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Dazu gehört auch, sämtliche Fremdkanäle, die wegen ihrer Bezeichnung mit uns wohl absichtlich verwechselt werden sollen, per Abmahnung zu entfernen.
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Süß, glaub er wirklich irgendeine Abmahnung eines nicht markenrechtlich geschützten Kürzels, das auch locker für eine Vielzahl anderer Begriffe stehen kann hätte irgendeinen Erfolg?
Auch der Name "verfassungsgebende Versammlung" dürfte kaum zu schützen oder Unterlassung durchsetzbar sein, da dürfte ihm doch dazwischen kommen, dass er hier mit dem Name versucht auf wichtig zu machen.
Tatsächlich dürfte er zwar ein wirtschaftliches Interesse daran haben, dass man andere Gruppen nicht mit ihm verwechselt.
Allerdings dürfte "betteln um Zuwendungen um nicht arbeiten zu müssen" kaum als Geschäftszweck der eine Abmahnung/Unterlassung rechtfertigt dienen können.
In Summe hört sich das aber für mich nach viel heißer Luft an, die produziert wurde um zu simulieren man hätte etwas "gearbeitet". Geht wieder das Geld ausm und man muss so tun als ob um neue Zuwendungen zu erbetteltn?