Man brauchte keine Parlamente, wenn Gesetze nicht gelegentlich geändert würden. Am 1. 1. 2017 wird vermutlich irgend eine Änderung in Kraft treten. Man kann im RIS übrigens auch mittels Kalender die Fassungen an verschiedenen Stichtagen durchsehen, was an sich eine nützliche Funktion ist, nur darf man sich dadurch nicht zu RD-Fehlschlüssen verleiten lassen. Dass ältere (oder bisweilen auch künftige, noch nicht in Kraft getretene) Fassungen eines Erlasses online publiziert sind, bedeutet nicht, dass alle gleichzeitig gültig wären oder dass man sich die einem passende Fassung aussuchen dürfe, schon gar nicht, dass nun wegen "Rechtsunsicherheit" gar nichts mehr gälte. Vielmehr dient dies einfach der Information, und diejenigen, die das Recht anwenden, sind nicht selten darauf angewiesen, einen Fall nach einer anderen als der gerade geltenden Fassung eines Erlasses zu beurteilen. Nehmen wir ganz einfach eine Steuerangelegenheit, die aus einem vergangenen Jahr stammt: Selbstredend muss auch dann, wenn diese erst später bearbeitet wird oder wenn ein Rechtsmittel noch läuft, das materielle Recht des Steuerjahres, um das es geht, angewandt werden. Man kann also nicht einfach die Höhe der Freibeträge von heute anwenden, sondern muss jene des fraglichen Jahres nehmen.
Übrigens wird dieses Produkt der Seite nestag.de verlinkt:
http://nestag.de/dokumente/Souveraener_Staat_durch_Friedensvertrag_zum_ersten_WK.pdfWiederum ist auffällig, dass man versucht, mit Argumenten, die sich auf deutsche Verhältnisse beziehen, in Österreich zu operieren.