Autor Thema: DJ Silvan aus Köln  (Gelesen 104023 mal)

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Offline Illuminat

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Re: DJ Silvan aus Köln
« Antwort #255 am: 7. Mai 2015, 13:50:39 »
In Köln sind die Einbrecher ja auch so anständig und klingeln vorher an der Tür.

Nun, vielleicht tun sie das um zu sehen, ob jemand in der Wohnung ist, das wäre ja nicht völlig abwegig.
Was aber eine Audioaufnahme gegen Einbrecher bewirken soll bleibt mir schleierhaft.

Und man muss sich fragen, warum der DJ nicht geöffnet hat? Aus eigener Erfahrung — ich gehöre zu diesen Fällen, bei denen sich die Polizei mal in der Wohnung geirrt hat — weiss ich, dass sie durchaus Zeit geben, den Prozess von  "WTF?! 7 Uhr? Niemand will etwas von mir um 7 Uhr!" bis "Ich mach besser doch mal auf" durchzugehen.
Und da die Beamten danach Stammgäste bei meinen Nachbarn waren weiss ich auch, dass so eine Türöffnung kaum so abläuft, dass einem auch nur entfernt "Einbrecher!" einfallen würde.

Naja, ich denke der DJ will hier ganz clever sein und möchte seine illegalen Aufzeichnungen so begründen, dass er nicht dafür belangt werden kann. Damit sollte er nicht durchkommen.
 

Offline drxdsdrxds

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Re: DJ Silvan aus Köln
« Antwort #256 am: 7. Mai 2015, 13:59:14 »
Was aber eine Audioaufnahme gegen Einbrecher bewirken soll bleibt mir schleierhaft.

Wenn ich mich entscheiden könnte:

-Opfer eines Einbruch
-Opfer eines Einbruch + Audioaufnahme (Einbrecher sind zu hören; Sprechen vielleicht sogar)

Ich würde TOR 2 nehmen.

Naja, ich denke der DJ will hier ganz clever sein und möchte seine illegalen Aufzeichnungen so begründen, dass er nicht dafür belangt werden kann. Damit sollte er nicht durchkommen.

Die einfachste und wohl plausibelste Erklärung.
 

Offline Enzo

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Re: DJ Silvan aus Köln
« Antwort #257 am: 7. Mai 2015, 14:12:40 »
Ich würde die Option 3 wählen. Wenn ich schon in der Wohnung bin und es wird eingebrochen, rufe ich die Polizei. Das ist eigentlich die einzige sinnvolle Handlungsweise ...
 
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Re: DJ Silvan aus Köln
« Antwort #258 am: 7. Mai 2015, 14:18:21 »
Außer man heißt DJ Moppelchen und hat eh schon Vorbehalte gegen die [Wortmarke]!
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Offline Richard Sharpe

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Re: DJ Silvan aus Köln
« Antwort #259 am: 7. Mai 2015, 14:23:23 »
Mit der [Worrtmarke] ist es ja sowieso bald vorbei - kann man nachlesen, wenn man mal die PDF-Datei aufruft, die der DJ ganz unten auf der Seite verlinkt hat.
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Re: DJ Silvan aus Köln
« Antwort #260 am: 7. Mai 2015, 14:25:31 »
Ich meine mich aber zu entsinnnen, dass er dieses PDF schon vor längerem mal verlinkt hat oder es versucht hat zu verlinken, aber nicht mehr gefunden hat. Außerdem ist "bald" bei den Reichis ja sowieso ein sehr dehnbarer Begriff.  ;D
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Offline Richard Sharpe

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Re: DJ Silvan aus Köln
« Antwort #261 am: 7. Mai 2015, 14:42:57 »
Am Ende des Artikels steht ein Termin: April 2015. Da wir inzwischen Mai haben, scheint das aber wie üblich nicht geklappt zu haben. Die Website von der das stammen soll (frutarier. jimdo.com) gibt es  anscheinend nicht mehr, dafür fndet man eine Menge, wenn man nach dem Begriff googelt. Antisemitismus pur.
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Offline Illuminat

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Re: DJ Silvan aus Köln
« Antwort #262 am: 9. Mai 2015, 21:55:37 »
Hahaha, die Polizei Köln hat's drauf und trollt den DJ hart. Oder sein Fax ist kaputt. Das kann auch sein.
 

Müllmann

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Re: DJ Silvan aus Köln
« Antwort #263 am: 12. Mai 2015, 08:21:26 »
https://brdnazijustiz.wordpress.com/2015/05/11/kolner-polizeiprasident-wolfgang-albers-bestatigt-durch-konkludentes-handeln-polizeibedienstete-sind-nazi-terroristen/

Der DJ gibt nicht auf und will jetzt vor einem Schweizer Handelsgericht seinen Schadenersatz einklagen. Dabei gibt es nur ein kleines Problem. Der klamme Insulinkonsument hat fesgestellt, dass er beim Einreichen einer Klage in Vorkasse gehen muss. Bei der gewünschten Zahlung von 250.000 EUR wollen die doch glatt 30.000 Franken von ihm. Dummerweise hat er die nicht. Aber er macht eine bebilderte Anleitung, wenn er sie denn eines fernen Tages mal haben sollte.
 

Offline Finanzbeamter

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Re: DJ Silvan aus Köln
« Antwort #264 am: 12. Mai 2015, 08:38:38 »
WIeso er ausgerechnet ein Handelsgericht in der Schweiz beglücken will hatt er leider nicht verraten. Das würde mich mal interesieren.
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Müllmann

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Re: DJ Silvan aus Köln
« Antwort #265 am: 12. Mai 2015, 08:59:24 »
WIeso er ausgerechnet ein Handelsgericht in der Schweiz beglücken will hatt er leider nicht verraten. Das würde mich mal interesieren.

Na wir leben doch im Handelsrecht, also braucht er ein Handelsgericht. Und in Deutschland gibt es keine Handelsgerichte. Da gibt es nur die Kammern für Handelssachen an den Landgerichten. Aber die hat er wohl nicht gefunden. Und beim Googlen nach Handelsgericht findet man gleich htp://www.handelsgericht.ch

Lange gelesen kann er aber nicht haben, sonst wäre ihm gelich aufgefallen:

Zitat
Besteht eine örtliche Zuständigkeit in einem Handelsgerichtskanton, ist das Handelsgericht dieses Kantons örtlich zuständig.

Besteht keine örtliche Zuständigkeit in einem Handelsgerichtskanton, kann kein Handelsgericht zuständig sein.
« Letzte Änderung: 12. Mai 2015, 09:00:58 von Müllmann »
 

Offline Finanzbeamter

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Re: DJ Silvan aus Köln
« Antwort #266 am: 12. Mai 2015, 09:02:04 »
Ach doch so einfach. Naja was erwarte ich auch vom DJ  ;D
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Offline Pantotheus

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Re: DJ Silvan aus Köln
« Antwort #267 am: 12. Mai 2015, 09:27:16 »
Tja, die bösen Schweizer machen eben nichts ohne Geld. Der DJ könnte es ja mit einem Gesuch um unentgeltliche Prozessführung (entspricht ugf. der Prozesskostenhilfe in D) versuchen. Dazu müsste er aber erst einmal seine finanziellen Verhältnisse offen legen und sich dabei durch ein umfangreiches Formular ackern, und da zweifle ich, dass er das kann.
Sodann wird das Gericht auch prüfen, ob überhaupt Aussicht auf eine günstige Entscheidung besteht, und da diese ja offensichtlich nicht besteht, kann er das Gesuch auch gleich bleiben lassen.
Dann stellt sich auch die Frage danach, ob das angerufene Gericht örtlich und sachlich zuständig sei. Beide Fragen wird es verneinen müssen, da keine der Parteien einen Sitz in oder auch nur einen Bezug zur Schweiz hat und da es sich nicht um eine Handelssache im Sinne der Schweizer Zuständigkeitsordnung handelt. Denn damit etwas eine Handelssache wird, müsste wenigstens eine der Parteien im Handelsregister eingetragen sein - und das ist der DJ nicht und das Polizeipräsidium erst recht nicht. Ferner muss die Streitigkeit, um die es geht, auch mit dem "Handelsbetrieb" zusammenhängen. Das ist aber auch nicht gegeben.
Und dann gibt es im Schweizer Recht noch eine ganz abgefeimte Klausel, nämlich OR 6: "Ist wegen der besonderen Natur des Geschäftes oder nach den Umständen eine ausdrückliche Annahme nicht zu erwarten, so gilt der Vertrag als abgeschlossen, wenn der Antrag nicht binnen angemessener Frist abgelehnt wird."
Diese wird von vielen Betrügern so verstanden, als ob sie einer beliebigen Person X oder Y einen Schrieb senden könnten des Inhalts, X oder eben Y verpflichte sich zu dem und dem. Wenn X oder Y dem nicht widersprächen, wäre der "Antrag" angenommen.
Im Gegenteil besagt die Bestimmung eben gerade, dass nur dann, wenn zwar von einer Annahme auszugehen sei, aber nicht von einer ausdrücklichen Annahme, von einer stillschweigenden Annahme die Rede sein könne. In den Betrugsfällen ist aber eben mit keiner Annahme zu rechnen. Daher wird das Gericht, falls der DJ überhaupt bis zu einer Entscheidung in der Sache gelangen sollte, seine Klage schon gestützt auf OR 6 in Verbindung mit dem ordre public abschmettern.
Summa summarum: Wenn der DJ die 30.000 EUR zusammenbekommt und sie in den Sand setzen will, dann soll er das ruhig machen. Die Schweizer werden sie gerne nehmen.

Nachtrag: Gerade fällt mir auf, dass der DJ seinen "Schadensersatzvertrag" per Fax geschickt hat. Das wird die Schweizer sicher freuen, denn Faxe gelten nach Schweizer Recht als Kopie und niemals als Original. Nun ist natürlich der Vorgang unter einem anderen Recht ergangen, aber da stellt sich ja eh die Frage, was die Schweizer Gerichte damit zu tun haben sollten. Daher gilt schon wegen des Faxes das oben Gesagte: Falls der DJ es bis zu einer Entscheidung in der Sache schaffen sollte, dann hätte er mit einem Fax schon einen sehr schweren Stand, das Bestehen eines Vertrages nachzuweisen, der von einem Gericht in der Schweiz anerkannt würde.
« Letzte Änderung: 12. Mai 2015, 09:59:08 von Pantotheus »
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Re: DJ Silvan aus Köln
« Antwort #268 am: 12. Mai 2015, 10:16:50 »
Würden die Schweizer den Antrag schon allein wegen fehlender Zuständigkeit ablehnen ohne überhaupt genauer auf so Sachen wie eingang per Fax überhaupt prüfen? Also bei unserem Beamtentum gillt als allererste Regelung: Zuständigkeit prüfen!!  ;D

Mal davon abgesehen dass der DJ im leben nie im Leben 30.000 Franken haben wird. Auch wenn er sich das einbildet diese durch irgendwelche Schadenersatzforderungen zu bekommen.
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Offline Der Plöngler

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Re: DJ Silvan aus Köln
« Antwort #269 am: 12. Mai 2015, 10:17:50 »
....aber da stellt sich ja eh die Frage, was die Schweizer Gerichte damit zu tun haben sollten.

Das regelt das durch das multilateral vertraglich abgesichterte sog. Internationale Privatrecht, dem die Schweiz bei allen relevanten völkerrechtlichen Vertägen selbstverständlich beigetreten ist.
Da kein wie auch immer konstruierter Auslandsbezug vorliegt ist - FAX hin oder her - eine Annahme einer Klage nicht wahrscheinlich.
"To clean Shilo, place in boiling water or on the top shelf of the dishwasher."