Hallo
@Benzilla dein Empfinden kann ich nachvollziehen und eine weitere Meldung an den Sozialpsychiatrichen Dienst könnte helfen. Kriegen sie wenigstens nicht immer nur von mir Post und Mails.
Doch ergeben sich für den SpD ein paar Probleme:
- es gibt derzeit keine bekannte Ladefähige Adresse
- der gute DJ wird auf Briefe dieser Behörde nicht reagieren / Ihnen nicht vertrauen
- daher angebotene Beratungstermine nicht wahrnehmen
- seine "Freunde" oder sonstigen Personen im Umfeld sind nicht gerade dafür bekannt bei solchen Anliegen Staatlicher Stellen zu Helfen den DJ zu finden, Briefe zu übergeben oder Ihn in
Krankenhäusern vorzustellen
Daher ist deren Handlungsspielraum und die möglichkeiten stark eingeschränkt, zu mal es bei diesem SpD ähnlich wie bei denen in Berlin zu gehen dürfte. Zu wenig Personal und Geld bei viel zu vielen Personen, die Hilfe benötigen. Daher geht der DJ schnell unter bzw. wird sich auf Fälle konzentriert die eine höhre Priorität haben und die man erreicht.
Zu deiner Einschätzung, Zitat (auszugsweise):
...
Ich sehe in seinem Fall schon eine Eigengefährung wegen seiner behandlungspflichtigen Diabetes, im Zusammenhang mit seiner inzwischen massiv scheinenden Wahrnehmungs- und Denkstörung in der er jede Einwirkung von Außen als Angriff gegen seine Person wertet, hinter allem eine Verschwörung vermutet. Er scheint mir jetzt nicht mehr in der Lage, rational seine Situation zu meistern. Die Lage verschärft sich jetzt noch durch Mittel- und Obdachlosigkeit, und dem Verlust seines Versicherungsschutzes bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Verschärfend ist auch, das er wohl jetzt nicht mal mehr seinem Hausarzt vertraut.
...
Zu den von mir unterlegten Wörtern meine Gedanken:
Eigengefährdung: - liegt zweifelsohne vor, es ist aber keine unmittelbare Gefahr eines Gesundheitlichen Schadens. Auch ohne Insulin bzw. falsch Dosiertes Insulin bedeutet nicht Zwangsläufig dass er in einigen
Minuten Tot ist. Der Körper ist bemerkswert Zäh bei sowas.
- der Rechtstext aus Berlin im Spoiler: (Link zur Homepage in Berlin
http://gesetze.berlin.de/jportal/;jsessionid=6FBFA875D8083342A4549B191AFF1487.jp19?quelle=jlink&query=PsychKG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-PsychKGBEpG4Spoiler
1. Unterabschnitt
Voraussetzungen und Zweck
§ 8
Voraussetzungen der Unterbringung
(1) Psychisch Kranke können nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a gegen oder ohne ihren Willen nur untergebracht werden, wenn und solange sie durch ihr krankheitsbedingtes Verhalten ihr Leben, ernsthaft ihre Gesundheit oder besonders bedeutende Rechtsgüter anderer in erheblichem Maße gefährden und diese Gefahr nicht anders abgewendet werden kann. Die fehlende Bereitschaft, sich behandeln zu lassen, rechtfertigt für sich allein keine Unterbringung.
(2) Eine Unterbringung nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a darf nicht angeordnet oder muß wieder aufgehoben werden, wenn eine Unterbringung nach § 1 Nr. 2 Buchstabe b oder nach § 81 oder § 126 a StPO angeordnet worden ist.
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§ 9
Zweck der Unterbringung
Zweck der Unterbringung ist es, die in § 8 genannte Gefahr abzuwenden und den Untergebrachten nach Maßgabe dieses Gesetzes zu behandeln.
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§ 10
Einrichtungen
(1) Die Unterbringung erfolgt in psychiatrischen Krankenhäusern, psychiatrischen Abteilungen in einem Krankenhaus, für psychisch Kranke geeigneten Heimen oder Teilen von solchen Heimen (Einrichtungen). Sie wird als geschlossene Unterbringung in Einrichtungen durchgeführt, die durch geeignete Maßnahmen gegen Entweichen des Untergebrachten gesichert sind. Eine geeignete Maßnahme kann auch darin bestehen, dem Untergebrachten zu untersagen, die Einrichtung zu verlassen.
(2) Das für das Gesundheitswesen zuständige Mitglied des Senats bestimmt die an der Unterbringung beteiligten Einrichtungen und beleiht sie mit hoheitlicher Gewalt. Sie unterliegen der Fachaufsicht des zuständigen Bezirksamtes; § 89 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) vom 12. Oktober 1990 (GVBl. S. 2165), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1993 (GVBl. S. 649), bleibt unberührt.
(3) Die an der Unterbringung beteiligten Einrichtungen müssen so gegliedert und ausgestattet sein, daß eine auf die unterschiedlichen Anforderungen abgestimmte Behandlung ermöglicht und die Wiedereingliederung der Untergebrachten gefördert wird. Es müssen insbesondere die Voraussetzungen für eine offene und geschlossene Unterbringung sowie für eine gesonderte Behandlung Jugendlicher und Heranwachsender vorliegen.
(4) Soweit nach diesem Gesetz die Mitwirkung oder die Entscheidung der Einrichtung vorgesehen ist, ist für diese der zuständige leitende Arzt verantwortlich.
behandlungspflichtiger Diabetes: - siehe oben
- bevor eine Diabetes Diagnostiziert wird laufen die betroffenen schon Monate bis Jahre damit rum, daher überlebt man auch Phasen ohne optimale Medizinische Betreuung
- er kennt seine Erkrankung (jedenfalls min. rudimentär) er wird sich meiner Meinung nach schon mit Insulin versorgen, die Werte welche auf dem Blog gezeigt werden, sagen ja nicht, dass er
nicht nach dem Foto etwas tut
Wahrnehmungs- und Denkstörungen:- das von Ihm gezeigte Verhalten lässt schon an solche Glauben und sie werden vorliegen. Dennoch ist dies zwar eine ernste Erkrankung/Störung aber daraus ergibt sich keine Unmittelbare
Gefahr für seine Gesundheit oder die von 3. schon gar nicht für bedeutende Rechtsgüter 3.
Die Lage verschärft sich jetzt noch durch Mittel- und Obdachlosigkeit:- allein die Tatsache das eine Person Obdach- und Mittellos ist, ist tragisch und eine schwierige Situation für den betroffenen. Vom DJ aber eine bewusst hingenommene Situation, die er zu großen
teilen selbst zu verantworten hat. Er hat diese Situation billigend in Kauf genommen und ist derzeit nach allem was wir Wissen nicht bereit, an einer Änderung dieser Situation mitzuwirken.
- er Verweigert jede zusammenarbeit mit Behörden und Ämtern
- er ist nicht bereit seinen Gesetzlichen und Gesellschaftlichen Verpflichtungen nachzukommen
- es bestehen vielfältige möglichkeiten sich als Obdach- und mittellose Person Medizinisch Versorgen zu lassen
- der gute DJ wird bei Irgendwem Wohnen (meine persöhnliche Meinung) den woher kommen sonst die Posts? PC auf der Straße aufgebaut? Oder jeden Tag Internetcafe? Ich glaube nicht!
kein Versicherungsschutz-
es bestehen vielfältige möglichkeiten sich als Obdach- und mittellose Person Medizinisch Versorgen zu lassen- er Verweigert jede zusammenarbeit mit Behörden und Ämtern
- er ist nicht bereit seinen Gesetzlichen und Gesellschaftlichen Verpflichtungen nachzukommen
Abschliessend sei noch gesagt das der gute DJ vieleicht eine Psychische Erkrankung oder Störung hat, dennoch baut er auch genug Mist. Er hat derzeit kein Intresse sich den Gesellschaftlichen Normen zu unterwerfen. Diese hatte er auch früher schon nicht. Er möchte gerne alle Rechte und Privelegien dieser Gesellschaft haben und Nutzen, die Pflichten verweigert er aber und hat er schon lange verweigert. Dies tut er nicht oder nicht nur aufgrund seiner Psychiatrichen Erkrankung oder Störung sondern weil er denkt über diese Erhaben zu sein. Wie so viele unserer Reichis denkt er, er habe alleine die Wahrheit und daher das Recht das zu tun und zu lassen was er will.
Da dem aber nicht so ist, können wir Ihm Hilfe anbieten, nach Ihm schauen, zuständige Behörden, Ämter usw. auf Ihn aufmerksam machen aber mehr nicht.
Er hat einen Weg gewählt, Laufen muss er diesen alleine, maximal können wir Ihn begleiten, Tragen können wir Ihn nicht.Dennoch wäre es wie oben schon erwähnt, ganz gut wenn du vlt. auch eine Nachricht an den SpD in köln oder wo immer er gerade ist absetzt:
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/gesundheit/psychiatrie/sozialpsychiatrischer-dienstIhr Tobias vom Rias
der Mord planende Systemling
PS: Vorhandene Rechtschreibfehler sind mein Weg zur Erlangung der Weltherschaft
Und Müllmann was tun wir heute Abend?
Das selbe wie jeden Abend! Wir verderben Reichsbürgern die gute Laune