Autor Thema: GEZ/Rundfunkgebühren  (Gelesen 76475 mal)

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #735 am: 5. Juni 2024, 15:19:05 »
Off-Topic:
Off-Topic:
Es gab auch Fernseher mit beiden Tunern, die waren im Grenzgebiet beliebt.
Trotz Aufwachsens im Zonenrandgebiet hatten meine Eltern keinen solchen  :( Dafür waren wir bei den Ersten mit Kabel-TV  ;D
 
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Offline desperado

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #736 am: 5. Juni 2024, 17:24:37 »
Die gute alte Zeit :hello2:

Wir hatten ARD, ZDF, NDR und WDR - und noch die Grachtenka.....! Der Grund, warum ich bis heute ein passables Englisch spreche und ziemlich viel Niederländisch verstehe. Gott sei es gedankt für die ganzen Ami-Serien mit niederländischen Untertiteln!

Off-Topic:
Mein jetziger Chef und seine Eltern haben anfangs immer komisch geguckt, wenn die was erzählt haben und ich mitgelacht habe. Oder wenn er sich mit Landsleuten besprochen hat und dann "Kannst du mal...?" "Wieso? schon geregelt" ;.)
As usual, I'm writing slowly because I know you can't read fast.

(Radar writting a letter to his Mom an me, writting Comments for our Customers)
 
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #737 am: 13. Juni 2024, 07:28:21 »
Muß geprüft werden!


Zitat
RUNDFUNKBEITRAG:
Alarm für ARD und ZDF
Von Michael Hanfeld
12.06.2024, 19:54

Rundfunkbeitrag: Bundesverwaltungsgericht will ARD und ZDF prüfen

Vielfaltssicherung fehlgeschlagen? Das Bundesverwaltungsgericht will prüfen, ob ARD und ZDF ihren Auftrag erfüllen.
In Bayern scheitert ein Kläger vor Gericht damit, den Rundfunkbeitrag wegen fehlender Programmvielfalt infrage zu stellen. Das Bundesverwaltungsgericht sagt: Das prüfen wir. Die Konsequenzen könnten erheblich sein.

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Entscheidung gefällt, die für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk große Konsequenzen haben könnte. Das Gericht hat die Nichtzulassung einer Revision des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs gegen sein Urteil über die Zulässigkeit des Rundfunkbeitrags aufgehoben (Az. 6 B 70.23). Der Kläger hatte in dem Verfahren ausgeführt, es sei nicht zulässig, den Rundfunkbeitrag zu fordern, wenn die Sender ihren Auftrag zur Sicherung der Meinungsvielfalt verfehlten. Den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof überzeugte das nicht, wohl aber das Bundesverwaltungsgericht.

Das hat „grundsätzliche Bedeutung“, sagt das Gericht
Die Rechtssache habe „grundsätzliche Bedeutung“, schreibt das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision könne „Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen gegen die Beitragserhebung geltend gemacht werden kann, der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ein der Vielfaltssicherung dienendes Programm anzubieten, werde strukturell verfehlt, so dass es an einem individuellen Vorteil fehle“. Das Bundesverwaltungsgericht hält also für denkbar, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag verfehlt. Der Beschwerdeführer hat bis Ende Juni Zeit, die Revision zu begründen.
Spoiler
Der frühere Bundesinnenminister und WDR-Rundfunkrat Gerhart Baum hat verstanden, was die „aufsehenerregende“ Entscheidung bedeutet. Schon die Vorinstanz habe „Zweifel erkennen lassen, ob die Aufsicht über den öffentlichen Rundfunk, wie sie heute mit Aufsichtsgremien organisiert ist, ausreicht“. Diese Zweifel seien „durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht deutlich gewachsen“. Die Richter „hätten die Revision nicht zugelassen, wenn sie sich nicht mit der Sache befassen wollten“.

Am Ende könnte „eine Entscheidung stehen, die den Gebührenzahlern das Recht einräumt, feststellen zu lassen, ob der gesetzliche Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, hier die Vielfalt, erfüllt wird. Es könnte durchaus sein, dass eine Vorbedingung wegfällt, nämlich die Erschöpfung des Kontrollauftrages durch die Gremien. Der Klageweg durch Einzelne würde neben die Aufsicht der Gremien treten.“

Mit anderen Worten: Das Bundesverwaltungsgericht könnte jeden einzelnen Beitragszahler mit dem Anspruch versehen, das Programm von ARD, ZDF und Deutschlandradio vor Gericht infrage zu stellen.

Quelle: F.A.Z.
[close]
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/rundfunkbeitrag-bundesverwaltungsgericht-will-ard-und-zdf-pruefen-19783691.html?utm_term=Autofeed&utm_medium=Social&utm_source=Facebook#Echobox=1718220346


Der Beschluß:

Zitat
Beschluss vom 23.05.2024 -BVerwG 6 B 70.23
ECLI:DE:BVerwG:2024:230524B6B70.23.0

VG München - 21.09.2022 - AZ: M 6 K 22.3507
VGH München - 17.07.2023 - AZ: 7 BV 22.2642

In der Verwaltungsstreitsache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 23. Mai 2024

durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Kraft sowie die Richterinnen am Bundesverwaltungsgericht Steiner und Dr. Gamp
beschlossen:

Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil vom 17. Juli 2023 wird aufgehoben.
Die Revision wird zugelassen.

Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren und - insoweit vorläufig - für das Revisionsverfahren auf jeweils 63,53 € festgesetzt.

Gründe
1 Die Revision der Klägerin ist zuzulassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat. Das Revisionsverfahren kann Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen gegen die Beitragserhebung geltend gemacht werden kann, der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ein der Vielfaltssicherung dienendes Programm anzubieten, werde strukturell verfehlt, so dass es an einem individuellen Vorteil fehle (vgl. BVerfG, Beschluss vom ‌24. April 2023 - 1 BvR 601/23 - NVwZ 2024, 55 Rn. 9).

2 Die Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren folgt aus § 47 Abs. 1 und 3, § 52 Abs. 1 und 3 GKG; die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1, § 52 Abs. 1 und 3, § 63 Abs. 1 GKG.

Rechtsbehelfsbelehrung
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 6 C 5.24 fortgesetzt. Der Einlegung einer Revision durch die Beschwerdeführerin bedarf es nicht.
Die Revision ist innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Beschlusses zu begründen. Die Begründung ist bei dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einzureichen.
Für die Beteiligten besteht Vertretungszwang; dies gilt auch für die Begründung der Revision. Die Beteiligten müssen sich durch Bevollmächtigte im Sinne von § 67 Abs. 4 Satz 3 bis 6 VwGO, § 5 Nr. 6 Alt. 2 RDGEG vertreten lassen.
https://www.bverwg.de/de/230524B6B70.23.0
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #738 am: 13. Juni 2024, 08:48:10 »
Zitat
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren und - insoweit vorläufig - für das Revisionsverfahren auf jeweils 63,53 € festgesetzt.

Das ist ja wirklich ... nun, nennen wir es mal: üppig.
 
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #739 am: 13. Juni 2024, 08:55:08 »
Vielfältig ist das Programm durchaus, aber das muss nichts heißen. Wer schon einmal in einem Mammutladen vor 12 Metern Ketchup gestanden hat, weiß, was ich meine.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #740 am: 14. Juni 2024, 06:36:31 »
Leider Bezahlschranke, aber Herr Kohlmann scheint angetan zu sein:

Zitat
14.06.2024, 05:02

Frau aus Schmölln-Putzkau droht dem MDR mit Anzeige bei Putin

Eine Erzieherin aus Schmölln-Putzkau zahlt keine Rundfunkgebühren und bekommt deshalb Post von einer Gerichtsvollzieherin. Daraufhin droht sie mit einer Anzeige beim russischen Konsulat. Jetzt stand sie vor Gericht.

Von Tim Ruben Weimer
 3 Min.

Weil sie einer Gerichtsvollzieherin mit einer Anzeige beim russischen Konsulat gedroht hatte, stand eine Erzieherin aus Schmölln-Putzkau jetzt in Bautzen vor Gericht. Verteidigen ließ sie sich vom Chef der rechtsextremen Freien Sachsen, Martin Kohlmann.
© Steffen Unger

Bautzen. "Durchaus fundierte Schreiben", nennt Rechtsanwalt Martin Kohlmann, gleichzeitig Chef der rechtsextremen Freien Sachsen, die Briefe seiner Mandantin. "Es sind sogar Quellen angegeben." Der Bautzener Amtsrichter Dirk Hertle widerspricht. "Ein Pamphlet", sagt er mit einem Schmunzeln auf den Lippen. "Eher eine rechtliche Würdigung, aber nicht strafbar", entgegnet Kohlmann.
https://www.saechsische.de/bautzen/lokales/amtsgericht-bautzen-reichsbuerger-schmoelln-mdr-anzeige-russland-usa-kohlmann-6011526-plus.html
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #741 am: 14. Juni 2024, 07:22:25 »
und Paywall,nachdem sie vorher ihre Trackingcookies setzen wollen.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Offline kairo

Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #742 am: 14. Juni 2024, 09:36:01 »
Zitat
"Durchaus fundierte Schreiben", nennt Rechtsanwalt Martin Kohlmann, gleichzeitig Chef der rechtsextremen Freien Sachsen, die Briefe seiner Mandantin. "Es sind sogar Quellen angegeben."

Zum Piepen. Sogar Quellen ... trübe Quellen, nehme ich mal an. So etwas wie der Hundertjährige Kalender oder die Protokolle der Weisen von Zion.
 
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #743 am: 19. Juni 2024, 10:42:41 »
Zitat
Hälfte der Sender vor dem Aus: Hessischer Rundfunk plant massive Einschnitte

Stand: 18.06.2024, 20:33 Uhr

Von: Eike Rustemeyer

Der Hessische Rundfunk plant eine Umstrukturierung. Bis 2032 soll die Hälfte der sechs Radiosender eingestampft werden.

Frankfurt – Von sechs komplett eigenständig produzierten Radiosendern des Hessischen Rundfunks (HR) sollen bis 2032 drei gestrichen werden. Das gab der HR vergangene Woche in Frankfurt bekannt.

Mit der Entscheidung reagiert der HR unter anderem auf das veränderte Nutzerverhalten der Radiohörer, wie die Deutsche Presseagentur (dpa) berichtet. Gerade jüngere Nutzer würden Mediatheken oder andere Plattformen bevorzugen, um Audioinhalte zu konsumieren. Um auch ihnen künftig ein verstärktes Audioangebot machen zu können, müsse die Rundfunkanstalt Ressourcen umverteilen - und einsparen. Zudem müsse der HR, so wie alle öffentlich-rechtlichen Sendern, grundsätzlich Geld einsparen.
Spoiler
Von sechs HR-Sendern soll die Hälfte gestrichen werden
Welches drei Radiprogramme des HR in den kommenden Jahren übrig bleiben sollen, ist noch nicht beschlossen. „Darüber gibt es heute noch keine Entscheidung“, sagte Programmdirektorin Gabriele Holzner gegenüber dpa. Der HR betreibt aktuell die Sender hr1, hr2-kultur, hr3, hr4, hr-Info und den an ein jugendliches Publikum gerichteten Sender YouFM.

Gerade für YouFM wolle der HR künftig weniger Aufwand betreiben und Geld ausgeben. Hier sei eine intensivere Zusammenarbeit mit anderen Sendern der ARD angedacht.

Zunächst sollen alle HR-Sender bis 2028, außer hr3 und hr-Info, weniger eigene Inhalte produzieren. Das reduzierte Angebot an eigenen Beiträgen soll dann senderübergreifend zweitverwertet werden. Anschließend sollen bis 2032 die Hälfte der sechs Sender eingestampft werden.

Verkleinerung soll ohne betriebsbedingte Kündigungen auskommen
Die Verkleinerung will der HR gänzlich ohne betriebsbedingte Kündigungen umsetzen. Insgesamt soll das Personal um 15 Prozent reduziert werden, wie die Landesrundfunkanstalt vergangene Woche in einer Betriebsversammlung ankündigte.
Kritik an den Sparplänen kam insbesondere von der Gewerkschaft Verdi. Die neue Strategie „entpuppe sich wieder einmal als Sparprogramm auf Kosten der Beschäftigten und des Programms“, zitierte Verdi die zuständige Gewerkschaftssekretärin Anja Willmann in einer Pressemitteilung. „Die geplanten Einschnitte führen zu großen Unsicherheiten bei den Beschäftigten“, betonte Willmann. Ihre Bedenken würden kaum berücksichtigt. Bei einer Ausdünnung des Rundfunkangebots sei mit weiterem Akzeptanzverlust des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu rechnen.

Zuletzt wurde bekannt, dass der öffentlich-rechtliche Sender MDR tief in einer finanziellen Krise steckt. Es sollen 160 Millionen Euro fehlen.
[close]
https://www.fuldaerzeitung.de/hessen/hessischer-rundfunk-will-haelfte-der-sender-streichen-zr-93137858.html
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #744 am: 19. Juni 2024, 15:53:24 »
Die Radiosender sind sicher ein unglaublich teurer Teil des ÖR. Und natürlich spart man genau an den Angeboten, die vorwiegend der informationellen Grundversorgung dienen.


:facepalm:

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #745 am: 19. Juni 2024, 16:10:49 »
Jede Rundfunkanstalt hat eine Oldie-, eine Pop-, eine Kultur- und eine Jugendwelle. Die unterscheiden sich nur in den Nachrichten, das restliche Programm könnte zentralisiert werden.
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #746 am: 19. Juni 2024, 16:22:12 »
Genau, und einsparen tun sie jetzt an den Nachrichten.
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #747 am: 22. Juni 2024, 12:02:49 »
Ist eine bekannte Taktik im öffentlichen Bereich. Wenn man von Kürzungen bedroht ist, spart man nicht an den unnötigen Dingen, sondern droht mit Einsparungen bei beliebten und sinnvollen Ausgaben, um öffentlichen Druck gegen die Sparmaßnahmen zu erzeugen.
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #748 am: 25. Juni 2024, 11:52:59 »
Zitat
Rundfunkbeitrag

Neun Milliarden Euro für die Öffentlich-Rechtlichen
25. Juni 2024, 11:25 Uhr

Die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio sind 2023 auf einen neuen Höchstwert gestiegen.

Von Aurelie von Blazekovic

Die Erträge aus dem Rundfunkbeitrag sind 2023 erneut gestiegen, auf einen neuen Höchstwert von insgesamt 9,02 Milliarden Euro. Das sind rund 455 Millionen Euro mehr als im Vorjahr, ein Anstieg um 5,3 Prozent.

Das Plus erkläre sich vor allem mit einem bundesweiten Meldedatenabgleich Ende 2022, durch den im vergangenen Jahr viele Wohnungen neu zum Rundfunkbeitrag angemeldet wurden, auch für zurückliegende Zeiträume. Ein „Einmaleffekt“, der sich nun maßgeblich auf die Erträge im Jahr 2023 auswirke, so der dafür zuständige Beitragsservice in einer Pressekonferenz am Dienstag. ARD, ZDF und Deutschlandradio dürfen von den Erträgen nur so viel verwenden, wie ihnen die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) für die Erfüllung ihres Auftrags zugestanden hat. Der Rest fließt in eine Sonderrücklage.

Im laufenden Jahr rechnet der Beitragsservice dafür mit rückläufigen Erträgen – die Erfahrung aus früheren bundesweiten Meldedatenabgleichen zeige, dass sich ein vorübergehender Anstieg der Erträge durch neu angemeldete Wohnungen im Folgejahr wieder relativiere. Es komme dann in der fortschreitenden Klärung der Beitragspflicht mit einzelnen Haushalten wieder zur Abmeldung von Wohnungen. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 900 000 neue Wohnungen angemeldet, damit gibt es zum ersten Mal mehr als 40 Millionen beitragspflichtige Haushalte.

Der Beitrag soll ab 2025 weiter steigen
Kaum verändert hat sich die Zahl derer, die vom Rundfunkbeitrag befreit sind, das sind rund 2,4 Millionen Menschen. Das betrifft vor allem Empfänger von Bürgergeld. Eine noch kleinere Zahl, rund 400 000 Menschen, zahlten einen ermäßigten Beitrag von 6,12 Euro im Monat. Diesen können Menschen mit bestimmten Graden der Behinderung beantragen. Weil sie mit ihrer Zahlung in Verzug waren, befanden sich Ende 2023 außerdem knapp vier Millionen Beitragskonten in einer der Mahn- oder Vollstreckungsstufen des Beitragsservice.

Nützen die Höchsteinnahmen bei den Sparvorhaben der Öffentlich-Rechtlichen? Die 9 Milliarden Euro strahlten in die kommende Beitragsperiode ab 2025 aus, erklärte Bernd Roßkopf, Leiter des Geschäftsbereichs Finanzen und Services beim Beitragsservice. Die prognostizierten Erträge und aufgebauten Rücklagen fließen in die Berechnungen der KEF ein. Sie hatte im Februar empfohlen, den Rundfunkbeitrag ab 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro anzuheben. Mehrere Länder sind allerdings gegen eine Erhöhung. Sie müsste von allen Landesparlamenten gebilligt werden, und falls dies nicht geschieht, droht ein weiteres Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
https://www.sueddeutsche.de/medien/rundfunkbeitrag-einnahmen-2023-ard-zdf-9-milliarden-lux.LvMfmknX1pjE73VejQdUTE
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« Antwort #749 am: 5. Juli 2024, 16:07:53 »
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