Autor Thema: DPHW - Reichsbürger Polizei  (Gelesen 55720 mal)

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #255 am: 12. September 2016, 20:36:22 »
Schönes Beispiel dafür das es nicht reicht ne Phantasiepolizeiuniform zu tragen. Halbherziger Versuch der Fesselung, nicht mal das Mäppchen hat der GV aus der Hand legen müssen.

Der Herr mit der DPolG-Jacke ist der schöne Volker Schöne?
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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #256 am: 12. September 2016, 20:46:50 »
Die fühlen sich so sicher, dass sie ihn telefonieren lassen. Das ist schon gespenstisch.
Ich bremse nicht für Nazis!
 

Offline Staatsbüttel

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #257 am: 12. September 2016, 20:55:44 »
Die fühlen sich so sicher, dass sie ihn telefonieren lassen. Das ist schon gespenstisch.

Wenn ich richtig gehört habe rufen die sogar selber bei der richtigen Polizei an. Fordern wohl Amtshilfe an  ::)
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Offline Tuska

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #258 am: 20. Oktober 2016, 13:02:50 »
Volker Schöne wurde gestern zu 6 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Es ging wohl nicht um die Freiheitsberaubung aus 2012, sondern um "versuchte Nötigung" und "Amtsanmaßung". Tja, Schaahnsersatzforderungen mögen die Behörden gar nicht.

http://www.sz-online.de/sachsen/unverhohlene-drohungen-3521171.html

Zitat von: SZ-Online
Verteidiger S. forderte eine Geldstrafe von 210 Euro (70 Tagessätze), der Staatsanwalt 2 000 Euro (200 Tagessätze).
:scratch:


« Letzte Änderung: 20. Oktober 2016, 13:06:30 von Tuska »
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Offline dieda

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #259 am: 5. Januar 2017, 22:27:03 »
Schöner Artikel, der Vollständigkeit halber:

http://www.sz-online.de/nachrichten/reichsbuerger-vor-gericht-3574159.html

Spoiler
Mittwoch, 28.12.2016
Bilder des Jahres 2016

Reichsbürger vor Gericht
Ihre Prozesse erregten in ganz Deutschland Aufmerksamkeit. Die Extremisten sorgen weiter für Probleme.

Von Jürgen Müller

Kein Gerichtstermin wie jeder andere: Bei Prozessen gegen Reichsbürger – wie hier im Januar 2016 vor dem Amtsgericht Meißen – gilt eine erhöhte Sicherheitsstufe. Die Gruppierung gilt nach etlichen Gewalttaten als gefährlich.
Kein Gerichtstermin wie jeder andere: Bei Prozessen gegen Reichsbürger – wie hier im Januar 2016 vor dem Amtsgericht Meißen – gilt eine erhöhte Sicherheitsstufe. Die Gruppierung gilt nach etlichen Gewalttaten als gefährlich.

© Claudia Hübschmann

Meißen. Ausnahmezustand am Amtsgericht Meißen. Wer die seit einiger Zeit üblichen Kontrollen am Eingang hinter sich gebracht hat, ist noch lange nicht im Saal. Zwölf Polizisten stehen im Gang des Gerichtes. Jeder einzelne Besucher wird akribisch kontrolliert, Leibesvisitationen eingeschlossen. Ohne gültigen Personalausweis kommt niemand rein. Etliche Sympathisanten der Angeklagten müssen das Gerichtsgebäude wieder verlassen. Es sind Reichsbürger, die weder die Bundesrepublik anerkennen, noch deren Organe. Und folglich auch keine bundesdeutschen Ausweise besitzen.

Lange Zeit wurde die Reichsbürgerszene belächelt, wurden deren Protagonisten als Spinner abgetan. Der Meißner Amtsgerichtsdirektor Michael Falk erhielt schon vor Jahren ein Schreiben des „Reichsverfassungsrechtlichen Staates Deutsches Reich“. Verfasst hatte das Schreiben eine Dagmar Sybille Tietzsch. Sie selbst nennt sich Richterin und „1. Stellvertretende Präsidentin des Reichsgerichtes“. Inhalt des Schreibens: Eine Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung gegen den „vermeintlichen Direktor“ des „vermeintlichen Amtsgerichtes Meißen“. Angeklagt wurde der Jurist wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit, gegen das Völkerrecht, Hochverrat, Reichsverfassungshochverrat und versuchter Freiheitsberaubung ohne Lizenz“.

Doch dann wurde aus vermeintlichem Spaß Ernst. Mit den Angriffen von Mitgliedern des inzwischen verbotenen und aufgelösten Deutschen Polizeihilfswerkes auf einen Meißner Gerichtsvollzieher in Bärwalde wurde eine rote Linie überschritten. „Der Staat muss hier mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln reagieren, darf sich das nicht bieten lassen“, sagte der Jurist schon damals. Sein Richterkollege Andreas Poth setzte das nun um. In mehreren Verfahren wurden in diesem Jahr am Amtsgericht Meißen die dort beteiligten Reichsbürger wegen Freiheitsberaubung, gefährlicher Körperverletzung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte mit einer einzigen Ausnahme zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt. Der Rechtsstaat in Form des Amtsgerichtes Meißen setzte ein starkes Zeichen, das allerdings durch das Landgericht Dresden konterkariert wurde. Im Berufungsverfahren gegen den Gründer des Deutschen Polizeihilfswerkes Volker Schöne setzte es die Strafe herab und gab Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt. Ein Revisionsverfahren hat bisher nicht stattgefunden. Das Landgericht hat bisher keine weiteren Berufungsverfahren angesetzt, wartet offenbar das Ergebnis der Revision ab.

Doch wer sind eigentlich die Reichsbürger? Im Falle der Leute, die dem Polizeihilfswerk angehörten oder mit diesem sympathisierten und den Gerichtsvollzieher bedrohten, vor allem ältere Männer mit einem Hang zu Uniformen und Waffen. In der Regel sind es Leute, die mit ihrem Leben nicht zurecht kommen, ehemalige Polizisten oder Offiziere, die wegen Stasiverbindungen entlassen wurden. „Meist aber sind es ganz normale Menschen, die staatlichem Druck ausgesetzt sind, beispielsweise durch Bußgeldsachen, aber auch Zwangsversteigerungen. Indem sie den Staat und damit geltendes Recht nicht anerkennen, glauben sie, sich auf diese Weise einer Strafverfolgung entziehen zu können“, so der Amtsgerichtsdirektor.

Auch außerhalb dieser Verfahren beschäftigt das Phänomen Reichsbürger weiter die Ämter und Behörden. „Es gibt nach wie vor Schreiben von Reichsbürgern mit Drohungen. Betroffen sind alle Abteilungen des Amtsgerichtes bis hin zum Grundbuchamt“, sagt der Gerichtsdirektor. Von einer neuen Masche, dem sogenannten Malta-Inkasso, ist das Amtsgericht Meißen jedoch noch nicht betroffen. Dabei stellen Reichsbürger bei einem Inkasso-Unternehmen auf Malta Forderungen auf, die dann in ein amerikanisches Schuldenregister eingetragen und eingetrieben werden. „Wir sind da bisher nicht aufgeführt. Mir sind aber Beispiele bekannt, dass sich Mitarbeiter von Behörden extra nach Malta begeben mussten, um die Forderungen abzuwehren“, sagt Michael Falk.

Der Direktor will jetzt bei Schreiben von Reichsbürgern Strafanzeige wegen Beleidigung, übler Nachrede, Bedrohung, Erpressung und Nötigung stellen. „Ich werde jeden Fall anzeigen, das ist meine Pflicht als Dienstvorgesetzter“, sagt er.

Wenn Reichsbürger überhaupt vor Gericht erscheinen, dann meist mit einem Verteidiger, der kein Anwalt ist und damit auch nicht zugelassen wird. Dann erklären sie, dass das Gericht gar nicht zuständig ist. Oft müssen Reichsbürger vor Gericht, weil sie Bußgelder nicht bezahlen. Einen solchen Fall hatte auch Michael Falk. Weil der Angeklagte nicht erschien, erließ der Richter einen Strafbefehl und verhängte eine Geldstrafe von 500 Euro. Das Bußgeld, das der Mann sich weigerte zu zahlen, betrug im Vergleich dazu übrigens gerade einmal 75 Euro.
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Offline Gutemine

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #260 am: 18. Februar 2018, 21:36:50 »
Sind das sächsische Verhältnisse oder einfach ein Armutszeugnis?
Spoiler
Verurteilte noch immer auf freiem Fuß
In den Reichsbürger-Prozessen gab es vor zwei Jahren harte Urteile. Doch kein Einziger musste die Strafe bisher verbüßen.

 Meißen. Diese Prozesse vor rund zwei Jahren am Amtsgericht Meißen erregten deutschlandweit Aufsehen. In mehreren Hauptverhandlungen mussten sich insgesamt 14 Personen, die der Reichsbürgerszene angehören oder zumindest nahe stehen, verantworten. Sie wurden ausschließlich zu Haftstrafen verurteilt. Mit einer einzigen Ausnahme wurden diese Gefängnisstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt. Doch bis heute hat kein Einziger der Verurteilten seine Strafe angetreten.

Die Angeklagten hatten am 23. November 2012 einen Gerichtsvollzieher des Amtsgerichtes Meißen auf einem Grundstück im Radeburger Ortsteil Bärwalde gegen dessen Willen fast eine Stunde lang festgehalten, um eine Zwangsvollstreckung zu verhindern. Der Mann leidet seit dem Vorfall an einer posttraumatischen Störung, war monatelang in stationärer Behandlung und fast ein Jahr krank. Organisiert wurde die Aktion vom sogenannten Deutschen Polizeihilfswerk (DPHW). Der Anführer und selbst ernannte General Volker Schöne wurde wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Beihilfe zum Missbrauch von Uniformen zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt.

Der Meißner Richter sprach in seiner Urteilsbegründung von einem Tabubruch, einem gezielten Angriff auf den Rechtsstaat und einer feigen Tat. Doch Schöne und alle anderen Verurteilten legten – mit einer Ausnahme – Berufung gegen die Urteile ein. Schöne hatte damit vor dem Landgericht Dresden Erfolg. Das änderte die Strafe ab auf ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung. Fast vier Jahre nach der Tat müsse man kein Exempel mehr statuieren, begründete der Vorsitzende Richter Walter Voigt. Der Angeklagte verließ das Gericht als freier Mann.

Jetzt legte die Staatsanwaltschaft Revision ein. Und hatte ihrerseits Erfolg. Das Oberlandesgericht Dresden hob die Entscheidung auf, verwies die Sache zurück ans Landgericht Dresden. Nun muss sich eine andere Kammer damit beschäftigen. Das war im April vorigen Jahres. Seitdem hat es noch keine neue Verhandlung gegeben. Auch die anderen Berufungen wurden noch nicht terminiert. Das bestätigt Thomas Ziegler, Pressesprecher des Landgerichtes Dresden: „Die Akten befinden sich derzeit bei einem Sachverständigen. Bevor dieser seine Gutachten nicht erstattet hat, was aber in den nächsten Monaten zu erwarten ist, können die Verfahren nicht fortgesetzt werden“, teilt er mit.

Noch kein Schadenersatz

Eine Antwort, die Rechtsanwalt Markus Haselier, der den Geschädigten als Nebenkläger vor Gericht vertrat, nicht befriedigt. „Bisher wurde nichts weiter verhandelt. Ich wünschte mir schon, dass man da mit etwas mehr Dampf herangeht, weiß aber auch über die personelle Besetzung im Landgericht“, sagt er. Als Nebenkläger habe er jedenfalls keine Möglichkeit, Einfluss auf eine Beschleunigung der Verfahren zu nehmen. Haselier hatte namens seines Mandanten auch gegen alle Verurteilten Schadensersatzforderungen gestellt. Auch hier ist noch kein einziger Cent geflossen.

Die Verfahren standen unter keinem guten Stern. Sie wurden erst mehr als drei Jahre nach der Tat eröffnet, weil die Staatsanwaltschaft auch wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelte. Dieser Tatvorwurf bestätigte sich nicht, diese Ermittlungen wurden eingestellt. Dann gab es Kompetenzschwierigkeiten zwischen Amtsgericht Meißen und Landgericht Dresden. Das Amtsgericht hielt sich wegen der zu erwartenden Strafen nicht mehr für zuständig, gab die Sachen an das Landgericht ab. Dieses wies sie zurück nach Meißen. Durch die Berufungen muss sich nun doch das Landgericht damit befassen.

Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik, ihre Institutionen, Schreiben und Vertreter nicht an. In der Vergangenheit war es mehrfach auch zu gewaltsamen Übergriffen auf Amtsmitarbeiter und Polizisten gekommen. Dabei wurde 2016 in Bayern ein Polizist von einem Reichsbürger erschossen. Trotz der harten Verurteilungen in Meißen ist die Reichsbürgerszene auch im Landkreis Meißen weiterhin aktiv. Erst vor einigen Tagen gab es in Peritz bei Riesa eine Polizeirazzia. Rund 30 Polizisten waren an einem Dreiseithof im Ort angerückt. Hintergrund war ein Antrag des Finanzamtes auf Amtshilfe: Bei dem Besitzer des Grundstückes handelt es sich um einen Reichsbürger. Bei der Durchsuchung des Grundstückes fanden die Beamten auch scharfe Munition und weiteten die Suche aus. Bis auf eine Gasdruckpistole wurden aber keine Waffen gefunden.

Beleidigt und bedroht

Zunehmend beschäftigen Reichsbürger aber auch die Sozialgerichte. Wie das Landessozialgericht Chemnitz mitteilt, wurden allein in den vergangenen sechs Monaten zwölf Personen gemeldet, bei denen wegen beleidigender und bedrohlicher Äußerungen besondere Vorkehrungen in den Hauptverhandlungen getroffen wurden. So wird insbesondere die Legitimation von Richterinnen und Richtern infrage gestellt.

Vorkehrungen gab es damals auch in Meißen. So wurden alle Prozessbeteiligten und auch alle Besucher einer Leibesvisitation unterzogen. Handys mussten abgegeben werden. Den Saal durfte nur betreten, wer einen gültigen Bundespersonalausweis vorlegen konnte.

Die lange Dauer der Berufungen kommt den in Meißen verurteilten Angeklagten zugute. Je länger eine Tat zurückliegt, desto mehr wird das im Strafmaß berücksichtigt. Diese Taten sind nun schon fünfeinhalb Jahre her.

Für Nebenklagevertreter Markus Haselier gibt es inzwischen einen kleinen Hoffnungsschimmer. Nicht im Strafrecht, sondern im Zivilstreit um Schmerzensgeld und Schadensersatz gibt es jetzt einen ersten Termin. Am 7. September. Dieses Jahres. Immerhin.
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http://www.sz-online.de/nachrichten/verurteilte-noch-immer-auf-freiem-fuss-3881638.html
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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #261 am: 18. Februar 2018, 21:56:48 »
Sowohl, als auch.

Ungefähr so wie Peter der Durchschnittliche.
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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #262 am: 18. Februar 2018, 22:04:38 »
Das nennt die sächsische Justiz sicher "Charmeoffensive" bzw. "Stellen-wir-uns-besser-mal-gut-mit-denen-wer-weiß-ob-sie-nicht-recht-haben-und-die-Erde-ist-tatsächlich-so-hohl-wie-unser-Pflichtbewusstsein"...
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Offline dieda

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #263 am: 18. Februar 2018, 22:10:33 »
Da gibt es noch einen Kommentar dazu:

Zitat
Montag, 19.02.2018 Kommentar
Was lange währt, wird nicht immer gut
SZ-Lokalreporter Jürgen Müller über langwierige Gerichtsverfahren

Jürgen Müller arbeitet als Redakteur und Gerichtsreporter in der Meißner Lokalredaktion der Sächsischen Zeitung.

© Claudia Hübschmann

Es waren deutliche Zeichen, die das Amtsgericht Meißen vor zwei Jahren setzte. Alle Angeklagten, die einen Gerichtsvollzieher festgesetzt hatten, um eine Zwangsvollstreckung zu verhindern, wurden zu Haftstrafen verurteilt. Der Staat machte unmissverständlich klar, dass er das Gewaltmonopol innehat, es sich nicht bieten lässt, wenn selbst ernannte Hilfspolizisten Selbstjustiz üben.

Mancher hat die ziemlich harten Urteile damals als Exempel verstanden, und das sollten sie wohl auch sein. Doch die abschreckende Wirkung trat nicht ein. Nicht zuletzt deshalb, weil bisher kein Einziger der Verurteilten die Folgen seiner Taten spüren musste.

Natürlich zeichnet es einen Rechtsstaat aus, dass Verurteilte Rechtsmittel einlegen, die Urteile anfechten und überprüfen lassen können. Dass dies aber Jahre dauert, ist nicht mehr nachvollziehbar. Sicher geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit, aber einmal muss man schon zu Potte kommen. Was lange währt, wird nicht immer gut. Jeder Tag, der vergeht, spricht für die Angeklagten. Und so ist es nicht fernliegend, wenn zumindest diejenigen Angeklagten, die zu kurzen Haftstrafen verurteilt wurden, letztlich doch schon aufgrund der langen Zeitdauer seit der Tat Bewährung bekommen. Und es wäre paradox, dass Reichsbürger, die den Rechtsstaat ablehnen, nun von ebendiesem profitieren. Dann wäre der Rechtsstaat auf halber Strecke stehen geblieben, und es würde das Vertrauen in diesen weiter sinken.
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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #264 am: 19. Februar 2018, 08:27:57 »
Das sieht nach schweren Einsparungen bei Planstellen in der Staatsanwaltschaft und im Richterdienst aus.
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #265 am: 19. Februar 2018, 08:42:10 »
Das sieht nach schweren Einsparungen bei Planstellen in der Staatsanwaltschaft und im Richterdienst aus.

Und dann mußten die am LG Dresden noch einen Richter in den Bundestag abgeben ...
 

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #266 am: 19. Februar 2018, 08:57:20 »
Und dann mußten die am LG Dresden noch einen Richter in den Bundestag abgeben ...

Aber nur einen Zivilrichter, der schon vorher hauptsächlich Verwaltungskram und kaum noch Prozesse gemacht hat.
 

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #267 am: 19. Februar 2018, 09:32:54 »
Und dann mußten die am LG Dresden noch einen Richter in den Bundestag abgeben ...

Aber nur einen Zivilrichter, der schon vorher hauptsächlich Verwaltungskram und kaum noch Prozesse gemacht hat.

Dafür aber um so bemerkenswertere:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-dresden-3o92516ev-einstweilige-verfuegung-npd-forschungsergebnisse-verbotsverfahren-richter-afd/

Hier sind auch die pdfs der Beschlüsse (Beschluss Einzelrichter und Begründung einstweilige Verfügung) hinterlegt.
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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #268 am: 19. Februar 2018, 09:45:09 »
Dazu und über die damalige Rücknahme des Antrags durch die NPD schreibt Carsten Schütz im Blog de legibus von Oliver Garcia:

(Achtung, schwer verdaulich!)

https://blog.delegibus.com/2016/05/25/die-zeit-die-wahrheit-und-der-justizskandal/
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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #269 am: 19. Februar 2018, 11:02:21 »
Hier sind auch die pdfs der Beschlüsse (Beschluss Einzelrichter und Begründung einstweilige Verfügung) hinterlegt.

Dort sollte, nein muß man auch die Kommentare - und zwar alle bis zum Ende - gelesen und in sich sacken gelassen haben.

@dieda