerde: Normal lese ich ja Fitzeks unfreiwillig lustige Pamphlete sehr gerne, aber dieses ist wirklich äußerst verworren und unverständlich.
Könnte sein, dass ihm die Haft tatsächlich zusetzt.

Vielleicht wieder so was wie der Glatteis-Unfall während der U-Haft? Gut, für Glatteis ist es derzeit zu warm, aber es gibt ja wohl durchaus im Knast einige unfallträchtige Ecken. Nicht, dass ich ihm das wünschen würde, aber ich könnte mir vorstellen, dass er nicht grade der Liebling der Mitinsassen ist.



Edith sagt:
Was mir aufgefallen ist: Es werden mindestens zwei unterschiedliche Fonts im Schreiben benutzt. Ist das nur ♥♥♥rei beim Schreiben gewesen? Oder hat da vielleicht jemand was zusammenkopiert und der Schriebs stammt gar nicht vom King?
Wie sind sie eigentlich an das Schreiben gekommen? Hat Peterle inzwischen Erleichterungen bzgl. Notebook/Tablet/Internet? Über seinen Anwalt wird das Geschwurbel ja wohl kaum gelaufen sein.
« Letzte Änderung: 26. Mai 2017, 10:36:16 von Chemtrail-Fan »
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1732 am: 26. Mai 2017, 10:34:55 »
Er schafft es nicht lange nicht von sich zu reden und sich selbst zu beweihräuchern. Er kommt mir auch etwas schizophren das Schreiben geht vom klaren argumentieren übers Jammer zu offenen Forderungen und Drohnungen über. Wenn man nehm Gericht nen Grund geben wollte einen eingesperrt zu lassen, könnte man es nicht besser machen.

Mit "Wir" meint er übrigens nicht sich und die Pudel (was noch knapp als "pluralis modestiae" durchginge), sondern nur sich selbst, spricht von sich also im "pluralis maiestatis". Muss so, denn er ist ja schliesslich ein Depp König. Also noch mehr Narzissmus, als du selbst schon vermutest.

Was ist übrigens der Hintergrund der Benennung "Schellen-Piet"? Als Eidgenossenschafterin kenne ich natürlich den Schellen-Ursli, aber da erschliesst sich mir kein Zusammenhang.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1733 am: 26. Mai 2017, 10:39:29 »
Was ist übrigens der Hintergrund der Benennung "Schellen-Piet"? Als Eidgenossenschafterin kenne ich natürlich den Schellen-Ursli, aber da erschliesst sich mir kein Zusammenhang.

Eine Kombination aus dem "Piet" (von "Peter") und der Narrenkappe mit den Schellen.
Just my 5ct...
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1734 am: 26. Mai 2017, 10:42:30 »
Was ist übrigens der Hintergrund der Benennung "Schellen-Piet"? Als Eidgenossenschafterin kenne ich natürlich den Schellen-Ursli, aber da erschliesst sich mir kein Zusammenhang.

Eine Kombination aus dem "Piet" (von "Peter") und der Narrenkappe mit den Schellen.
Just my 5ct...

Dann wäre jetzt u.U. eine Umbenennung in "Handschellen-Piet" gerechtfertigt!
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1735 am: 26. Mai 2017, 10:55:09 »
Oder Zellen-Piet mit Hermelin?
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Offline Pantotheus

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1736 am: 26. Mai 2017, 11:06:38 »
"Imperator Fiduziar" nennt sich Peterleang (man sehe mir die doppelte Verkleinerungsform nach, ich kann einfach nicht anders) schon lange. Kennt zufälligerweise eine(r) der Mitlesenden den genauen Zeitpunkt? War das etwas schon von der "Staatsgründungszeremonie" an der Fall?
Man sehe sich nur die "Präambel" der "Verfassung" an, die Peterleang auch bei der "Staatsgründungszeremonie" verlesen hatte:
Spoiler
Praambel
Wir, Freier Souverän und Treuhänder des neuen Reiches, den Boden bereitend für den zukünftig zu wählenden und zu krönenden König von Gottes Gnaden, den König von Deutschland, im Bewußtsein unserer Verantwortung vor dem Schöpfer allen Seins und den Menschen, eingebettet in die ewig gültigen Schöpfungsgesetze, beflügelt von dem Willen, der Freiheit, dem Frieden und dem Fortschritt in der Welt zu dienen, sich begreifend als Diener an Gott und allen Menschen, uns verpflichtend mit dieser Verfassung zu Respekt gegenüber der gesamten Schöpfung, zu den unveräußerlichen Menschenrechten, zur Völkerverständigung und zum Frieden, bestimmen und verkünden, was folgt:
[close]
Fiduziar ist einfach die fremdsprachliche Form von Treuhänder. Über diesen schweigt sich die Verfassung, abgesehen von der Präambel, allerdings aus.
Fatzke ist aber eigentlich "nur" der "Oberste Souverän", von dem Artikel 92 seiner "Verfassung" handelt:
Spoiler
Art. 92 Amtsgewalt, Auslegung der Ordnung
(1) Bis zur Bildung des Staatsrates und der Wahl des Königs obliegt die oberste Staatsgewalt ausschließlich dem Obersten Souverän. Dies gilt auch für Art. 14.
(2) Bis zur Bildung des Staatsrates obliegt dem Obersten Souverän die Änderung und Anpassung der Verfassung an die jeweiligen Gegebenheiten, die Anordnung der Gesetze und ihre Verkündung.
(3) Bis zur Einrichtung des Staatsverfassungsgerichtes werden dessen Rechtsprechung und die Auslegung der Verfassung ausschließlich vom Obersten Souverän wahrgenommen. Der Oberste Souverän ist bis zur Schaffung des Staatsrates und des Staatsverfassungsgerichtes der oberste Richter.
(4) Bis zur Schaffung des Staatsrates obliegt dem Obersten Souverän der Oberbefehl über das Heer, die Garde, die Polizei und andere exekutive Kräfte.
(5) Für die Wahl des ersten Staatsrates, der ersten Ratsversammlung und des ersten Ratspräsidenten des neuen Deutschlands gilt das vom Obersten Souverän zu bestimmende und zu veröffentlichende Wahlgesetz.
(6) Sobald die Bürger des Königreiches Deutschland sich flächendeckend im gesamten Gebiete des Reiches neu organisiert und die Befähigung erworben haben, die Amts- und Regierungstätigkeiten angemessen auszuüben, bestimmt der Oberste Souverän den Zeitpunkt der Wahl des Königs und tritt unmittelbar vor dem Amtsantritt des Königs von den in diesem Artikel bestimmten Rechten und Pflichten zurück.
(7) Sogleich nachdem mit der Wahl des ersten Königs gemäß den Bestimmungen dieser Verfassung die Deutschen Völker ihre völlige Unabhängigkeit wieder erreicht haben, wird der Artikel 92 gegenstandslos und ist unverzüglich aus der Verfassung des Königreiches Deutschland zu streichen.
[close]
Kurz: Der "Oberste Souverän" ist ein Diktator und Despot allerreinsten Wassers.
Offiziell gab es die Titel "Imperator" und "Fiduziar" wohl nie. Aber Fatzkes Narzissmus ...

Dass begrifflich ein "Oberster Souverän" ein Widerspruch in sich ist, darauf wurde hier schon hingewiesen. "Souverän" bedeutet schon "der Oberste, der Höchste", ein "Oberster Souverän" wäre also ein "Oberster Oberster". Vielleicht ist das ja von der "Volksdemokratie", also der "Volksvolksherrscht" abgekupfert?
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1737 am: 26. Mai 2017, 11:21:14 »
Meine Vermutung:

Peter ist einfach über ein paar Urteile gestolpert, hat sie nur bruchstückhaft gelesen (das ist ja schließlich Gewohnheitsrecht aller Reichies), und meint, sie auf seinen Fall anwenden zu können.

Er stützt sich im wesentlichen darauf, daß das Gericht die Fluchtgefahr nur aus der zu erwartenden Strafe herleite, was unzulässig sei.

Die Fluchtgefahr ergibt sich allerdings nach der vorangegangenen Begründung nicht nur aus der zu erwartenden Strafe, sondern auch aus weiteren Fakten: Seiner falschen Anmeldung, dem Grundstück in Paraguay und seinen Äußerungen diesbezüglich, außerdem noch der Einlassung, daß er auf Stimmen höre. Von jemandem, der auf Stimmen hört, kann man allerdings nicht erwarten, daß er sich an Abmachungen hält.

Allerdings finde ich die Haftfortführungsentscheidung dürftig. Ein Untersuchungshäftling darf, wenn man die Unschuldsvermutung ernst nimmt, auch in diesem Stadium eine genauere Auseinandersetzung erwarten. Im Endeffekt kann Fitzek aber auch nicht mehr als eine bessere Begründung erreichen.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1738 am: 26. Mai 2017, 11:26:29 »
...also unterschreibt der "Oberste Oberste" des "Königreichs Deutschland" mit "Imperator Treuhänder"? kann er dann eigentlich der "König" des "Königreichs Deutschland" sein während er auch "Imperator Treuhänder" und "Oberster Oberster" ist? das ist doch alles irgendwie redudant! #ichBekommKopfschmerzen :doh:

Je mehr ich darüber nachdenke, desto sicherer bin ich mir, dass dem Peterleinchen tatsächlich ähnlich wie von @Autsch! vermutet die Muffe geht. Es könnten ja die Person(en) welche ausser ihm wissen wo das veruntreute Geld ist, dieses durchbringen oder damit durchbrennen.
Vielleicht ist das tatsächlich nur so ein Versuch zu suggerieren, dass er ja jederzeit freikommen und ihnen die Pudelohren langziehen könnte. Bei der Leichgläubigkeit und fehlenden Fähigkeit der Pudel Paragarphen nachzulesen und vollständig zu erfassen könnte der Plan gar nicht so blöde sein. :dance:
« Letzte Änderung: 26. Mai 2017, 11:28:40 von Schattendiplomat »
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1739 am: 26. Mai 2017, 11:39:39 »
"Imperator Fiduziar" nennt sich unser "Schellen-Piet" (der Name gefällt mir!  :dance:) schon seit Längerem. Frag mich jetzt aber nicht, welche Bedeutung das in Fitzeks Wahnwelt hat.

Das mit dem "Imperator Fiduziar" stammt aus der Zeit, als das mit dem Königreich schon nicht mehr so lief und er versuchte, das "Königreich" nicht als ein Königreich sondern als eine Stiftung mit dem Namen "Königreich Deutschland" zu verkaufen. Das war kurz nach der Stuhlkreisrevolution (2013).

Die Bezeichnung "fiduziarisch" (treuhänderisch) hat ihm wohl gefallen, weswegen er sich dann als Treuhänder der Stiftung fortan nicht mehr als König sondern als "Imperator Fiduziar", also als treuhänderischer Herrscher anreden ließ.

Zur Stiftung: https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=165.0
 
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