Und jetzt behaupten sie auch noch, der Geltungsbereich des Staatsvertrages über Österreich von 1955 sei ebenfalls aufgehoben worden (30:37). Das höre ich zum ersten Mal. Bisher wurde das nur vom Grundgesetz behauptet.
Braucht ein Vertrag überhaupt einen Geltungsbereich? Ein Gesetz braucht den schon, nur ergibt er sich ja mehr oder weniger automatisch aus dem Inhalt. Ein Vertrag gilt für die Parteien, die ihn schließen, und die stehen alle im Text, oder sehe ich das falsch?
Angeblich gibt es auch in Österreich seit 1950 keine staatlichen Gerichte mehr. Beziehen sie sich damit auf die damals durchgeführte Änderung des (deutschen!) GVG?
Bei denen wurden angeblich sogar alle Gesetze bis 1914 aufgehoben. Wenn das Kaiser Franz Josef wüsste!
Autos brauchen keine Haftpflichtversicherung, weil die Straßenverkehrsordnung aufgehoben wurde. Autofahrer, meidet Österreich! Ich weiß zwar nicht, wie sich das dort verhält, aber bei uns ist die Pflichtversicherung nicht Gegenstand der StVO.
O Herr, wie groß ist die Finsternis! Aber natürlich halten sich die, die absolut keine Ahnung haben oder sogar noch weniger, für die wahren und eigentlichen Quellen der Erleuchtung. Ein grausiger Anblick.