Autor Thema: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"  (Gelesen 192177 mal)

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Igor Strawinski

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1200 am: 26. April 2018, 21:10:52 »
Sehr geehrte/r @Igor Strawinski
hiermit wird Ihnen ein Auftrag zur Prozessbeobachtung bei der Zielperson Monika U.
Fahrt- und Verpflegungskosten sind unter dem Kostenträger H-Unger/20417 abzurechnen

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Personalabteilung


Gibt es schon freiwillige Prozessbeobachter? Ruhm und Ehre sind euch gewiss!  ;D


Ich hab noch immer meine Aufträge ausgeführt. Kommende Woche bekomme ich wahrscheinlich den Prozessplan mit den Terminen.
« Letzte Änderung: 26. April 2018, 21:13:53 von I AM FROM AUSTRIA »
 
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Syssi

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1201 am: 26. April 2018, 22:23:54 »
Leute, "Zuerst"? Ernsthaft? Die Zeitschrift der NPD?!?
 
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Igor Strawinski

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1202 am: 2. Mai 2018, 10:46:42 »
Da unsere unabsetzbare Ex-Präsidentin Einspruch gegen die Anklageschrift erhoben hat wird es doch noch etwas länger dauern bis diese rechtskräftig ist.

@Der viereckige Trompeter  du kannst froh sein wenn die es noch in den Ferien schaffen.
« Letzte Änderung: 4. Mai 2018, 10:48:22 von Finanzbeamter »
 
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Offline kairo

Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1203 am: 2. Mai 2018, 10:55:11 »
Da unsere unabsetzbare Ex-Präsidentin Einspruch gegen die Anklageschrift erhoben hat wird es doch noch etwas länger dauern bis diese rechtskräftig ist.

@Der viereckige Trompeter  du kannst froh sein wenn die es noch in den Ferien schaffen.

Ist das ein Witz? Seit wann muss eine Anklageschrift rechtskräftig sein? Sie ist doch nur Verhandlungsgrundlage. Dass der Angeklagte Einwände gegen die Anklageschrift hat, dürfte öfter vorkommen. Das nennt man dann Verhandlung. Rechtskräftig muss ein Urteil sein!
 
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Igor Strawinski

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1204 am: 2. Mai 2018, 11:52:07 »
Ist das ein Witz? Seit wann muss eine Anklageschrift rechtskräftig sein? Sie ist doch nur Verhandlungsgrundlage. Dass der Angeklagte Einwände gegen die Anklageschrift hat, dürfte öfter vorkommen. Das nennt man dann Verhandlung. Rechtskräftig muss ein Urteil sein!


§ 212 StPO Einspruch gegen die Anklageschrift

Gegen die Anklageschrift steht dem Angeklagten Einspruch zu, wenn

1. die zur Last gelegte Tat nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist oder sonst ein Grund vorliegt, der die Verurteilung des Angeklagten aus rechtlichen Gründen ausschließt,

2. Dringlichkeit und Gewicht des Tatverdachts trotz hinreichend geklärten Sachverhalts nicht ausreichen, um eine Verurteilung des Angeklagten auch nur für möglich zu halten und von weiteren Ermittlungen eine Intensivierung des Verdachts nicht zu erwarten ist,

3. der Sachverhalt nicht soweit geklärt ist, dass eine Verurteilung des Angeklagten nahe liegt,

4. die Anklageschrift sonst an wesentlichen formellen Mängeln leidet (§ 211)

5. die Anklageschrift ein für die angeklagte Straftat sachlich nicht zuständiges Gericht anruft,

6. die Anklageschrift ein örtlich nicht zuständiges Gericht anruft,

7. der nach dem Gesetz erforderliche Antrag eines hiezu Berechtigten fehlt oder

8. die Staatsanwaltschaft das Verfahren zu Unrecht nachträglich gemäß § 205 Abs. 2 oder nach § 38 Abs. 1 oder 1a SMG fortgesetzt hat.

« Letzte Änderung: 4. Mai 2018, 10:47:58 von Finanzbeamter »
 

Offline kairo

Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1205 am: 2. Mai 2018, 12:03:53 »
Aha, so ist das in Felix Austria, wieder was gelernt. Aber ich glaube nicht, dass die Frau Oberpräsidentin auf Lebenszeit damit durchkommt. Interessant wäre ja, auf welchen der Punkte sich ihr Einspruch stützt. Vermutlich behauptet sie, was sie getan hat, sei nicht strafbar, und sie wäre überhaupt immun (gegen Masern und so).
 

Igor Strawinski

  • Gast
Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1206 am: 2. Mai 2018, 12:18:23 »
Aha, so ist das in Felix Austria, wieder was gelernt. Aber ich glaube nicht, dass die Frau Oberpräsidentin auf Lebenszeit damit durchkommt. Interessant wäre ja, auf welchen der Punkte sich ihr Einspruch stützt. Vermutlich behauptet sie, was sie getan hat, sei nicht strafbar, und sie wäre überhaupt immun (gegen Masern und so).

6. die Anklageschrift ein örtlich nicht zuständiges Gericht anruft,

Zitat
Der Staatenbund Österreich ist der einzig legitime Staat und rechtmäßige Staatsform laut Völker und Naturrecht. Das ist unumstritten.

Deswegen haben Verhandlungen nur im Völkerrecht-Gericht des Staatenbund Österreich statt zu finden.
« Letzte Änderung: 3. Mai 2018, 17:50:51 von Tuska »
 

Offline Stief

Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1207 am: 2. Mai 2018, 12:41:19 »
Aha, so ist das in Felix Austria, wieder was gelernt. Aber ich glaube nicht, dass die Frau Oberpräsidentin auf Lebenszeit damit durchkommt. Interessant wäre ja, auf welchen der Punkte sich ihr Einspruch stützt. Vermutlich behauptet sie, was sie getan hat, sei nicht strafbar, und sie wäre überhaupt immun (gegen Masern und so).

Dazu müsste man wissen, wer den Antrag gestellt hat. Wenn es Unger selbst war, käme das hin. Allerdings kann es auch vom Verteidiger kommen, und dann würde ich vermuten, dass es mit dem Hochverrat-Vorwurf zusammenhängt, der tatsächlich auf etwas wackligen Beinen steht. Möglicherweise ist nach österreichischer StPO jetzt die beste Gelegenheit, diesen Vorwurf, der die zu erwartende Strafe beträchtlich erhöhen würde (Mindeststrafe zehn Jahre!), aus dem Spiel zu nehmen.
 

Offline Das Chaos

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1208 am: 2. Mai 2018, 13:07:11 »
Zitat

§ 212 StPO Einspruch gegen die Anklageschrift

Gegen die Anklageschrift steht dem Angeklagten Einspruch zu, wenn

...

Vong der Funktion her haben wir auch so was ähnliches:

Zitat
§ 201
Übermittlung der Anklageschrift

(1) 1Der Vorsitzende des Gerichts teilt die Anklageschrift dem Angeschuldigten mit und fordert ihn zugleich auf, innerhalb einer zu bestimmenden Frist zu erklären, ob er die Vornahme einzelner Beweiserhebungen vor der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens beantragen oder Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorbringen wolle. 2Die Anklageschrift ist auch dem Nebenkläger und dem Nebenklagebefugten, der dies beantragt hat, zu übersenden; § 145a Absatz 1 und 3 gilt entsprechend.

(2) 1Über Anträge und Einwendungen beschließt das Gericht. 2Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Osborne nützt das gerne um längliche Schriftsätze mit dem Antrag auf Nichteröffnung des Verfahrens an das Gericht zu senden. Zuweilen muss die StA dann nacharbeiten.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 
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Offline Happy Hater

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1209 am: 2. Mai 2018, 13:30:53 »
Aha, so ist das in Felix Austria, wieder was gelernt. Aber ich glaube nicht, dass die Frau Oberpräsidentin auf Lebenszeit damit durchkommt. Interessant wäre ja, auf welchen der Punkte sich ihr Einspruch stützt. Vermutlich behauptet sie, was sie getan hat, sei nicht strafbar, und sie wäre überhaupt immun (gegen Masern und so).

Dazu müsste man wissen, wer den Antrag gestellt hat. Wenn es Unger selbst war, käme das hin. Allerdings kann es auch vom Verteidiger kommen, und dann würde ich vermuten, dass es mit dem Hochverrat-Vorwurf zusammenhängt, der tatsächlich auf etwas wackligen Beinen steht. Möglicherweise ist nach österreichischer StPO jetzt die beste Gelegenheit, diesen Vorwurf, der die zu erwartende Strafe beträchtlich erhöhen würde (Mindeststrafe zehn Jahre!), aus dem Spiel zu nehmen.

Hast du auch eine Begründung dafür, warum deiner Ansicht nach der Vorwurf des "Hochverrates" auf "wackligen Beinen steht"?
 

Offline Stief

Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1210 am: 2. Mai 2018, 14:08:15 »
Hast du auch eine Begründung dafür, warum deiner Ansicht nach der Vorwurf des "Hochverrates" auf "wackligen Beinen steht"?

Weil ein untauglicher Versuch vorliegen könnte, der in Österreich nicht strafbar ist. Das wurde hier im Thread bereits diskutiert.
 

Offline kairo

Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1211 am: 2. Mai 2018, 14:19:18 »
6. die Anklageschrift ein örtlich nicht zuständiges Gericht anruft,

Zitat
Der Staatenbund Österreich ist der einzig legitime Staat und rechtmäßige Staatsform laut Völker und Naturrecht. Das ist unumstritten.

Deswegen haben Verhandlungen nur im Völkerrecht-Gericht des Staatenbund Österreich statt zu finden.

AEIOU = Austria est imperare orbium et universum

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Offline Pantotheus

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1212 am: 2. Mai 2018, 14:28:30 »
Hast du auch eine Begründung dafür, warum deiner Ansicht nach der Vorwurf des "Hochverrates" auf "wackligen Beinen steht"?

Weil ein untauglicher Versuch vorliegen könnte, der in Österreich nicht strafbar ist. Das wurde hier im Thread bereits diskutiert.
Wobei der Konjunktiv "könnte" schon andeutet, dass der Versuch eben auch strafbar sein könnte. @Happy Hater und meine Wenigkeit haben in der erwähnten Diskussion die Frage diskutiert, ob "unter keinem erdenklichen Gesichtspunkt" hier wirklich greift oder nicht. Ich persönlich halte sowohl eine Verurteilung als auch einen Freispruch für denkbar. Da es sich beim Vorwurf des Hochverrats um ein eher selten abgeurteiltes Verbrechen handelt, dürfte es auch keine gefestigte neuere Rechtsprechung dazu geben.
« Letzte Änderung: 2. Mai 2018, 15:34:08 von Pantotheus »
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Offline Das Chaos

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1213 am: 2. Mai 2018, 15:19:03 »
...
AEIOU = Austria est imperare orbium et universum

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... wie auch schon die Habsburger, die aber noch richtig Latein konnten: Austriae est imperare orbi universo
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

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Offline kairo

Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1214 am: 2. Mai 2018, 15:48:07 »
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AEIOU = Austria est imperare orbium et universum

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... wie auch schon die Habsburger, die aber noch richtig Latein konnten: Austriae est imperare orbi universo

Hach, ist die Jejend runterjekommn ...