Und nicht nur eine Flagge haben sie, nein auch eine "Erkennungsmelodie".
Warum die nicht gleich hochtrabend Hymne genannt wird, weis man nicht. Ich krieg es auch nicht hin, sie bei mir abzuspielen.
Hier sind schon einmal Text und Link
Liedtext von Uwe - 29. November 2015
Start des Textes ab Sekunde 16
Alle Menschen dieser Erde
hört die Botschaft uns`rer Herzen
Deutsches Volk mit Stolz und Ehre
geh` voran das Frieden werde
Die Natur und alle Tiere
alle Pflanzen und die Meere
jeder Baum wie auch die Steine
sind des Lebens Glück alleine
Uns`re Herzen voller Liebe
unser Geist die Kraft des Strebens
wird die Erde stets umsorgen
immer ihr Beschützer sei-en
Licht des Lebens wird uns leiten
alle Wege hell erleuchten
denkend an die uns noch folgen
reichen wir uns nun die Hände
http://www.staatenbund-deutscher-voelker.org/vv-radio/erkennungsmelodie/
Große Staats- und Völkerrechtler sind sie aber in jedem Falle, wie der nachfolgende, als Foto (ist gleich viel wichtiger) gepostete Beitrag eindrucksvoll unter Beweis stellt.
[facebook]https://www.facebook.com/ddbagentur.de/photos/a.727178427403707.1073741828.726946054093611/879678622153686/?type=3&theater[/facebook]
So schlechte Reime habe ich schon lange nicht mehr gesehen, das unterbietet selbst das erbärmliche Gereime des BEAMTENDUMMEN noch (muss man erst einmal können, stellt insofern sogar eine Art "Leistung" dar).
Hier habe ich einmal den Text der Foto-Veröffentlichung transkribiert:
Grundgesetz II. - Der Bund und die Länder (Art. 20 - 37) - Artikel 25
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
bedeutet: Völkerrecht steht vor Bundesrecht! Eine Verfassunggebende Versammlung ist Völkerrecht! und ist : DIE MACHT DES VOLKES!
...mal sehen ob sich alle daran halten!
Pressestelle
Ich hoffe, die Fehler auch unverändert übernommen zu haben, was nicht leicht fällt, da ich im Gegensatz zu den Urhebern des Textes der deutschen Sprache und Rechtschreibung halbwegs mächtig bin und daher immer in der Versuchung stehe, richtig zu schreiben, was in der Vorlage falsch ist.
Inhaltlich kann ich nur anmerken, dass die Widerlegung des Behaupteten ja schon im Zitat aus dem Grundgesetz steht:
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes.
Zunächst einmal sind nur "die allgemeinen Regeln des Völkerrechts" Bestandteil des Bundesrechts. Nicht jegliches Völkerrecht ist aber auch eine allgemeine Regel des Völkerrechts. Zudem werden sie eben Bestandteil des Bundesrechts. Weiter gehen sie zwar den Gesetzen vor, aber nicht der Verfassung. Mithin sind allgemeine Regeln des Völkerrechts also Bundesrecht.
Eine verfassunggebende Versammlung ist allerdings kein Völkerrecht, sondern eine innerstaatliche Angelegenheit.
Weiter ist es immer gut, auch den Kontext zu lesen, bevor man einzelne Sätze zitiert. Dann hätte man nämlich auch Artikel 100, Absatz 2 des Grundgesetzes angetroffen, der da lautet:
Ist in einem Rechtsstreite zweifelhaft, ob eine Regel des Völkerrechtes Bestandteil des Bundesrechtes ist und ob sie unmittelbar Rechte und Pflichten für den Einzelnen erzeugt (Artikel 25), so hat das Gericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen.
Mit anderen Worten: Es ist einzig und allein Sache des Bundesverfassungsgerichts, also eines innerstaatlichen Gerichts, darüber zu entscheiden, welche Regeln des Völkerrechts "allgemeine Regeln des Völkerrechts" im Sinne von Artikel 25 GG sind. Hingegen ist es nicht Aufgabe eines Einzelnen, dies gleichsam für sich allein zu entscheiden, und schon gar nicht ist es die Angelegenheit von ein paar Wirrköpfen, die sich die Welt so zurecht biegen wollen, wie sie sie gerne hätten.