Autor Thema: DPHW - Reichsbürger Polizei  (Gelesen 55701 mal)

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Offline A.R.Schkrampe

Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #195 am: 28. Januar 2016, 14:42:55 »
Kairo: Es ist kompliziert
http://youtu.be/eE_IUPInEuc
Und dabei ist es heute schon einfacher als es früher mal war. Nach dem dreißigjährigen Krieg waren die nördlichen Niederlande unabhängig, die südlichen (später Belgien) gehörten weiter zu Spanien. Und bei Napoleon ging es erst recht drunter und drüber.

Nicht unbedingt, bzw. nicht überall:

https://de.wikipedia.org/wiki/Baarle
 

Offline GeneralKapitalo

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #196 am: 28. Januar 2016, 14:56:58 »
Er ist in Belgien. Wenn ich mich richtig erinnere.

Kennt jemand die Staatsgründungsurkunde von Belgien? Hat der niederländische König das überhaupt genehmigt?

Zum Glück, für ihn ist er nicht in die Niederlande geflohen. Sonst hätte er noch ein Problem mehr:

Zitat
Wie die deutsche heißt auch die niederländische Verfassung „Grundgesetz“ (niederländisch Grondwet, das grammatische Geschlecht ist Femininum). Der volle Titel lautet Grondwet voor het Koninkrijk der Nederlanden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassung_der_Niederlande

Aber so kann er sich wenigstens rausreden, dass der König eines "Verwaltungskonstrukts" gar nix zu sagen hat.  ;D
« Letzte Änderung: 28. Januar 2016, 14:59:04 von GeneralKapitalo »
"Consider how stupid the average person is. Now consider that half the population is even more stupid than that!"
 

Syssi

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #197 am: 28. Januar 2016, 19:23:34 »
"Eine Verfassung ist ein Grundgesetz..." Creifelds.
 

Offline Pantotheus

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #198 am: 28. Januar 2016, 20:30:39 »
Ach, die Sache mit Verfassung und Grundgesetz ...
Da kann man ja ins Schwelgen geraten: Zum Beispiel gibt es Staaten, die über Verfassungsgesetze verfügen. Schweden hat zum Beispiel keine Verfassung, sondern mehrere Verfassungsgesetze. Frankreich hatte von 1875 bis 1946 nur "Lois constitutionelles", also "Verfassungsgesetze". Österreich verfügt noch über eine besondere Eigenart: Neben verschiedenen Verfassungsgesetzen (u. a. Bundes-Verfassungsgesetz, Finanzverfassungsgesetz, Staatsgrundgesetz [hört! hört]) gibt es auch einzelne Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen.
Um die Sache noch etwas komplizierter zu machen, kennen manche Staaten auch noch eine Zwischenebene zwischen einfachem Gesetz und Verfassungsgesetz. Nach französischem Vorbild "loi organique" nennt man diese auf Deutsch meist "Organgesetze", aber auch der Begriff "Grundgesetz" wird dafür manchmal verwendet. Meist handelt es sich dabei um Gesetze, die solch grundlegende Materien regeln wie die Wahlen, die Einrichtung der obersten staatlichen Organe wie Präsident, Regierung, Parlament, oberste Gerichte u. dgl. Typisch für solche Gesetze ist, dass sie meist schwerer zu ändern sind als einfache Gesetze, dass also z. B. für ein einfaches Gesetz auch eine einfache Mehrheit im Parlament ausreicht, für ein "Organgesetz" hingegen zum Beispiel die Mehrheit aller Mitglieder des Parlaments zustimmen muss. Verfassungsänderungen sind dann meistens noch weiter erschwert, bedürfen etwa einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen im Parlament, der Zustimmung einer sonst nur beratenden zweiten Kammer oder eine Volksabstimmung bzw. der erneuten Bestätigung durchs Parlament nach einer Neuwahl.
In Monarchien gibt es bisweilen neben der Verfassung, die auch so genannt wird, ein Thronfolgegesetz, das die Bestimmungen über die Nachfolge des Monarchen und die Anforderungen an diesen enthält. Das ist etwa in Schweden der Fall, aber auch in Liechtenstein, wo dieses Gesetz übrigens immer noch ein Hausgesetz ist, also nicht Teil der staatlichen Rechtsordnung, sondern das private Recht der Fürstenfamilie.
In der Rechtswissenschaft ist man schon längst zu der Einsicht gelangt (die aber natürlich in anderen Disziplinen ebenso verbreitet ist), dass es nicht auf die Benennung ankommt, sondern auf den tatsächlichen Inhalt und auf die Stellung in der gesamten Rechtsordnung. Wenn also das Königreich Italien seinerzeit nur ein "statuto" hatte (also ein Statut bzw. eine Satzung), so bedeutet das nicht, dass es keine Verfassung gehabt hätte oder nur ein Verein gewesen wäre, sondern es handelte sich nach Inhalt und Bedeutung um eine echte Verfassung.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Offline bamba

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #199 am: 29. Januar 2016, 10:26:48 »
Hallo ihr lieben,  ich lese schon eine Weile fleißig mit, bin aber neu bei euch und auch in dem Thema. Bitte entschuldigt eventuelle Laienfragen ;-). Mich interessiert der Herr Wetzig ganz besonders... Was ist denn mit dem passiert? Sitzt er? Sein Haus soll ja immernoch versteigert werden. Weiß jemand warum seine bisherigen Termine zur Zwangsversteigerung abgesagt wurden? Das Haus wäre nämlich sehr interessant für mich :-).
 

Offline dieda

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #200 am: 29. Januar 2016, 10:40:50 »
Also wir sind hier keine ja Ermittlungsbehörde.
Melde Dich doch einfach mal selbst bei dem ehemaligen Autoverkäufer, der jetzt ein ganzheitliches Beratungsinstitut unter seiner alten Adresse betreibt: http://www.holos-consult.de/index.php?id=kontakt und berichte dann hier. Wir sind schon gespannt...

Von Knast ist allerdings auch nichts bekannt, hier gabs noch eine Bewährungsstrafe:
https://mopo24.de/nachrichten/dresden-prozess-polizist-mitgeschleift-symapthisant-rausfliegen-7910

Und der zweite Versteigerungstermin damals war laut Versteigerungskalender ganz kurzfristig aufgehoben worden, warum auch immer. Vielleicht hatte Wetzig seine Außenstände dann doch fix und artig bezahlt. Soll sich ja inzwischen auch noch bei einigen anderen Ex-DPHW-lern rumgesprochen haben, dass das nämlich keine so richtig gute Idee ist, seine Ordnungstrafen partout nicht bezahlen zu wollen...

Edith sagt:
Also hier steht jetzt nix im Versteigerungskalender. Wo hast Du da Deine Weisheiten her?

Und mal ganz ehrlich, so eine Reichihütte zu bewohnen, ist dann vielleicht doch ein bisschen speziell. Vielleicht stimmen da am Ende wirklich die "Schwingungen" nicht, oder das Reichitum wird mit irgendeinem so ganz mysteriösen und nicht bekannten Keim übertragen? ;) Und dass die Exbewohner nach so einer Versteigerung hinterher selbst oft und lange ordentlich Stress machen, ist ja auch einschlägig bekannt.
Naja, und last but not least: auch das Wertgutachten fand ich persönlich etwas... nunja sagen wir: "speziell".
Aber gut, und tu Dir bitte keinen Zwang an... ;)
« Letzte Änderung: 29. Januar 2016, 12:23:15 von dieda »
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 

Offline bamba

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #201 am: 29. Januar 2016, 12:49:07 »
Danke erstmal für deine Antwort. Das Haus steht leer und ich wüsste nicht was ich mit ihm klären sollte. Das Haus wird mittlerweile von einem Anwalt verwaltet.

Meine Weisheiten habe ich übrigens von einer Immobiliensuchseite und dazu gehörendem Anbieter, der wohl von dem Anwalt beauftragt ist (oder vom Gericht - weiß ich nicht genau).

 

Offline A.R.Schkrampe

Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #202 am: 30. Januar 2016, 16:03:41 »
...
Und mal ganz ehrlich, so eine Reichihütte zu bewohnen, ist dann vielleicht doch ein bisschen speziell. Vielleicht stimmen da am Ende wirklich die "Schwingungen" nicht, oder das Reichitum wird mit irgendeinem so ganz mysteriösen und nicht bekannten Keim übertragen? ;) Und dass die Exbewohner nach so einer Versteigerung hinterher selbst oft und lange ordentlich Stress machen, ist ja auch einschlägig bekannt.
Naja, und last but not least: auch das Wertgutachten fand ich persönlich etwas... nunja sagen wir: "speziell".
Aber gut, und tu Dir bitte keinen Zwang an... ;)

Danke erstmal für deine Antwort. Das Haus steht leer und ich wüsste nicht was ich mit ihm klären sollte. Das Haus wird mittlerweile von einem Anwalt verwaltet.
Meine Weisheiten habe ich übrigens von einer Immobiliensuchseite und dazu gehörendem Anbieter, der wohl von dem Anwalt beauftragt ist (oder vom Gericht - weiß ich nicht genau).

Das Problem könnte hier vielleicht nicht von Belang sein, aber bei Zwangsversteigerungen, erst recht aus Reichi-Vorbesitz, ist noch ein wichtiger Punkt zu beachten: aufgrund des Geldmangels, der immer in diesen Fällen vorliegt (bei den Reichsdeppen sowieso generell) ist die Gefahr groß, daß brachial die Substanz kaputtgepfuscht wurde. Erst recht, wenn es sich um Figuren handelt, die meinen, von allem so richtig Ahnung zu haben und als einzige den richtigen Weg zu kennen  :facepalm:

Nichts gegen Schnäppchen aus Zwangsversteigerungen, aber sowas ist nur was für erfahrende Immobilienbesitzer und -verwalter. Unbedarften Privatleuten kann die eigene Naivität hierbai das Genick brechen.
 

Offline bamba

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #203 am: 2. Februar 2016, 08:47:16 »
Ich danke euch für eure Hinweise! Heute ist die Besichtigung und wir nehmen gleich mal jemanden mit der sich bissl mehr auskennt mit Häusern als wir. Ich bin wirklich gespannt!
Hauptsächlich muss ich sagen, habe ich eher Bedenken dass diese Pfosten dort aufkreuzen und Randale machen wenn man drin wohnt. Aber ich weiß auch nicht ob die so gewaltbereite sind oder nur verbalen dünnpfiff verbreiten...
 

Offline IM Phoenix

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #204 am: 20. Februar 2016, 10:53:36 »
Mal eine Frage an die Experten, da ja nun Volker Schöne gefasst worden ist: Wie lange wird es dauern, bis ihm der Prozess gemacht wird?
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Offline vollstrecker

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #205 am: 20. Februar 2016, 12:35:00 »
Schwer zu sagen.
 

Offline hair mess

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #206 am: 20. Februar 2016, 12:59:09 »
Das ist auch gar nicht so wichtig. Sie werden es innerhalb der zu erwartenden Strafe schaffen.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline Pantotheus

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #207 am: 20. Februar 2016, 16:27:10 »
Schöne war doch bereits beim ersten Prozess im vergangenen Jahr angeklagt, daher dürfte die Anklage grundsätzlich vorliegen (nun gut, es wäre vielleicht zu prüfen, ob sich aus den vergangenen Verhandlungen und durch sein Untertauchen noch etwas ergeben hat, was geändert oder präzisiert werden sollte, aber das dürfte wohl nicht viel Zeit beanspruchen). Da ja beim ersten Prozess bereits einige Leute gefehlt hatten, die inzwischen in weiteren Verhandlungen bereits abgeurteilt wurden und da sich der Richter als offenkundig zielstrebig erwiesen hat, vermute ich, dass es nur einige Wochen dauernd dürfte, bis auch Schöne vor Gericht steht.
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Offline A.R.Schkrampe

Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #208 am: 20. Februar 2016, 16:27:52 »
Hauptsache, er bleibt erst mal im Karzer.
 

Offline BlueOcean

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #209 am: 21. Februar 2016, 01:01:29 »
Die Anklage mag stehen. Ein für Schöne vermutlich bisher nicht eingesetzter Verteidiger wird sich aber erst in die Materie einarbeiten dürfen. Und danach wird man schauen wann es Termine gibt. Das dürfte eine Weile dauern.

Aber mit Verzögerungsfisamatenten des Angeklagten ist nicht zu rechnen, weil er schon einsitzt. Und neben seiner Flucht lässt die Tatsache, dass seine Mittäter schon zu Haftstrafen verurteilt wurden, es gut begründet erscheinen ihn vor dem Prozess nicht auf freien Fuß zu setzen.
"Teurer als die bittere Wahrheit ist uns der erhabene Wahn." (Alexander Puschkin)