Autor Thema: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"  (Gelesen 192189 mal)

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1215 am: 2. Mai 2018, 16:57:52 »
Hast du auch eine Begründung dafür, warum deiner Ansicht nach der Vorwurf des "Hochverrates" auf "wackligen Beinen steht"?

Weil ein untauglicher Versuch vorliegen könnte, der in Österreich nicht strafbar ist. Das wurde hier im Thread bereits diskutiert.

Was am Versuch untauglich sein soll, wenn die Militärpolizei (die nun durchaus sehr gut bewaffnet und ausgebildet ist) die Regierungsmitglieder festnehmen soll, damit unsere Moni Österreich regieren kann, muss man mir aber erst noch erklären.

Ein Putsch hinter dem (zu Beginn) die Militärpolizei steht, könnte in Österreich sehr wohl gelingen, wenn er richtig ausgeführt wird.
 

Offline Pantotheus

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1216 am: 2. Mai 2018, 17:12:28 »
Der Einsatz der Militärpolizei zur Durchführung eines Staatsstreichs erscheint durchaus als zielführend. Entsprechende Pläne gab es z. B. einmal in Italien (Carabinieri).
Die Frage nach österreichischem Strafrecht lautet, ob es schlichtweg undenkbar ist, dass die Militärpolizei einer Aufforderung wie der der "Präsidentin" jemals nachkommen werde. Geht man davon aus, dass es zwar sehr unwahrscheinlich sei, dass die Militärpolizei einer solchen Aufforderung nachkommen werde, aber eben nicht völlig undenkbar, läge wohl nach geltendem Strafrecht ein strafbewehrter Versuch vor.
Das war jedenfalls nach meiner Erinnerung der letzte Stand der Diskussion hier.
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Offline Happy Hater

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1217 am: 2. Mai 2018, 17:25:46 »
Ganz genau. Der passende Rechtssatz des OGH sagt dazu:

Zitat
Die Versuchstauglichkeit ist nicht an den misslungenen Versuchshandlungen, sondern am Tatplan des Täters zu prüfen. Danach liegt nur dann ein absolut untauglicher (und damit strafloser) Versuch im Sinn des § 15 Abs 3 StGB vor, wenn die Verwirklichung der angestrebten strafbaren Handlung auf die vorgesehene Art bei generalisierender Betrachtung, somit losgelöst von den Besonderheiten des Einzelfalls, geradezu denkunmöglich ist und demzufolge unter keinen wie immer gearteten Umständen erwartet werden kann. Ein bloß relativ untauglicher Versuch ist dagegen anzunehmen, wenn die Tatvollendung nur infolge der zufälligen Modalitäten des konkreten Einzelfalls gescheitert ist. Auf die mehr oder weniger große Wahrscheinlichkeit eines solchen Scheiterns kommt es dagegen nicht an.

Stellen wir uns also einmal vor, nach heftigen innenpolitischen Spannungen, mit fast schon bürgerkriegsartigen Zuständen, fordert der Führer der stärksten Oppositionspartei die Militärpolizei auf, die Mitglieder der Bundesregierung zu verhaften. Ist es geradezu denkunmöglich, dass die Militärpolizei, oder zumindest ein Teil dieser, versucht, diese (illegale) Anweisung auszuführen? Nein, ist es nicht.

Wenn es aber nicht denkunmöglich ist, dass die Militärpolizei derartigen (illegalen) Aufforderungen irgendeiner Person nachkommen könnte, dann ist es völlig irrelevant, ob im Falle einer Monika Unger eine extrem hohe Wahrscheinlichkeit eines Scheiterns der Tatvollendung gegeben war. Es ist und bleibt ein bloß relativ untauglicher Versuch, nicht ein absolut untauglicher (und damit strafloser) Versuch im Sinn des § 15 Abs 3 StGB.

Ein absolut untauglicher Versuch wäre vorgelegen, wenn Monika Unger versucht hätte, zu Hause mit Voodoo-Puppen den Sturz der Regierung herbeizuführen.
 
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Offline Gelehrsamer

Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1218 am: 2. Mai 2018, 17:32:24 »
Ein absolut untauglicher Versuch wäre vorgelegen, wenn Monika Unger versucht hätte, zu Hause mit Voodoo-Puppen den Sturz der Regierung herbeizuführen.

Nein: Das ist ein sog. "Wahndelikt".

Der untaugliche Versuch, der in Deutschland strafbar ist, wird (in Deutschland) als Tat definiert, bei der der tatbestandliche Erfolg nicht eintreten kann, was vom Täter verkannt wird. Dahinter verbirgt sich im Grunde eine Irrtumsproblematik: Der Täter verkennt die Sach- oder Rechtslage (z.B.: Die Mordwaffe ist ungefährlich oder das Opfer schon tot). Das ist bei Frau Präsidentin eher nicht der Fall. Aber für die Verteidigung ist naheliegend zu argumentieren, dass Frau Präsidentin die Geeignetheit ihres Treibens zur tatsächlichen Herbeiführung eines Umsturzes verkannt habe. Angesichts der erheblichen Strafdrohung (mindestens 10 Jahre) liegt auch nahe, ein Minimum an tatsächlicher Gefährlichkeit für die Staatsordnung zu verlangen.
 

Der viereckige Trompeter

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1219 am: 2. Mai 2018, 17:39:48 »
Eine andere Deutung für das Kürzel AEIOU, passend für den Staatenbund und die Frau Präsidentin:

Am End is olles umasunst! (= Aussprache im Bad Blumauer Lokalidiom)
 
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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1220 am: 2. Mai 2018, 17:53:07 »
Ganz genau. Der passende Rechtssatz des OGH sagt dazu:

Zitat
Die Versuchstauglichkeit ist nicht an den misslungenen Versuchshandlungen, sondern am Tatplan des Täters zu prüfen. Danach liegt nur dann ein absolut untauglicher (und damit strafloser) Versuch im Sinn des § 15 Abs 3 StGB vor, wenn die Verwirklichung der angestrebten strafbaren Handlung auf die vorgesehene Art bei generalisierender Betrachtung, somit losgelöst von den Besonderheiten des Einzelfalls, geradezu denkunmöglich ist und demzufolge unter keinen wie immer gearteten Umständen erwartet werden kann. Ein bloß relativ untauglicher Versuch ist dagegen anzunehmen, wenn die Tatvollendung nur infolge der zufälligen Modalitäten des konkreten Einzelfalls gescheitert ist. Auf die mehr oder weniger große Wahrscheinlichkeit eines solchen Scheiterns kommt es dagegen nicht an.

Stellen wir uns also einmal vor, nach heftigen innenpolitischen Spannungen, mit fast schon bürgerkriegsartigen Zuständen, fordert der Führer der stärksten Oppositionspartei die Militärpolizei auf, die Mitglieder der Bundesregierung zu verhaften. Ist es geradezu denkunmöglich, dass die Militärpolizei, oder zumindest ein Teil dieser, versucht, diese (illegale) Anweisung auszuführen? Nein, ist es nicht.

Wenn es aber nicht denkunmöglich ist, dass die Militärpolizei derartigen (illegalen) Aufforderungen irgendeiner Person nachkommen könnte, dann ist es völlig irrelevant, ob im Falle einer Monika Unger eine extrem hohe Wahrscheinlichkeit eines Scheiterns der Tatvollendung gegeben war. Es ist und bleibt ein bloß relativ untauglicher Versuch, nicht ein absolut untauglicher (und damit strafloser) Versuch im Sinn des § 15 Abs 3 StGB.

Ein absolut untauglicher Versuch wäre vorgelegen, wenn Monika Unger versucht hätte, zu Hause mit Voodoo-Puppen den Sturz der Regierung herbeizuführen.

Zwei Juristen, drei Meinungen...

"... auf die vorgesehene Art..." kann - unter Einbeziehung des obigen Beispiels - auch dahin verstanden werden, dass nicht nur das äußere Erscheinungsbild der Aufforderung (schriftlich/mündlich) und der Wortlaut  eine Rolle spielt, sondern auch weitere Umstände, wie etwa der gewählte Zeitpunkt.
Dann scheint es m.E. nicht denkbar, ein Szenario anzunehmen, bei dem eine in tiefsten Friedenszeiten (womöglich noch kurz vor Feierabend) ergangene Aufforderung einer erkennbar außerhalb der staatlichen Hierarchie stehenden Menschin geeignet wäre, die Verwirklichung der angestrebten Handlung herbeizuführen.

Das Beispiel des absolut untauglichen Versuchs mit der Voodo-Puppe kann in hiesigen Breitengraden möglicherweise akzeptiert werden, wenn demgegenüber aber z.B. der Heilige St. Georg angerufen würde, womöglich noch unter Entfachung eines Opferlichtes vor einer Statue, könnte das in einigen Gegenden schon ganz anders aussehen. Es soll auch unter Richtern gelegentlich welche geben, die davon überzeugt sind, ihr unsichtbarer Freund sei allmächtig und interessiere sich für sie. O:-) 
 
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 
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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1221 am: 9. Mai 2018, 16:24:53 »
Liebe Anwesende,

wieso sollte es iFd § 242 StGB (Hochverrat) zur Anwendung von § 15 (3) StGB kommen?

Ich freue mich über Eure Antworten, werde meine Gedanken zu späterem Zeitpunkt final ausführen und verbleibe mit freundlichem Gruß!

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« Letzte Änderung: 9. Mai 2018, 16:45:21 von Oxymoron »
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Offline Pantotheus

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1222 am: 9. Mai 2018, 17:19:37 »
@Oxymoron Wenn man unter "Anwendung" versteht, dass eine Gesetzesbestimmung, die möglicherweise in der einen oder anderen Richtung von Bedeutung sein kann, zumindest daraufhin geprüft wird, ob sie im konkreten Fall bedeutsam ist, dann wird Paragraf 15 StGB-AUT wohl vom Gericht bedacht und insofern "angewendet" werden müssen. Immerhin hat ein Strafgericht in gleicher Weise belastende wie entlastende Momente zu berücksichtigen, also etwa auch eine irrige Vorstellung des Täters, eine Beeinträchtigung seiner Schuldfähigkeit oder eben auch die mögliche Untauglichkeit seines Tatversuchs.
Wenn man unter "Anwendung" versteht, dass auf eine bestimmte Gesetzesbestimmung abgestützt etwas geurteilt wird, in diesem Falle also: die Unmöglichkeit der versuchten Tat bejaht und nach dem erwähnten Paragrafen auf Freispruch zumindest in diesem Anklagepunkt erkannt wird, dann geht die bisherige Diskussion hier doch eher in die Richtung, dass es keine Anwendung des erwähnten Paragrafen geben werde.
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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1223 am: 9. Mai 2018, 17:30:36 »
Ich halte dem den Gesetzeswortlaut entgegen:

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer zu ändern oder ein zur Republik Österreich gehörendes Gebiet abzutrennen, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren zu bestrafen.

Es gibt diesbezüglich auch keine Unterschiede in Ö und D.
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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1224 am: 9. Mai 2018, 19:16:41 »
Liebe Anwesende,

wieso sollte es iFd § 242 StGB (Hochverrat) zur Anwendung von § 15 (3) StGB kommen?

Ich freue mich über Eure Antworten, werde meine Gedanken zu späterem Zeitpunkt final ausführen und verbleibe mit freundlichem Gruß!

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Siehe von mir zitiertes OGH-Urteil weiter oben. Es war halt kein absolut untauglicher Versuch.
 
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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1225 am: 9. Mai 2018, 20:53:55 »
Gibt es weitere (Gegen-)Vorschläge zur Lösung dieses Rätsels?   ???

 :))
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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1226 am: 9. Mai 2018, 23:49:56 »
...das Thema Hochverrat und inwiefern der Versuch von diesem strafbar ist (abhängig von der Erfolgausicht) haben wir doch von einer oder höchstens drei Seiten schon ausreichend diskutiert. Bitte einfach mal etwas blättern und dort durchlesen.

Ich persönlich finde "Hochverrat" auch etwas hoch gegriffen, die Staatenbündler haben eh so ausreichend Straftaten begangen für die man sie einbuchten kann.
« Letzte Änderung: 9. Mai 2018, 23:53:09 von Schattendiplomat »
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
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Offline Oxymoron

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1227 am: 10. Mai 2018, 00:08:13 »
Gibt es hier keine Strafrechtsdogmatiker mit Schwerpunkt AT?      :think:

Ob hochgegriffen oder nicht, das Thema ist mitnichten final abgehandelt!

Ein weiterer Tipp:
Des Rätsels Lösung ist nicht in der materiellen Unrechtszurechnung und der Tauglichkeitsproblematik zu suchen!
Die Erkenntnis ob verurteilt wird oder nicht - liegt im objektiven Tatbestand! (vgl § 242 (1) & (2))

Möglicher Gewinn:
Ein heiterer Ausklang eines Prozesstages vor Ort mit mir bei einem guten Bier.
Sicherlich kein Highlight - aber definitiv erheiternd und bereichernd. ;)

Bereits Eingeweihte sind vom Gewinnspiel ausgeschlossen.  :shifty:
« Letzte Änderung: 10. Mai 2018, 00:28:58 von Oxymoron »
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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1228 am: 13. Mai 2018, 00:03:50 »
Werte Schreiberlinge,

ich warte weiterhin auf Antworten um meine Meinung anhand Eures geschätzten Expertenwissens logisch überprüfen zu können - gibt es hier des Strafrechts dunkler Abgründe kundige Menschen?

Gerne auch per persönlicher Nachricht!

Liebe Grüße!
« Letzte Änderung: 13. Mai 2018, 00:30:17 von Oxymoron »
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Offline Fottzilla

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1229 am: 13. Mai 2018, 00:40:00 »
Interessante Erwartungshaltung. Such Dir doch einen "Strafrechtsdogmatiker mit Schwerpunkt AT" und rede mit ihm darüber. ;-)

Zitat
werde meine Gedanken zu späterem Zeitpunkt final ausführen

Bisher nicht geschehen. Was hielt Dich davon ab, es direkt zu tun?

Zitat
AT

Zu AT-AT kann ich was sagen. Die entwickeln wir im 23. Geschoss des achten Sonnenstaatland-Todessterns(TM).
"Ich klaue doch nicht von mir selbst" - Fitzek über das Geld anderer Leute

Spirituelle Geistvernetzung durch Neugeborenenopfer ist eine Mechanik.
 
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