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Mittwoch, 16.03.2016
Der falsche General
Als letzter von 13 Angeklagten stand am Dienstag der Gründer des Deutschen Polizeihilfswerks vor dem Meißner Amtsgericht.
Von Jürgen Müller und Tobias Hoeflich
DPHW-Gründer Volker Schöne wird am Dienstag ins Meißner Amtsgericht geführt. Derzeit sitzt er eine Ersatzfreiheitsstrafe ab. Schöne gilt als Drahtzieher einer Aktion, bei der ein Gerichtsvollzieher in Bärwalde bei Radeburg verletzt, bedroht und festgenommen wurde.
© Claudia Hübschmann
Meißen. Nun ist auch der Chef dran. Volker Schöne, Gründer des sogenannten Deutschen Polizeihilfswerkes (DPHW), stand am Dienstag als letzter von insgesamt 13 Angeklagten vor dem Meißner Amtsgericht. Ihm wurde vorgeworfen, gemeinsam mit anderen am 23. November 2012 im Radeburger Ortsteil Bärwalde einen Gerichtsvollzieher des Amtsgerichtes Meißen verletzt, bedroht und festgenommen zu haben. Schöne versuchte, sich durch Flucht der Verhandlung zu entziehen. Gegen ihn wurde Haftbefehl erlassen, im Februar konnte er schließlich gefasst werden. Seitdem sitzt er im Gefängnis. Dort sitzt er eine zweimonatige Ersatzfreiheitsstrafe ab, weil er eine Geldstrafe nicht bezahlt.
Am Dienstagvormittag nimmt Schöne, gekleidet im Anzug und umringt von Fotografen, auf der Anklagebank im Amtsgericht Platz. Er wird auch der Reichsbürgerszene zugeordnet. Schließlich zweifelt er die Existenz der Bundesrepublik und somit auch die Legitimation ihrer Instanzen an. Äußern will sich der 45-Jährige aber nicht zur Anklageschrift. Stattdessen verliest sein Anwalt Jürgen Saupe eine Erklärung.
Der Schilderung der Staatsanwaltschaft, wonach der Gerichtsvollzieher auf dem Grundstück festgehalten wurde, widerspricht der Anwalt des Angeklagten auch nicht. „Herr Schöne hat, wie andere Bürger auch, Zweifel daran, dass die Arbeit der Gerichtsvollzieher legitimiert ist.“ Es war von Anfang an geplant, nach dessen Erscheinen die Polizei zu rufen, um so eine juristische Prüfung zu veranlassen. „Herr Schöne ging davon aus, dass diese Problematik ja nichts Neues ist für einen Gerichtsvollzieher.“ Nur hatte das Opfer während der Aktion Todesangst, musste sich danach wegen eines posttraumatischen Belastungssyndroms in Behandlung begeben und war über Monate dienstunfähig. „Dass der Herr weitgehende Folgen erlitten hat, das war nie gewollt und ist auch ein bisschen schwer nachzuvollziehen“, sagt der Anwalt. Es sei auch nie beabsichtigt gewesen, ihn gesundheitlich zu schädigen.
Der Selbstjustiz keinen Raum geben
Während der Verhandlung macht Schöne einen gelangweilten, geradezu gleichgültigen Eindruck. Als das Video, das die Festnahme des Gerichtsvollziehers dokumentiert, gezeigt wird, schaut er demonstrativ nicht ein einziges Mal auf die Leinwand. Fast während der gesamten Verhandlung schreibt er, blickt kaum einmal auf. Fragen beantwortet er meist nicht. „Er war der oberste Kopf de DPHW, nannte sich selbst General“, sagt ein Beamter des Operativen Abwehrzentrums. In seiner Vernehmung hatte Schöne angegeben, man habe mit der Aktion in Bärwalde ein bundesweites Signal setzen wollen. Der Staatsanwalt spricht von einem außergewöhnlichen Fall und außergewöhnlicher Motivation. „Sie wollten ein Rechtsproblem mit der Faust klären“, sagt er. „Sie sind der Strippenzieher gewesen, Sie haben sich von vornherein außerhalb des Rechtsstaates gestellt, andere zum Faustrecht verführt. Das kann man gar nicht hart genug bestrafen“, sagt Markus Haselier als Vertreter der Nebenklage.
Auch Verteidiger Saupe räumt ein, es müsse deutlich gemacht werden, dass es keinen Raum für Selbstjustiz gebe. Er fordert eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr auf Bewährung.
Richter Andreas Poth verurteilt den Angeklagten zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Er spricht von einem gezielten Angriff auf den Rechtsstaat, von einer feigen Tat mit feigen Tätern. „Sie waren der Ausgangspunkt, Sie haben das angestoßen“, sagt er. Bei dem Angeklagten sieht er eine deutliche rechtsstaatsfeindliche Gesinnung und hohe kriminelle Energie. Nach wie vor sei er nicht gewillt, den Staat und die Gerichte anzuerkennen, so der Richter. Wegen Fluchtgefahr erlässt er einen neuen Haftbefehl.