Der Gleichheitssatz geht aber schon arg in Richtung "gerecht".
Ich kann es weiterhin nicht nachvollziehen, warum der Nutzen des Rundfunks irgendwas mit der Wohnung, dem Auto oder dem Betrieb zu hat. Wer Radio hören kann, hat einen Vorteil aus dem Rundfunkangebot, selbst wenn er obdachlos oder auf der Durchreise ist. Und am Ende hat jede Person denselben Nutzen, egal wieviele Wohnungen sie hat, ob sie Rundfunk im eigenen Zimmer oder nur mit anderen zusammen hört, in einer eigenen Wohnung oder einer großen WG. Betriebe, die davon profitieren, dass die Arbeitskräfte während der Arbeit Radio oder Fernsehen nutzen können, sind eher die Ausnahme, die meisten Chefs wollen, dass sich ihre Leute auf ihre Arbeit konzentrieren.
Ich halte die jetzige Regelung sowohl für verfassungswidrig als auch für ungerecht, und sie ist auch nicht in sich schlüssig. Die Begründung des BVerfG ist diesbezüglich wenig hilfreich. Aber ich muss halt damit leben, dass das BVerfG hier die Deutungshoheit hat, und werde mich hier sicher nicht hineinsteigern und all den Rest vergessen, den das BVerfG völlig richtig entschieden und klug begründet hat. Das dürfte dann der Unterschied zum RD sein.
P.S.: Die Protestnote an Putin, die Alliierten und den Internationalen Seegerichtshof samt Setzung einer internationalen Notfrist habe ich natürlich trotzdem sicherheitshalber abgeschickt.