Hier noch der Link:
http://www.petra-timmermann.de/Meinung/2018/ariane.htmlIch war bei Petra so auf den Rundfunkbeitrag gemünzt, dass ich eine Weile benötigt habe zu verstehen, dass es hier um Rauchmelder geht. Der Zusammenhang wird aber auch nur aus der Beschreibung zum Video auf Petras Kanal deutlich (
https://www.youtube.com/watch?v=2LwMNCvQogA) "#Rauchwarnmelder Zwang - wo kein Wille ist, da ist ein Gefängnis nicht weit!"
Leider wird der Grund für die Verhängung des Ordnungsgeldes, ersatzweise Ordnungshaft, nicht näher ausgeführt, Ariane scheint auch keine Ahnung zu haben. Vermutlich stand da Näheres in einem der Briefe, die ungeöffnet zurück geschickt wurden.
Insoweit kann ich nur vermuten, dass in der Wohnung von Ariane vom Vermieter die Rauchmelder überprüft werden sollten, sie aber den Zutritt verweigert hat. Das AG Frankfurt (v. 9.8.2017 [33 C 1093/17]) hat bspw. in einem entsprechenden Urteil die Duldungspflicht des Mieters festgestellt, die Mittels Ordnungsgeld durchgesetzt werden kann. Und da es in Ba-Wü seit einigen Jahren auch eine Rauchmelderpflicht gibt, könnte ich mir vorstellen, dass es hier um einen vergleichbaren Sachverhalt geht. Aber wie gesagt: das ist nur ein Schuss ins Blaue...
edit: Das ist ziemlich sicher Ariane Zirngibl, denn die wohnt ja meines Wissens in Esslingen und der Haftbefehlt kommt vom AG Esslingen.