Autor Thema: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik  (Gelesen 258763 mal)

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Offline Landgraf

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #480 am: 25. August 2016, 13:55:05 »
Wenn - was natürlich zu wünschen ist - A.U. seine Verletzung überlebt, müsste er dann nicht damit rechnen, einen Teil seiner Anhängerschaft zu verlieren, nämlich diejenigen, die die Proll-Parole "krimininelle Ausländer raus" ernst nehmen.

Als Staatsangehöriger des Staates Ur wäre er ja Ausländer...

Käme darauf an, wo genau er die Waffe gezückt hat. Auf seinem eigenen "Staatsgebiet" oder im "Ausland".  ;D
2 Dinge sind unendlich: das Universum und die Dummheit der Reichsbürger und Selbstverwalter. Beim Universum bin ich mir aber nicht ganz sicher. (frei nach Einstein)
 

Offline Rima882

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #481 am: 25. August 2016, 13:58:00 »
Und das war sein voller Ernst! Der hat das auch versucht! Die Waffe war echt und ewr hat sie eingesetzt! !
Außerdem ist davon auszugehen, dass die Waffe illegal war.

@die Juristen hier: in welchem Hausnummernbereich wäre der UR- insteinige Einsatz beim Schieds- und Scheinjehrichts-Casino grob überschlägig zu verorten?

Zweistelliges, wie schon erwähnt, wäre doch drin, oder? Versuchter Mord wäre wohl zunächst das Golden Nugget, würde ich sagen.

Der UR-instein ist ab heute definitiv der gallionsfigurige Mehrtürer der Reichsdeppenszene, egal ob er überleben wird oder nicht.

Die Abschätzung des in Betracht kommenden Strafmaßes ist zum jetzigen Zeitpunkt eine ziemliche Kaffeesatzleserei und daher nur sehr schwer möglich, sondern eher Spekulation. Also spekuliere ich mal drauflos und schaue in meinen Kaffeesatz:

Als Fußballtorwart hat der schöne Adrian - soweit bekannt - wohl nicht oft zweistellige Ergebnisse gegen sich gehabt. Bei einer Schwurgerichtskammer ist es damit auch nicht so einfach.

1. Versuchter Mord
Arg- und wehrlos im Sinne einer von Adrian begangenen heimtückischen Tat waren die mit 200 Mann angereisten Polizisten sicher nicht. Und selbst bei potentiell todbringenden Angriffen gegen Polizeibeamte kommt es in jüngster Zeit - anders als früher - beunruhigend oft dazu, dass Gerichte keine niederen Beweggründe für die Tat und damit kein Mordmerkmal annehmen, so dass ein versuchter Mord nicht festgestellt wird. Ich finde diese Tendenz unschön, aber so isses nun mal. Ob Mord- oder Totschlagsversuch vorliegt, ist also schon schwer einzuschätzen.

2. Versuchter Totschlag
In der Praxis tun sich die Gerichte des Weiteren erstaunlich schwer, wegen versuchten Mordes oder versuchten Totschlags zu verurteilen. An den Tötungsvorsatz werden dabei nämlich schon sehr hohe Anforderungen gestellt und oft ist dieser Vorsatz - selbst bei Schusswaffengebrauch - nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellbar (das verstehen wohl auch nur Juristen, normalen Menschen kann man das wirklich kaum begreifbar machen :scratch:). Hier würde man als Verteidiger z.B. bei der unübersichtlichen Situation, der schweren, den Tötungsvorsatz überlagernden emotionalen Belastung durch die Räumung usw. ansetzen und hätte damit gar nicht so schlechte Chancen. Bedeutet also: wenn es kein vollendetes Tötungsdelikt gibt, kommt oft (gerade bei verbleibenden Zweifeln) nur eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung heraus. Hier ist nach den wenigen bisher bekannten Umständen aber durchaus beides möglich. also versuchtes Tötungsdelikt oder gefährliche Körperverletzung. Letztere ist es aber allemal (Strafrahmen dafür immerhin: Sechs Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe). Und so groß sind die Unterschiede zwischen beiden Optionen dann im Ergebnis auch nicht.

3. Dazu hatten wir einmal Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte im besonders schweren Fall, was aber tateinheitlich mit dem versuchten Tötungsdelikt bzw. der gefährlichen Körperverletzung begangen wurde und nicht zu einer extra Strafe, sondern zur Erhöhung der Strafe unter Ziffer 1. oder 2.  führt.

4. Schließlich noch unerlaubter Waffenbesitz: Dafür gibt es in der Praxis bei "einfacher" Pistole bzw. "einfachem" Revolver ein Jahr Freiheitsstrafe. Das kommt in Tatmehrheit zu der Tat unter 1. bzw. 2. dazu und es wird eine Gesamtstrafe gebildet (wobei es einen Rabatt von der Summe der Einzelstrafen gibt).

5. Schuldfähigkeit: So wie der Ur-instein schon vorher gegenüber Polizeibeamten und der Obrigkeit aufgetreten ist, wäre es nicht überraschend, wenn er hier wenigstens verminderte Schuldfähigkeit nach § 21 StGB (im Fachjargon: "plem") zugebilligt bekommt wegen psychischer Ausnahmesituation bei Zwangsräumung und Verlust der Existenz. Der komplette Jagdschein nach § 20 StGB (Fachjargon: "plem-plem") dürfte es eher nicht werden.

Wenn ich jetzt einen Wert in die Runde werfen oder einen Tip für "Betandwin" abgeben soll, würde ich aus der Hüfte heraus auf dreieinhalb bis vier Jahre Freiheitsstrafe tippen. Viel wert ist uns der Schutz von Polizeibeamten damit nicht, aber wie schon gesagt: so isses nun mal. Und nochmal: Da ist viel Unwägbarkeit und Spekulation dabei und ich lasse mich gern - auch in dieser Runde - eines Besseren belehren.

Edit: Habe inzwischen erfahren, dass ein Beamter gebissen wurde, und zwar offenbar nicht von Adrian. Von einem Reichsdeppen gebissen zu werden ist sicherlich mega-ekelhaft, aber ebenso sicher liegt hier kein Tötungsversuch vor.
« Letzte Änderung: 25. August 2016, 14:27:48 von Rima882 »
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

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Offline Tuska

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #482 am: 25. August 2016, 14:00:00 »
....
Wie Tuska richtig gesagt hat: Irgendwas zwischen gefährlicher Körperverletzung und (versuchtem) Mord.

Mord = Totschlag + Mordmerkmale; welche schlägst Du vor?
Wenn zB er wahllos in die Polizistengruppe geschossen hat käme hier evtl. Gemeingefährlichkeit in Frage.
Wie vorstehend schon gesagt ist dafür die Informationsdichte viel zu dünn. Das war eine Einschätzung für den unwahrscheinlichen Extremfall.

Hoffentlich überlebt er. Die Folgen dieser Tragödie sind vermutlich auch noch nicht abschätzbar. Hoffentlich geht es den Kindern gut.
« Letzte Änderung: 25. August 2016, 14:02:55 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 

Offline Flo

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #483 am: 25. August 2016, 14:05:16 »
Eine Gefährungslage bestand schon seit mindestens dem 09.03.2016.

https://www.youtube.com/watch?v=uBHCcgvu8LM

Möglicherweise schon vorher, was den massiven Polizeieinsatz unter dem 09.03. dann auch erklären würde. Was danach noch alles stattgefunden hat, weiß ich nicht.


Letztendlich geht es nur um die Frage, ob dieser massive Polizeieinsatz zu diesem Zeitpunkt, klug oder weniger klug gewesen war; Es geht ausdrücklich nicht um die Frage, ob ich einem neuen Eigentümer zu seinem - ihm sicherlich zustehenden - Recht verhelfe.

 

 

Offline Gutemine

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #484 am: 25. August 2016, 14:05:45 »
Michael Grawe, der BonJovi für ganz, ganz Arme hat auch etwas dazu zu sagen.

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Offline DerDude

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #485 am: 25. August 2016, 14:07:06 »
Das Krasse ist, dass man Andrian eigentlich gar nicht mehr frei lassen kann, der taucht doch bei nächster Gelegenheit bei seinem ehemaligen Haus auf und wird die neuen Bewohner angreifen.

Nicht nur das. Er hat sich gestern (?) zu einem Fall von Zwangsvollstreckung geäußert, mit dem er gar nichts zu tun hat. Auch die dort "Verantwortlichen" werde er ausfindig machen und zur Rechenschaft ziehen.
That rug really tied the room together.
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Offline Arthur Dent

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #486 am: 25. August 2016, 14:12:36 »
....
Wie Tuska richtig gesagt hat: Irgendwas zwischen gefährlicher Körperverletzung und (versuchtem) Mord.

Mord = Totschlag + Mordmerkmal(e); welche schlägst Du vor?
In frage käme mMn Mordlust und/oder Ermöglichungsabsicht.
 

dtx

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #487 am: 25. August 2016, 14:16:02 »
1. Versuchter Mord in zwei Fällen
Arg- und wehrlos im Sinne einer von Adrian begangenen heimtückischen Tat waren die mit 200 Mann angereisten Polizisten sicher nicht. ...

Arglos mit Sicherheit nicht, weil martialischer Widerstand mehr als zwei volle Tage vorher angekündigt war, wehrlos - müssen wir nicht vertiefen. Inwiefern der widerrechtliche Inbesitzbehalt des Grundstückes als "niederer Beweggrund" durchginge, ist eine andere Frage.

2. Versuchter Totschlag in zwei Fällen
In der Praxis tun sich die Gerichte des Weiteren erstaunlich schwer, wegen versuchten Mordes oder versuchten Totschlags zu verurteilen. An den Tötungsvorsatz werden dabei nämlich schon sehr hohe Anforderungen gestellt und oft ist dieser Vorsatz - selbst bei Schusswaffengebrauch - nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellbar ...

Bei diesem Aspekt könnten die Morddrohungen gegen alle, die das Grundstück gegen UR's Willen betreten im Allgemeinen und den Ersteigerer im Besonderen auf der anderen Seite der Waagschale zu liegen kommen.
 

Offline Rima882

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #488 am: 25. August 2016, 14:22:14 »
Wenn zB er wahllos in die Polizistengruppe geschossen hat käme hier evtl. Gemeingefährlichkeit in Frage.
Das wird aber wirklich schwierig. Die Gerichte müssen nun einmal die Mordmerkmale sehr restriktiv auslegen und sehr strenge Anforderungen an die Annahme eines Mordes stellen. Selbst ein einzelner Schuss in eine Menschenmenge ist nicht unbedingt gemeingefährlich im Sinne des Gesetzes; denn durch einen einzelnen Schuss kommt ja im Ergebnis meist nur eine Person zu Schaden. Anders sähe es aus, wenn eine Menschenmenge mit einer Handgranate beworfen oder einer Katjuscha-Rakete beschossen wird.

In Betracht kommen niedere Beweggründe, weil Angriffe gegen Polizei und andere Einsatzkräfte immer "auf niederster Stufe stehen". Aber - ich hatte dazu in meinem anderen Beitrag schon was geschrieben - das wird heutzutage bei Gericht eben nicht mehr so zwangsläufig angenommen wie früher.
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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #489 am: 25. August 2016, 14:24:46 »
Mit zwei Hundertschaften im Blickfeld, würde ich wohl eher von einem erweiterten Suizid sprechen; Solches überlebt man nur in den seltensten Fällen.
 
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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #490 am: 25. August 2016, 14:25:12 »
Wenn zB er wahllos in die Polizistengruppe geschossen hat käme hier evtl. Gemeingefährlichkeit in Frage.
Das wird aber wirklich schwierig. Die Gerichte müssen nun einmal die Mordmerkmale sehr restriktiv auslegen und sehr strenge Anforderungen an die Annahme eines Mordes stellen. Selbst ein einzelner Schuss in eine Menschenmenge ist nicht unbedingt gemeingefährlich im Sinne des Gesetzes; denn durch einen einzelnen Schuss kommt ja im Ergebnis meist nur eine Person zu Schaden.  (...)
Im Moment komme ich auch nur auf Mord, wenn ich mir die wenigen gegebenen Infos extrem zurechtbiege und einige Begleitumstände dazufantasiere.  :)

Off-Topic:
Zitat
Anders sähe es aus, wenn eine Menschenmenge mit einer Handgranate beworfen oder einer Katjuscha-Rakete beschossen wird.
Ich würde nicht die Hand dafür ins Feuer legen, dass nicht irgendwo ein Reichi sitzt, der sich entsprechend bewaffnet...
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #491 am: 25. August 2016, 14:38:25 »
Mit zwei Hundertschaften im Blickfeld, würde ich wohl eher von einem erweiterten Suizid sprechen; Solches überlebt man nur in den seltensten Fällen.

Zumal es nicht irgendwelche Feld-, Wald- und Wiesen- Hundertschaften waren, sondern auch ein SEK/MEK.
 

Offline Bundeshamstler

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #492 am: 25. August 2016, 14:39:14 »
Handys wurden wohl abgenommen und jetzt müssen die Ur-lauber da wieder irgendwie weg. Aber nix neues.

https://iflychat-files.s3.amazonaws.com/e82a88d937e60267fd2c866b01131ada/2016/8/25/7/video-1472127971_1472128325292.mp4
 

dtx

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #493 am: 25. August 2016, 14:41:50 »
http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/halle/schiesserei-reuden-100.html

Spoiler
Mehrere Verletzte bei Zeitz Schießerei nach Zwangsräumung in Reuden
Ein Polizeiabsperrungsband entlang einer Straße.
Bildrechte: dpa

In Reuden bei Zeitz sind Schüsse gefallen und mehrere Menschen verletzt worden. Die Polizei sagte MDR SACHSEN-ANHALT, im Moment laufe ein Großeinsatz. Es seien 100 Beamte vor Ort, darunter auch das Spezialeinsatzkommando der Polizei.
Zwei Beamte und ein Mann verletzt

Am Vormittag hatte ein Gerichtsvollzieher bei einer Zwangsräumung die Polizei angefordert. Ein 41-jähriger Mann soll sich den Beamten widersetzt und die Spezialkräfte mit einer Waffe bedroht haben. Dann habe es einen Schusswechsel gegeben. Zwei Polizisten wurden verletzt. Der Angreifer wurde schwerverletzt ins Krankenhaus gebracht. Die genauen Hintergründe sind noch unklar.

Weitere Informationen folgen in Kürze.

Zuletzt aktualisiert: 25. August 2016, 12:51 Uhr
[close]

http://www.gmx.net/magazine/panorama/offenbar-schiesserei-reuden-zeitz-31827032

Das läuft jetzt von der dpa durch alle Medien. Zu der Jahreszeit dürfte kaum einer der Abonnenten darauf verzichten wollen.
 
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Offline Rima882

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #494 am: 25. August 2016, 14:47:05 »
Eine Gefährungslage bestand schon seit mindestens dem 09.03.2016.

https://www.youtube.com/watch?v=uBHCcgvu8LM

Möglicherweise schon vorher, was den massiven Polizeieinsatz unter dem 09.03. dann auch erklären würde. Was danach noch alles stattgefunden hat, weiß ich nicht.


Letztendlich geht es nur um die Frage, ob dieser massive Polizeieinsatz zu diesem Zeitpunkt, klug oder weniger klug gewesen war; Es geht ausdrücklich nicht um die Frage, ob ich einem neuen Eigentümer zu seinem - ihm sicherlich zustehenden - Recht verhelfe.

Natürlich wäre es besser gewesen, vor zwei bis drei Wochen am frühen Morgen unangekündigt zuzuschlagen, aber so etwas lässt unser Rechtsstaat nun einmal nicht zu, auch wenn das wie hier am Ende zu verletzten Polizisten führen kann. Auf keinen Fall konnte man nun noch viel länger zuwarten. Je länger die Zwangsräumung verhindert worden wäre, um so stärker wären sich Ur-Sache und seine Mischpoke vorgekommen und um so schwieriger wäre die Räumung geworden.

Außerdem: Wenn man den Erwerbern des Grundstücks obrigkeitliche Hilfe vorenthält, wie es nach Deiner Meinung ja klug gewesen wäre, gibt man den Erwerbern damit zwangsläufig nach § 229 BGB das Recht zur Selbsthilfe, d.h. die Erwerber hätten dann Herrn Ursache und seiner Familie selbst oder mit Hilfe von angeheuerten Schlägern gewaltsam aus dem Haus helfen können  :violent1:. Auf den ersten Blick ist das zwar eine Vorstellung, die durchaus ihren Reiz hat. Aber irgendwie hat das Gewaltmonopol des Staates dann doch wieder einiges für sich. Also nochmal richtig drüber nachdenken: So toll wäre Dein Vorschlag unter diesem Gesichtspunkt doch auch wieder nicht.
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Folgende Mitglieder bedankten sich: A.R.Schkrampe