Es mag natürlich auch sein, dass der DJ sich gerade im Ausland befindet, um dort einen Staat zu suchen, der ihn als Bürger aufnimmt.
Denn die Frage sei erlaubt: Hat er eine zweite Staatsangehörigkeit? Wenn nicht, dann wird es erstens schwer werden, auf die deutsche Staatsangehörigkeit zu verzichten, und zweitens wird er Probleme bekommen, falls er dies doch schaffen sollte.
Aber der Reihe nach:
Nach deutschem Recht kann ein deutscher Staatsangehöriger nicht ausgebürgert werden. Er kann auch nur freiwillig auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn er dadurch nicht staatenlos wird. Also müsste der DJ erst einmal eine zweite Staatsangehörigkeit haben bzw. erwerben. Und nein: Die "Reichsangehörigkeit" ist eben keine Staatsangehörigkeit.
Falls er es doch irgendwie schaffen sollte, auf die deutsche Staatsangehörigkeit zu verzichten, dann wäre er einem Ausländer gleichgestellt, bedürfte also eines Aufenthaltstitels, den er bitte schön rechtzeitig vor Fristablauf erneuern lassen müsste. Der Ärger mit Behörden würde dadurch eher noch zunehmen.
Zuletzt irrt sich der DJ auch darin, dass er als Ausländer nicht deutschen Gesetzen unterworfen wäre, denn es gilt das Territorialitätsprinzip: Auf deutschem Staatsgebiet gelten deutsche Gesetze. Steuern zahlen müsste er also weiterhin, ebenso Rundfunkbeitrag usw., auch die Meldepflicht müsste er weiterhin erfüllen, die Ausweispflicht gleich doppelt (Pass oder Passersatz plus Aufenthaltstitel), auch für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten müsste er sich gegenüber der deutschen Justiz verantworten, ebenso wäre er nicht vor Zwangsvollstreckung geschützt.
Also, DJ, mach mal hinne, reite dich weiter und noch tiefer in die S.......!