Autor Thema: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)  (Gelesen 150916 mal)

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Offline kairo

Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #810 am: 2. November 2022, 09:29:53 »
Das Logo links oben sieht aus wie die Rückseite eines 50 Pfennigstückes. Ob das wohl urheberlich geschützt ist?

Das sagt dir entweder die Bundesbank oder das Bundesfinanzministerium. Da 50-Pfennig-Stücke schon lange kein gesetzliches Zahlungsmittel sind, ist die Frage wohl eher akademisch. Aber damit machen sie schon lange Reklame.
 
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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #811 am: 2. November 2022, 09:49:23 »
Off-Topic:
Urheberrechtsschutz besteht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers; in diesem Fall ist er bereits abgelaufen.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline kairo

Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #812 am: 2. November 2022, 10:07:42 »
Off-Topic:
Urheberrechtsschutz besteht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers; in diesem Fall ist er bereits abgelaufen.

Stimmt - seit 1949 sind ja schon 73 Jahre vergangen.
 
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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #813 am: 2. November 2022, 12:11:31 »
Tolles Manifest... aber haben diese ♥♥♥en mal nachgefragt, ob die Hauptsiegermächte sich nach 2+4 überhaupt nochmal auf so eine Arbeit einlassen wollen? Wenn man diese Mächte schon anruft sollte man doch vorher prüfen, ob die überhaupt nochmal handeln wollen... 2+4 wurde von den Siegermächten ratifiziert, woher soll nun auf einmal eine neue "Lösung" herkommen? Wollen diese Merkbefreiten etwa aussagen, dass die Hauptsiegermächte mit 2+4 KEIN Recht geschaffen haben?! Da gehe ich mal Popcorn holen und schaue zu, wie UWÄ den Amis erklärt, was sie falsch gemacht haben :D
 
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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #814 am: 2. November 2022, 18:32:59 »
Die völlig durchgeknallte QAnon- und UWÄ-Anhängerin Katrin hatte heute eine Hausdurchsuchung.

Angeblich wegen des Buchstaben Z ... 

Mir würden da eher andere Sachen beim Betrachten ihres Profils einfallen.  :facepalm:
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Offline kairo

Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #815 am: 2. November 2022, 19:54:28 »
Die völlig durchgeknallte QAnon- und UWÄ-Anhängerin Katrin hatte heute eine Hausdurchsuchung.

Angeblich wegen des Buchstaben Z ... 

Der ßweck war ohne ßweifel nicht der letßte Buchstabe des ABC, das ß. Das hat doch niemandem etwas ßu Leide getan. Es gibt auch kein Gesetß, dass man kein ß mehr schreiben darf. Manche ßeitgenossen sind aber auch ßu dämlich.
 
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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #816 am: 2. November 2022, 23:09:24 »
Angeblich hat es eine Hausdurchsuchung bei Anhängern der VV gegeben. Gerade nicht zu verifizieren.




"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 
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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #817 am: 10. November 2022, 18:24:27 »
Onkel Jürgen heult auch wieder rum:



Das Organigramm der Vollpfosten verstehe ich allerdings nicht.

UWÄ aka Christian bereitet derweil neue Formulare für seine Niveaner vor.  :facepalm:



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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #818 am: 15. November 2022, 12:24:34 »
Das „Schaubild“ ist ein Kracher. Es geht eindeutig hervor, dass nichts getan wird.
Die einzige konkrete Handlung ist die Entscheidung über Sanktionen gegenüber Einzelpersonen.

Es wird geplant, geprüft, berufen, geleitet.
Es gibt keine konkrete Umsetzung und keine Beschlusskraft. DAS ist maximale Handlungsunfähigkeit.
 
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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #819 am: 15. November 2022, 12:50:52 »
Das heißt, die haben verstanden wo ihr Platz ist.  ;D
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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #820 am: 22. November 2022, 19:58:58 »
Der IK, UWÄs VV'ler und Weneaner streiten sich weiterhin wie die Kesselflicker.

Das neue Referendum wird kaum angenommen.  :hand:

"... wegen der anhaltend schlechten Beteiligung an diesem Referendum und dem erheblichen Aufwand zur Herstellung und Verteilung der Info-Blätter, hat der Nationalrat die Beendigung des Referendums zum 31. März 2023 beschlossen. Die Bewohner des Vereinigten Wirtschaftsgebietes sind wohl immer noch nicht an der Durchführung einer flächendeckenden Verfassunggebenden Versammlung interessiert, obwohl die Umstände in diesem Gebiet alle Voraussetzungen für einen deutlichen Wandel in der Politik und der Gesellschaft fordern. Es konnte bislang keine Veränderung zu den Vorjahren festgestellt werden. Bis zum Auslaufdatum wird der Nationalrat die weitere Entwicklung beobachten und seine Entscheidung, bei entsprechendem Bedarf, überdenken. Die Entscheidung der hier lebenden Mehrheit ist zu akzeptieren. Wir werden andere Wege und Möglichkeiten für den bereits vorhandenen Volksteil der Versammlung organisieren."


- Der IK gräbt unterdessen UWÄs alte Kamellen aus (alte Audio-Aufnahmen von Telefongesprächen, die belegen, wie diktatorisch Voßbruch damals schon vorging)

- "GROSSWENEA" wird als Sekte bezeichnet.
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Offline Anmaron

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #821 am: 22. November 2022, 22:18:49 »
Aber schön aussehen tun die Wernerwertnoten. Nur den Tippfehler auf der einen Note und die Plenkerei sollten sie korrigieren.
« Letzte Änderung: 22. November 2022, 22:22:32 von Anmaron »
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #822 am: 23. November 2022, 19:29:35 »
Klaus zeigt Gesicht!

UWÄs Studio-Klaus (der Mann, der auch öfter im Radio zu hören ist und für den Wenea-Bereich "Wirtschaft" diese lustigen Buchführungskurs-Videos für Nivea-Reichsbürger erstellt hat - inklusive Handelsportal und das Ausfüllen von Schecks und Tabellen) zeigte sich am 18.11. in Essen.

In dem Video erklärt Klausimausi die VV und das Referendum.   :doh:

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #823 am: 2. Dezember 2022, 23:42:52 »
UWÄs / Christians Nivea hat endlich einen eigenen YouTube-Kanal:

https://www.youtube.com/channel/UC6-ovP7hU1JyYi9PIH2UNgQ


Nivea soll zudem eine K.d.ö.R. werden:

"wenea" ist Mitglied der Weltgemeinschaft "alliance earth" und ist aus der Sicht der alten juristischen Welt als ein eigenständiges Völkerrechtssubjekt anzuerkennen.

"wenea Gemeinschaft Wissen und Weisheit, als Religions- Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaft entstanden,  ist nunmehr ein Völkerrechtssubjekt und wird, vergleichbar mit dem Vatikan in Rom oder einem Königshaus, nur dann juristische Verträge und Verhältnisse eingehen, wenn es die Lebenden von wenea für angemessen erachten."

"wenea" erfüllt alle Voraussetzungen als Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.) anerkannt zu werden. Ihre Anerkennung und der Status als K.d.ö.R., ist ihr nach den vorliegenden Gesetzen nicht zu verwehren.  "wenea" hat sich zum Erhalt und um Schutz des gesamten Lebens auf dem Planeten, der Verständigung, der Kooperation und des Friedens, der Überwindung jeder Form von Rassismus und sozialer Ungleichheit und dem Gedeihen des Planeten Erde selbst, dieses Manifest gegeben.


Derweil läuft die andere VV-Elite weiterhin in Essen und Umgebung und erzählt ihre Verschwörungsmärchen.

https://youtu.be/uOaCNsoLHTo


Was macht eigentlich der IK so (siehe 1. Statusbericht)  ;D





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Offline kairo

Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #824 am: 3. Dezember 2022, 13:36:38 »
"wenea" erfüllt alle Voraussetzungen als Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.) anerkannt zu werden. Ihre Anerkennung und der Status als K.d.ö.R., ist ihr nach den vorliegenden Gesetzen nicht zu verwehren. 

Ach, nimmt sie denn öffentliche Aufgaben wahr? Wenn ja, welche?

Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften tun das nicht, können aber dennoch KdÖR werden, wenn sie z. B. über eine hinreichend lange Zeit (mindestens 30 Jahre) eine nicht völlig vernachlässigbare Zahl von Mitgliedern haben (mindestens 1 o/oo der Gesamtbevölkerung, also etwa 85000). Sie müssen also gesellschaftlich schon irgendwie relevant sein. Zudem müssen sie eine angemessene Intensität des religiösen Lebens nachweisen können, und ihre wirtschaftlichen Verhältnisse müssen geregelt sein. Hehre Ziele in der Satzung reichen da nicht ganz aus.

Wenn man aber nach deutschem Recht eine KdÖR ist, leuchtet mir nicht ganz ein, wie man dann zugleich ein von Deutschland verschiedenes Völkerrechtssubjekt sein kann. Schließlich erlangt eine Körperschaft diesen Status durch hoheitliche Verleihung (Landesregierung). Nun kann aber eine Landesregierung schwerlich neue Völkerrechtssubjekte schaffen.