Autor Thema: DPHW - Reichsbürger Polizei  (Gelesen 55728 mal)

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Offline dieda

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #225 am: 9. März 2016, 09:28:09 »
@vollstrecker genau so hatte ich den Richter mit seinem vorgeschlagenen Deal am 22.02. schon verstanden: lieber eine kleinere, wirkungsvolle Strafe, der persönlichen (gesundheitlichen) Situation angemessen, als ein verpufftes Urteil, das nicht vollstreckt werden kann.
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Offline trapezoid

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #226 am: 9. März 2016, 18:16:06 »
@vollstrecker genau so hatte ich den Richter mit seinem vorgeschlagenen Deal am 22.02. schon verstanden: lieber eine kleinere, wirkungsvolle Strafe, der persönlichen (gesundheitlichen) Situation angemessen, als ein verpufftes Urteil, das nicht vollstreckt werden kann.
Naja. 74, gesundheilich angeschlagen - lieber Bewährungsstrafe als haftunfähig.

Eine Bewährungsstrafe juckt doch nur notorische Gesetzesbrecher so wirklich. Und ich finde es ziemlich traurig, daß man für ein Tötungsdelikt mit einer Ermahnung, in Zukunft bitte weniger kriminell zu sein, davonkommt. Und das gar nicht mal selten.
« Letzte Änderung: 9. März 2016, 18:20:09 von trapezoid »
 
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Offline vollstrecker

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #227 am: 9. März 2016, 19:57:51 »
Fahrlässige Tötung war vermutlich ein Verkehrsunfall. Da kann auch ein kleiner Fehler schlimme Folgen haben. Da zudem der Täter oft unter der Schuld leidet, sind milde Strafen da eigentlich okay
 

Offline dieda

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #228 am: 9. März 2016, 23:58:02 »
die offensichtlich dazu passenden Fundstücke aus der lokalen Presse:

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    Lokales Vogtland Auerbach

Tödlicher Unfall: Bewährungsstrafe für Fahrer
Ein wegen unerlaubten Waffenbesitzes und fahrlässiger Tötung angeklagter Rentner zeigte sich vor Gericht reuig.


Von Petra Steps
erschienen am 09.07.2014

Lengenfeld. Vor dem Schöffengericht am Auerbacher Amtsgericht ist ein Rentner aus Lengenfeld zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Ihm wurden unerlaubter Waffenbesitz sowie eine fahrlässige Tötung vorgeworfen. Das Gericht folgte dabei dem Antrag des Staatsanwaltes, der für den unerlaubten Waffenbesitz eine Strafe von 13 Monaten und für die fahrlässige Tötung 60 Tagessätze für angemessen hielt. Daraus wurde die Gesamtstrafe von einem Jahr und drei Monaten gebildet. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Der Mann muss außerdem eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro an die Verkehrswacht Vogtland zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Am 1. August 2013 war es auf einer Wiese in Lengenfeld zu einem folgenschweren Unfall gekommen. Der Rentner nahm eine Bekannte im Seitenwagen seines Motorrades mit. Der Lebensgefährte der Frau wollte hinter den beiden herfahren. Als sich der Angeklagte nach ihm umdrehte, kippte das Motorrad samt Seitenwagen auf die 44-Jährige, die infolge der Verletzungen noch an der Unfallstelle verstarb.

Der Fahrer sei nach Angaben des Gutachters nicht schnell unterwegs gewesen. Was genau die Ursache war, fasste der Staatsanwalt als Verkettung unglücklicher Umstände zusammen. Ein kompliziert zu führendes Gespann, eine nicht gut sichtbare Bodenwelle, die Krümmung des Weges und der Rückwärts-Blick führten zum Unfall. Außerdem habe die Verunglückte keinen Helm getragen. Der Straftatbestand der fahrlässigen Tötung sei erfüllt, die Schuld des Angeklagten jedoch nicht gravierend.

Das sah auch der als Zeuge gehörte Lebensgefährte des Unfallopfers so.Er habe den Rentner, der sich seit dem Unfall mit Schuldgefühlen plagt, um Entschuldigung gebeten. Und nichts auf der Welt passiere zufällig, meinte der Zeuge.

Im Zusammenhang mit einem anderen Vorwurf wurde im Februar 2013 das Anwesen des Lengenfelders durchsucht. Dabei stießen die Beamten auf ein ganzes Waffenarsenal. Zu den Funden gehörten Revolver, halbautomatische Waffen, Gewehre, Munition, Waffenteile und eine Kalaschnikow, die als Kriegswaffe gilt. Die Teile dafür will der Rentner auf Waffenmärkten gekauft und selbst zusammengesetzt haben. Nach der Beweisaufnahme standen sechs Waffen zu Buche, die nicht angemeldet waren oder in deren Besitzer nicht hätte sein dürfen. Mehrere angemeldete Waffen hatte der in einem auswärtigen Schützenverein organisierte Schütze legal auf seinem Grundstück gelagert.

Der Angeklagte gab an, dass er vor einigen Jahren ein Paket von einem Mann erhalten habe, das er aufbewahren sollte. Der Mann sei ins Ausland gegangen. Als der Lengenfelder von seinem Tod erfuhr, habe er das Päckchen geöffnet und einen Teil der Waffen gefunden. Von zwei weiteren Waffen habe er angenommen, dass sie in seinem Verein registriert sind. Sie seien beim früheren Vorsitzenden gewesen, der ihm die Waffen nach seinem Rücktritt übergeben habe. Der vorsitzende Richter Bernd Fischer warf dem Lengenfelder vor, dass er als Schütze über die rechtlichen Bestimmungen Bescheid gewusst haben müsse.

Die Schusswaffen, für die der Rentner keine Genehmigung hatte, wurden eingezogen. Dem stimmte der Angeklagte auch zu. Er habe inzwischen auch seine legalen Waffen zopyright Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KGum Verkauf angeboten.
Quelle: http://www.freiepresse.de/LOKALES/VOGTLAND/AUERBACH/Toedlicher-Unfall-Bewaehrungsstrafe-fuer-Fahrer-artikel8897302.php
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Lokales Vogtland Reichenbach

Beifahrerin gerät unter Dnepr-Krad
44-Jährige nach Unfall in Lengenfeld verstorben


erschienen am 03.08.2013

Lengenfeld. Zu dem Unfall mit einem Motorradgespann, bei dem am Donnerstagnachmittag in Lengenfeld eine 44-jährige Frau ums Leben kam, hat die Polizei gestern über Details informiert. Demnach befuhr der 71-jährige Fahrer eines Beiwagen-Krades der Marke Dnepr MT 16 kurz nach 16 Uhr den Feldweg nach dem Kirchsteig. Auf dem angrenzenden Feld hatte er die Absicht zu wenden. Dabei habe er die Gewalt über das Gespann verloren. Die 44-jährige Sozia sei aus dem Beiwagen geschleudert worden und unter das kippende Fahrzeug geraten. Sie verstarb noch am Unfallort. Sachschaden am Krad entstand nicht.

Laut Jan Meinel, Pressesprecher der Polizeidirektion, wird der Fall weiter untersucht: "Das Motorrad ist beschlagnahmt. Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft eine Obduktion der Leiche anordnet."

Der Fahrer der Beiwagenmaschine soll nach "Freie Presse" vorliegenden Informationen im Zuge der Ermittlungen gegen das sogenannte Deutsche Polizei Hilfswerk (DPHW) ins Visier der Staatsanwaltschaft und des Operativen Abwehrzentrums Rechtsextremismus geraten sein. Im Februar fand eine Razzia in Lengenfeld statt. Das DPHW rekrutiert sich offenbar aus "Reichs-Deutschen", die die Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugnen.

Dnepr ist eine Handelsbezeichnung für Motorräder und Motorradgespanne aus Kiew in der Ukraine. Die Dnepr MT 16 hat einen Zwei-Zylinder-Motor mit 650 Kubikzentimetern Hubraum. Sie wiegt 365 Kilogramm und ist bis zu 125 km/h schnell. (gb)
Quelle: http://www.freiepresse.de/LOKALES/VOGTLAND/REICHENBACH/Beifahrerin-geraet-unter-Dnepr-Krad-artikel8480961.php
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und hier noch die Meldung zur damaligen Razzia u.a. auch bei der "1. voigtländischen Einheit der DPHW":

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Lokales Vogtland Auerbach

Razzia in Lengenfeld: Echte Polizei jagt unechte
Ermittlungen in Sachsen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung


Von Ulrich Riedel
erschienen am 28.02.2013

Lengenfeld/Dresden. Beamte der Staatsanwaltschaft und einer Sondereinheit der Polizei haben gestern sieben Wohnungen und eine Betriebsstätte in Lengenfeld, im Zwickauer und im Dresdner Raum durchsucht. "Die Staatsanwaltschaft Dresden führt gegen Mitglieder des Deutschen Polizei-Hilfswerks seit Januar 2013 ein Verfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung", erklärte Lorenz Haase, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft in der Landeshauptstadt. Insgesamt 119 Polizisten waren laut Haase gestern im Einsatz. Sie stellten Uniformen der falschen Polizisten, Akten und Speichermedien sicher.

Unter dem Namen "Deutsches Polizei-Hilfswerk" (DPHW) hat sich 2012 eine Gruppierung gebildet, die seither bei Vollstreckungsmaßnahmen auftaucht und Gerichtsvollzieher in ihrer Tätigkeit behindert. "Das DPHW stellt sich sichtbar als geschlossene Gruppierung dar", erklärt der Staatsanwaltschafts-Sprecher. Einige Mitglieder sollen dabei polizeiähnliche Uniformen mit Aufschrift und Emblem getragen haben. Damit solle offenbar suggeriert werden, dass es sich um eine mit hoheitlichen Aufgaben betraute Organisation handelt. Parallel zu dem Verfahren wird auch wegen eines Vorfalls in Meißen ermittelt. Nach im Internet kursierenden Berichten soll dort ein Gerichtsvollzieher nicht nur massiv behindert, sondern von den selbst ernannten Sheriffs auch vorläufig festgenommen worden sein.

Die Ermittlungen der Dresdner Staatsanwaltschaft und des "Operativen Abwehrzentrums Rechtsextremismus" (OAZ) dauern an. Das von Innenminister Markus Ulbig (CDU) am 1. Januar 2013 gestartete OAZ bündelt die Sonderkommission Soko Rex und mehrere mobile Einsatzgruppen und soll eine Verzahnung mit dem Verfassungsschutz erreichen. Der Verfolgungsdruck auf die rechtsradikale Szene werde erhöht.

Dabei gibt es bislang keine Hinweise auf einen rechtsradikalen Hintergrund, sagt Staatsanwalt Haase. Die DPHW rekrutiert sich offenbar aus den "Reichs-Deutschen", die die Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugnen.
Quelle: http://www.freiepresse.de/LOKALES/VOGTLAND/AUERBACH/Razzia-in-Lengenfeld-Echte-Polizei-jagt-unechte-artikel8285906.php
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« Letzte Änderung: 10. März 2016, 00:15:42 von dieda »
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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #229 am: 10. März 2016, 05:23:18 »
Fahrlässige Tötung war vermutlich ein Verkehrsunfall. Da kann auch ein kleiner Fehler schlimme Folgen haben. Da zudem der Täter oft unter der Schuld leidet, sind milde Strafen da eigentlich okay

Daß das Selbstmitleid des Täters regelmäßig strafmildernd wirkt, ist mir zwar bekannt, aber regelmäßig nicht nachvollziehbar. Schließlich gilt: damit Fahrlässigkeit überhaupt vorliegen kann, bedarf es der Vermeidbarkeit, der Voraussehbarkeit des rechts- beziehungsweise pflichtwidrigen Handelns und der sich daraus ergebenden Folge. Vor allem, wenn man sich auch noch durch das Horten von illegalen (u.a. Kriegs)Waffen, Freiheitsberaubung/tätlichen Angriff und Bildung einer kriminellen Vereinigung zur Beseitigung der FdGO hervortut. Was muss man sich denn noch alles leisten? Ein wenig Gras anbauen?
 
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Offline dieda

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #230 am: 10. März 2016, 09:50:40 »
Strafmildernd dürfte sich hier und bei Richter Poth, der sich seine Entscheidungen definitiv nicht leicht macht, allein das erwähnte "Geständnis" ausgewirkt haben. Und wie ich den bisherigen Prozessverlauf einschätze und die o.g. Berichte vom letzten Termin gegen den Günter F. in Verbindung mit dem anstehenden Termin gegen den Schöne in diesem ganzen Kontext einordne, gehe ich davon aus, dass dieses Geständnis nicht öffentlich bzw. nicht selbst Gegenstand der Verhandlung war.
Demnächst wissen wir mehr.
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Offline dieda

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #231 am: 15. März 2016, 16:56:08 »
Schnellmeldung aus dem AG Meißen:

Volker Schöne, seines Zeichens spiritus rector der DPHW:
2 Jahre und 3 Monate +
Haftbefehl wegen Fluchtgefahr.
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Offline Noldor

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #232 am: 15. März 2016, 17:42:50 »
Schnellmeldung aus dem AG Meißen:

Volker Schöne, seines Zeichens spiritus rector der DPHW:
2 Jahre und 3 Monate +
Haftbefehl wegen Fluchtgefahr.

Der Richter sollte sich hier anmelden damit ich ihm auch ein Danke spendieren kann.  :D
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #233 am: 15. März 2016, 17:53:16 »
Schnellmeldung aus dem AG Meißen:
Volker Schöne, seines Zeichens spiritus rector der DPHW:
2 Jahre und 3 Monate +
Haftbefehl wegen Fluchtgefahr.

Demnach nix mit Bewährung.
 

Offline Gutemine

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #234 am: 15. März 2016, 20:36:28 »
Erster Bericht in der MoPo

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Offline tobias-vom-rias

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #235 am: 15. März 2016, 20:44:03 »
Wenn ich die anderen Entscheidungen richtig im Kopf habe, hat der "Chef" genausoviel bekommen, wie seine "Untergebenen".
Wäre da nicht mehr drin? Immerhin ist er der Initiator und Organisator.
Ich geh jetzt Raptoren streicheln, Löwen sind mir zu kuschelig!

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Offline hair mess

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #236 am: 15. März 2016, 21:24:48 »
Bei Mopo kommt man gleich noch auf weitere Verfahren gegen Reichsbürger.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline dieda

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #237 am: 15. März 2016, 23:26:47 »
http://www.sz-online.de/nachrichten/der-falsche-general-3349152.html

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Start SachsenLokalausgabenGroßenhainDer falsche General


Mittwoch, 16.03.2016
Der falsche General
Als letzter von 13 Angeklagten stand am Dienstag der Gründer des Deutschen Polizeihilfswerks vor dem Meißner Amtsgericht.

Von Jürgen Müller und Tobias Hoeflich


DPHW-Gründer Volker Schöne wird am Dienstag ins Meißner Amtsgericht geführt. Derzeit sitzt er eine Ersatzfreiheitsstrafe ab. Schöne gilt als Drahtzieher einer Aktion, bei der ein Gerichtsvollzieher in Bärwalde bei Radeburg verletzt, bedroht und festgenommen wurde.

© Claudia Hübschmann

Meißen. Nun ist auch der Chef dran. Volker Schöne, Gründer des sogenannten Deutschen Polizeihilfswerkes (DPHW), stand am Dienstag als letzter von insgesamt 13 Angeklagten vor dem Meißner Amtsgericht. Ihm wurde vorgeworfen, gemeinsam mit anderen am 23. November 2012 im Radeburger Ortsteil Bärwalde einen Gerichtsvollzieher des Amtsgerichtes Meißen verletzt, bedroht und festgenommen zu haben. Schöne versuchte, sich durch Flucht der Verhandlung zu entziehen. Gegen ihn wurde Haftbefehl erlassen, im Februar konnte er schließlich gefasst werden. Seitdem sitzt er im Gefängnis. Dort sitzt er eine zweimonatige Ersatzfreiheitsstrafe ab, weil er eine Geldstrafe nicht bezahlt.

Am Dienstagvormittag nimmt Schöne, gekleidet im Anzug und umringt von Fotografen, auf der Anklagebank im Amtsgericht Platz. Er wird auch der Reichsbürgerszene zugeordnet. Schließlich zweifelt er die Existenz der Bundesrepublik und somit auch die Legitimation ihrer Instanzen an. Äußern will sich der 45-Jährige aber nicht zur Anklageschrift. Stattdessen verliest sein Anwalt Jürgen Saupe eine Erklärung.

Der Schilderung der Staatsanwaltschaft, wonach der Gerichtsvollzieher auf dem Grundstück festgehalten wurde, widerspricht der Anwalt des Angeklagten auch nicht. „Herr Schöne hat, wie andere Bürger auch, Zweifel daran, dass die Arbeit der Gerichtsvollzieher legitimiert ist.“ Es war von Anfang an geplant, nach dessen Erscheinen die Polizei zu rufen, um so eine juristische Prüfung zu veranlassen. „Herr Schöne ging davon aus, dass diese Problematik ja nichts Neues ist für einen Gerichtsvollzieher.“ Nur hatte das Opfer während der Aktion Todesangst, musste sich danach wegen eines posttraumatischen Belastungssyndroms in Behandlung begeben und war über Monate dienstunfähig. „Dass der Herr weitgehende Folgen erlitten hat, das war nie gewollt und ist auch ein bisschen schwer nachzuvollziehen“, sagt der Anwalt. Es sei auch nie beabsichtigt gewesen, ihn gesundheitlich zu schädigen.

Der Selbstjustiz keinen Raum geben

Während der Verhandlung macht Schöne einen gelangweilten, geradezu gleichgültigen Eindruck. Als das Video, das die Festnahme des Gerichtsvollziehers dokumentiert, gezeigt wird, schaut er demonstrativ nicht ein einziges Mal auf die Leinwand. Fast während der gesamten Verhandlung schreibt er, blickt kaum einmal auf. Fragen beantwortet er meist nicht. „Er war der oberste Kopf de DPHW, nannte sich selbst General“, sagt ein Beamter des Operativen Abwehrzentrums. In seiner Vernehmung hatte Schöne angegeben, man habe mit der Aktion in Bärwalde ein bundesweites Signal setzen wollen. Der Staatsanwalt spricht von einem außergewöhnlichen Fall und außergewöhnlicher Motivation. „Sie wollten ein Rechtsproblem mit der Faust klären“, sagt er. „Sie sind der Strippenzieher gewesen, Sie haben sich von vornherein außerhalb des Rechtsstaates gestellt, andere zum Faustrecht verführt. Das kann man gar nicht hart genug bestrafen“, sagt Markus Haselier als Vertreter der Nebenklage.

Auch Verteidiger Saupe räumt ein, es müsse deutlich gemacht werden, dass es keinen Raum für Selbstjustiz gebe. Er fordert eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr auf Bewährung.

Richter Andreas Poth verurteilt den Angeklagten zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Er spricht von einem gezielten Angriff auf den Rechtsstaat, von einer feigen Tat mit feigen Tätern. „Sie waren der Ausgangspunkt, Sie haben das angestoßen“, sagt er. Bei dem Angeklagten sieht er eine deutliche rechtsstaatsfeindliche Gesinnung und hohe kriminelle Energie. Nach wie vor sei er nicht gewillt, den Staat und die Gerichte anzuerkennen, so der Richter. Wegen Fluchtgefahr erlässt er einen neuen Haftbefehl.
[close]



http://www.mdr.de/mediathek/mdr-videos/a/video-4838_allUrl-true_zc-c7a224ef.html
(nur 7 Tage)
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Offline be-eh

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #238 am: 16. März 2016, 09:31:13 »
Jetzt wo das DPHW faktisch durch Verurteilung abgewickelt ist, empfiehlt sich ein Eintrag in der Serie

Kurzdarstellung von klassischen Fällen für Neulinge

Freiwillige vor!

Oder muss ich das wieder machen?
 

Offline Sandmännchen

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #239 am: 16. März 2016, 14:41:50 »
Ich wundere mich gerade über ein Detail, vielleicht kann mich jemand erleuchten?

Die Berichte klingen nach Einzelrichter. Wäre das nicht ein Fall fürs Schöffengericht gewesen? Wie und bei welchem Verfahrensstand wird denn entschieden, ob Einzelrichter oder Schöffengericht in Frage kommt?
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.