Autor Thema: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)  (Gelesen 150762 mal)

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #255 am: 25. Juli 2018, 10:56:43 »
Ansonsten wundere ich mich etwas, dass die VB tatsächlich ein Verfahrensaktenzeichen bekommen hat und nicht nur im allgemeinen Register erfasst wurde.

Schätze, das liegt einfach daran, dass es sich beim schröpferischen Vorbringen tatsächlich um eine Verfassungsbeschwerde gehandelt hat (nur halt unzulässig und unbegründet, aber das ändert an der Natur des Antrags ja nichts).

Die ausführliche Version:
Zitat von: Der Verfassungsgeber
Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet (…) über Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen Rechte verletzt zu sein (…).

Verfassungsbeschwerde ist also, wenn irgendjemand ggü. dem BVerfG behauptet, durch den Staat in einem Grundrecht oder grundrechtsgleichen Recht (das sind die Rechte aus 20 Abs. 4, 33 etc.) verletzt zu sein. Sobald Schröpfer also in seinem Pamphlet an das BVerfG irgendetwas in der Richtung vorgebracht hat, dass sich dahingehend interpretieren lässt, dass die böse böse BRD ihn angeblich in Grundrechten verletzt habe, dann wäre das streng genommen als Verfassungsbeschwerde zu betrachten – und zu behandeln.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Offline Gelehrsamer

Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #256 am: 25. Juli 2018, 11:46:50 »
Schätze, das liegt einfach daran, dass es sich beim schröpferischen Vorbringen tatsächlich um eine Verfassungsbeschwerde gehandelt hat (nur halt unzulässig und unbegründet, aber das ändert an der Natur des Antrags ja nichts).

Deshalb:

"Im Allgemeinen Register können auch Verfassungsbeschwerden registriert werden, bei denen eine Annahme zur Entscheidung nach vorläufiger Einschätzung nicht in Betracht kommt (vgl. § 93a Bundesverfassungsgerichtsgesetz), weil sie offensichtlich unzulässig sind oder unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts offensichtlich keinen Erfolg haben können. Hierzu zählen vor allem Verfahren, in denen die Frist nicht eingehalten oder der Rechtsweg nicht erschöpft ist, sowie Verfahren, in denen der Sachverhalt, der angegriffene Hoheitsakt oder das verletzte Grundrecht nicht ausreichend dargelegt werden. Begehrt die einsendende Person nach Unterrichtung über die Rechtslage gleichwohl eine richterliche Entscheidung, wird die Sache in das Verfahrensregister umgeschrieben und dem zuständigen Berichterstatter vorgelegt."

Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Das-Gericht/Organisation/organisation_node.html
 
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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #257 am: 25. Juli 2018, 21:08:08 »
Schätze, das liegt einfach daran, dass es sich beim schröpferischen Vorbringen tatsächlich um eine Verfassungsbeschwerde gehandelt hat (nur halt unzulässig und unbegründet, aber das ändert an der Natur des Antrags ja nichts).

Deshalb:

"Im Allgemeinen Register können auch Verfassungsbeschwerden registriert werden, bei denen eine Annahme zur Entscheidung nach vorläufiger Einschätzung nicht in Betracht kommt (vgl. § 93a Bundesverfassungsgerichtsgesetz), weil sie offensichtlich unzulässig sind oder unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts offensichtlich keinen Erfolg haben können. Hierzu zählen vor allem Verfahren, in denen die Frist nicht eingehalten oder der Rechtsweg nicht erschöpft ist, sowie Verfahren, in denen der Sachverhalt, der angegriffene Hoheitsakt oder das verletzte Grundrecht nicht ausreichend dargelegt werden. Begehrt die einsendende Person nach Unterrichtung über die Rechtslage gleichwohl eine richterliche Entscheidung, wird die Sache in das Verfahrensregister umgeschrieben und dem zuständigen Berichterstatter vorgelegt."

Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Das-Gericht/Organisation/organisation_node.html

Als entscheidend sehe ich den letzten Satz an. Wer eine Verfassungsbeschwerde einreicht, bei denen alle (anderen) Beteiligten wissen, dass es nicht klappen wird, kriegt trotzdem ein Aktenzeichen im Verfahrensregister, wenn er unbedingt darauf besteht. Da sage noch einer, das sei kein Rechtsstaat, hier.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Offline Rima882

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #258 am: 26. Juli 2018, 04:28:41 »
Wir unterscheiden bitte:

BVerwG - Bundesverwaltungsgericht
BVerfG - Bundesverfassungsgericht
BVG - Berliner Verkehrsbetriebe (vormals Berliner Verkehrs-Aktiengesellschaft)
...
Wobei die alle drei zum System gehören. Am übelsten ist die BVG, das ist die wahre Elitetruppe der NWO. Von einem Whistleblower, einer absolut verlässlichen Quelle, habe ich gehört, dass die BVG fast in ganz Berlin - sogar in der Nähe der Lennéstraße - ein streng geheimes unterirdisches Tunnelsystem angelegt haben soll, das teilweise sogar zu den strategisch wichtigen Punkten der Stadt führt. Dort fährt sie mit großen gelben Mannschaftstransportern, die als normale Züge getarnt sind, scheinbar sinnlos und ohne jedes System hin und her. In Wirklichkeit warten diese geheimen Krieger aber nur auf den Tag X, an dem die NWO kommt. Um das Ganze zu tarnen und die Schlafschafe davon abzuhalten, nach den unterirdischen Tunneln zu fragen, lassen sie auch oberirdisch große gelbe Autos und Straßenbahnen durch die Straßen und rot-gelbe Züge auf Schienen herumfahren. Der größte Coup gelang der BVG vor ein paar Jahren, als sie die Menschen erfolgreich über ihre wahre Schlagkraft getäuscht und ihnen vorgegaukelt hat, dass sie absolut nichts auf die Reihe bekommt. Damals hat sie die rot-gelben Züge absichtlich so manipuliert, dass sie angeblich nicht mehr richtig bremsen konnten und ewig lange aus dem Verkehr gezogen wurden - eine echte "false flag" -  Aktion also. So ein Doppelleben als BVG-Krieger muss absolut aufregend sein...
« Letzte Änderung: 26. Juli 2018, 04:36:18 von Rima882 »
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

(Martin Heidegger)
 

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #259 am: 26. Juli 2018, 09:30:18 »
BVG - ich sage nur: TTA fährt mit!
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #260 am: 8. September 2018, 19:30:25 »
Am 12.07 ist die Bundesrepublik erloschen und das BVerfG hat sich Uwe untergeordnet. #mussmanwissen



Der dreht total am Rad.
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Offline Gutemine

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #261 am: 8. September 2018, 19:52:59 »
Zur Vervollständig. Ich spare mir mal die ellenlangen Schreiben von Uwe, der die auch doppelt unterzeichnet, als "Uwe Voßbruch" und "Uwe von Leonhard", ich lade mal nur die Antworten des Gerichts hoch ...aus denen Uwe jetzt die "Unterwerfung" herausliest.

[gelöscht durch Administrator]
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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #262 am: 8. September 2018, 20:59:19 »
Zur Vervollständig. Ich spare mir mal die ellenlangen Schreiben von Uwe, der die auch doppelt unterzeichnet, als "Uwe Voßbruch" und "Uwe von Leonhard", ich lade mal nur die Antworten des Gerichts hoch ...aus denen Uwe jetzt die "Unterwerfung" herausliest.

Aus welchem Teil liest er das heraus? Aus "Weiteres kann daher nicht veranlasst und ein weiterer Schriftwechsel nicht in Aussicht gestellt werden"?
Ich finde das ja schon ein ziemlich deutliches "Du bist hier falsch und ab hier ist Sendepause", aber gut, vielleicht verstehe ich das auch falsch.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #263 am: 8. September 2018, 23:09:44 »
Psychische Erkrankunkungen ziehen nicht zwansgweise physiche Schmerzen nach.
In dieser Sache hat die Evolution sich wohl einen Fehler geleistet.
(Obwohl! Das Geschrei rundum könnte ja kein normaler Mensch aushalten.)
 

Offline SchlafSchaf

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #264 am: 9. September 2018, 11:09:21 »
Mimimi bei einem unserer Kunden über Vossbruch

 
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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #265 am: 9. September 2018, 11:26:33 »
Aus welchem Teil liest er das heraus? Aus "Weiteres kann daher nicht veranlasst und ein weiterer Schriftwechsel nicht in Aussicht gestellt werden"?

Womöglich aus dem Anschriftenfeld des ersten Schreibens. Offenbar hat das BVerfG nicht die Handreichung gelesen, dass man bei RD die Absenderangaben zu irgendwelchen bizarren Organisationen nicht unkritisch in den Adressdatensatz übernehmen sollte, weil die RD schon hieraus eine rechtliche Anerkennung herleiten.
 
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Offline kairo

Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #266 am: 9. September 2018, 14:52:17 »
Offenbar hat das BVerfG nicht die Handreichung gelesen, dass man bei RD die Absenderangaben zu irgendwelchen bizarren Organisationen nicht unkritisch in den Adressdatensatz übernehmen sollte, weil die RD schon hieraus eine rechtliche Anerkennung herleiten.

Wenn's sein muss, lesen die Jungs auch aus der Briefmarke den Untergang des Hauses Bundesrepublik heraus.
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #267 am: 17. September 2018, 18:36:52 »
Die vvd bedient sich an Bildern von Demos in Berlin

https://www.facebook.com/groups/1445815752214771/permalink/1710992282363782/
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Offline Gutemine

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #268 am: 23. September 2018, 14:35:48 »
Achtung! Wichtig!

Am 01.10 sind Wahlen!!!!!

Uwe erklärt ungefähr 1 Stunde lang immer wieder wie das funktioniert.  :facepalm: :facepalm:

https://www.youtube.com/watch?v=Hx_Yyo-v698

Nebenbei geht es dann noch um den Vatikan, das 12. Jahrhundert, die Geburtsaktien und den sonstigen üblichen Mist.

"Damals hieß das noch Papst, den Vatikan gab es noch nicht!"

Der ganze "Dreck" für Europa kommt von einer jüdischen Insel im Meer. Da wird Voßbruch aber demnächst deutliche Worte finden und dem ein Ende bereiten. #mussmanwissen
« Letzte Änderung: 23. September 2018, 14:37:59 von Gutemine »
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Offline Pantotheus

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #269 am: 23. September 2018, 16:53:12 »
Das ist ja wieder einmal wahre Geschichtskenntnis: Den Vatikan gab es natürlich schon seit der Antike, der Name leitet sich von einer Familie her, eben den "Vaticani", die dort ein Gut (eine "villa") besaßen. Unter Kaiser Konstantin wurde dort eine erste Peters-Basilika errichtet, ob der Bischof von Rom (der spätere Papst) schon damals das Gelände geschenkt erhielt oder erst später oder sich dieses im Lauf der Zeit aneignete, darüber streiten sich die Historiker noch und werden es mangels ausreichender Quellen wohl noch eine Weile lang tun. Schon im Mittelalter stand dort auch ein Palast, der nach und nach mit weiter ausgebauten Befestigungsanlagen versehen wurde.
Die Bischofskirche Roms war und ist bis heute allerdings die Lateran-Basilika. Auch dort gab es einen Palast, von dem aber nur mehr ein kleiner Rest steht (die "sancta sanctorum" mit der "Scala santa" jenseits der Straße gegenüber der Hauptfassade der Lateran-Basilika). Der heutige Lateranpalast stammt aus deutlich späterer Zeit.
Bis zum Umzug nach Avignon war der Lateranpalast der Hauptsitz der Päpste. Nach der Rückkehr aus Avignon bezog der erste wieder in Rom residierende Papst allerdings Quartier im Vatikan, weil der Lateranpalast inzwischen stark verfallen war und zudem auch wenig Schutz bot. Der Vatikan mit seinen bereits bestehenden Befestigungen eignete sich offenbar besser. Nach Beendigung des bald darauf ausbrechenden "großen abendländischen Schismas" haben alle Päpste den Vatikan als Haupt(wohn)sitz beibehalten. Dennoch steht die Lateran-Basilika in der Rangordnung der großen katholischen Kirchen nach wie vor an erster Stelle, ganz ähnlich wie der St. James Palace in London nach wie vor der offizielle Sitz des britischen Monarchen ist, obwohl seit Victoria alle Monarchen ihren Hauptwohnsitz im Buckingham Palace hatten bzw. noch haben.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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