Das Ganze ist ein Sammelsurium von Reichsbürger-Quatsch, das Meiste davon altbekannt.
Da wird z. B. behauptet, dass "Name" die "Firma" sei, unter der ein Kaufmann auftritt. Das wird aus einer Bestimmung des Handelsgesetzbuches herausgelesen, in schönster RD-Manier (tatsächlich ist es natürlich umgekehrt: Firma ist die Bezeichnung, unter der ein Kaufmann Geschäfte betreibt). Durch Verallgemeinerung wird dann aus dem Namen eine Sache.
"Beweis" ist, dass vor Gericht immer "in der Sache X gegen Y" verhandelt wird. Natürlich sind mal wieder mangelnde Deutschkenntnisse ein Problem, denn "in der Sache" bedeutet ja "in der Angelegenheit". Das wird eigentlich nur von der "Wohnhaft" getoppt.
"Neu" scheint mir nur die Argumentation, die Weimarer Verfassung habe die Verfassung des deutschen Reiches für aufgehoben erklärt, aber nicht das Gesetz über die Verfassung des deutschen Reiches, somit gelte dieses weiter fort (falsche Konsequenzmacherei). Diese Argumentation verkennt, dass das genannte Gesetz, das es wirklich gegeben hat, nicht die Verfassung des deutschen Reiches von 1871 geschaffen hat, sondern die bereits bestehende Verfassung des norddeutschen Bundes geändert und zur Verfassung des deutschen Reiches gemacht hat. Mit der gleichen Logik könnte man sagen, dass ein inzwischen aufgehobenes Gesetz weitergelte, weil nicht jedes spätere Änderungsgesetz ausdrücklich aufgehoben wurde. Doch wozu sollte man das tun? Jedem vernünftig denkenden Menschen ist ja klar, dass ein Gesetz, das als ganzes aufgehoben wird, auch die Änderungen, die an ihm vorgenommen wurden, umfasst.