Autor Thema: GEZ/Rundfunkgebühren  (Gelesen 76465 mal)

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #75 am: 18. Juli 2018, 10:26:18 »
Das Sytem hat wieder zugeschlagen!

Das BVerfG hat den Rundfunkbeitrag im wesentlich für verfassungskonform erklärt:

https://www.welt.de/politik/article179534246/Bundesverfassungsgericht-Rundfunkbeitrag-im-Wesentlichen-verfassungsgemaess.html?wtrid=socialmedia.socialflow....socialflow_facebook

Zitat
Das Gericht beanstandete in seinem Urteil aber, dass Menschen mit zwei Wohnungen den Beitrag doppelt zahlen müssen. Das sei nicht gerecht.

Inhaber von mehreren Wohnungen müssen nur einmal zahlen, entschied das Gericht, und können sich den Beitrag der auf Antrag zurückerstatten lassen.
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #76 am: 18. Juli 2018, 10:39:36 »
Bitte verlinkt doch bei BVerfG-Entscheidungen auf die Primärquelle und nicht auf die mit rechtlichen Fragen völlig überforderte Systempresse.


Pressemitteilung

Das Urteil selbst habe ich noch nicht gefunden.


P.S.: Ein Dank an diejenigen, die mir vor längerer Zeit von einer Fortführung meiner eigenen Klage abgeraten haben.
« Letzte Änderung: 18. Juli 2018, 10:41:39 von Sandmännchen »
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #77 am: 18. Juli 2018, 10:43:54 »
Primärquelle

1. In meiner Disziplin wird nicht unterschieden zwischen Primärquelle, Sekundärquelle oder sonstwas.
Entweder ist etwas Quelle oder nicht. Wer etwas anderes geschrieben hätte, hätte schon im Proseminar keinen Schein bekommen.

2. Solange auf der HP des BVerfG nichts weiter steht, wird genommen, was da ist
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #78 am: 18. Juli 2018, 10:46:49 »
Wollen wir wetten, dass bei der Kundschaft (und da meine ich vor allem den Rüden) daraus

Zitat
Er hat den zuständigen Landesgesetzgebern aufgegeben, insofern bis zum 30. Juni 2020 eine Neuregelung zu treffen.

"ich muss keine Gebühren zahlen weil das BVerfG festgestellt hat, dass der Beitrag gesetzeswidrig ist", wird.

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #79 am: 18. Juli 2018, 11:48:23 »
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #80 am: 18. Juli 2018, 13:49:26 »
Nach erster Lektüre wird der verfassungsrechtliche Rahmen sorgfältig entwickelt und werden die Konsequenzen folgerichtig abgeleitet.

Dessen ungeachtet geht es bei den blau-braunen Dummschwätzern in den einschlägigen Foren rund, indem dort von der eigenen Ignoranz und Engstirnigkeit auf die Richter geschlossen wird. Es finden sich Verschwörungstheorien über den langen Arm der Rundfunkanstalten in das Bundesverfassungsgericht (es ist natürlich ausgeschlossen, dass einfach die rechtlichen Argumente getragen haben) und den Umstand, dass Ferdinand Kirchhof der Bruder von Paul Kirchhof ist, der zu dem Thema seltsamerweise auch eine (veröffentlichte) Meinung hat (dass jemand wie Ferdinand Kirchhof sich auch selber eine Meinung bilden kann, ist natürlich außerhalb des Vorstellungsvermögens).

Man kann daraus lernen: Nicht umsonst ist die Beitragsgegnerschaft gelegentlich der erste Schritt in die Reichsbürgerei. Mit diesen Gestalten ist im Grunde jede vernünftige Diskussion ausgeschlossen, weil sie in Wahnvorstellungen befangen und deshalb Vernunftgründen im Grunde nicht mehr zugänglich sind.
 

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #81 am: 18. Juli 2018, 14:10:11 »
ich hingegen halte es für eine unzulässige Abzocke, dass Fahrzeugvermieter für jedes Fahrzeug Rundfunkbeitrag bezahlen sollen. Wer mit einem solchen Fahrzeug unterwegs ist, zahlt bereits Rundfunkbeitrag. Wenn das Bvg also sagt, dass Beitragsschuldner nicht mehrfach zur Kasse gebeten werden dürfen, trifft das genau darauf auch zu.
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #82 am: 18. Juli 2018, 14:37:28 »
ich hingegen halte es für eine unzulässige Abzocke, dass Fahrzeugvermieter für jedes Fahrzeug Rundfunkbeitrag bezahlen sollen. Wer mit einem solchen Fahrzeug unterwegs ist, zahlt bereits Rundfunkbeitrag.

Wurde das denn so von Sixt überhaupt vorgetragen?
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #83 am: 18. Juli 2018, 14:38:37 »
Der Beitrag ist auch deshalb geeigneter Einstieg für alle, die sich aufregen wollen, weil es offenbar eine recht große Anzahl auch an reichsbürgerunverdächtigen Personen gibt, die mit der Art und Weise der Festsetzung nicht einverstanden sind.
Hier hat nicht ein einzelner Querulant das Verfassungsgericht angerufen, vielmehr wurden aus einer Vielzahl von Beschwerden 4 herausgesucht, die die erhobenen Einwände insgesamt abdecken sollten. Es gibt also eine skeptische Basis, von denen der eine oder die andere dann möglicherweise bereit ist, sich auch abstrusen Ansichten zuzuwenden wenn er/sie merkt, dass alles andere nichts ändert.
Um Publikum anzuziehen müssen auch die Reichsbürger versuchen, Gemeinsamkeiten mit der Zielgruppe zu finden, über die dann der Weg gewählt werden kann (Ausnahmen bestätigen die Regel: Rüdi mit seiner Zombie-Truppe weiß, dass er mit seinen Themen so gut wie niemanden hinterm Ofen hervorholen kann).

Off-Topic:
Auch wenn ich nicht vorhabe, in die Reichsbürgerecke abzudriften, habe ich jedenfalls Probleme mit dem Gerechtigkeitsgedanken, weil auch ich mich doppelt zur Kasse gebeten fühle.
Konkret: ich bin selbständig und fahre einen (10 Jahre alten) PKW, der privat angeschafft wurde und nicht irgendwie über das Geschäft abgerechnet wird. Auf meinem Weg von und zur Arbeit höre ich Radio. Aus gebührenrechtlicher Sicht ist das aber nicht mein Privatvergnügen, vielmehr gehört das schon zur selbständigen Tätigkeit und muss mit einer separaten Gebühr abgegolten werden. Auch wenn ich für den Haushalt zahle und die einzige Person bin (sowohl im Haushalt als auch im Auto), habe ich keine Möglichkeit, hier im PKW privat Radio zu hören. Mein Nachbar, als Arbeitnehmer angestellt, fährt nahezu die gleichen Wege in seinem (2 Jahre alten) PKW von und zur Arbeit, hört ebenfalls regelmäßig Radio, zahlt dafür aber nicht extra. Bei ihm ist der Weg von und zur Arbeit quasi im "Wohnungstarif" (Doppelverdiener-Ehe, zwei Kinder) mit drin.
Da hört bei mir das Verständnis auf und ich gehe davon aus, dass ich nicht der einzige bin. Das naheliegende Argument, dass auf diese Art mehr Geld in die Kasse kommt, überzeugt mich dabei nicht wirklich  :snooty:
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 
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Müll Mann

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #84 am: 18. Juli 2018, 14:42:04 »
Wer mit einem solchen Fahrzeug unterwegs ist, zahlt bereits Rundfunkbeitrag. Wenn das Bvg also sagt, dass Beitragsschuldner nicht mehrfach zur Kasse gebeten werden dürfen, trifft das genau darauf auch zu.
Nein, das sagt das BVerfG nicht. Das BVerfG sagt, dass Beitragsschuldner für den gleichen Vorteil (hier Wohnung mit der Möglichkeit zum Konsum von Rundfunkleistungen) nicht mehrmals zahlen sollen. Ein Auto mit der Möglichkeit zum Konsum ist aber etwas anderes als eine Wohnung.

Zweites Problem ist das Auseinanderfallen von demjenigen der die Beitragspflicht hat und demjenigen, der die Beitragslast trägt. Beitragslast trägt der Fahrzeugmieter, weil die Vermieter die Beiträge natürlich weitergeben. Das BVerfG hat aber gesagt, dass es um die Vorteile der Beitragspflichtigen  geht. Hier sieht das BVerfG für Unternehmen einen Vorteil, der über den der Wohnungsinhaber hinaus geht.

Abschließend sei bemerkt, dass der Gleichheitsgundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG darauf abzielt, dass Gleiches gleich zu behandeln ist, aber Ungleiches gerade nicht gleich behandelt werden darf, außer es gibt eine Rechtfertigung dafür. Der Analogieschluss von Auto zu Wohnung ist daher nicht gegeben.

@Tonto Gleiche Argumentation: Selbständiger ist halt was anderes als Arbeitnehmer, inhaltlich teile ich allerdings Deine Ansicht. jedoch ist das kein Problem des aktuellen Rundfunkbeitrags, die Gebührenfreiheit im Privat-KfZ gab es auch shcon bei der GEZ. Da war es dann noch grotesker, weil für den Zweitwagen musste dann wieder GEZahlt werden.
« Letzte Änderung: 18. Juli 2018, 14:45:29 von Müll Mann »
 
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Offline Gelehrsamer

Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #85 am: 18. Juli 2018, 15:19:34 »
Der Beitrag ist auch deshalb geeigneter Einstieg für alle, die sich aufregen wollen, weil es offenbar eine recht große Anzahl auch an reichsbürgerunverdächtigen Personen gibt, die mit der Art und Weise der Festsetzung nicht einverstanden sind.

Da gehe ich sogar mit, weil ich mit der Art und Weise, mit der die leistungserbringende öff. Hand sich selbst Vollstreckungstitel schaffen kann, ein grundsätzliches Problem habe. Das war aber hier keine vom BVerfG zu beantwortende Frage.
 
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #86 am: 18. Juli 2018, 15:26:38 »
ich hingegen halte es für eine unzulässige Abzocke, dass Fahrzeugvermieter für jedes Fahrzeug Rundfunkbeitrag bezahlen sollen. Wer mit einem solchen Fahrzeug unterwegs ist, zahlt bereits Rundfunkbeitrag.

Wurde das denn so von Sixt überhaupt vorgetragen?
weiß nicht, was er vorgetragen hat. Ich habe aber aus den Medien entnommen, dass seinerseits unter anderem so eine Begründung kam.
Natürlich geht es ihm auch um runde 300.000 Euro, die er Monat für Monat abdrücken soll ohne eine entsprechende Leistung dafür zu erhalten.

@ Müll Mann
Wenn das BvG sagt "Ein Beitragsschuldner darf zur Abschöpfung desselben Vorteils nicht mehrfach herangezogen werden.", heißt das nach meinem Verständnis, dass ein Beitragsschuldner, der bereits für eine Wohnung Rundfunkbeitrag bezahlt, nicht nochmal abgeschöpft werden darf. Also auch nicht in Mietfahrzeugen.

Mein Gerechtigkeitsempfinden sagt mir dabei, dass es ja wohl nicht sein kann, dass jemand, der mehrere Fahrzeuge unterhält und vermietet, nicht anders behandelt werden kann als jemand, der mehrere Wohnungen unterhält. Das wäre Herr Sixt.

So wie jemand immer nur in einer Wohnung leben und dort Rundfunk nutzen kann, kann er auch nicht mit mehreren Fahrzeugen zugleich unterwegs sein und mehrfach Rundfunk nutzen. Das wären dann seine Kunden.

Wenn für jedes Firmenfahrzeug, gleich ob von Mitarbeitern genutzt oder von Kunden, noch einmal Rundfunkgebühren fällti gwerden, ist das eine Mehrfachabschöpfung für den gleichen Vorteil.
« Letzte Änderung: 18. Juli 2018, 15:33:40 von Reichskasper Adulf Titler »
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #87 am: 18. Juli 2018, 15:42:50 »
Vielleicht müsste man unterscheiden zwischen "politisch unklug" und "verfassungswidrig", meinetwegen auch noch zwischen "ungerecht".
Dass recht zahlreiche Leute die Ausgestaltung des Rundfunkbeitrags für politisch unklug halten, lasse ich mal so stehen. Es gibt allerdings zahlreiche Beispiele aus allen Staaten der Welt für Entscheidungen und Regelungen, die politisch unklug sind oder die man wenigstens dafür halten kann.
Dann gibt es Regelungen, die dem eigenen Gerechtigkeitsempfinden widersprechen und die man daher als "ungerecht" empfinden kann.
Endlich gibt es auch Regelungen, die der jeweiligen Verfassung widersprechen und die daher verfassungswidrig sind.

Das Problem nicht nur von RD, sondern auch von anderen Leuten ist, dass sie alles, was ihnen politisch unklug oder ungerecht finden, zugleich auch für verfassungswidrig halten. Nun ist "Ungerechtigkeit" an sich keine juristische, sondern eine subjektiv-moralische Kategorie, und einer politischen Unklugheit sollte man mit den Mitteln der Politik begegnen, nicht jedoch mit Verfassungsbeschwerden.
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #88 am: 18. Juli 2018, 15:54:52 »
Der Gleichheitssatz geht aber schon arg in Richtung "gerecht".

Ich kann es weiterhin nicht nachvollziehen, warum der Nutzen des Rundfunks irgendwas mit der Wohnung, dem Auto oder dem Betrieb zu hat. Wer Radio hören kann, hat einen Vorteil aus dem Rundfunkangebot, selbst wenn er obdachlos oder auf der Durchreise ist.  Und am Ende hat jede Person denselben Nutzen, egal wieviele Wohnungen sie hat, ob sie Rundfunk im eigenen Zimmer oder nur mit anderen zusammen hört, in einer eigenen Wohnung oder einer großen WG. Betriebe, die davon profitieren, dass die Arbeitskräfte während der Arbeit Radio oder Fernsehen nutzen können, sind eher die Ausnahme, die meisten Chefs wollen, dass sich ihre Leute auf ihre Arbeit konzentrieren.

Ich halte die jetzige Regelung sowohl für verfassungswidrig als auch für ungerecht, und sie ist auch nicht in sich schlüssig. Die Begründung des BVerfG ist diesbezüglich wenig hilfreich. Aber ich muss halt damit leben, dass das BVerfG hier die Deutungshoheit hat, und werde mich hier sicher nicht hineinsteigern und all den Rest vergessen, den das BVerfG völlig richtig entschieden und klug begründet hat. Das dürfte dann der Unterschied zum RD sein.


P.S.: Die Protestnote an Putin, die Alliierten und den Internationalen Seegerichtshof samt Setzung einer internationalen Notfrist habe ich natürlich trotzdem sicherheitshalber abgeschickt.
« Letzte Änderung: 18. Juli 2018, 16:02:14 von Sandmännchen »
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #89 am: 18. Juli 2018, 16:07:19 »
Gleichheit ist nur eine mögliche Ausprägung von "gerecht". Aber auch Minderheitenschutz kann "gerecht" sein und ist das Gegenteil von Gleichbehandlung. Daher kann Gleichheit nur eine Ausprägung von Gerechtigkeit sein.

 
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