Autor Thema: Die Fantasiewelten des Markus H.  (Gelesen 59872 mal)

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Offline A.R.Schkrampe

Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #210 am: 17. Juli 2016, 23:24:01 »
Ob bei dem was zu holen ist?
...

Nein. Wie auch sonst bei keinem aus unserer Klientel.

Als @panmaster geisterte er hier neulich ein paar Tage herum, reagierte aber bei Nachfragen zur Art seines Lebensunterhaltes äußerst schmallippig.

Wenn Du unsere Kundschaft grob verallgemeinernd als Sozialschmarotzer abstempelst -  dann liegst Du eigentlich immer richtig.
 

Offline Chemtrail-Fan

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #211 am: 18. Juli 2016, 07:14:22 »
"Belohnung von 500.000,00 US-Dollar für den Menschen der eindeutig und nach internationalem Recht, die Existenz dieser Bundesrepublik Deutschland als deutscher Staat nachweisen kann"

Und daran wirst Du scheitern, denn Du kannst Dich ja nur als Personal der GmbH ausweisen, aber nicht als Mensch. Und schon steht Dir der Preis nicht zu, auch wenn Du den Nachweis erbringen könntest.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 

Offline Schlaf-SHAEF

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #212 am: 18. Juli 2016, 08:44:59 »
Ob bei dem was zu holen ist? Unter der Rubrik "Behördenwillkür" lobt er
"Belohnung von 500.000,00 US-Dollar für den Menschen der eindeutig und nach internationalem Recht, die Existenz dieser Bundesrepublik Deutschland als deutscher Staat nachweisen kann" aus.
Ich erinnere mich dunkel an einen Fall, in dem ein Impfgegner, ich meine ein Biologe, einen hohen Betrag für den Nachweis der Masern oder Grippe ausgelobt hatte und diesen auch zahlen musste.
Die 500000 Dollar wären doch eine prima Möglichkeit den Hohlerdebahnhof weiter auszubauen, oder ein Auftriebskraftwerk anzuschaffen.

Musste er am Ende nicht. Die 2. Instanz hat das Urteil aus wortspalterischen Gründen gekippt: Er hatte die Belohnung ausgelobt, wenn man ihm eine wissenschaftliche Arbeit vorlegt, die die Existenz des Virus beweisen. Der Kläger hatte mehrere Arbeiten vorgelegt, die den Beweis nur in der Gesamtschau erbringen, und damit nach Ansicht des Berufungsgerichtes die Bedingungen der Auslobung nicht erfüllt.
Jungs, das mag in eurem Kopf Sinn ergeben aber wir sind hier draußen!
 

Offline DC71

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #213 am: 23. Juli 2016, 00:32:25 »
Dann muss man eben die Form einhalten... allerdings ist das ja nicht seine Auslobung, sondern offenbar die des "internationalen Rechtsanwalts" Dr. Marc Bailing (http://legal-services-international.com/13501.html).

Auch ein Youtube-Video gibt es: https://www.youtube.com/watch?v=A5LGbp7aiUc

Kontaktadresse ist nur eine E-Mail. Hm, irgendwie sehe ich da jetzt schon die Probleme, wenn man für die absehbare Klage eine ladungsfähige Anschrift braucht. Lohnt also vermutlich wirklich nicht ^^
Früher war "Internet for Porn". Heute scheint "Internet for rechte Verschwörungstheoretiker" zu sein. Ich will das Früher zurück...
 

Offline anonymaus

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #214 am: 23. Juli 2016, 01:02:28 »
-10'000 Karma in 100 Tagen. Schaffen wir das?
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #215 am: 23. Juli 2016, 16:38:20 »
Nun beschäftigt er sich mit dem Geburtenregister:

http://www.agmiw.org/?p=3203


Zitat
Allgemein, BRD, Gelber Schein
Das Geburtenregister v1.1
22. Juli 2016 [email protected]   Schreibe einen Kommentar

Man kennt die Geburtsurkunde…
Leser dieses Blogs wissen auch um das Geburtenbuch…
Wer von Euch hat jemals sein Geburtenregister gesehen?
Nennt sich auch „Beilage Nr. xxxzur Sammelakte zum Geburtenbuch xxx/yy“.

Dieses Dokument unerzüglich bei den Standesämtern anfordern…!
Dies muss die Behörde tun, andernfalls auf den § 62 (2) des PStG (Personenstandsgesetz) hinweisen.

In den allermeisten Fällen steht dann da schon die falsche Staatsangehörigkeit drin… nämlich „deutsch„.

Als nachgewiesener gesetzlicher Deutscher beauftragt man sodann beim Standesamt die Berichtigung in der Stammakte.

Falls diese Beauftragung innerhalb von sieben (7) Tagen nicht widerlegt wird, wird dies  nach zehn (10) Tagen zum Urteil.
Immer daran denken, wir als nachgewiesene gesetzliche Deutsche sind aktivlegitimiert.
http://www.agmiw.org/?p=1156

Zu beachten sind hier auch der § 21, Abs. (3), Satz 5 des PStG (Personenstandsgesetz) als auch der § 90 des BGB:

http://www.agmiw.org/wp-content/uploads/2016/07/RRZKCTR.jpg

Ein weiteres Indiz für den Sinn der Beauftragung des „Gelben Scheins“ MIT den Ahnennachweisen vor 1914.

++++

Hilfestellung für die Bauftragung zur Berichtigung im Geburtenregister:

Aus dem Geburtenregister ergeben sich folgende Unrichtigkeiten, die unverzüglich gemäß den §§ 47, 48 PstG, 1617 BGB, Artikel 47 EGBGB und folgenden höchstrichterlichen Entscheidungen:

„Mit der Menschenwürde ist der soziale Wert- und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen wegen seines Menschseins zukommt.“ [BVerfGE 87, 209/228].

„Daraus folgt, dass der Mensch als gleichberechtigtes Glied mit Eigenwert anerkannt wird und als Mensch (Subjekt) behandelt werden muß“ [BVerfGE 45, 187/228].

„Insoweit steht dem Menschen ein Elementarschutz zu, weshalb alle Handlungen verboten sind, mit der die aus der Menschenwürde fließende Subjektqualität verletzt werden könnte.“

„Verboten ist daher auch, Menschen als Objekt, also als unechte Person zu behandeln“ [BVerfGE 63, 332/337].

„Verstößt ein Gesetz hiergegen und verletzt es die ewigen Normen des Naturrechts, so ist dieses Gesetz seines Inhalts wegen nicht mehr dem Recht gleichzusetzen. Es entbehrt nicht nur der verpflichtenden Kraft für den Staatsbürger, sondern es ist rechtsungültig und darf von ihm nicht befolgt werden. Sein Unrechtsgehalt ist dann so erheblich, dass es niemals zur Würde des Rechts gelangen kann, obwohl der Gesetzgeber diesen Inhalt in die äußerlich gültige Form eines Gesetzes gekleidet hat.“
LG Frankfurt am Main, 4a Js 3/46 – 4 Kls 7/46 vom 21.3.1947

Und daher analog zu ändern und zu korrigieren sind…!

Ein Geburtseintrag kann sogar unrichtig sein, wenn die Anmeldung der Eltern nicht deren wahren Willen entspricht.
(Münchner Kommentar zum BGB, 5.Auflage, nach 1618 Rn 8).
Hier gilt auch § 119 BGB – Anfechtbarkeit wegen Irrtum

Schreibfehler, Unwissenheit sind somit auf jeden Fall hier schon zu korrigieren, eine Kostenentscheidung ist gemäß §§ 81 FamFG, 51 Abs.2 PstG nicht veranlaßt.

Nach § 51 Abs. 1, Satz 2 des PstG ist die Aufsichtsbehörde von den Gerichtskosten befreit. Es besteht daher kein Anlaß, eine Erstattung außergerichtlicher Kosten anzuordnen.

Das deutsche, germanische Namensrecht schützt den Familiennamen in Form einer Sperrschrift.
Dies beim Antrag F zum Gelben Schein gleich mit beauftragen!

Hiermit ist der Mann (Rechtstellung) als Mensch und echter Natürlicher Person im Status des § 1 BGB von 1900 (ohne Palandt).

Das Recht der Namensführung in dieser Form wird ebenso im staatlichem, gültigen Recht gemäß dem § 12 BGB eindeutig beschrieben und geschützt.

Gemäß dem Artikel 10 EGBGB steht somit der Name dem Staat zu, dem er angehört.
Der Nachweis, welchem Staat man angehört wurde über die Abstammung der Familie bis ins Jahr xxxx bei der Behörde XYZ durch Wiedereinbürgerung in die Bundesstaaten des Kaiserreichs sowie durch den Verwaltungsakt (hier: EStA-Registerauszug) über das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln unter der Registernummer bestätigt und ist somit dort überprüfbar.

Eine gesetzliche Staatsangehörigkeit der BRD ist nachweislich nicht gegeben, lediglich eine verwaltungstechnische StAG.
Man siehe hierzu das Schreiben des LRA von Demmin. Auf der ersten Seite der letzte Satz.

http://www.agmiw.org/wp-content/uploads/2015/12/demmin1.png

http://www.agmiw.org/wp-content/uploads/2015/12/demmin2.png

http://www.agmiw.org/wp-content/uploads/2016/07/Personenstand.jpg

inspiriert durch Gerd Peifer
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #216 am: 29. Juli 2016, 23:35:03 »
http://www.agmiw.org/?p=3245


Zitat
Allgemein
Als Kind geliebte Menschen fangen keine Kriege an! v1.0
27. Juli 2016 [email protected]   Schreibe einen Kommentar

„Wir wollen ja den Frieden. Gibt es denn da keine Möglichkeit, uns zu ändern, ehe es zu spät ist? Könnten wir es nicht vielleicht lernen, auf Gewalt zu verzichten? Könnten wir nicht versuchen, eine ganz neue Art Mensch zu werden? Wie aber sollte das geschehen, und wo sollte man anfangen? Ich glaube, wir müssen von Grund auf beginnen. Bei den Kindern.“ (Astrid Lindgren)

+++++

Sven Fuchs
Lehrstuhl Internationale Politik Universität zu Köln
Als Kind geliebte Menschen fangen keine Kriege an:
Ein Plädoyer für einen offenen Blick auf die Kindheitsursprünge von Kriegen.
http://www.jaeger.uni-koeln.de/…/publi…/aipa/AIPA_2012_4.pdf

55 Seiten – interessant hier insbesonders die Seiten 21 – 28:
Die Kindheit einiger politischer Führer und Kriegsherren

Ergänzend dazu:
http://psychohistory.com/…/chapter-6-the-childhood-origins…/
Gene Sharp: „Von der Diktatur zur Demokratie“:
http://www.aeinstein.org/wp-content/uploads/2013/10/FDTD_German.pdf
➡ FDTD_German

+++++

http://www.agmiw.org/wp-content/uploads/2016/07/11701139_10153464805749146_2042013938762208816_n.jpg

„Sex wasn’t God’s big mistake. Judging against sex was humanity’s big mistake. Pleasure is as divine as any cathedral, any temple.“
Deepak Chopra

Euch einen schönen Tag oder Nacht gewünscht…! 😉


Zum Thema Staatenlosigkeit mal wieder eine volle Kelle:

http://www.agmiw.org/?p=3253


Zitat
Allgemein, BRD, Gelber Schein, Gesetze / Justiz
Wann und warum wurden wir „staatenlos“?
28. Juli 2016 [email protected]   Schreibe einen Kommentar

Vorneweg… staatenlos sind wir Deutschen nur indirekt, da Viele den Nachweis (Glaube & Vermutung ist kein Beweis!) IM System (noch) nicht gestellt haben. Ergänzend hierzu seht auch die Artikel: „Rechtstaatlichkeit – Haben wir eine Verfassung“
&  „Einwohner vs. Bürger“.

Zurück zum Thema:

Die Frage ob wir staatenlos sind, ist relativ leicht zu beantworten, da eine Staatsangehörigkeit von der BRD nicht explizit festgestellt wird. Es gibt auch keine Staatsangehörigkeit „Bundesrepublik Deutschand„.

http://www.agmiw.org/wp-content/uploads/2015/12/demmin1.png

Siehe den letzten Satz in dem Schreiben des Landrat v. Demmin.

Die BRD behandelt Jeden, der in Deutschland geboren ist wie einen Deutschen, siehe auch deren § 3 Abs. (2) StAG.
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/rustag/gesamt.pdf
Die Crux daran ist, dass es juristisch einen Unterschied macht ob man als Deutscher von „deutschen Stellen“ nur als solcher behandelt wird oder ob man gesetzlicher Deutscher ist.

Ein Beispiel:
Man hat zwei Rasierklingen in einem Ölpapier, eine ist scharf, die andere ist stumpf. Weil man nicht genau weiß mit welcher Klinge man sich ggf. ritzt, behandelt man beide Klingen gleich, jedenfalls solange bis man die stumpfe Klinge in Erfahrung gebracht hat.

Die Initiative (Holpflicht!) zur Feststellung seiner Staatsangehörigkeit über den Feststellungsantrag F des Bundesverwaltungsamts bleibt also jedem selbst überlassen.
Es stellt sich jedoch die Frage, warum eine Staatsangehörigkeit in „Deutschland“ explizit durch Eigenantrag festgestellt werden muss?

Die Antwort auf diese Frage liefert unsere jüngste Geschichte. Der Status quo in diesem Land ist der Waffenstillstand seit dem 11.11.1918 mit einer kriegerischen Unterbrechung, die am 08. Mai 1945 wieder durch Waffenstillstand beendet wurde.

Zudem sind wir immer noch ein besetztes Land, siehe hierzu den Artikel 120 GG und den Artikel 8 des „Zwei-plus-Vier-Vertrags“ (ein Vereintes Deutschland wurde niemals konstituiert!). Soweit so schlecht.

Um zu verstehen was sich nach dem Putsch am 09.11.1918 und der erzwungenen Abdankung Kaisers Wilhelm II., seit dem 28.11.1918 (verkündet vom Reichskanzler Max von Baden am 9. November 1918!) auf der juristischen Ebene unserer Heimat ereignete, empfehle ich den Artikel 1 der 1871er Verfassung des Deutschen (Kaiser)Reichs zu lesen, welche illegal am 11. 08.1919 durch die Weimarer Reichsverfassung aufgehoben wurde. Zudem sollte man die Artikel 2 und 178 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) lesen.

Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871
I. Bundesgebiet
Art. 1 – Das „Bundesgebiet“ besteht aus den „Staaten“ Preußen mit Lauenburg, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Sachsen-Weimar, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Braunschweig, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Koburg-Gotha, Anhalt, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck, Reuß älterer Linie, Reuß jüngerer Linie, Schaumburg-Lippe, Lippe, Lübeck, Bremen und Hamburg.

Anmerkung:
[1] Das Herzogtum Lauenburg war nur bis 1876 in Personalunion mit Preußen verbunden. Durch Gesetz, betreffend die Einführung der Verfassung des Deutschen Reichs in Elsaß-Lothringen vom 25.06.1873 traten das Reichsland Elsaß-Lothringen sowie durch Reichsgesetz vom 15.12.1890 Helgoland dem Bundesgebiete des Deutschen Reichs hinzu.

Merke:
Die in Artikel 1 genannten Staaten im Bundesgebiet sind indigene Staatsangehörigkeiten, die bis heute gültig sind.
➡ Merkblatt Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit vom Bundesverwaltungsamt // auf der 3. Seite unten.

Am 11. 08.1919 wurde mit Inkraftsetzung der WRV deren Artikel 178 „wirksam„:
Art. 178 „Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871 und das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 sind aufgehoben.“

Hinweis: Vorsicht Täuschung!
Die richtige Formulierung hätte lauten müssen „Das Gesetz betreffend die Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871 und das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 sind aufgehoben.“
Damit blieb das Gesetz betreffend die 1871er Verfassung de jure in Kraft, wurde jedoch de facto von der Weimarer Reichsverfassung (WRV) überlagert.

Damit wurden die Deutschen „staatenlos“ und ab diesem Zeitpunkt von den jeweiligen Landesverfassungen überlagert, die ihre Zugehörigkeit zum Deutschen (Kaiser)Reich proklamierten.
Die WRV führte „Länder“ ein, die dem Deutschen Reich in freier Selbstbestimmung beitreten konnten:

Siehe Artikel 2 WRV:
Das „Reichsgebiet“ besteht aus den Gebieten der deutschen „Länder“.

Andere Gebiete können durch Reichsgesetz in das Reich aufgenommen werden, wenn es ihre Bevölkerung kraft des Selbstbestimmungsrechts begehrt.

Beispielsweise die Verfassung des Volksstaates Hessen.
Artikel 1:
“Der Volksstaat Hessen bildet als selbständiges Land einen Bestandteil des Deutschen Reichs.“

Was die 1871er Verfassung von der Weimarer Reichsverfassung grundsätzlich unterscheidet sind die Begriffe „Bundesgebiet“ und „Reichsgebiet“.

In der 1871er Verfassung wird das Bundesgebiet von Staaten gebildet, von welchen die Bürger ihre indigenen Staatsangehörigkeiten erhalten. Bei der Weimarer Reichsverfassung wird das Reichsgebiet von Ländern gebildet, die dem Reich durch freiwilligen Beitritt angehörten. Daraus folgte, dass die Bürger der Weimarer Republik Reichsangehörige waren und nicht wie zuvor Staatsangehörige (siehe Reichsgebiet Art. 2, 7, 82, 112, 137 WRV). Damit lümmelte sich eine Treuhandverwaltung auf kaiserlichem Boden, von welchem die Deutschen Völker (Plural) getrennt wurden.

Bleibt die Frage zu klären welche Reichsangehörigkeit denn nun? Dazu hilft ein Blick in die Gesetzgebung. Beginnen wir vor der Reichsgründung mit dem BuStAG (Bundesstaaten-Staatsangehörigkeitsgesetz) des Norddeutschen Bundes.

BuStAG vom 01. Juni 1870 (BGBl. S. 498)
Gültigkeit: Inland – §1.
Die Bundesangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.

Der Name des Bundes wurde am 01.01.1871 in Deutsches Reich umbenannt, damit wurde aus der Bundesangehörigkeit de facto die „mittelbare“ Reichsangehörigkeit.

Anmerkung:
Bundesstaatler, welche Bundesangehörige im Norddeutschen Bund waren, wurden Reichsangehörige im Deutschen Reich, das am 01.01.1871 konstituiert wurde. Jeder Bundesstaatler hatte damit die mittelbare Reichsangehörigkeit (Rechtstellung als Deutscher).

Bis zum 31.12.1913 hatten alle Bundesstaatler also auch die mittelbare Reichsangehörigkeit, welche sich am 01.01.1914 mit dem in Kraft treten des neuen RuStAG vom 22.07.1913 wie folgt veränderte:

RuStAG (de facto RoStAG) vom 22. Juli 1913 / Gültigkeit: Inland oder Ausland – § 1.:
Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§ 3-32 Inland) „oder“ die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33-35 Ausland) besitzt.

Wichtig zu verstehen ist, dass die Reichsangehörigkeit keine Staatsangehörigkeit ist. Das sind zwei paar Schuhe. Die Staatsangehörigkeit kommt aus den Bundesstaaten des German Empire (Kaiserreich), welches so großzügig war den Menschen in den Schutzgebieten (Kolonien) ab dem 01.01.1914 die unmittelbare Reichsangehörigkeit = Rechtsstellung als Deutscher zu verleihen. Die Schutzbedürftigen waren keine Bundesstaatsangehörigen des Deutschen Reiches, sie gehörten mit ihren eigenen Staatsangehörigkeiten z.B. Namibia (Deutsch-Südwest) zum Deutschen Reich, mit der Rechtstellung als Deutscher, aber ohne das Allgemeine Wahlrecht.

Diese Änderung ist erheblich, denn es wurde zwischen dem Inland (Staatsangehörigkeit im Bundesstaat) oder dem Ausland (unmittelbare Reichsangehörigkeit) unterschieden. Fazit entweder gehörte man ins Inland oder ins Ausland.

Ein Deutscher war vor dem 01.01.1914 immer auch ein Reichsangehöriger des Staatenbundes, der sich am 01.01.1871 in Versailles konstituierte. Entweder mittelbar, denn dann war er Bundesstaatler, früher Bundesangehöriger (01.07.1870) oder unmittelbar, dann war er nach § 33 Abs. (1) RuStAG entweder ein Ausländer (z.B. Namibier) im Schutzgebiet oder nach Abs. (2) ein ehemaliger Deutscher.

Die „unmittelbare“ Reichsangehörigkeit unterscheidet sich von den „mittelbaren“ Reichsangehörigkeit = Bundesstaatsangehörigkeit. Erstens durch das fehlende Allgemeine Wahlrecht und zweitens, durch einen exterritorialen Gebietsstand außerhalb des Bundes (der 25+1 Bundes- und Staststaaten), jedoch hatten alle unmittelbaren Reichsangehörigen fern der Heimat, die Rechtstellung als Deutsche.

Ein Deutscher ab dem 01.01.1914 war entweder Inländer (Bundesstaatler) oder Ausländer (unmittelbarer Reichsangehöriger). Die mittelbare Reichsangehörigkeit wurde nach dem neuen RuStAG vom 22. Juli 1913 zum 01.01.1914 abgeschafft.

Die neu geschaffenen deutschen Länder nach Artikel 2 WRV, die dem Deutschen Reich beitreten konnten, waren damit Gebiete, welche die Bundesstaaten handelsrechtlich und nach dem Versailler Vertrag (Gebietsabtretungen), teilidentisch verwalteten, je nach Erwähnung und Abspaltung ihrer Gebiete. Die Länder überlagerten fortan die Staaten. Bildlich gesprochen hatte man eine fiktive juristische Folie unter den Füssen, welche die Länder von den Staaten trennte.
Diese Rechtstellung findet sich in der Weimarer Reichsverfassung der Putschisten im Artikel 110 WRV.:

„Die Staatsangehörigkeit im Reiche und in den Ländern wird nach den Bestimmungen eines Reichsgesetzes erworben und verloren. Jeder Angehörige eines Landes ist zugleich Reichsangehöriger. Jeder Deutsche hat in jedem Lande des Reichs die gleichen Rechte und Pflichten wie die Angehörigen des Landes selbst.“

Damit konnten alle Deutsche in der Weimarer Republik nur unmittelbare Reichsangehörige sein, somit waren sie unbemerkt zu Ausländern im Schutzgebiet geworden.

Auch wenn die Bundesstaaten zur Zeit der Weimarer Republik durch die Erschaffung von Verwaltungsbezirken (Ländern) überlagert wurden, blieb die unmittelbare Reichsangehörigkeit erhalten, durch die Einführung des Artikel 2 WRV, hier: „Beitritt der Länder“.

Die Staaten wurden zu Ländern reduziert um die Haager Landkriegsordnung (Artikel 55) zu unterlaufen, welche das Abtrennen von Staatsgebieten nicht vorsieht, jedoch die Verwaltung und den Nießbrauch besetzter Gebiete regelt.

Der schwarze Tag, der die Menschen des German Empire (1871er) in die Staatenlosigkeit verbannte war in Wahrheit der 11. August 1919, mit Inkrafttreten der WRV durch die de facto Aufhebung des 1871er Staatenbundes, nach Artikel 178 WRV.

Mit der Aufhebung der Staatsgebiete der 1871er wurde auch der Schutz der Haager Landkriegsordnung (HLKO) für die Bundesstaaten obsolet.
Weil aber der Völkerrechtsvertrag (HLKO) von 1907 Bundesstaatsangehörige und Reichsangehörige gleichermaßen schützte, verblieben die Reichsangehörigen noch unter dem Schutz der HLKO.

Seit dem 11.11.1918 herrscht nun – bis Heute – Waffenstillstand. Der Versailler Vertrag ist ein handelsrechtlicher Vertrag zum Frieden (Treaty of peace) und kein Friedensvertrag, weil der Kaiser in den Krieg zog und nur der Kaiser oder hilfsweise die Treuhänder der Staatsgewalt, nämlich die Träger der tatsächlichen Gewalt (Souveräne), den Krieg beenden können. (Siehe auch die Abdankungsurkunde Kaiser Wilhelm II. mit Siegelbruch…!!)

http://www.agmiw.org/wp-content/uploads/2016/07/KWII-abdankungsurkunde2.jpg

Mit der Gleichschaltung der Länder am 05. Februar 1934 durch Adolf Hitler, der die Identität zur Heimat durch die Länder (Kolonien) auflöste, mit der Einführung einer juristischen Fiktion, die fortan als „deutsche Staatsangehörigkeit“ bezeichnet wurde. Damit wurden sämtliche Einzel-Kolonien (Länder) in einer Kolonie zusammengefasst.

Quelle:
Auf Grund des Artikels 5 des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (RGBl. I. S. 75) wird folgendes verordnet:

§ 1. (1) Die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern fällt fort.
(2) Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit).

Zu Abs. (1):
Welche Staatsangehörigkeit? Deutsche Länder waren ungleich Bundesstaaten.
Aus diesem Grund war es richtig den Widerspruch zu beseitigen, denn die Länder (Kolonien) waren juristisch exterritorial zu den Bundesstaaten und konnten deshalb nur die unmittelbare Reichsangehörigkeit repräsentieren.

Zu Abs. (2)
Die Gleichschaltung der Länder zu jener Fiktion der gesamtdeutschen Länder also der “deutsche Staatsangehörigkeit“, fasste die exterritorialen Schutzgebiete (die unmittelbare Reichsangehörigkeit der Länder) zu einem Schutzgebiet, also zu einer Kolonie zusammen, was nichts an der unmittelbaren Reichsangehörigkeit änderte.

Ab dem 05. Februar 1934 stand unter Staatsangehörigkeit im Pass: „Deutsches Reich“. Dies auch als Anmerkung für die „Pass“-Inhaber diverser Organisationen / Geschäftsmodellen.

Mit der Gleichschaltung schob Blondis Herrchen den Deutschen gleich noch eine Statusminderung unter. Die Einführung der Identität „Name“ auf den Ausweisen des Dritten Reiches, minderte den Status der Menschen, die damit zu Firmen wurden, siehe Handelsgesetz § 17 (Name=Firma).

Jene maximale Statusminderung „capitis deminutio maxima“ (Rechtsstand von Sklaven im Römischen Reich) haben wir dem in vielen Kreisen immer noch so hoch geschätzten GröFaZ zu verdanken.

Wer die Identität „Name“ verstehen will, der sollte den § 17 HGB kennen:
Abs. (1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt (ergo Name = Firma).

Wer dieser simplen Logik nicht traut, dem empfehle ich eine öffentliche Gerichtsverhandlung zu besuchen. Es wird immer in der Sache Müller gegen Maier verhandelt. Sind Müller und Maier Sachen? Nein sie sind es nicht, es sind lebende Tote, juristisch behandelt man sie als Sachen, weil sie sich mit der Identität einer juristischen Person als Firma zu erkennen geben, indem sie fest und steif behaupten sie wären identisch mit der Person auf ihrem Ausweis.
Dieses Spiel funktioniert heute noch genauso gut wie seit dem 05. Februar 1934.

Merke:
Firma = Name = Juristische Person.
Die Rechtsfähigkeit einer juristischen Person ist gemindert. Eine juristische Person kann kaufen, verkaufen, erben und vererben, klagen und verklagt werden.
Siehe auch den § 90 BGB – Sache:
Sachen im Sinne dieses Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.

Zudem wurde am 08. Mai 1945 die Kolonie Deutsches Reich von den Siegermächten aufgelöst. Die Firmen (Einwohner) des Deutschen Reichs (III. Reichs) wurden an diesem Tag ausgebürgert und heimatlos, weil ihre koloniale Schutzmacht (Wehrmacht) kapitulierte. Die neue Schutzmacht, die alliierten Siegermächte, beschlagnahmte alles Vermögen, einschließlich aller Firmen (Humankapital), siehe auch SHAEF Gesetz Nr. 52. Artikel I (b).

Mit der Ausbürgerung aus dem Deutschen Reich verloren die Menschen die Reichsangehörigkeit und damit den Schutz der HLKO und der Genfer Konvention (GFK).

Die grausame Konsequenz jener Veränderung trugen z.B. die deutschen Soldaten der Wehrmacht als Kriegsgefangene auf den Rheinwiesen.
http://www.rheinwiesenlager.de/

Eisenhower erklärte dem Roten Kreuz, dass es sich bei den Lagerinsassen nicht um Kriegsgefangene „Prisoners of War“ handelte sondern um „Disarmed Enemy Forces“ entwaffnete feindliche Truppen. Diese Deutschen, lautete sein Befehl, stünden nicht unter dem Schutz der Genfer Konvention und besäßen kein Recht auf Nahrung oder Wasser oder auf medizinische Versorgung.
https://www.youtube.com/watch?v=aLqU_IW7jYQ&index=26&list=PLBxjKg7h5gGjMSF-fN9GXD3OudV-6oA6U

Jene Statusminderung zu einem Sklaven wird von der Bundesrepublik Deutschland bis heute fortgeführt, im Auftrag ihrer Besatzer, siehe „Name“ Bundes-Personalausweis. Erst wer seine Staatsangehörigkeit, per Verwaltungsakt über den Feststellungsantrag F, aus den 26 Bundesstaaten durch Abstammung nachweist, kann den von der BRD gesteuerten gleichgeschalteten Nazi-Dampfer Deutschland verlassen. (Deutschland = Deutsches Reich in den Grenzen vom 31.12.1937, siehe Shaef-Gesetz Nr. 52 Artikel VII 9. (e).)

Daher wird man über den Eintrag im EStA-Register von der Einbürgerungsbehörde eingebürgert (zurück von der Hohen See).

Am 08. Mai 1949 war der Tag der Ausbürgerung.
Erstens aufgrund der Auflösung jener Kolonie Deutsches Reich, durch die Siegermächte,
Zweitens durch das „Vereinigte Wirtschaftsgebiet“ aus dem am 23. Mai 1949 mit in Inkraftsetzung des Grundgesetzes. Die Treuhandverwaltung Bundesrepublik Deutschland entstand.

Merke:
Auf dem Bundespersonalausweis steht Bundesrepublik Deutschland und nicht Deutsches Reich und auch nicht Deutschland, das gleichbedeutend ist, mit dem Deutschen Reich in den Grenzen vom 31.12.1937. Seither steht unter Staatsangehörigkeit: DEUTSCH.

Die in der BRD fortgeführte Statusminderung kann jeder am Beispiel des § 248 BGB im täglichen Leben messen.
https://dejure.org/gesetze/BGB/248.html
Dieser Paragraf unseres Bürgerlichen Gesetzbuches verbietet seit dem in Kraft treten des BGB im Jahr 1900 den Zinseszins.
Wie aber jeder weiß, mauscheln die Bankster trotzdem mit dem Zinseszins. Sei es bei der Einräumung eines Dispos oder mit der Gewährung eines Kredites oder mit einer Hypothek. Wie ist das möglich?
Antwort: Indem man einen Personalausweis vorzeigt!
Ein DEUTSCH ist im Handelsrecht, weil er sich zu der Identität seiner Firma bekennt, ausgewiesen unter Name. Eine Firma, die zugehörig ist zu dem Kollateral DEUTSCH ist deshalb von Natürlichen Personen, die Deutsche sind zu unterscheiden.
http://www.agmiw.org/?p=2598

Zudem gelten keine Gesetze und Verordnungen in Deutschland jemals für einen DEUTSCH. Gesetze hierzulande gelten aber für Deutsche, die eine Bundesstaatsangehörigkeit oder die Reichsangehörigkeit nachweisen können, siehe § 1 RuStAG.

Die völkische Eigenschaft DEUTSCH, die einen sprachlichen Bezug zu einer Volksgruppe ausdrückt, wurde als fiktive Staatsangehörigkeit in den Personalausweisen der BRD übernommen, damit wurden die Menschen bis heute getäuscht, denn selbst die fiktiv geschaffenen Staatsangehörigkeiten in den deutschen Länder der Weimarer Republik, vor der Statusminderung zur Sache, sicherten den Menschen wenigsten ihre unmittelbare Reichsangehörigkeit (und damit den Schutz der HLKO) durch ihre (kolonialen) Landesverfassungen.

Mit der Vergabe von Zunamen, auf den Pässen der Weimarer Republik, anstelle der Familiennamen, wurde bereits ein Zwitter geschaffen, dies zur Aufweichung des Personenstandes. Einer Metamorphose gleich, konnte sich über diese Entwicklungsstufe der Name entfalten, der unter der Naziherrschaft ab dem 05.02.1934 auf den Ausweisen des Deutschen Reichs prangte.

Die Firma nach § 17 HGB war geboren und ist bis heute die Identität der Sache. Die Steigerung dieser Entrechtung war die Einführung von DEUTSCH als Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik Deutschland, ein Platzhalter für einen heimatlosen Ausländer, genauer Niemandsländer oder Apolide gleicher Muttersprache.

Ein DEUTSCH hingegen hat weder einen Bezug zum Grundesetz (GG) noch zur WRV oder zu einer Landesverfassung und damit weder zu einer Reichsangehörigkeit noch zu einer Staatsangehörigkeit.

Bundespersonal = juristische Personen, können sich deshalb niemals auf den Schutz der Haager Landkriegsordnung, auf die Genfer Konvention, auf die EU-Menschenrechtskonvention oder auf das Grundgesetz (siehe Artikel 19 Abs. 3 GG) berufen, weil dem Bundespersonal die Bundesstaatsangehörigkeit oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit fehlt und weil Bundespersonal statusgeminderte bewegliche Sachen sind.

Ist man jedoch Inhaber eines Staatsangehörigkeitsausweises, trägt man die Identität Deutsche(r).
Damit ist man dann zurück im Spiel und dann ist Schluss mit lustig für Firmen wie beispielsweise Mauschel & Söhne Co. KG:
Was einer der Gründe ist warum ein erbarmungsloser Informationskrieg gegen den Gelben Schein im Internet geführt wird.

Wichtig! Nur Deutsche sind grundrechtsfähig bzw. können Grundrechteträger sein. Mit dem Grundgesetz leitet man z. B. über den Art. 25 GG seine Völkerrechte ab usw.
Für die DEUTSCH gestaltet sich das einfacher, die leiten ihre sechs Rechte aus ihrem Name(n) ab.
(Eine juristische Person kann kaufen, verkaufen, erben, vererben, klagen und verklagt werden.)

Glücklicherweise ist im Freistaat Bayern die Welt noch halbwegs in Ordnung. Auf der Internetseite informiert z.B. die Stadt Aschaffenburg ihre „Bürger“ durch den folgenden Text:

http://www.agmiw.org/wp-content/uploads/2016/07/stag-vermutung_Ascahffenbrug.jpg

Für die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit kann ein Staatsangehörigkeitsausweis beantragt werden.

Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen.

Anmerkung:
Wer seinen Personenstand durch die sprachliche Kennzeichnung zu der Volksgruppe DEUTSCH begründet, begreift die Tragweite der Information auf der Internetseite der Stadt Aschaffenburg. (Siehe Personalausweis in Verbindung mit einem juristischen Wörterbuch.)

Wer seinen Personenstand ändern will, kann das in zwei Schritten erledigen.

I. (Reichsangehörigkeit) und II. (Bundesstaatsangehörigkeit)

I. Reichsangehörigkeit
1. Man lässt seine Reichsgehörigkeit = „deutsche Staatsangehörigkeit“ von der Besatzerverwaltung BRD feststellen. Als Ergebnis stellt die BRD einen Staatsangehörigkeitsausweis aus, welcher die Identität der Natürlichen Person dokumentiert (Familienname)
2. Auf dem Ausweis steht dass man Deutsche(r) ist.
3. Seine Bundsstaatsangehörigkeit erklärt man der BRD unter dem Punkt 4.2 im BVA-Feststellungsnatrag durch Abstammung bis zu dem Vorfahren, der vor dem 01.01.1914 geboren ist.
Das ist der Groß- oder Urgroßvater, der als freier Mensch im Status quo ante Bellum lebte.

II. Bundesstaatsangehörigkeit
Kraft seiner zurück erhaltenen Bürgerrechte als Deutsche(r), gilt der erste Titel des BGB.
Nach § 1 BGB erkennt man kraft seiner vollen Rechtsfähigkeit seine Heimatverfassung aus seinem Bundesstaat an und die 1871er Verfassung und steht damit als Bundesstaatsangehöriger unter dem Schutz der HLKO und unter dem Schutz der Genfer Konvention, etc.

Die Rechtsgrundlagen sind Artikel 5 Abs. (1) Satz 2 EGBGB
„Die Rechtstellung als Deutscher geht vor“ i.V.m. Artikel 50 EGBGB „Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft.“
EGBGB

Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35) besitzt.
Nun wird der freie Wille öffentlich unter Zeugen mittels einer Personenstanderklärung verkündet und bei einem Notar durch Unterschriftsbeglaubigung bestätigt und fertig ist der Schutzbrief.

Merke: Nur mit einer Personenstandserklärung (PEK) und der Ableitung über seine Vorfahren bis vor 1914, kommt man zurück zu seiner indigenen Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat. (Eine Ausfertigung der PEK wird an das Geburtsstandesamt geschickt.)
http://www.agmiw.org/?page_id=1265

Sollte die Justiz der BRD, die Personenstandserklärung ignorieren, dann kann man wegen Verletzung des Artikel 101 GG direkt Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Siehe Artikel 93 Abs. (1) 4a GG und/oder man stellt Strafantrag mit Strafverfolgung beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.
http://www.agmiw.org/?p=2463

Begründet wird eine solche Verfassungsbeschwerde oder ein Strafantrag mit folgender Logikkette:

1. Der Beschwerdeführer ist Deutscher und damit Grundrechteträger.
2. Die Natürliche Person gehört nicht der BRD an, siehe Personenstanderklärung.
3. Nach Artikel 7 Abs. (1) EGBGB: Die Rechtsfähigkeit und die Geschäftsfähigkeit einer Person unterliegen dem Recht des Staates, dem die Person angehört.
4. Nach Artikel 10 Abs. (1) EGBGB: Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört. (Aber nicht der Familienname.)
5. Nach Artikel 43 Abs. (1) EGBGB: (1) Rechte an einer Sache unterliegen dem Recht des Staates, in dem sich die Sache befindet.

Wenn also die Rechtsfähigkeit, die Geschäftsfähigkeit, der Name und die Sache einer Person, nicht der BRD angehören, wieso kann dann die Verwaltung BRD in diese Rechte eingreifen?

Sollte dieses Firmenkonstrukt BRD diese Rechte verletzen, dann haften die handelnden Personen persönlich:

Papst Franziskus hat mit dem Motu Proprio vom 11.07.2013 die Immunität aller Richter, Staatsanwälte und Justizangestellte aufgehoben, die im Rechtskreis des Römischen Rechtes wirken. Die Einhaltung dieses Motu Proprio obliegt dem International Criminal Court (ICC mit Sitz in Den Haag).
Quelle Wikipedia:
Das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (in der Schweiz und Liechtenstein Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, oft auch nur als Rom-Statut bezeichnet) ist die vertragliche Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) mit Sitz in Den Haag.

So liebe Mitstreiter macht euch an die Arbeit, es gibt viel zu tun.

Zusammenfassung:
Die eigentliche Ausbürgerung, also der Verlust der Staatsangehörigkeit, fand am 11.08.1919 statt, durch das Einrichten von Ländern, zudem wurde am 05.02.1934 mit der Einführung „Name“ die Natürlichen Person (Familienname) abgeschafft und die Statusminderung der Menschen zu einer Juristischen Person (Sache) eingeführt, welche General Eisenhauer dazu ermächtigte legalen Völkermord an Deutschen Soldaten zu vollstrecken. Das ist das gleiche Prinzip wie es von der Bundesrepublik Deutschland bis heute fortgesetzt wird, die jedem Menschen in der BRD die Identität einer Firma durch den Name vergibt.

Das führen eines Personalausweises ist eine freiwillige Statusminderung zur Sache, die nach § 3 StAG gleich behandelt wird wie ein Staatsangehöriger im Inland. Tatsächlich ist aber jeder Personalausweisinhaber ein heimatloser Ausländer, genauer betrachtet (nur) ein Niemandsländer, ein Staatenloser und fein ausgedrückt ein Apolide.

Deutsche nach 116 (1) GG sind unmittelbare Reichsangehörige mit einer Ableitung bis 1950 bzw. bis maximal zurück auf den 01.01.1938 / Germany.
(Deutschland ist das Gebiet des Deutschen Reichs im Gebietsstand vom 31.12.1937).
Bundesstaatler sind Deutsche nach 116 (1) GG vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, das ist das nach Artikel 50 EGBGB akkreditierte RuStAG, mit der Ableitung der Abstammung bis vor den 01.01.1914 ins German Empire.

In Deutschland (Gebietsstand 31.12.1937), kann es nach (jus solis) deshalb nur unmittelbare Reichsangehörige geben. Staatsangehöriger mit festem Boden unter den Füßen wird man durch Ableitung (jus sanguinis) ins Deutsche Reich oder in die k. u. k. Doppelmonarchie Österreichisch-Ungarische Monarchie.

Das Merkblatt zur Feststellung der Staatsangehörigkeit des Bundesverwaltungsamtes enthält dazu einen Hinweis auf Seite drei unten. Daher ist es so wichtig von Angehörigen abzuleiten, die vor dem 01.01.1914 geboren sind.

Der Grund ist auch logisch, denn das Deutsche Reich wurde am 01.08.1914 als Bündnispartner der Donaumonarchie in den I. WK gezogen, damit stand das Kaiserreich im Jahr 1914 juristisch unter Zwang. Souverän war das Kaiserreich im Status quo ante somit bis zum 31.12.1913.

Nur Natürliche Personen können Staatsangehörige bzw. Reichsangehörige sein, was die Bundesrepublik für die über den GG 116 (1) im Sinne des GG (Ableitung bis 01.01.1938) der unmittelbaren Reichangehörigkeit gleichsetzt.

Bundesstaatler sind aber vorbehaltlich anderweitiger Gesetzgebung Deutsche nach Abstammung also vor 1914, damit haben wir eine echte Staatsangehörigkeit, nämlich die Bundesstaatsangehörigkeit, welcher die BRD nicht widerspricht.

Siehe auch § 151 BGB Annahme ohne Erklärung.
https://dejure.org/gesetze/BGB/151.html

Mit dem Staatsangehörigkeitsausweis bekommt man eine neue Identität, die sich durch den Familienname(n) ausdrückt.

Man ist Natürliche Person und man ist Deutsche(r).

Die Ableitung sieht man dem Gelben Schein nicht an. Wichtig ist jedoch, dass die BRiD den Antrag mit allen Urkunden angenommen hat.
Auskunft – Positivbescheinigng –  über die richtige Ableitung erteilt dann das EStA-Register (Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten) welches unter Erwerbsgrund den Eintrag „Geburt (Abstammung), § 4 Abs. 1 (Ru)StAG“ beauskunftet. Bei den unmittelbar Reichsangehörigen wird der Erwerbsgrund nach StAG vermerkt.

Nach dem Krieg haben die Besatzer, vertreten durch ihre Treuhandverwaltung BRD, mittels dem Vorschaltgesetz § 2 Abs. (1) AufenthG) das Geburtsprinzip (jus solis) unterdrückt.
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/2.html

Jetzt handeln und die Galeere BRiD verlassen durch die Feststellung seiner Staatsangehörigkeit.

PS: Der Staatsangehörigkeitsausweis ersetzt den Personalausweis. Mit dem Reisepass erhält man einen Passierschein mit dem man in den Gewahrsamstaat (Reservat) rein- und wieder rauskommt. Aber man weist sich nicht mehr als Apolide aus, weil man seinen Personalausweis der BRD zurück gibt. Aufgrund der Änderung seiner Identität ist man dazu verpflichtet, siehe §§ 27, 28, 29 PAuswG. Siehe hierzu den Handlungsleitfaden auf dieser Seite.

Kommentar:
Wer diesen Artikel gelesen hat versteht nun, warum es so verdammt gefährlich ist was Rüdiger Hoffmann, alias Rüdiger Klasen treibt. Er zündelt an einer Bombe, an einem Blindgänger, der uns seit 1919 bedroht. Die WRV, die man durch Selbstermächtigung einsetzte wurde niemals vom Deutschen Volk angenommen. (Die Wahl zu einer Nationalversammlung ist noch nicht die Annahme einer Verfassung.) Was für ein Glück, dass es kein Volksentscheid gibt in Nazi-Deutschland, denn wenn diese getäuschten Menschen (Einwohner der BRD) tatsächlich die WRV annehmen würden, dann wäre der Boden für alle Zeiten weg und damit unsere indigenen Staatsangehörigkeiten. Also bitte genau aufpassen was eurer Nebenmann (Frau) macht.

Anhang / Begriffe:

Deutsch (völkisch) – Quelle Köbler:
Ist die Bezeichnung, die einen Bezug zu der besonderen, vor allem durch die eigene Sprache gekennzeichneten Volksgruppe der Deutschen im Gegensatz zu andern Völkern ausdrückt.

Reichsdeutsche – Quelle Köbler:
Ist (zwischen 1918 und 1945) der innerhalb der Grenzen des (zweiten) Deutschen Reichs lebende Deutsche im Gegensatz zum Auslandsdeutschen und Volksdeutschen.

Volksdeutsche – Quelle Köbler:
Volksdeutscher war (zwischen 1918 und 1945) der Deutsche fremder Staatsangehörigkeit.

Sofern Personen deutscher Volkszugehörigkeit ohne deutsche Staatsangehörigkeit ihre angestammte Heimat außerhalb Deutschlands haben, werden sie vereinzelt, etwa von „Volksdeutschen Landsmannschaften“, auch als Volksdeutsche bezeichnet.

Auslandsdeutschen – Quelle Juraforum:
Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die ins Ausland gezogen sind, werden oft als Auslandsdeutsche bezeichnet. Auslandsdeutsche haben im Unterschied zu Volksdeutschen die deutsche Staatsangehörigkeit, während das Ausland nicht ihre angestammte, sondern nur gewählte Heimat ist.

Statusdeutsche – Quelle Juraforum:
Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit.

Als „Statusdeutsche“ werden Personen bezeichnet, welche in das Gebiet des Deutschen Reichs seit dem 01.01.1938 aufgenommen worden sind, sowie deren Nachkommen. Voraussetzung für diese Bezeichnung ist jedoch, dass diese Menschen die deutsche Volkszugehörigkeit besitzen. Gemäß § 6 BVFG (Bundesvertriebenengesetz) wird derjenige als Deutscher Volkszugehöriger angesehen, der sich in seiner Heimat zum Deutschen Volkstum bekannt hat, und dessen Bekenntnis sich durch Abstammung, Erziehung, Kultur oder Sprache beweisen lässt. Statusdeutsche besaßen in früheren Zeiten keine Deutsche Staatsbürgerschaft, jedoch hatten sie dieselben Rechte und Pflichten inne, die gemäß dem Grundgesetz einem Deutschen Staatsangehörigen zustehen. Im Zuge der Neuregelung des Staatsangehörigenrechts zum 01.08.1999 erhielten alle Statusdeutschen die deutsche Staatsbürgerschaft.

Das deutsche Recht kennt verschiedene Begriffe des „Deutschen“.

Im Sprachgebrauch des Grundgesetzes sind nach Art. 116 nicht nur die Deutschen Staatsangehörigen, sondern auch diejenigen, die ihre Abstammung unter bestimmten Umständen von deutschen Vorfahren nachweisen können (Statusdeutsche). Das ist etwa für die Grundrechtsberechtigung bei den deutschen Grundrechten von Bedeutung. Dagegen ist „Deutscher“ im Sinne des Staatsangehörigkeitsgesetzes, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (§ 1 StAG).
Quelle: http://www.juraforum.de/lexikon/statusdeutsche

Kleiner Scherz am Rande. Am 06. Juni 2015 hatte Herr Dr. Gregor Gysi (Partei Die Linke) das Motto ausgerufen „Schöner Leben ohne Nazis“. Zitat Gysi: „Und dann gibt’s ja noch was. Jedes Jahr sterben mehr Deutsche als geboren werden, das liegt zum Glück daran, dass die Nazis sich auch nicht besonders vervielfältigen.“
Quelle: YouTube https://www.youtube.com/watch?v=s9d87JjYHuk

Sicher ist, dass der Hauptbelastungszeuge Herr Dr. Gregor Gysi, der Deutsche mit Nazis gleichsetzt, einen Denkfehler macht; denn Deutsche nach Abstammung, vor 1914, sind entnazifizierte Staatsbürger des German Empire, somit verbleiben im Deutschland von 1937 überwiegend Volksdeutsche Einwohner unter dem Branding DEUTSCH, die noch nicht entnazifiziert sind.

Gastbeitrag von „magnus molasky“ / edit markus
« Letzte Änderung: 29. Juli 2016, 23:36:45 von A.R.Schkrampe »
 

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #217 am: 30. Juli 2016, 10:29:59 »
Too long to read.
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Offline Pantotheus

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #218 am: 30. Juli 2016, 16:49:22 »
Das Ganze ist ein Sammelsurium von Reichsbürger-Quatsch, das Meiste davon altbekannt.

Da wird z. B. behauptet, dass "Name" die "Firma" sei, unter der ein Kaufmann auftritt. Das wird aus einer Bestimmung des Handelsgesetzbuches herausgelesen, in schönster RD-Manier (tatsächlich ist es natürlich umgekehrt: Firma ist die Bezeichnung, unter der ein Kaufmann Geschäfte betreibt). Durch Verallgemeinerung wird dann aus dem Namen eine Sache.
"Beweis" ist, dass vor Gericht immer "in der Sache X gegen Y" verhandelt wird. Natürlich sind mal wieder mangelnde Deutschkenntnisse ein Problem, denn "in der Sache" bedeutet ja "in der Angelegenheit". Das wird eigentlich nur von der "Wohnhaft" getoppt.

"Neu" scheint mir nur die Argumentation, die Weimarer Verfassung habe die Verfassung des deutschen Reiches für aufgehoben erklärt, aber nicht das Gesetz über die Verfassung des deutschen Reiches, somit gelte dieses weiter fort (falsche Konsequenzmacherei). Diese Argumentation verkennt, dass das genannte Gesetz, das es wirklich gegeben hat, nicht die Verfassung des deutschen Reiches von 1871 geschaffen hat, sondern die bereits bestehende Verfassung des norddeutschen Bundes geändert und zur Verfassung des deutschen Reiches gemacht hat. Mit der gleichen Logik könnte man sagen, dass ein inzwischen aufgehobenes Gesetz weitergelte, weil nicht jedes spätere Änderungsgesetz ausdrücklich aufgehoben wurde. Doch wozu sollte man das tun? Jedem vernünftig denkenden Menschen ist ja klar, dass ein Gesetz, das als ganzes aufgehoben wird, auch die Änderungen, die an ihm vorgenommen wurden, umfasst.
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #219 am: 31. Juli 2016, 18:13:38 »
Too long to read.

Laß Dich entnazifizieren und entgiften, dann klappt das mit dem kognitiven Erfassen und Verarbeiten tiefsinnigerer Texte. Wovon es wieder neue gibt:

http://www.agmiw.org/?p=3287



Zitat
Allgemein
Psychische und physische Entgiftung! v1.7.
30. Juli 2016 [email protected]   Schreibe einen Kommentar

Allenthalben wundern sich die „Aufgewachten„, warum man seine Familienmitglieder oder besten Freunde nicht für seine „Sache“ begeistern kann. Dabei ist doch alles soooo offensichtlich…

Woran liegt das wohl?

Ein Ansatz hierbei ist, dass diese „Schläfer„, unabhängig von deren Intellekt und Bildung die Information gar nicht (mehr) aufnehmen können oder es es aus reiner Existenzangst komplett ausgrenzen!

Stress, Wut, Ärger, Frust, Neid, Sorgen und vieles mehr bringt uns im Alltag (dem Hamsterrad) aus dem seelischen Gleichgewicht… Die Erde pulsiert in 8 Hz; ebenso wie der Mensch, wenn er sich denn in der allumfassenden Liebe befindet. Denkt einmal darüber nach. Und hört auf Eure Kinder, denn diese sind als Spiegel eures Tuns eure schärfsten Richter…!

Zur allgemeinen Beruhigung sei gesagt, dass der – im kosmischen Kontext gesehen – globale Bewusstseinswandel nicht mehr umkehrbar ist. Der Eine wacht schneller auf, als der Andere. Und wer wirklich nicht möchte, wird von Mutter Natur alsbald so in den Hintern getreten werden, dass er/sie a) endgültig aufwacht) oder b) sein/ihr Hiersein freiwillig beendet.

Zu hoch ist die tägliche Dosis an manipulativer Information über die Medien, als auch durch die Bestrahlung in Form von ELF-Wellen und HAARP. Als auch begünstigt durch die falsche Ernährung und den Chemtrails. Der Gehalt an Vitalstoffen und Vitaminen in den NAHRUNGSmitteln nimmt seit Jahren beständig (und gewollt) ab. Von echten, gesunden LEBENSmittel kann keine Rede mehr sein.

http://www.agmiw.org/wp-content/uploads/2016/07/Bild2.png

Warum nur gibt es keine neueren Untersuchungen zu dem Thema?
Beschäftig Euch mit dem „Codex Alimentarius“!
https://www.youtube.com/watch?v=OcJGhRsT6fw

Ein wahrer Spruch: „Man ist was man isst!“

http://www.agmiw.org/wp-content/uploads/2016/07/monsanto.jpg

Überdenkt auch den Einsatz von Kosmetikas… es gibt viele Ersatzmöglichkeiten seitens Mutter Natur… 😉
https://www.youtube.com/watch?v=_NDeKjuYvHk

Wer seine Mitmenschen zum Aufwachen bringen möchte, der sollte zusehen, dass diese sich zuerst einmal komplett entgiften, sowie  ihre Verhaltensweisen ändern (wollen) oder zumindest überdenken.
➡ zentrum-der-gesundheit.de/entgiftungskur

Mein Ansatz hierzu ist:

a. Schaltet den Fernseher und das Radio für einen Zeitraum von 3 Monaten komplett aus!

Im Radio wird die Musik in der falschen Hertz-Frequenz abgespielt!
➡ wie-jede-musik-leicht-in-432hz-umgewandelt-wird-und-weswegen

Beachten:
Bei 432 Hz findet die höchste Zellaktivität statt und damit einhergehend auch eine Heilung…!
432 Hz Musik kann unser 3. Auge stimulieren und damit öffnen…!
Bei 432 Hz  schwingt die Erde und kommuniziert mit den anderen Planeten…!
Bei 432 Hz wird unsere DNS mit der Harmonie des Universums verbunden….!

Oder den TV (TELL us a VISION) am besten gleich entsorgen!
Wer wissen will, was ich damit meine, sollte den Fernseher für diesen Zeitraum auschalten und sich danach wieder einmal eine Serie oder Nachichten (die Information wird NACH ge RICHTET) ansehen. Man wird sich sehr unwohl dabei fühlen… 😉

b. Lest keine Systemzeitungen mehr!
Hört auf in sozialen Netzwerken die Propaganda des Systems zu beurteilen, zu kommentieren oder gar zu verteilen.
Entzieht dem System die Energie. Es lebt nur von Euren Ängsten! 👿

c. Wer keinen Hund hat: Ab ins Tierheim und geht mit dem Hund im Wald spazieren. Es wird euch Beiden gut tun. 🙂 Oder zumindest der regelmäßige Aufenthalt in der Natur – dies bevorzugt im Wald!

d. Nutzt nur noch ein älteres Handy-Modell. WLAN aus und LAN an!
Der neueste Trick des Systems lautet: POKEMON!
➡ hintergruende/enthuellungen/mike-adams/die-zombie-apokalypse-der-pok-mon-rattenfaenger-beginnt.

e. Entgiftet Euch mit Chorella-Algen, Zeolith-Pulver, Borax, MMS, CDL etc. Hierzu findet Ihr genügend Seiten im Weltnetz.
Sehr effektiv zur Ausleitung ist das ENTEROSOL-Gel. In den USA ist dieses bereits verboten – z.B. in Russland erhältlich.^^
Vermeidet Fluoride im Wasser und in der Zahnpasta; vermeidet Aluminium in Deorollern und anderswo. Aluminium ist sehr leitfähig und transport die aufgenommenen Umweltgifte u.a. ins Gehirn (Alzheimer, Demenz, Mindcontrol).
Man darf sich auch fragen, warum in Frankreich die Brennnessel verboten wurde…
Zitronensäure (nicht gut!) ist ungleich Zitronensaft! Nebenbei, die Zitrone ist sehr basisch. 🙂

f. Vorsorge für Krankheiten oder auch für die Heilung bieten viele Pflanzen. Unsere Mutter Natur macht es möglich.
1. Heilendes CBD-Öl erhaltet ihr hier: ➡ www.cbddirekt.de
2. Fürs Herz nehmt Strophantin ➡ www.teebrasil.com
3. OPC´s: Hierzu gibts es genügend Hersteller. Die Qualität ist entscheidend! Daher sorgfältig auswählen!
4. Kollodiales Silber ist leicht herzustellen und wirkt sehr gut!
https://www.facebook.com/groups/333944080053088/?fref=ts
5. Kurkuma / „Goldene Milch“ zum Öffnen des „3.ten Auges“!
6. DMSO ➡ https://shop.es-drei.de/
7. Kokosnuss-Öl ist ein universelles Allheilmittel!
http://www.kokosoel.info/

g. Beschäftigt Euch mit dem Thema Orgonit:
www.regenbogenwirbler.de

h. Und ganz wichtig ist das Thema WASSER...!
Filtert Euer Wasser, besorgt Euch, wenn es monetär möglich ist eine Osmose-Umkehranlage (oder legt Euch eine als Gemeinschaft zu!), energetisiert und programmiert Euer Wasser! Denn dies ist pure Lebenskraft.
➡ wissenswelten/wasser-wissen/wassergedaechtnis/

I. „Schwarze Salbe„; früher auch Zugsalbe genannt… was man heute  in den Apotheken erwerben darf, ist ein Abklatsch desses, was es einmal war.
https://www.facebook.com/groups/schwarzesalbe/?fref=ts

j. Informiert Euch über die seit unserer Geburt an bestehende Fehlstellung des Atlaswirbels ( 1. Halswirbel). Deshalb können wir nur max. 20% unseres zustehenden Potentials nutzen. Es ist gewollt, das man uns falsch auf die Welt holt. Beachtet hierbei den gesamtheitlichen Ansatz bei Eurem Tun!
http://www.atlasprofilax.net/

k. Wer Kinder gebären möchte, sollte strikt darauf achten, dass die Nabelschnur nach der Entbindung noch rund 1 Stunde am Säugling verbleibt. Die Plazenta wird an die Pharmaindustrie verschachert. Von jedem Säugling wird eine Blutprobe genommen.. Wofür und für wen…? Ein Deutscher registriert sein Kind auch nicht im System.
:arow: http://www.agmiw.org/?p=3203

l. Impfen? Nein Danke!
impferklaerung

Für die geistige Hygiene und erste Einführung in diese Thematik ist empfehlenswert:
http://dieter-broers-shop.de/produkt/der-verratene-himmel/
http://www.allesistenergie.net/die-reinigung-des-eigenen-geistes/

Wenn das alles dann geschafft ist – gerne auch früher – geht es hier weiter:
HAUSAUFGABEN zum Aufwachen, Aufwecken & Weiterleiten
http://www.agmiw.org/?p=2065

Durchschaut die Matrix und ändert die Spielregeln…!

http://www.agmiw.org/wp-content/uploads/2016/07/Bild1-1.jpg

Als letzter Schritt folgt sodann:
Video Player
00:00
02:10

Gehabt Euch Alle wohl…!
 

Offline Pantotheus

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #220 am: 1. August 2016, 11:33:28 »
Na ja, wenn man diesen "Rezepten" folgen will, dann wird man sich eher nicht ent-, sondern vergiften: Kolloidales Silber, MMS, Borax, Zeolithe usw., das volle Programm des Wahns.
Dann muss auch noch 432-Hz-Musik herhalten. Nun, ich meinte bisher zu wissen, dass das menschliche Gehör Schwingungen von 16 bis über 16.000 Hz wahrnehmen kann. Durch geschickte Auswahl und Verbindung von Tönen mit sehr unterschiedlichen Frequenzen entsteht dann Musik. Eine "432-Hz-Musik" ist, wörtlich verstanden, aber nur ein einzelner Ton, also gerade nicht Musik ...
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Offline Noldor

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #221 am: 1. August 2016, 12:03:38 »
"432-Hz-Musik" ist einfach Musik die auf den Kammerton 432 abgestimmt ist.

Zitat
Der Kammerton ist der gemeinsame Ton, auf den die Instrumente einer Musikgruppe eingestimmt werden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Kammerton

Als nix Besonderes nur halt nicht üblich.

 

Offline Pirx

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #222 am: 2. August 2016, 22:32:23 »
Zitat
Man darf sich auch fragen, warum in Frankreich die Brennnessel verboten wurde…

Ich werd' bekloppt! Da kämpfe ich seit Jahren mit den Brennesseln im Garten und erleide immer wieder Rückschläge und jetzt stellt sich heraus, dass man Brennesseln einfach verbieten kann?! Wo kann ich die Petition für so ein Gesetz bei uns unterschreiben, wo?  :hello2:
 
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #223 am: 2. August 2016, 22:41:40 »
Zitat
Man darf sich auch fragen, warum in Frankreich die Brennnessel verboten wurde…
Ich werd' bekloppt! Da kämpfe ich seit Jahren mit den Brennesseln im Garten und erleide immer wieder Rückschläge und jetzt stellt sich heraus, dass man Brennesseln einfach verbieten kann?! Wo kann ich die Petition für so ein Gesetz bei uns unterschreiben, wo?  :hello2:

Was hast Du gegen Brennesseln? Die sind gesund als Tee oder Salat, ideal zum Ansetzen von Anti-Blattlaus-Jauche und medizinisch als Rheumalinderung empfohlen. Wenn es wieder zwackt, mußt Du Dich nackelich in Brennesseln wälzen (ein Ameisenhaufen funktioniert auch).
 

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #224 am: 2. August 2016, 22:44:49 »
Ich werd' bekloppt! Da kämpfe ich seit Jahren mit den Brennesseln im Garten und erleide immer wieder Rückschläge und jetzt stellt sich heraus, dass man Brennesseln einfach verbieten kann?!

Tagpfauenaugen mögen Brennesseln sehr (speziell die Raupen).
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!