Autor Thema: GEZ/Rundfunkgebühren  (Gelesen 76461 mal)

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Offline Anmaron

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #45 am: 30. März 2018, 09:30:17 »
Ja Gopf do häsch rächt.

Ich denke, die Helvetier haben erkannt, dass eine nicht staatlich geförderte Medienlandschaft nur noch Prawda-Nachrichten bringt und von Konzernen und Milliardären geleitet wird. Also das was jetzt teilweise so ist, vollständig so wäre. klar, dass die jetzigen Medien viel nach ihrem eigenen Geschmack zeigen und viel verdrehen. Grade was Syrien betrifft, wurde letzthin viel Kritik laut. Nur stelle man sich das vor wies privat ist. Wird dann gar nicht mehr berichtet?

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Offline Caligula

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #46 am: 18. April 2018, 18:38:04 »
Da habe ich etwas gefunden. Ich packe es mal hierher. Ist doch wenigstens mal eine halbwegs originelle Variante zur Ablehnung von Forderungen.
 
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #47 am: 19. April 2018, 09:08:45 »
Erst dachte ich, der Richetr habe womöglich zugegegen, ARD und ZDF gesehen zu haben ...


Zitat
PREMIUM STREIT UM FINANZIERUNG VON ARD UND ZDF
Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Neue Wendung im Streit um die Rundfunkgebühr: Zwei Kläger lehnen Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof ab. Der Grund: sein Bruder.

Spoiler
Düsseldorf, Wien. Die Ausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist üppig: Knapp acht Milliarden Euro geben die Deutschen Jahr für Jahr für die Sender aus – die Summe macht ARD, ZDF und das Deutschlandradio zu den größten öffentlich-rechtlichen Medienanbietern der Welt. Daran gibt es viel Kritik.

Der Rundfunkbeitrag wird für jeden Haushalt abgerechnet – unabhängig davon, wie viele Menschen darin leben und ob überhaupt Empfangsgeräte vorhanden sind. Die 17,50 Euro pro Monat sind eine Zwangsabgabe. Wer sie nicht zahlt, wird abgemahnt, verklagt. Und es gibt Menschen, die sich von den Gebühreneintreibern verfolgt fühlen.

Nun hat der Streit die höchste juristische Instanz erreicht, die es in Deutschland gibt: Am 16. Mai und 17. Mai soll das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob die Art und Weise, wie die Zwangsabgabe erhoben wird, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Zu den Klägern zählen neben dem Autovermieter Sixt auch mehrere Privatleute. Und bevor der Erste Senat des Gerichts mit der Verhandlung überhaupt beginnen kann, gibt es den ersten Einspruch.

Gutachten wird Gesetz

 Zwei der privaten Kläger lehnen einen der Richter ab. Ihre Begründung: Der Robenträger ist mit dem Kronzeugen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verwandt. Paul Kirchhof, selbst ehemaliger Bundesverfassungsrichter, gilt quasi als Autor der Gebührenreform. Die Kläger wollen nicht hinnehmen, dass nun ausgerechnet ein Richter mitentscheiden soll, der Paul Kirchhof sehr nahe steht: Sein Bruder.

Ferdinand Kirchhof ist sieben Jahre jünger als sein Bruder Paul und seit 2010 Vorsitzender des Ersten Senates des Bundesverfassungsgerichts. Das macht ihn befangen, kritisieren die Gebührengegner. Es war sein Bruder, der im April 2010 im Auftrag der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios ein „Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ verfasste. Paul Kirchhof kam dabei zu der Auffassung, es sei rechtens, auch bei denen zu kassieren, die gar kein öffentlich-rechtliches Programm konsumieren.

„Kirchhofs Gutachten ist quasi Eins zu Eins in Gesetzesform gegossen worden“, erinnert sich Christoph Degenhart, emeritierter Professor für Staats-, Verwaltungs- und Medienrecht an der Universität Leipzig. Der 68-Jährige vertritt im Streit gegen die Gebühren den Autovermieter Sixt. Degenhart hält Ferdinand Kirchhof nicht für befangen, sagt aber, die Rolle seines Bruders für die Begründung der Gebühren könne kaum überschätzt werden.

Sein Anwaltskollege Thomas Koblenzer, der den Befangenheitsantrag gegen Ferdinand Kirchhof geschrieben hat, geht deshalb einen Schritt weiter. Auch Richter seien Menschen. Ganz gleich, wie unabhängig der Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof sein mag. Eine Entscheidung, die gravierende finanzielle Folgen für seinen Bruder haben könnte, dürfe man ihm nicht zumuten.

In seinem Befangenheitsantrag schreibt Anwalt Koblenzer: „Sollte der Erste Senat die Verfassungswidrigkeit feststellen, hätte dies für Professor Paul Kirchhof nicht nur einen enormen Reputationsschaden zur Folge, sondern würde auch dazu führen, dass die Landesrundfunkanstalten Ansprüche auf Schadensersatz gegen ihn geltend machen können.“

Im Prinzip ist auch Paul Kirchhof ein Anhänger der Unabhängigkeit. Noch 2017 betonte er in einem „Gutachten zur Transparenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“, wie wichtig die Freiheit und Unabhängigkeit der Verantwortlichen in den Sendeanstalten sei. Nur sie könne eine freie Berichterstattung gewährleisten. Der Gesetzgeber müsse deshalb verhindern, dass Entscheider „in intransparenter Weise von außen unter Druck geraten und unsachlichen Einflussnahmen ausgesetzt sind“.

Nun soll die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerade von dem Richter geprüft werden, dessen Bruder der wichtigste juristische Fürsprecher der Sender ist. Das Gutachten von Paul Kirchhof über die Rundfunkgebühren umfasst 85 Seiten.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk unterliege „besonderen normativen Erwartungen“, schreibt der Professor. Er müsse ein Angebot bereitstellen, dass sich von rein kommerziellen und gewinnstrebenden Konkurrenz unterscheide.

Kirchhof legitimiert die Gebühren auch damit, dass ARD und ZDF möglichst unabhängig von Werbereinnahmen sein sollen. „Ein Verzicht auf die Finanzierung des Rundfunks durch Werbung und Sponsoring bietet die Chance, das Reformanliegen eines Rundfunkbeitrags sinnstiftend bewusst zu machen, die Identität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einprägsam hervorzuheben.“

Von einem Verzicht auf Werbung sind ARD und ZDF freilich auch nach Umstellung der Gebührenordnung weit entfernt. Zudem gleichen viele Produktionen von ARD und ZDF denen der Privatsender bis ins Detail. Sind Sendungen wie „Sturm der Liebe“ von der ARD oder „Das Traumschiff“ vom ZDF wirklich Gebührengelder wert? Rate-Shows und Quizsendungen gibt es auch bei RTL oder SAT1 zuhauf.

Sportgroßereignisse kosten die Gebührenzahler hunderte von Millionen Euro – auch wenn sie Sport nicht interessiert. Viele Radiokanäle von NDR, WDR, BR und Co. sind Dudelsender, die sich von der privaten Konkurrenz nicht unterscheiden.

Hans Demmel, Chef des Privatsenderverbandes VPRT, fordert schon, die Öffentlich-Rechtlichen sollen sich „auf das beschränken, was sich im Markt nicht refinanzieren lässt. Das bedeutet im Kern Kultur, Information und Bildung.“

Über die Qualität des öffentlich-rechtlichen Programms streiten sich Experten und Zuschauer seit Jahren. Tatsache ist: Was immer die Sender ausstrahlen – die deutschen Steuerzahler müssen es auch bezahlen, wenn sie es nicht empfangen. ARD, ZDF und Deutschlandradio sollen Paul Kirchhof für sein Gutachten nach Schätzungen von Medienrechtsprofessoren mindestens 100.000 Euro oder mehr gezahlt haben. ARD und ZDF selbst haben keine Kosten des Kirchhof-Gutachtens genannt.

Auch zur Befangenheit üben sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender in Zurückhaltung. „Über Befangenheitsanträge entscheidet ausschließlich das Gericht“, sagte ein ZDF-Sprecher. Auch die ARD wollte sich auf Anfrage des Handelsblatts „aus Respekt vor dem Gericht“ nicht äußern.

Das Bundesverfassungsgericht selbst antwortete, es sei die Berufung eines Vertreters möglich, falls das Gericht einem Befangenheitsantrag stattgebe. Ein Entscheidungstermin sei aber nicht absehbar.

Hat der Antrag Chancen? Experten wie der Staats- und Medienrechtler Hubertus Gersdorf sind skeptisch. In einen anderen Fall vor einigen Jahren scheiterte ein vergleichbarer Antrag.

Gebührengegner Christoph Degenhart ist in der Sache selbst trotzdem zuversichtlich. „Dass eine Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht über zwei Tage anberaumt wurde, ist sehr ungewöhnlich“, sagt der Professor. „Es deutet darauf hin, dass der Senat erheblichen Klärungsbedarf sieht. Wir stehen offenbar vor einer Grundsatzentscheidung.“
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http://www.handelsblatt.com/my/unternehmen/it-medien/streit-um-finanzierung-von-ard-und-zdf-gegner-der-rundfunkgebuehr-lehnen-verfassungsrichter-wegen-befangenheit-ab/21182950.html?share=fb&ticket=ST-3010084-wcmw3Lz7t3FLqveg07b4-ap3
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #48 am: 19. April 2018, 10:54:08 »
Die Argumentation ist sicher nicht ganz unbegründet aber abenteuerlich steil dargestellt. Besonders der Schahnersatz, den der öffentlich-rechtliche Rundfunk verlangen könnte, ist amüsant. Das basiert auf der Annahme, dass das Verfassungsgericht die Gebühren für verfassungswidrig erklärt und eine Rückzahlung anordnet. Dann könnte der Rundfunk den Gutachter in Regress nehmen und ihm für die letzten acht Jahre die aparte Summe von 64 Milliarden EUR als Schadenersatz aufbürden. LOL...
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Online Neubuerger

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #49 am: 19. April 2018, 11:12:29 »
Gebührengegner Christoph Degenhart ist in der Sache selbst trotzdem zuversichtlich. „Dass eine Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht über zwei Tage anberaumt wurde, ist sehr ungewöhnlich“, sagt der Professor. „Es deutet darauf hin, dass der Senat erheblichen Klärungsbedarf sieht. Wir stehen offenbar vor einer Grundsatzentscheidung.

Eine Grundsatzentscheidung kann aber auch anders ausfallen, als man das gerne hätte...
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #50 am: 19. April 2018, 11:16:41 »
Bin mal gespannt, was den Befangenheitsantrag angeht.

Schließlich ist es nicht die Schuld der Kirchhofs, wenn die politischen Parteien einen Entwurf 1:1 übernehmen statt sich die Mühe zu machen einen eigenen zu entwerfen.
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #51 am: 19. April 2018, 12:05:48 »
Schließlich ist es nicht die Schuld der Kirchhofs, wenn die politischen Parteien einen Entwurf 1:1 übernehmen statt sich die Mühe zu machen einen eigenen zu entwerfen.
Das war meines Wissens auch nicht der Fall. Lauf Gutachten sollte ein Beitrag von jedem Haushalt erhoben werden (wie in der hier erwähnten Neuregelung der Schweiz), im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag hingegen ist ein Beitrag von jeder Wohnung vorgesehen. Das ist ein durchaus erheblicher Unterschied.
Ich hab's aber jetzt nicht selbst an den Quellen nachgeprüft.
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #52 am: 19. April 2018, 19:25:54 »
Hallo, ich habe das vor kurzem gelesen und in den KEF Berichten steht es so wirklich, dass die Angestellten so viel erhalten. Was meinen sie dazu? Kann man es nicht gerechter lösen? Ich bin für das abschaffen der Zwangsgebühren und dann muss auch eingespart werden z.b von den mehr als 100 öffentlich rechtlichen sender auf die hälfte reduzuieren usw..

Spoiler
Mittlerweile sollen ca. 4,6 Millionen Menschen die GEZ-Gebühr verweigern . Das ist nahezu jeder Zehnte, die Gerichte werden mit Klagen überschwemmt.
Hinterfragt wurden vor allem auch die Pensionen, die die Angestellten bei den öffentlich-rechtlichen Medien erhalten. So erhalten laut KEF-Bericht die ARD-Angestellten durchschnittlich eine Gesamtvergütung von 9.021 € im Monat. Diese setzt sich aus 7.238 € Gehalt und 1.783 € Zuführung zu den Pensionsrückstellungen zusammen.
Anders gesagt: 100 Beitragszahler führen ihren Beitrag alleine dafür ab, dass einem Angestellten der ARD zusätzlich zu seiner staatlichen Rente noch eine üppige Pension ausgezahlt wird. Insgesamt macht das zwei Millionen Beitragszahler, die nur dafür zuständig sind, den ARD-Mitarbeitern die Pensionsrückstellungen zu finanzieren.
Dank der GEZ-Gebühr gehören die circa 20.000 ARD-Mitarbeiter zu den absoluten Spitzenverdienern in Deutschland. Angestellte der ARD sind zum Beispiel besser gestellt, als Fach- und Führungskräfte in der freien Wirtschaft.
Wie war das noch einmal, die Gebühren werden für wem erhoben?
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Offline Wildente

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #53 am: 19. April 2018, 19:35:45 »
So erhalten laut KEF-Bericht die ARD-Angestellten durchschnittlich eine Gesamtvergütung von 9.021 € im Monat. Diese setzt sich aus 7.238 € Gehalt und 1.783 € Zuführung zu den Pensionsrückstellungen zusammen.

Kannst du bitte die Quelle für diese Zahlen angeben? Im KEF-Bericht finde ich sie nämlich nicht, und sie erscheinen mir sehr unwahrscheinlich.
« Letzte Änderung: 19. April 2018, 19:37:26 von Wildente »
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #54 am: 19. April 2018, 19:44:32 »
Kannst du bitte die Quelle für diese Zahlen angeben? Im KEF-Bericht finde ich sie nämlich nicht

Auch ich finde das nicht im KEF-Bericht.

Aber der Heiko Schrang schreibt es genau so auf Epochtimes:     :whistle:

http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/gez-46-millionen-mahnverfahren-4-000-klagen-ard-angestellte-sind-spitzenverdiener-in-deutschland-a2150685.html
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #56 am: 19. April 2018, 20:03:03 »
Olle Petze :P.

Oh, Schuljung ...     :-[
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #57 am: 19. April 2018, 20:03:40 »
hier leute
https://deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2017/2017_05_08_dav_aktuelles_ard.html

Noch was, den link im wikipedia, wenn ich nicht falsch gezählt habe sind es mehr als 100 öffentlich rechtlichen sender.
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_%C3%B6ffentlich-rechtlichen_Sender_in_Deutschland

jetzt mal ehrlich leute, das ist ausbeutung und ungerecht gegen jeden einzelnen bürger hier. man wird geboren und wenn man 18 jahre alt ist soll man sowas dabei unterstützen??

Ich habe nichts gegen zdf und co, aber wie die es eintreiben und wie menschen behandelt werden ist unfassbar und muss abgeschafft werden. kein gesetz darf sowas an menschen an tun.
 

Offline Wildente

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #58 am: 19. April 2018, 20:08:00 »
Ähm, @Hans27Süd, bist du sicher, dass du im richtigen Forum für solche Fragen gelandet bist?
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #59 am: 19. April 2018, 20:08:31 »
Ich habe nichts gegen zdf und co, aber wie die es eintreiben und wie menschen behandelt werden ist unfassbar und muss abgeschafft werden.

Was soll denn da abgeschafft werden?

Wer es nicht zahlen kann, weil er z.B. Hartz-IV bezieht, der wird von der Zahlung befreit.

Und wer es zahlen kann, der kann ja.

Wer einfährt, der fährt ein wegen seiner Realitätsverweigerung und nicht wegen des Gesetzes.
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