Sorry für die blöde Frage, aber ich bin halt nicht vom Fach: Braucht man wirklich einen Ausweis, um einer Gerichtsverhandlung beizuwohnen?
Ich gehe jeden Tag zum Essen in meine örtliche Amtsgerichtskantine und muss - wie alle anderen - die obligatorische Sicherheitskontrolle über mich ergehen lassen, aber einen Ausweis musste ich noch nie vorzeigen...
@Neuschwabenland Juristische Standardantwort 1.0: Kommt drauf an.
Gerichtsverhandlungen sind grundsätzlich öffentlich. Das bedeutet allerdings nicht, dass jedermann ein persönliches Recht hat, an einer Gerichtsverhandlung teilzunehmen; es muss lediglich sicher sein, dass eine (wie auch immer geartete und zusammengesetzte) Öffentlichkeit Zutritt hat. Nicht immer finden alle Platz im Saal, manchmal muss man Plätze für die Presse reservieren, manchmal auch Kontingente für ausländische Presse (siehe den NSU-Prozess in München).
Wieviele Menschen den Saal betreten, wer bleibt und wer (bei Fehlverhalten) rausfliegt, entscheidet das Gericht, das die Verhandlung führt, d.h. der Einzel- oder Strafrichter oder aber die betreffende Kammer bzw. der betreffende Senat. Das nennt sich "Sitzungspolizei".
Sitzungspolizeiliche Verfügungen (bspw. zu Art und Umfang der Sicherheitskontrollen bei Prozessbeteiligten oder aber der Öffentlichkeit) können auch im Voraus erlassen werden. Eine Beschränkung des Zutritts auf Personen, die ein gültiges Ausweisdokument mit sich führen, ist bereits aus generalpräventiven Motiven zulässig, da bei Prozessen mit einer gewissen öffentlichen Aufmerksamkeit mit Störungen aus dem Zuschauerraum zu rechnen ist (insb. wenn Reichis beteiligt sind…
). Führen alle Zuschauer ein gültiges Ausweisdokument mit sich, ist sichergestellt, dass etwaige Störungen im Zweifelsfalle auch geahndet werden können.
Wenn die Ausweispflicht gleichzeitig dazu führt, dass ein erheblicher Anteil des Störungspotenzials wegfällt…
Bei Prozessen mit RD-Beteiligung ist die Ausweiskontrolle inzwischen Standard.
Nicht nur die, auch intensive Sicherheitskontrollen mit Abgabe aller Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte.
Je nach Gericht ist das grundsätzlich so. Die verstehen keinen Spaß. Kürzlich wurde ich von den Justizwachtmeistern am Amtsgericht Tiergarten etwas unfreundlich aufgefordert, endlich die Kamera aus meinem Rucksack zu nehmen, die sie eindeutig im Scanner zu erkennen geglaubt hatten. Am Ende stellte sich heraus, dass es das Netzteil meines Laptops war…
Je nach Größe des Gerichts sind also Ausweis- und Taschenkontrollen inklusive Metalldetektoren etc. grundsätzlich Standard.