warum hat man sie ins Gefängnis gesteckt und nicht in eine geschlossene Anstalt für psychisch Durchgeknallte?
Weil in der BRD immer noch Gesetze gelten, die es nicht so einfach erlauben, jemanden in eine psychiatrische Anstalt zu stecken, sondern die hohe Anforderungen an die zwangsweise Unterbringung stellen, die dann auch durch psychiatrische Gutachten und durch ein unabhängiges Gericht geprüft und bestätigt werden müssen.
Soweit ich aus dem Geschreibsel der P. aus der Familie T. schlau geworden bin, hat sie sich eine Geldstrafe wegen der Aufzeichnung und Veröffentlichung eines Besuchs des Gerichtsvollziehers eingehandelt. Da sie diese Strafe nicht bezahlt hat und auch sonst nichts zur Abwendung einer Ersatzhaft unternommen hat, wurde eben die Ersatzhaft angeordnet und ein entsprechender Haftbefehl ausgestellt, der dann auch vollzogen wurde, was letztlich zu ihrer Inhaftierung in der JVA führte. Da ein "Freund" die nach Abzug der bereits verbüssten Tagessätze verbleibende Restsumme der Geldstrafe bezahlte, kam sie nach rund drei Wochen wieder frei.
Auch hier ist wieder etwas auf den ersten Blick Erstaunliches zu beobachten: Obwohl der Restbetrag der Geldstrafe anscheinend deutlich über 3.000 Euro lag (die gesamte Geldstrafe dürfte dann im Bereich von ca. 4.000 EUR gelegen haben), wurde dieser bezahlt. Dabei verfügt P. aus der Familie T. nach eigenen Angaben über kein Einkommen, sondern ist von ALG II des JobCenters abhängig.
Es ist hier nicht das erste Mal, dass scheinbar völlig Mittellose erhebliche Geldstrafen bar bezahlen (lassen) können, also entweder doch über die nötigen Mittel verfügen oder Spenden von Verwandten, Bekannten und Gleichgesinnten in der fraglichen Höhe aufzutreiben vermögen. Mithin deutet dies eher auf Zahlungsunwilligkeit als auf wirkliche Zahlungsunfähigkeit hin.