Nächster Tipp:
§ 244 StGB
Nochmals: DE, nicht AT, Herr Samsa! Diebstahl mit Waffen (§ 244 StGB) kommt hier nich' vor.
Mit AT bezeichne ich den Allgemeinen Teil des österreichischen StGB.
Spreche ich vom deutschen Strafrecht, schreibe ich dStGB.
Und nein - dies sollte keineswegs ein Ratespiel werden!
Da ich meine Lösung als sehr wahrscheinlich richtig einschätze, keineswegs aber den Anspruch stelle die universelle Wahrheit gefunden zu haben, würde ich noch gerne weitere Fremdmeinungen einholen bzw. Menschen brevi manu aber dennoch selbstständig auf meinen Gedankenweg führen. Wer weiß, vielleicht erliege ich selbst noch einen Irrtum?
Allerdings fällt es mir zunehmend schwer, Euch für dieses Problem zu begeistern bzw. Verständnis für meine Herangehensweise zur Lösung dieses Problems zu erheischen.
Erst seitdem ich meine Worte zunehmend polemischer und aussageverkürzt verfasst habe, fühlt ihr euch mehr und mehr bemüßig auf meine Gedanken einzugehen - ich würde behaupten, meine Diskussionskultur ist daher wesentlich ausgeprägter, auch wenn hin und wieder nur Paragraphen in den Raum geworfen werden.