Wir gehen jedoch von einer Demokratie aus. Und dessen Gewählte "handeln" nur im Auftrag des Verfassungsvolkes. Nicht die jeweilige Administration, oder die betreffende Regierung ist somit berechtigt eine Verfassung zu bestimmen, vielmehr bestimmt das V-Volk sie, bzw. sie stimmt über die Vorschläge/Entwürfe hierzu ab, oder beauftragt Änderungen. Denn wer ist der Staat? Nicht die Regierung... nicht die Administration, sondern das V-Volk. Und dieses ist bekanntlich nicht gefragt worden - weder in "Ost" noch in West. Insofern gebe ich gern Deinen Rat zurück: bitte über überprüfe zunächst Dein Staats- und Demokratieverständnis...
Demokratie gibt es nur, wo es auch einen Staat gibt. Einen handlungsfähigen deutschen Staat gab es aber 1949 in Deutschland leider nicht, nur Länder. Also übernahmen das die Landtage der Länder der Westzonen, die die Mitglieder des Parlamentarischen Rates delegierten und auch die Ratifikation des GG-Entwurfs vornahmen. Das ist völlig in Ordnung. Schließlich repräsentierten die Landtage das Volk in den Westzonen. Dafür sind sie da. Also wurde das Volk sehr wohl gefragt. Es gibt zahlreiche Beispiele für Verfassungen anderer Länder, die vom Parlament angenommen wurden. Ich weiß nicht, wie du dir das vorstellst, aber anders als so oder durch eine besondere gewählte Versammlung wäre es ja wohl auch kaum möglich.
Haaaaalt, doch, es geht noch viel demokratischer: in der DDR wurde die erste Verfassung 1949 vom "3. Deutschen Volkskongress" ausgearbeitet. In dem saßen außer Politikern im engeren Sinne auch Vertreter der Massenorganisationen. Und die SED passte auf, dass auch alles seine Ordnung hatte ("geht alles seinen geregelten sozialistischen Gang"). Wäre dir so etwas lieber? Nur ... auch diese Versammlung war ja letzten Endes irgendwie gewählt, genau wie die Landtage.
1990 wurde das Volk der DDR ebenfalls gefragt, nämlich vertreten durch die Volkskammer. Ich kann nichts dafür, wenn du das verpasst hast.
Verbindliche Regeln, auf welchem Wege eine Verfassung zustande kommen muss, gibt es nicht. Schon alleine deswegen, weil Verfassunggebung unmittelbare elementare Staatsgewalt ist und nicht von außen eingeschränkt werden kann.
Mit dem Unterschied; hätten wir eine Verfassung, so würde "unser" Grundgesetz auch genauso heißen. Tut es aber nicht...
Na und, es gibt auf der Welt jede Menge Verfassungen, die anders heißen, schon allein wegen der vielen verschiedenen Sprachen. Darauf kommt es nicht an. Grundgesetz, Verfassung, Konstitution, Charte, Staatskochbuch, Magna Charta ... entscheidend ist der Inhalt und dass der Staat danach funktioniert.
@Lonovis, Du irrst Dich. Der Freistaat Thüringen ist kein Staat. Er ist ein Bundesland. Denn wäre er einer, wäre er bei den Vereinten Nationen (UN) als einer gelistet. Ist er aber nicht.
Die Bundesländer sind sehr wohl Staaten (warum wohl haben viele von ihnen eine "Staatskanzlei", wo der Ministerpräsident sitzt?), nur sind sie nicht souverän. Und daher keine Mitglieder der UNO. Aber geh mal in Brüssel im Europaviertel spazieren (ein Vergnügen, das ich früher oft hatte, wenn auch weniger zur Entspannung) - du wirst dich wundern, wie viele Vertretungen der Bundesländer bei der EU du da siehst, und auch von Regionen anderer europäischer Länder. Wie es in New York aussieht, weiß ich nicht, weil ich da noch nie war. Im Übrigen ist die Mitgliedschaft in der UNO nicht erforderlich, um ein Staat zu sein.
Und nochmals, @all: Ich denke weiterhin nicht, dass ihr Hetzer seid.
Fundamentaler Fehler. Wir sind die allerschlimmsten. Man merkt es nur nicht immer auf den ersten Blick. Das ist das finster Heimtückische daran. Wir verstellen uns, und das sehr geschickt.