Autor Thema: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)  (Gelesen 150763 mal)

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Offline kairo

Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #240 am: 10. Juli 2018, 09:44:57 »
Zitat
Da alle bisher bekannten Sozial- und Rentenleistungen entfallen, ist jeder Bürger aufgefordert, mit dem ihm zur Verfügung gestellten Mitteln verantwortungsvoll umzugehen und sein Leben damit zu gestalten.

Der bildet sich ein, Renten wären eine staatliche Leistung.
 

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #241 am: 10. Juli 2018, 10:31:44 »
Warum nicht? Er bildet sich ja auch ein, man könne dem Bundesverfassungsgericht Ultimaten stellen.
 

Offline drxdsdrxds

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #242 am: 10. Juli 2018, 12:55:54 »
Könnte jemand die Seite bitte archivieren?! Dankö
 

Offline Tuska

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #243 am: 10. Juli 2018, 13:07:04 »
123seiddabei.de : http://archive.is/ZRh8c

Bundesstaat Deutschland Handelsportal : http://archive.is/V7QXp
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Offline drxdsdrxds

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #244 am: 10. Juli 2018, 16:28:37 »
 @Tuska lässt sich sowas mit Inhalten auch sichern?
https://www.verfassunggebende-versammlung.com/docs/pdf-dokumente/

Die Konto und Zahlungs pdf sollten wir haben.



 

Offline Neubuerger

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #245 am: 10. Juli 2018, 16:36:55 »
@Tuska lässt sich sowas mit Inhalten auch sichern?
https://www.verfassunggebende-versammlung.com/docs/pdf-dokumente/

Die Konto und Zahlungs pdf sollten wir haben.

Ich bin zwar nicht @Tuska, aber ja, das geht: http://archive.fo/MZtg0
Ansonsten werde ich die nachher zu Hause auch nochmal runterladen und archivieren.
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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #246 am: 13. Juli 2018, 10:09:19 »
Hab nicht die Zeit mir das im Detail anzusehen, aber ich vermute wir haben bald wieder Arbeit für die die BaFin...

Die BaFin antwortete mir gerade, das sie das prüfen werden:

Zitat von: BaFin
ich bedanke mich für Ihren Hinweis auf die Aktivitäten des „Deutschen Amts für Werteausgleich“. Solche Informationen stellen für meine Arbeit eine wichtige Erkenntnisquelle über mögliche Missstände dar. Ich werde die Angelegenheit prüfen, werde Sie aber aufgrund der mir auferlegten Verschwiegenheitsverpflichtung nicht über Ergebnisse informieren können.
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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #247 am: 24. Juli 2018, 17:45:40 »
Da kann man nur noch laut schreiend davonlaufen. Ich weiß nicht was blöder ist...der Antrag...oder die einstündige Sendung dazu.

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #248 am: 24. Juli 2018, 17:56:06 »
Manchmal frage ich mich, was sich RD als Aufgabe und Zuständigkeit eines Verfassungsgerichts eigentlich vorstellen.
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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #249 am: 24. Juli 2018, 17:58:26 »
Also seine Freundin hat ja den 20er schon...wie sieht es eigentlich mit Voßbruch selbst aus?  :scratch: :scratch:

Ein klein wenig witzig ist ja: Sie haben mehr als 10.000...mehr als 193.000 ...mehrere Millionen aktive und inaktive Mitglieder. Auf der Seite gab es bis jetzt aber noch nicht mal 20.000 Zugriffe.

Noch die Antwort des BVerfG, welches Voßbruch ja konsequent als "BVG" bezeichnet.
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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #250 am: 24. Juli 2018, 18:02:41 »
Manchmal frage ich mich, was sich RD als Aufgabe und Zuständigkeit eines Verfassungsgerichts eigentlich vorstellen.

Da sie nicht verstehen, was eine Verfassung ist, verstehen sie natürlich auch die Aufgabe des Verfassungsgerichts nicht!  :whistle:
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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #251 am: 24. Juli 2018, 18:03:55 »
BVerfG, morgen früh um 9 Uhr beim ersten Meeting.
Der Vorsitzende: "Okay Leute, also, wer von Euch will sich freiwillig mit dem Bullshit beschäftigen? Es gibt drei Tage Sonderurlaub als Belohnung."

Alle anderen:  :whistle:
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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #252 am: 25. Juli 2018, 09:58:11 »
@Gutemine BVG ist die übliche Abkürzung für das Bundesverwaltungsgericht, wobei es natürlich noch einige andere Möglichkeiten der Deutung gibt, etwa "Berufliche Vorsorge-Gesetz" - wenn man schon Abkommen nach der Schweizer Systematischen Sammlung zitiert, warum nicht auch das Schweizer BVG? Alles ist möglich, nix is fix.

@Evil Dude Eine Verfassung ist ein Grundgesetz ... Äh, da hapert es schon beim Verständnis der RD, also Abbruch der Übung.  :))
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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #253 am: 25. Juli 2018, 10:23:22 »
@Gutemine BVG ist die übliche Abkürzung für das Bundesverwaltungsgericht, wobei es natürlich noch einige andere Möglichkeiten der Deutung gibt, etwa "Berufliche Vorsorge-Gesetz" - wenn man schon Abkommen nach der Schweizer Systematischen Sammlung zitiert, warum nicht auch das Schweizer BVG? Alles ist möglich, nix is fix.
@Pantotheus Also, hier im großen Kanton ist "BVG" die übliche Abkürzung für die Berliner Verkehrsbetriebe. Die hierzulande übliche Abkürzung für das Bundesverwaltungsgericht ist "BVerwG".
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Offline Gelehrsamer

Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #254 am: 25. Juli 2018, 10:26:02 »
@Gutemine BVG ist die übliche Abkürzung für das Bundesverwaltungsgericht, wobei es natürlich noch einige andere Möglichkeiten der Deutung gibt, etwa "Berufliche Vorsorge-Gesetz" - wenn man schon Abkommen nach der Schweizer Systematischen Sammlung zitiert, warum nicht auch das Schweizer BVG? Alles ist möglich, nix is fix.

Wir unterscheiden bitte:

BVerwG - Bundesverwaltungsgericht
BVerfG - Bundesverfassungsgericht
BVG - Berliner Verkehrsbetriebe (vormals Berliner Verkehrs-Aktiengesellschaft)

Ansonsten wundere ich mich etwas, dass die VB tatsächlich ein Verfahrensaktenzeichen bekommen hat und nicht nur im allgemeinen Register erfasst wurde. 
 
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