Autor Thema: DJ Silvan aus Köln  (Gelesen 104024 mal)

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Re: DJ Silvan aus Köln
« Antwort #240 am: 10. April 2015, 11:17:04 »
Wie sangen einst die "Toten Hosen"?
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Re: DJ Silvan aus Köln
« Antwort #241 am: 17. April 2015, 08:56:54 »
Neues vom DJ Kölle.
https://brdnazijustiz.wordpress.com/2015/04/16/videos-zu-staatsangehorigkeit-und-nazi-richter-der-brd-justiz/

Er labert was von der Staatsangehörigkeit und das alle Richter eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen müssen.
Dan kommt ein Auszug aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz und es somit keine deutsche Staatsangehörigkeit gibt  :scratch:


Zum Abschluss noch 2 Videos von Ricco Handta´und eines von einem Rafael von Hohenliumburg.
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Re: DJ Silvan aus Köln
« Antwort #242 am: 1. Mai 2015, 19:00:20 »
Mir ist gerade aufgefallen, dass der DJ schon wieder seit 2 Wochen nichts neues geschrieben hat.
Ich glaub der ist schon wieder im Knast.
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Müllmann

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Re: DJ Silvan aus Köln
« Antwort #243 am: 1. Mai 2015, 19:41:08 »


Ich glaub der ist schon wieder im Knast.
Schon wieder ein Mordanschlag? Oder hat er auch bloß eine Schreckschußpatrone im Briefkasten gefunden.
 

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Re: DJ Silvan aus Köln
« Antwort #244 am: 1. Mai 2015, 19:44:54 »
Wenn er ne Patrone gefunden hätte, würde er bestimmt gleich drüber bloggen.
bestimmt hat das SEK ihn erschossen, weil er ja wegen Waffenbesitz vorbestraft ist und er deswegen gefärlich ist  ;D
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Offline BlueOcean

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Re: DJ Silvan aus Köln
« Antwort #245 am: 1. Mai 2015, 23:49:37 »
Mir ist gerade aufgefallen, dass in seinem Antrag auf Verzicht der Staatsbürgerschaft ein vom Familiennamen abweichender Geburtsname eingetragen ist.

War der Knabe verheiratet und hat den Namen der Frau angenommen? Beinahe unvorstellbar. Oder gibt es noch eine plausible andere Möglichkeit?
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Offline Deppendorf

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Re: DJ Silvan aus Köln
« Antwort #246 am: 2. Mai 2015, 00:22:14 »
Mir ist gerade aufgefallen, dass in seinem Antrag auf Verzicht der Staatsbürgerschaft ein vom Familiennamen abweichender Geburtsname eingetragen ist.

War der Knabe verheiratet und hat den Namen der Frau angenommen? Beinahe unvorstellbar. Oder gibt es noch eine plausible andere Möglichkeit?

Seine Eltern haben sich scheiden lassen oder ein Elternteil starb, erneute Heirat des Elternteils und der DJ nam den neuen Nachnamen seines Stiefelternteils an.
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Offline Pantotheus

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Re: DJ Silvan aus Köln
« Antwort #247 am: 2. Mai 2015, 11:09:14 »
Es mag natürlich auch sein, dass der DJ sich gerade im Ausland befindet, um dort einen Staat zu suchen, der ihn als Bürger aufnimmt.
Denn die Frage sei erlaubt: Hat er eine zweite Staatsangehörigkeit? Wenn nicht, dann wird es erstens schwer werden, auf die deutsche Staatsangehörigkeit zu verzichten, und zweitens wird er Probleme bekommen, falls er dies doch schaffen sollte.
Aber der Reihe nach:
Nach deutschem Recht kann ein deutscher Staatsangehöriger nicht ausgebürgert werden. Er kann auch nur freiwillig auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn er dadurch nicht staatenlos wird. Also müsste der DJ erst einmal eine zweite Staatsangehörigkeit haben bzw. erwerben. Und nein: Die "Reichsangehörigkeit" ist eben keine Staatsangehörigkeit.
Falls er es doch irgendwie schaffen sollte, auf die deutsche Staatsangehörigkeit zu verzichten, dann wäre er einem Ausländer gleichgestellt, bedürfte also eines Aufenthaltstitels, den er bitte schön rechtzeitig vor Fristablauf erneuern lassen müsste. Der Ärger mit Behörden würde dadurch eher noch zunehmen.
Zuletzt irrt sich der DJ auch darin, dass er als Ausländer nicht deutschen Gesetzen unterworfen wäre, denn es gilt das Territorialitätsprinzip: Auf deutschem Staatsgebiet gelten deutsche Gesetze. Steuern zahlen müsste er also weiterhin, ebenso Rundfunkbeitrag usw., auch die Meldepflicht müsste er weiterhin erfüllen, die Ausweispflicht gleich doppelt (Pass oder Passersatz plus Aufenthaltstitel), auch für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten müsste er sich gegenüber der deutschen Justiz verantworten, ebenso wäre er nicht vor Zwangsvollstreckung geschützt.

Also, DJ, mach mal hinne, reite dich weiter und noch tiefer in die S.......!
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Re: DJ Silvan aus Köln
« Antwort #248 am: 2. Mai 2015, 12:27:07 »
Nach deutschem Recht kann ein deutscher Staatsangehöriger nicht ausgebürgert werden. Er kann auch nur freiwillig auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn er dadurch nicht staatenlos wird. Also müsste der DJ erst einmal eine zweite Staatsangehörigkeit haben bzw. erwerben. Und nein: Die "Reichsangehörigkeit" ist eben keine Staatsangehörigkeit.

Zumindest nach dem hier vorgestellten Artikel zu urteilen gibt es aber schon praktikable Möglichkeiten, die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren. Die effektive Erlangung einer anderen Staatsangehörigkeit schein dabei zweitrangig zu sein:

Zitat
Ein Blick in das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) zeigt, dass vor der vorschnellen Passbeantragung die Folgen bedacht werden sollten. § 25 des StAG regelt, dass ein Deutscher seine Staatsangehörigkeit grundsätzlich mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit verliert, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag erfolgt. Der Verlust tritt "ipso jure" ein, ohne dass man seine Entlassung förmlich beantragen müsste. Die bewusste Entscheidung für eine fremde Staatsangehörigkeit wird gleichzeitig als bewusste Entscheidung gegen die deutsche Staatsangehörigkeit verstanden. Pass sowie Personalausweis verlieren ihre Gültigkeit, sie können nach § 12 PaßG, § 28 Abs. 1 PersonalausweisG eingezogen werden (Ziff. 12.1.1 PassVwV).

 

Offline kairo

Re: DJ Silvan aus Köln
« Antwort #249 am: 2. Mai 2015, 13:12:20 »
Zumindest nach dem hier vorgestellten Artikel zu urteilen gibt es aber schon praktikable Möglichkeiten, die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren. Die effektive Erlangung einer anderen Staatsangehörigkeit schein dabei zweitrangig zu sein:

Zitat
Ein Blick in das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) zeigt, dass vor der vorschnellen Passbeantragung die Folgen bedacht werden sollten. § 25 des StAG regelt, dass ein Deutscher seine Staatsangehörigkeit grundsätzlich mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit verliert, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag erfolgt. Der Verlust tritt "ipso jure" ein, ohne dass man seine Entlassung förmlich beantragen müsste. Die bewusste Entscheidung für eine fremde Staatsangehörigkeit wird gleichzeitig als bewusste Entscheidung gegen die deutsche Staatsangehörigkeit verstanden. Pass sowie Personalausweis verlieren ihre Gültigkeit, sie können nach § 12 PaßG, § 28 Abs. 1 PersonalausweisG eingezogen werden (Ziff. 12.1.1 PassVwV).

Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung. Erst muss man die fremde Staatsangehörigkeit haben, als Folge davon verliert man die deutsche. Und es muss schon eine echte Staatsangehörigkeit sein, also die eines Staates, nicht eines Karnevalsvereins.
 
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Offline Pantotheus

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Re: DJ Silvan aus Köln
« Antwort #250 am: 2. Mai 2015, 22:19:47 »
Der entsprechende § lautet:
Zitat
§ 25
(1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt, der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 19 die Entlassung beantragt werden könnte. Der Verlust nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Schweiz oder eines Staates erwirbt, mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen völkerrechtlichen Vertrag nach § 12 Abs. 3 abgeschlossen hat.
Das bedeutet: Es kommt erstens darauf an, in welchem Staat man sich einbürgern lässt, und zweitens muss dessen Staatsangehörigkeit auch rechtswirksam erworben werden, nur ein Antrag allein führt eben nicht zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.
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Re: DJ Silvan aus Köln
« Antwort #251 am: 3. Mai 2015, 08:36:07 »
Der Dj hat doch eine andere Staatsangehörigkeit. Die vom Freistaat Preußen  ;D
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Re: DJ Silvan aus Köln
« Antwort #252 am: 5. Mai 2015, 23:08:45 »
DJ Pummelchen lebt noch

https://brdnazijustiz.wordpress.com/2015/05/05/rechtliche-nachweise-wegen-nazi-terror-aktionen-vom-polizeiprasident-wolfgang-albers-angefordert-nachtrag-zum-artikel-vom-25-02-2015/

und nervt die Polizei mit dussligen Faxen







Kurzfassung: Verhaftung/Entführung/Folter am 12.12.2014 ... Versuch seine Händ emit zu festen Handschellen zu verkrüppeln ... Folter durch Fahrt nach Köln-Mühlheim ... Verhaftung/Entführung/Folter am 22.2.2015 ... Mimimi ... wurde als Reichsbürger beleidigt ... Mimimi ... Handschellen zu fest (nein DJ, Arme zu fett) ...

Die Krönung: Er schreibt der Polizei, dass er das Gespräch mit den Polizisten aufgezeichnet hat. Also brauchen wir ihn nicht mal anzeigen, er macht das selbst.  :banghead:


Und eine Tonaufnahme von dem Überfall hat er auch noch ins Internet gestellt. Die verlinke ich hier aber nicht. (Ist aber hörenswert. Der DJ wird recht robust am Schwurbeln gehindert)

Der Schlußsatz ist auch wieder genial.
Zitat
Falls der Polizeipräsident Wolfgang Albers nicht auf mein Schreiben reagiert, bleibt ihm nur noch die Möglichkeit auf höchstem Nazi-Niveau mich aus dem Verkehr zu ziehen, so wie ich das bereits schon ausreichend beschrieben hatte!!!
Allerdings muss er dann damit rechnen, dass andere kommen werden…
« Letzte Änderung: 5. Mai 2015, 23:12:23 von Müllmann »
 
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Re: DJ Silvan aus Köln
« Antwort #253 am: 7. Mai 2015, 12:20:28 »
"Ich bin zuerst u.a. von Einbrechern ausgegangen und hatte zur Sicherheit ein Aufnahmegerät eingeschaltet"

Absolut! Wenn ich glaube, dass bei mir gerade Einbrecher versuchen in die Wohnung einzudringen dann schalte ich auch als ERSTES ein Aufnahmegerät ein!

Nichts wirkt so zuverlässig gegen Einbrecher als Audioaufnahmen! Ich frage die Einbrecher direkt nach ihren Namen und Adressen, damit ich sie, nachdem sie mit dem Einbruch fertig sind, bei der [WORTMARKE POLIZEI] anzeigen kann!
« Letzte Änderung: 7. Mai 2015, 12:29:58 von Illuminat »
 
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Re: DJ Silvan aus Köln
« Antwort #254 am: 7. Mai 2015, 13:24:51 »
"Ich bin zuerst u.a. von Einbrechern ausgegangen und hatte zur Sicherheit ein Aufnahmegerät eingeschaltet"

Absolut! Wenn ich glaube, dass bei mir gerade Einbrecher versuchen in die Wohnung einzudringen dann schalte ich auch als ERSTES ein Aufnahmegerät ein!

Nichts wirkt so zuverlässig gegen Einbrecher als Audioaufnahmen! Ich frage die Einbrecher direkt nach ihren Namen und Adressen, damit ich sie, nachdem sie mit dem Einbruch fertig sind, bei der [WORTMARKE POLIZEI] anzeigen kann!

In Köln sind die Einbrecher ja auch so anständig und klingeln vorher an der Tür.
 
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