@kairo Genau darauf hatte ich schon mehrfach hingewiesen: Normalerweise kann das Oberhaus ein Gesetz nur um höchstens ein Jahr verzögern. Aber da es in diesem Fall eine Frist gibt, bis zu der die notwendigen Gesetze verabschiedet und in Kraft gesetzt sein müssen, könnte selbst eine Vertagung durchs Oberhaus ein Gesetz so lange aufhalten, dass es nicht rechtzeitig zum Wirksamwerden des Austritts in Kraft treten kann.
Den royal assent können wir als Formsache beiseite lassen, aber auch dieser kann u. U. einen oder zwei Tage zusätzlich benötigen, denn auch die Königin hat nur einen 24h-Tag und neben der Zustimmung zu Gesetzen noch ein paar andere Pflichten im Staat.
Zudem darf ich auch daran erinnern, dass Gesetze normalerweise eine gewisse Vorlaufzeit benötigen, bevor sie wirklich umgesetzt werden können. Oft müssen noch Ausführungsverordnungen, Formulare u. dgl. geschaffen werden.
Die Zeit, jetzt noch die notwendigen Erlasse für einen "harten Brexit" auszuarbeiten und in Kraft zu setzen, ist schon sehr knapp.