Autor Thema: DPHW - Reichsbürger Polizei  (Gelesen 55688 mal)

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Offline Tuska

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #240 am: 16. März 2016, 14:59:39 »
Ich wundere mich gerade über ein Detail, vielleicht kann mich jemand erleuchten?

Die Berichte klingen nach Einzelrichter. Wäre das nicht ein Fall fürs Schöffengericht gewesen? Wie und bei welchem Verfahrensstand wird denn entschieden, ob Einzelrichter oder Schöffengericht in Frage kommt?

In der Regel im Zwischenverfahren. Die StA beantragt mit Übersendung der Anklageschrift die Eröffnung der Hauptverhandlung vor dem ihrer Meinung nach zuständigen Spruchkörper.

Der Strafrichter kann übrigens - sollte sich im Hauptverfahren herausstellen, dass die zu erwartende Strafe über 2 Jahren liegt - gleichwohl auch so urteilen wie ein Schöffengericht. Die Zuständigkeitsregellungen in § 25 GVG spiegeln nicht die Strafgewalt wieder. In anderen Fällen, muss er das Verfahren abgeben, bspw. wenn sich die Tat als Verbrechen herausstellt.

Viele Grüße
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Offline Gutemine

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #241 am: 20. Juni 2016, 06:29:08 »
Gibt es irgendwelche Beobachter bei diesem Termin heute?

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Falscher Polizist wieder vor Gericht
Der selbst ernannte General und Reichsbürger Volker Schöne geht vor dem Landgericht Dresden in Berufung.

 Meißen. Zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis ist Volker Schöne am 15. März dieses Jahres vor dem Meißner Amtsgericht verurteilt worden. Wegen eines „gezielten Angriffs auf den Rechtsstaat“ und einer „feigen Tat“, die erst er ins Rollen gebracht habe, urteilte der Richter damals. Nun ist der 45-Jährige, der als sogenannter „Reichsbürger“ die Bundesrepublik und ihre Gesetze nicht anerkennt, gegen das Urteil in Berufung gegangen. Das Verfahren beginnt am Montagmorgen am Dresdner Landgericht.

Schöne hatte am 23. November 2012 zusammen mit anderen Mitgliedern der Reichsbürgerszene einen Gerichtsvollzieher des Amtsgerichtes Meißen auf seinem Grundstück im Radeburger Ortsteil Bärwalde gegen dessen Willen fast eine Stunde lang festgehalten. Der Mann leidet seit dem Vorfall an einer posttraumatischen Störung, war monatelang in stationärer Behandlung und fast ein Jahr krank.

Damals war Schöne der Chef des Deutschen Polizei-Hilfswerks (DPHW) – einer Reichsbürgervereinigung, die sich als Ergänzung zur Polizei verstand, und deren Mitglieder sogar falsche Uniformen bei ihren „Einsätzen“ trugen – so auch beim Festhalten des Gerichtsvollziehers. Die eintreffenden echten Beamten hatten deshalb kurzzeitig Probleme, die Situation richtig einzuschätzen.

Bis 2012 trug Volker Schöne eine richtige Uniform: Der spätere Reichsbürger stand bis dahin im sächsischen Polizeidienst und saß sogar im Landesvorstand der Deutschen Polizeigewerkschaft. Nach einem offenen Brief mit der Überschrift „Was gilt denn noch in Deutschland?“ auf der Internetseite der Gewerkschaft war es damit vorbei. Schöne nannte sich nun „General“ und gründete das DPHW.

Weiterer Reichsbürger verhaftet

Als die ersten vier falschen Polizisten im Dezember vergangenen Jahres vor dem Meißner Amtsgericht stehen, macht der General sich aus dem Staub: Er wurde fort-an mit internationalem Haftbefehl gesucht und zeitweise in Belgien vermutet. Ende Februar wurde der Kopf des Polizei-Hilfswerks in Dresden verhaftet.

Und noch ein Schlag gegen die Reichsbürgerszene scheint den Beamten gelungen zu sein: Nach SZ-Informationen wurde auch Uwe W., Reichsbürger aus Freital und mit Volker Schöne befreundet, von der Polizei verhaftet. Er soll gegen Bewährungsauflagen verstoßen haben.

W. hatte im September 2014 für Schlagzeilen gesorgt, als er sich einer Polizeikontrolle im Rahmen der Ermittlungen zum DPHW widersetzen wollte. Als Beamte des Operativen Abwehrzentrums den Mann vor dem Justizzentrum am Sachsenplatz in Dresden am Steuer seines BMWs überprüfen wollten, fuhr W. überraschend los. Ein Beamter sprang durch die Scheibe der Autotür zu ihm in den Wagen und wurde in dieser Position rund eineinhalb Kilometer mitgeschleppt. Im Prozess am Meißner Amtsgericht erhielt Uwe W., der selbst nicht anwesend war, im Juni 2015 eine Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung. Die zugehörige Geldauflage von 2  000 Euro hat der Verurteilte in Reichsbürgermanier offensichtlich nicht gezahlt.

Die Szene der Exterritorialen hat indes ihre ganz eigene Interpretation der Geschehnisse um die Verhaftung Volker Schönes: In einem Youtube-Video von „Wake-News-TV“ erklärt ein Reichsbürger, diesmal habe es wieder einen „Aufklärer“ getroffen: „Volker aus der Familie Schöne“ sei entführt worden. „Einer der bewaffneten Männer zeigte einen Dienstausweis der Firma PO-LI-ZEI“, so der Moderator. Schöne sei in die Justizvollzugsanstalt nach Dresden gebracht worden. Doch wie die Zuschauer wüssten, sei das ja nur ein privates Verlies. Der Moderator, der sich auf Youtube „Souverän“ nennt, urteilt: Es handle sich um eine „eventuell organisierte und vermutlich kriminelle Bande“.
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http://www.sz-online.de/nachrichten/falscher-polizist-wieder-vor-gericht-3424053.html
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Offline dieda

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #242 am: 20. Juni 2016, 22:26:58 »
War nicht selbst dabei und leider ernüchternder Ausgang. Da hinter der Bezahlschranke der verspoilerte Bericht:
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Dienstag, 21.06.2016
Falscher Polizist ist wieder ein freier Mann
Der frühere Chef des Deutschen Polizeihilfswerkes saß am Montag wegen Gefangennahme eines Gerichtsvollziehers erneut vor dem Richter.

Von Jürgen Müller
So wie hier im März dieses Jahres am Amtsgericht Meißen wurde der Angeklagte in Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Der frühere Chef des Deutschen Polizeihilfswerkes Volker Schöne war gegen das Urteil in Berufung gegangen. Am Ende wurde er zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, verließ das Landgericht als freier Mann.
© Claudia Hübschmann/Archiv

Meißen/Dresden. In Handschellen wird er in den Gerichtssaal gebracht. Wieder einmal. Schon bei seiner Verhandlung in Meißen begann der Auftritt des Mitbegründers und selbst ernannten Chefs des Deutschen Polizeihilfswerkes (DPHW) Volker Schöne so. Er befand sich seit dem 4. Mai erneut in Untersuchungshaft. Dort war er schon mal vom 16. Februar bis um 4. März, weil er sich der Gerichtsverhandlung entziehen wollte. Gleich anschließend saß er zwei Monate lang eine Ersatzfreiheitsstrafe ab, weil er eine Geldstrafe nicht bezahlte.

Dem 45-Jährigen droht ein viel längerer Gefängnisaufenthalt. Das Amtsgericht Meißen hatte ihn im März wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Missbrauchs von Titeln – er hatte sich als Notar bezeichnet – zu einer unbedingten Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Doch der Mann, der als „Reichsbürger“ weder die Bundesrepublik noch deren Organe und Gesetze anerkennt, will auch das Urteil nicht akzeptieren. Er ist in Berufung gegangen.

Es geht um einen Vorfall, der schon dreieinhalb Jahre zurückliegt. Am 23. November 2012 versuchte Schöne gemeinsam mit 15 bis 20 Mittätern, in Bärwalde eine Zwangsvollstreckung zu verhindern. Ein Gerichtsvollzieher des Amtsgerichtes Meißen wurde von Mitgliedern und Sympathisanten des Deutschen Polizeihilfswerkes, einer illegalen Bürgerwehr, an seiner Arbeit gehindert, angegriffen und festgehalten. Der Versuch, ihm eine Handfessel anzulegen, scheiterte. Nachdem die Geschädigte die „richtige“ Polizei angerufen hatte und diese nach 40 Minuten eintraf, hatte das Martyrium ein Ende.

Das Amtsgericht Meißen reagierte mit harten Strafen. Mit einer Ausnahme erhielten alle 13 Angeklagten Haftstrafen ohne Bewährung. Der Richter sprach von einer feigen Tat, einem Tabubruch, einem Angriff auf den Rechtsstaat. Es ging übrigens um das Eintreiben eines Bußgeldes von zehn Euro plus 25 Euro Gebühren. Verteidiger Jürgen Saupe räumt die Taten seines Mandanten zwar ein. Der Angeklagte habe aber lediglich klären wollen, ob der Gerichtsvollzieher rechtmäßig handele. Gewalt anzuwenden, sei nicht vorgesehen gewesen, auch sei die Tat nicht generalstabsmäßig geplant gewesen.

Die Tat generalstabsmäßig geplant

Der Anwalt zweifelt die Folgen für den Gerichtsvollzieher an. Dieser erlitt eine posttraumatische Belastungsstörung, war über ein Jahr arbeitsunfähig, musste sich wochenlang zur stationären Behandlung in eine Klinik begeben. Der Gerichtsvollzieher habe sich schon zwei Jahre vor der Tat in psychiatrische Behandlung begeben müssen, so der Anwalt. Der Vorfall sei nicht der alleinige Grund für die Arbeitsunfähigkeit. „Den Beteiligten war nicht bewusst, dass sie es mit einem psychisch instabilen Mann zu tun hatten“, sagte Saupe. „Kein Angeklagter hat ein Recht auf ein gesundes Opfer“, argumentiert der Staatsanwalt. Der Nebenklägervertreter spricht von einem „perfiden Herumreiten auf einer Vorerkrankung“.

Links zum Thema

Kommentar: Eine vertane Chance
Für den Verteidiger jedenfalls ist die Verurteilung zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung völlig ausreichend. Von präventiver Wirkung könne fast vier Jahre nach der Tat keine Rede mehr sein. Das sieht der Staatsanwalt anders. Auch wenn das Geschehen stümperhaft abgelaufen sei, sei es doch generalstabsmäßig geplant gewesen. „Sie wollten ein bundesweites Zeichen setzen, dass Gerichtsvollzieher, die ihrer Arbeit nachgehen, damit rechnen müssen, festgenommen zu werden“, so der Staatsanwalt.

Die Tat sei eine weitere konsequente Stufe des Handelns des Angeklagten. Dieser war schon wegen Insolvenzverschleppung und Verstrickungsbruchs verurteilt worden. „Jetzt sind Sie auf die Idee gekommen, den Gerichtsvollzieher anzugreifen, um nicht zahlen zu müssen“, sagt der Staatsanwalt, der auch das Verhalten des Angeklagten nach der Tat würdigte. So hatte dieser an das Gericht Schreiben mit der Androhung von Strafzahlungen in Höhe von mehreren Millionen Dollar geschickt, eine typische Reichsbürgermasche.

Staatsanwalt und Nebenkläger beantragen, die Berufung zurückzuweisen. Das Gericht hält den Schuldspruch des Amtsgerichtes Meißen zwar aufrecht, ändert aber das Strafmaß. Der Angeklagte, der im DPHW den selbst ernannten Rang eines „Generals“ hatte, wird zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Eine Truppe aus vorgealterten Typen haben einen Staat im Staate gebildet, sei in Uniformen herumstolziert und hätte Hilfssheriff gespielt, die Macht genossen. „Das muss man unterbinden“, so der Vorsitzende Richter Walter Voigt. Fast vier Jahre nach der Tat müsse man aber kein Exempel mehr statuieren. „Das mit dem Polizeihilfswerk ist vorbei, das Kapitel ist abgeschlossen“, sagt der Richter und hebt den Haftbefehl auf. Schöne verlässt den Gerichtssaal als freier Mann. Gegen das Urteil ist noch Revision möglich.

In noch offenen Zivilverfahren fordert der Gerichtsvollzieher Schadensersatz und Schmerzensgeld, der Freistaat Sachsen klagt die Behandlungskosten ein.
Quelle:http://m.sz-online.de/nachrichten/falscher-polizist-ist-wieder-ein-freier-mann-3425262.html
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Ein Kommentar:

Zitat
Eine vertane Chance
Jürgen Müller über die Verfahren gegen Reichsbürger

Das gestrige Berufungsverfahren im Prozess gegen einen Reichsbürger um die Festnahme eines Gerichtsvollziehers hatte nicht nur für diesen Bedeutung. Es wurde die Frage geklärt, ob die Berufungskammer des Landgerichtes Dresden die harte Linie des Amtsgerichtes Meißen mitträgt oder doch nur Bewährungsstrafen verhängt. Letzteres ist der Fall, und das dürfte auch die anderen zwölf Angeklagten, die in Berufung gingen, mehr als nur hoffen lassen.

Sicher, die Urteile des Amtsgerichtes Meißen hatten unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Dass Ersttäter, die zu Haftstrafen deutlich unter zwei Jahren verurteilt werden, keine Bewährung erhalten, ist in der Tat ungewöhnlich.

Viele hielten die Urteile zwar für hart, aber richtig. Denn die Reichsbürgerbewegung, einst belächelt und deren Protagonisten als Spinner abgetan, stellt zunehmend eine Gefahr für den Rechtsstaat dar. Hier muss rechtzeitig und mit aller Härte durchgegriffen werden. Dazu bedarf es keiner neuen, schärferen Gesetze. Es genügt, die bestehenden konsequent anzuwenden. Bei den Meißner Urteilen wurde das getan, im Berufungsverfahren nicht. Eine vertane Chance.
Quelle:http://m.sz-online.de/nachrichten/kommentar-eine-vertane-chance-3424843.html 
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 

Offline Gutemine

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #243 am: 23. Juni 2016, 05:37:18 »
Positiv, der Staatsanwalt/anwältin hat wohl wirklich sowas wie "Conoches"

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Donnerstag, 23.06.2016
Urteil gegen falschen Polizisten wird überprüft

Dresden. Mit einem überraschend milden Urteil ist der Prozess gegen das Mitglied einer illegalen Bürgerwehr vor dem Landgericht Dresden zu Ende gegangen. Die Berufungskammer hob am Montag die Verurteilung zu zwei Jahren und drei Monaten Haft auf und verhängte stattdessen eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat nun mitgeteilt, dass sie den Urteilsspruch anfechten wird. Sie geht gegen das Strafmaß in die Revision, teilte ihr Sprecher Lorenz Haase auf Anfrage mit.

Dem Angeklagten wird gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Missbrauch von Titeln vorgeworfen. Er soll vor etwa vier Jahren mit 15 bis 20 Mittätern einen Gerichtsvollzieher angegriffen und eine Stunde lang festgehalten haben. Später floh er ins Ausland und wurde mit internationalem Haftbefehl gesucht. Der Beschuldigte gehört zu den sogenannten Reichsbürgern, die weder den Staat noch dessen Gesetze anerkennen. (SZ/lot)
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http://www.sz-online.de/sachsen/urteil-gegen-falschen-polizisten-wird-ueberprueft-3426694.html
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Offline Gutemine

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #244 am: 4. Juli 2016, 04:38:21 »
Wieder mal ein Richter der sich ein X für ein U vormachen lässt.

http://www.freiepresse.de/LOKALES/MITTELSACHSEN/FLOEHA/Amtsgericht-hat-immer-haeufiger-mit-Reichsbuergern-zu-tun-artikel9566066.php
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Amtsgericht hat immer häufiger mit "Reichsbürgern" zu tun
Sie leben in Deutschland, akzeptieren aber die Bundesrepublik nicht. Jüngstes Beispiel ist ein Niederwiesaer. Der jedoch wurde frei gesprochen.

Von Steffen Jankowski und Joachim Heymer
erschienen am 04.07.2016

Niederwiesa/Freiberg. Das Freiberger Amtsgericht hatte in der vergangenen Woche mit einem Angeklagten zu tun, der behauptet hat, ein "Reichsbürger" zu sein. Der Begriff beschreibt unterschiedliche Personen und Gruppen, so Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Kerstin Köditz (Die Linke), die die Bundesrepublik Deutschland ablehnen und sich weigern, öffentliche Gebühren und Bußgelder zu bezahlen. Dabei würden verschiedene Argumentationsmuster verfolgt, so der Minister weiter, eine einheitliche Bewegung existiere nach Einschätzung der Staatsregierung indes nicht.

Das alles spielte am Donnerstag bei dem Prozess gegen einen jetzt in Niederwiesa wohnenden Mann nur eine Nebenrolle. Der 32-Jährige wurde vom Amtsgericht Freiberg freigesprochen, da der Vorwurf der Nötigung nicht bewiesen werden konnte. Damit ist auch der Strafbefehl über 1800 Euro hinfällig, gegen den er Einspruch erhoben hatte.

Laut Staatsanwaltschaft Chemnitz soll der junge Mann am 22. Mai 2015 gegen 22 Uhr in der Marienberger Straße in Augustusburg auf dem Gehweg gelaufen sein. Er habe sich nach dem Auto hinter ihm umgesehen und sei dann unvermittelt auf die Straße getreten, um den Fahrer des Wagens zum Anhalten zu zwingen. Ihm sei bewusst gewesen, dass sich in dem Zivilfahrzeug eine Polizeistreife befunden habe. Der Polizeibeamte, der den Wagen gefahren hatte, bestätigte das dem Gericht und erklärte, er habe eine Vollbremsung machen müssen, um nicht mit dem Angeklagten zu kollidieren.

Dieser habe sich zunächst geweigert, seine Papiere zu zeigen und gesagt, die Beamten hätten keine Berechtigung, ihn zu kontrollieren. Er sei nämlich Mitglied des "Deutschen Polizei Hilfswerks", das zu den "Reichsbürgern" gezählt wird.

Vor Gericht gab der Angeklagte an, er sei keinesfalls absichtlich auf die Straße getreten, sondern mit einem Fuß umgeknickt und dadurch auf die Straße geraten. Als zwei Polizeibeamte das Auto verließen, sei er erschrocken. Er habe das Fahrzeug nicht als Streifenwagen betrachtet und nicht die Absicht gehabt, zu provozieren. In der Hauptverhandlung konnte ihm das nicht wiederlegt werden - Freispruch.

Wie Amtsgerichtsdirektor Jochen Sell nach dem Prozess sagte, habe sein Haus "in den letzten Jahren immer häufiger" mit sogenannten "Reichsbürgern" zu tun. Ein paar davon seien besonders auffällig. So gebe es beispielsweise einen Niederwiesaer, der sein Grundstück öffentlich als "Reichsterritorium" gekennzeichnet habe. Nach eigenen Angaben hatte der Angeklagte vom Donnerstag aber nichts mit dieser Gruppierung zu tun.

Der Jurist bestätigt die Einschätzung des Ministers, dass die "Reichsbürger" grundsätzlich die Existenz des Staates leugnen: "Sie lehnen es beispielsweise ab, Steuern, Bußgelder oder Rundfunkbeiträge zu zahlen. Aber wenn es um Leistungen vom Staat geht, halten viele von ihnen trotzdem die Hand auf." Nicht selten würden Pamphlete von bis zu 30 Seiten Länge aus dem Internet heruntergeladen, um zu argumentieren und Verwirrung zu stiften. In der Regel treffe das zuerst die Behörden, so Sell, "und mit etwas Zeitverzug kommt das auch bei uns an."

Die Meinung des Richters ist dabei klar: "Mit Unfug beschäftige ich mich nicht." So sei die Haager Landkriegsordnung für heutige Ordnungswidrigkeiten nicht von Bedeutung. Andererseits zögere er aber nicht, so Sell, Strafanzeige zu erstatten, wenn seine Mitarbeiter angegangen oder beleidigt würden. So etwa jüngst in einem Fall, als Post vom Gerichtsvollzieher mit dem Vermerk "zurück an den Verbrecher" retour gekommen sei.

Das Deutsche Polizei Hilfswerk war Ende 2012 ins Visier des Operativen Abwehrzentrums (OAZ) der Polizei geraten, weil in Bärwalde ein Gerichtsvollzieher tätlich angegriffen worden war. "Ein Großteil der damaligen Hauptverdächtigen ist inzwischen zu Freiheitsstrafen von bis zu 28 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden", erklärte dazu eine Sprecherin des OAZ.

Tätigkeitsfelder der "Reichsbürger" mit möglichem strafrechtlich relevanten Charakter seien das Ausstellen von Fantasieausweisdokumenten, das Vortäuschen hoheitlicher Befugnisse, das Veröffentlichen von zum Teil fremdenfeindlichen, antisemitischen Schriften sowie teils körperlicher Widerstand gegen hoheitliche Maßnahmen. Die Fälle würden nicht separat erfasst, so die Sprecherin: "Eine qualitative Steigerung gegenüber den Vorjahren oder neue Phänomene können aktuell nicht festgestellt werden."
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Offline kairo

Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #245 am: 4. Juli 2016, 06:16:42 »
Wieder mal ein Richter der sich ein X für ein U vormachen lässt.

Das Problem dürfte wohl eher die Beweislage gewesen sein. Weise mal nach, warum der auf die Straße getreten ist.
 

Offline Gutemine

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #246 am: 19. August 2016, 05:38:14 »
In Anbetracht der Gesamtumstände ist man da mal wieder richtig "milde" gewesen. So wird das nichts...

http://www.freiepresse.de/LOKALES/MITTELSACHSEN/FREIBERG/Sogenannter-Reichsbuerger-muss-900-Euro-Strafe-zahlen-artikel9608401.php

Spoiler
Sogenannter Reichsbürger muss 900 Euro Strafe zahlen
Gericht: 49-Jähriger leistete Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Von Joachim Heymer
erschienen am 19.08.2016

Freiberg/Flöha. Seit dem Sommer 2013 sollte ihm der Prozess gemacht werden. Dem Angeklagten, der sich den sogenannten Reichsbürgern zugehörig fühlt, die die Existenz der Bundesrepublik leugnen und Polizei und Justiz nicht anerkennen, war es durch Beschwerden, Einsprüche und Nichterscheinen gelungen, den Verhandlungsbeginn immer wieder zu verzögern. Nun stellte er sich dem Amtsgericht. Wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung und versuchter Strafvereitelung wurde er zu einer Geldstrafe von insgesamt 90 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt.

Am 30. Oktober 2012 hatte ihn ein Nachbar wegen einer angeblich beobachteten Trunkenheitsfahrt angezeigt. Mehrere Polizisten suchten ihn deshalb kurz vor Mitternacht auf, um einen Atemalkoholtest vorzunehmen. Ein Mann, der sich als Security-Mitarbeiter des Beschuldigten vorstellte, verweigerte ihnen den Zutritt zum Grundstück. Drei Einsatzwagen und sieben Beamte waren schließlich vor Ort, als der Angeklagte aus dem Haus trat. Er habe eine Eskalation verhindern wollen, sagte er dem Gericht, doch er sei von den Beamten ohne Grund verprügelt worden.

Die Polizisten erklärten hingegen, der Mann habe sich gegen seine vorläufige Festnahme durch Schläge gewehrt und sie als Faschisten und ♥♥♥ beschimpft. Ein Beamter sei verletzt worden. Dann habe der Angeklagte gegen die Tür eines Streifenwagens getreten und diese beschädigt. Eine Blutprobe habe 2,68 Promille für den Zeitpunkt des Widerstands ergeben, so ein Sachverständiger. Dass der Angeklagte betrunken Auto gefahren sei, wurde nicht bewiesen. Eine weitere Anklage bezog sich darauf, dass der Angeklagte einem jungen Mann gemeinnützige Arbeit für einen Verein und damit die Erfüllung einer Bewährungsauflage bestätigt hatte. Ermittlungen ergaben jedoch, dass der Verein gar nicht existiere. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #247 am: 19. August 2016, 11:46:12 »
Na ja, die marginalen 10 Euro Tagessatz weisen auf Sozialleistungsbezug hin, es wird sich da rausstellen müssen, ob das dann mal gezahlt oder in gemeinnützige Arbeit bzw. Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt wird. Ersatzfreiheitssstrafe wäre insofern interessant, als damit der Bezug nach § 7 Abs. 4 SGB II temporär entfällt, was dann ggf. zu zur Kündigung der Wohnung berechtigende Mietschulden führen könnte.

Freilich stellt sich die Frage, ob man die magische Grenze von 90 TS nicht hätte auch überschreiten und einen Eintrag im Vorstrafenregister produzieren können.
 
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Offline Gutemine

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #248 am: 19. August 2016, 22:36:12 »
Wenn das bezüglich dem Volker Schöne stimmt kann man nur sagen: Im Knast wäre es nicht passiert. ;)
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Offline kairo

Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #249 am: 19. August 2016, 22:41:19 »
Wieso war der denn draußen? Berufung / Revision?
 

Offline Gutemine

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #250 am: 20. August 2016, 04:08:17 »
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Offline kairo

Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #251 am: 20. August 2016, 13:09:05 »
 

dtx

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #252 am: 20. August 2016, 13:26:54 »
Tscha ... und was hat's ihm geholfen?

Er ist aus der Haft entlassen worden, ist das nichts? Das ist auch die letzte bestätigte Nachricht (6. Juni 2016).
« Letzte Änderung: 20. August 2016, 13:28:44 von dtx »
 

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #253 am: 12. September 2016, 19:34:23 »
So sah also die Festnahme des GV durch die Reichsbürger vom DPHW aus:

[ Edith: Ein "Nod Europe" hat heute bei YouTube ein Video von einem "Mensch Sascha" re-postet auf dem wohl die Anfangsminuten der Auseinandersetzung der DPHW mit dem von ihnen "verhafteten" Gerichtsvollzieher zu sehen sind. Da dieses Material noch Teil der immer noch laufenden Verfahren sein kann und vermutlich auch Persönlichkeitsrechte tangiert, ist der Link entfernt worden. ]
 
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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #254 am: 12. September 2016, 20:34:44 »
Man weiß nicht, worüber man sich mehr wundern soll:

- wie gut den Deppen die Uniform tut

- wie gefährlich dumme Menschen in Gruppen sind

- wie unfähig die Justiz ist, mit solchen Idixten fertig zu werden

Für alle, die denken, dass das hier ein Spaßforum ist - schaut euch das Video an.
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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