Die Masche "lebend beseelter Mensch usw. nach staatlichem §1 BGB" ist ja bekannt, aber deswegen nicht minder bekloppt.
Wo da etwas sein soll, was nicht an Hohn zu überbieten wäre, kann ich nicht sehen: Das Dienstgericht versucht ja offenbar, dem DJ eine "goldene Brücke" zu bauen. Unsere südlichen Nachbarn würden wohl eine solche Beschwerde erst einmal gar nicht anschauen, sondern einen Kostenvorschuss verlangen, nur um dann festzustellen, dass die Beschwerde mangels sog. "Aktivlegitimation" gar nicht zulässig sei. So aber könnte der DJ ja froh sein, ohne Kosten davon zu kommen.
Doch weit gefehlt! Er muss auch noch gegen das Gericht hetzen. Dann wird die Frage gestellt, warum immer der gleiche Richter ihm antwortet. Wie war das doch mit Geschäftsverteilungsplan? Da meckerte der DJ doch was. Nun sagt aber eben gerade der GVP, welcher Richter für z. B. Dienstsachen zuständig ist, und, welch Wunder!, da ist eben ein bestimmter Richter zuständig, doch nun ist das auch wieder nicht recht.
Das Dienstgericht ist gewiss auch der falsche Adressat, wenn es darum geht, dass in NRW keine Dritten in Dienstangelegenheiten gegen Richter klagen können: Das Landesrichtergesetz sieht das nun mal so vor, und wenn jemand etwas daran ändern könnte, wäre es der Landtag als Gesetzgeber, aber nicht das Dienstgericht.
Überhaupt fragt sich, ob der DJ die Unterschiede zwischen Regierung, Verwaltung, Gesetzgeber und Gerichtsbarkeit verstanden hat.
Aber interessanter noch als diese Verblendung ist doch die Frage, wie der angeblich obdachlose DJ immer noch über ein "Archiv" verfügt, Zugang zu einem Faxgerät hat und ständig online sein kann. Wenn er ja weder eine Wohnung hat noch über Geld verfügt, dann wäre doch wahrscheinlich längst Schluss mit seinen Web-Aktivitäten gewesen.
Ob er eben doch noch Unterstützer hat, die ihn wenigstens wohnen lassen und ihm eine minimale Infrastruktur zur Verfügung stellen?