Autor Thema: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik  (Gelesen 257981 mal)

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Offline A.R.Schkrampe

Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #450 am: 25. August 2016, 12:42:10 »
Und das war sein voller Ernst! Der hat das auch versucht! Die Waffe war echt und ewr hat sie eingesetzt! !
Außerdem ist davon auszugehen, dass die Waffe illegal war.

@die Juristen hier: in welchem Hausnummernbereich wäre der UR- insteinige Einsatz beim Schieds- und Scheinjehrichts-Casino grob überschlägig zu verorten?

Zweistelliges, wie schon erwähnt, wäre doch drin, oder? Versuchter Mord wäre wohl zunächst das Golden Nugget, würde ich sagen.

Der UR-instein ist ab heute definitiv der gallionsfigurige Mehrtürer der Reichsdeppenszene, egal ob er überleben wird oder nicht.
 

Offline echt?

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #451 am: 25. August 2016, 12:43:48 »
Eine Waffe muss keine Schusswaffe sein. Und die Verletzungen bei der Wortmarke müssen keine Schussverletzungen sein.
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Offline hair mess

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #452 am: 25. August 2016, 12:44:06 »
Ganz ernsthaft:
Mein guter Flo: Nur so.
Siehe Vollstrecker.
Es ging um einen Räumungstitel. Kein Haftbefehl.
Bei einem Titel (vollstreckbarer Bescheid, Urteil etc.) hat jemand das Recht, dass ihm der Staat bei der Durchsetzung hilft.
Dann kamen seine Drohungen.
Die Drohungen allein reichen nicht für einen Haftbefehl.
Aber für höchste Vorsicht bei der Durchsetzung des Titels.
Und da sind einfach 200 Mann das bessere Mittel, als die bei normalen Fällen üblichen zwei Kollegen.
Da hätte eigentlich keiner mehr selbst zu einer Waffe gegriffen.
Außer er ist in einem Maße gefährlich, dass er irgendwannmal auch aktiv angreift.
Aber das irgendwannmal reicht nun mal nicht für einen Haftbefehl.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
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Offline Tonto

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #453 am: 25. August 2016, 12:44:44 »
Wenn man ihn hätte festsetzen wollen, hätte es auch durchaus andere Möglichkeiten gegeben.

Zum Beispiel? Die Eskalation ging ja nicht von der Polizei aus.


Er hat sich doch wohl noch in der Öffentlichkeit bewegt (einkaufen, tanken, Arztbesuche u.v.a.) und da hätte es sicherlich andere Zugriffsmöglichkeiten gegeben.

Auf welcher Grundlage hätte man ihn denn festsetzen können?
Ohne einen gescheiterten Versuch einer Räumung dürfte man mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte o.ä. wohl nicht weiterkommen.
Allein die (rein zivilrechtlich) nicht erfolgte Übergabe eines geräumten Grundstücks dürfte nicht für eine Ingewahrsamnahme/Festnahme o.ä. reichen.
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 

Offline Flo

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #454 am: 25. August 2016, 12:47:25 »
Er hat sich doch wohl noch in der Öffentlichkeit bewegt (einkaufen, tanken, Arztbesuche u.v.a.) und da hätte es sicherlich andere Zugriffsmöglichkeiten gegeben.

Mit welcher Rechtsgrundlage?

Es gab - wie ich mich ja eben habe belehren lassen - schon im Vorfeld solche Ankündigungen; Dies alleine genügt für einen Haftbefehl welchen man bei passender Gelegenheit, hätte vollstrecken können.
 

Offline Tuska

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #455 am: 25. August 2016, 12:49:23 »
Kommt auf die Situation an. Davon ausgehend, dass er irgendeine Art Waffe benutzt hat ist das in jedem Falle gefährliche Körperverletzung (Strafandrohung 10 Jahre). Wenn er tatsächlich auf jemanden geschossen hat und je nach Situation wäre hier eventuell auch versuchter Mord drin.

Ich hoffe, Adrian überlebt. Aber sein Leben in Freiheit ist für die nächste Zeit vorbei.

Hoffentlich haben die Kinder das nicht mitgekriegt.
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Offline BlueOcean

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #456 am: 25. August 2016, 12:49:54 »
Von einem Polizeisprecher vor Ort gibt es eine kurze Zusammenfassung, die im MZ-Artikel veröffentlicht wurde.

Ursache schwerverletzt. Zwei SEK-Beamte leicht verletzt. Einer durch Schusswunde, einer durch Biss.
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Offline Tuska

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #457 am: 25. August 2016, 12:51:56 »
@Flo du kannst in der BRD im Rahmen der Gefahrenabwehr niemanden in Schutzhaft nehmen. Ich lasse mich da gerne eines besseren belehren, aber ich sehe hier keine rechtliche Grundlage.
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Offline Flo

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #458 am: 25. August 2016, 12:54:05 »


Und das war sein voller Ernst! Der hat das auch versucht! Die Waffe war echt und er hat sie eingesetzt! !

Da wäre ich erst einmal vorsichtiger. Bis jetzt machen wir genau das, was wir dem Schäbeligen ein paar Seiten vorher vorgeworfen haben: wir sitzen am Bildschirm und stricken uns alles zusammen, was aus irgendwelchen ominösen Quellen tropft. Ich trau es Mister Uriversum schon zu, mit einer scharfen Schusswaffe zu hantieren, halte es aber noch nicht für sicher genug, um sich so weit aus dem Fenster zu lehnen. Verlässliche Informationen, was da passiert ist und welcher Art und Herkunft die Verletzungen der Beamten sind, haben wir keine.
Nunja. Da gibt es ja die Aussage einer Anhängerin, er habe geschossen...
Wenn man ihn hätte festsetzen wollen, hätte es auch durchaus andere Möglichkeiten gegeben.

Zum Beispiel? Die Eskalation ging ja nicht von der Polizei aus.


Er hat sich doch wohl noch in der Öffentlichkeit bewegt (einkaufen, tanken, Arztbesuche u.v.a.) und da hätte es sicherlich andere Zugriffsmöglichkeiten gegeben.
Es gab einen Räumungstitel, keinen Haftbefehl. Wir leben in einem Rechtsstaat

Wenn es solche Ankündigungen wie hier mehrfach beschrieben, stattgefunden haben, ist dies mehr als Grund genug dafür, einen Haftbefehl zu fertigen.
 

Offline Tonto

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #459 am: 25. August 2016, 12:55:36 »
Er hat sich doch wohl noch in der Öffentlichkeit bewegt (einkaufen, tanken, Arztbesuche u.v.a.) und da hätte es sicherlich andere Zugriffsmöglichkeiten gegeben.

Mit welcher Rechtsgrundlage?

Es gab - wie ich mich ja eben habe belehren lassen - schon im Vorfeld solche Ankündigungen; Dies alleine genügt für einen Haftbefehl welchen man bei passender Gelegenheit, hätte vollstrecken können.

Sorry, aber das sehe ich anders. Die (nachweisbare) Ankündigung einer Straftat (?) könnte zu einem Ermittlungsverfahren führen. Dann müsste die Staatsanwaltschaft sich entschließen Anklage zu erheben und einen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls zu stellen, bei dringendem Tatverdacht.

Bei einer eventuellen Tat, die sich noch nicht einmal im Versuchsstadium befindet halte ich es für äußerst bedenklich, jemanden "wegzusperren", der möglicherweise einmal eine Straftat (welche denn) begehen könnte. Das ist ja wie in "minority report".

   
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #460 am: 25. August 2016, 12:58:01 »
Die Hundertschaft war vor Ort, weil viele Menschen der Polizei gesteckt haben, dass Adrian mit Mord & Totschlag ("Schwangere abschlachten") gedroht hat, falls jemand sein Grundstück betritt. Das war einen Tag vor der geplanten Räumung.

Davor war er nur ein einfaches Reichsbürgerwürstchen.

Ich plaudere wohl kein sonniges Staatsgeheimnis aus, wenn ich erwähne,  daß  unter den "vielen Menschen" überproportional viele SSL - Trolle waren.

@Flo: die extremen Drohungen eskalierten in den letzten Tagen vor dem Räumungstermin. In einer Menge, daß die besagten SSL - Trolle kaum mit dem Archivieren und Weiterreichen hinterherkamen.
Einige Äußerungen wurden auch schnell wieder gelöscht. Wir hoffen,  die meisten abgeheftet zu haben.
Wenn nicht, ist es auch kein Drama, es war ja ausreichend.
 
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Offline dieda

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #461 am: 25. August 2016, 13:00:08 »
Von den Kindern und den Schwiegereltern ist aber nirgends zu lesen, was?

Die Schwiegereltern sollen angeblich verhaftet worden sein, stand irgendwo in einem der vielen Kommentare.

zu "Amt für Menschenrechte Berlin", die offensichtlich vor Ort waren und ordentlich an der Eskalationsschraube gedreht hatten:

https://twitter.com/flecks/status/743734546672156672/
http://www.berliner-zeitung.de/berlin/polizei/polizeieinsatz-in-berlin--reichsbuerger--gehen-in-neukoelln-auf-polizisten-los-23113536
http://walenszus.jimdo.com/2011/03/29/deutsches-amt-f%C3%BCr-menschenrechte/

@Flo
Glaub mir, ich wünsche mir das hier auch manchmal insgeheim, präventiven "Hotelaufenthalt", auch der Familienangehörigen wegen, manches klärt sich manchmal auch "von allein", aber trotzdem: wir und der Rechtsstaat müssen das aushalten: ohne richterlichen Beschluss kein Haftbefehl punktum. Genau das unterscheidet eine Demokratie und ein Rechtsstaat von der Diktatur. Und so soll das bitte bleiben.

Es ist eine der besonderen Grundideen des GG und des Rechtsstaates, dass man zuerst vor allem immer noch vom Guten im Menschen ausgeht, nicht vom Gegenteil. Dreh es mal um: ein böser und möglicherweise falscher Verdacht, z.B. von Menschen mit nur niedrigen Beweggründen auch gegen Dich reicht dann schon aus, um Dich dingfest zu machen? Guggst Du nur aktuell Richtung Bosporus.
Bitte nicht!
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Offline DerDude

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #462 am: 25. August 2016, 13:01:05 »
@ Flo

Jetzt kriegst Du es aber ab hier, ist aber nicht böse gemeint!

Deine Überlegung ist ja absolut nachvollziehbar. Natürlich wäre das wohl die einfachste und sicherste Lösung von allen. Aber der Rechtsstaat tut manchmal weh, WEIL er sich an die Gesetzte hält.

Dazu ein Zitat eines Kommentars zum Fall Metzler, der sich ja auch um dieses Grundthema dreht:

Zitat
Sein [Daschner] Dilemma ist das jedes Polizeibeamten in allen deutschen Polizeidienststellen – einen Weg zu sehen, ein Kind retten oder einen Fall lösen zu können, aber von Recht und Gesetz daran gehindert zu werden, diesen Weg zu gehen. Was bleibt, ist die althergebrachte Erkenntnis, dass Polizeiarbeit nur im Polizeistaat leicht ist. Und dass der Rechtsstaat sehr wehtun kann.
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Offline Flo

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #463 am: 25. August 2016, 13:01:58 »
@Flo du kannst in der BRD im Rahmen der Gefahrenabwehr niemanden in Schutzhaft nehmen. Ich lasse mich da gerne eines besseren belehren, aber ich sehe hier keine rechtliche Grundlage.

Na, dann schau mal hier - ganz frisch -:

http://www.focus.de/regional/thueringen/kriminalitaet-fahndung-im-internet-nach-attentatsdrohung_id_5791527.html


 

Offline Rima882

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #464 am: 25. August 2016, 13:04:42 »
Es gab - wie ich mich ja eben habe belehren lassen - schon im Vorfeld solche Ankündigungen; Dies alleine genügt für einen Haftbefehl welchen man bei passender Gelegenheit, hätte vollstrecken können.
Eben nicht ! Das bloß verbale Inaussichtstellen der Begehung eines Verbrechens wird als Bedrohung nach § 241 StGB mit maximal einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft.
Haftgrund? Bei einem - soweit bekannt - nicht vorbestraften Familienvater, der ja nicht fliehen, sondern gerade in dem früher ihm gehörenden Haus bleiben will ?

Selbst der strengste Haftrichter erlässt dafür noch keinen Haftbefehl (in diesem Punkt weiß ich wirklich ganz genau, wovon ich da spreche).

Präventive Haftbefehle, also Festnahme, bevor etwas passiert, gibt es im deutschen Strafprozessrecht nun einmal nicht - und das ist auch gut so. Und nach Polizeirecht, also Sicherheits- und Ordnungsrecht ist eine Inhaftierung auch nicht so einfach. Auch persönlicher Sicherheitsarrest nach § 918 ZPO ist nicht wirklich einschlägig, schon weil eine Zwangsräumung streng genommen keine Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners ist, die gefährdet sein könnte.
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

(Martin Heidegger)
 
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