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Nur Drohungen und Mahnungen
Ausgerechnet jetzt kämen dann noch die Rechnungen zum Rundfunkbeitrag. „Ich werde da aber rigoros bleiben und die Rechnungen nicht bezahlen“, sagt er. Das Thema Rundfunkbeitrag sei ein Tabu in seinem Bekannten- und Freundeskreis, „das ist wie mit den Gehältern, man redet da einfach nicht drüber. Man schweigt und zahlt ganz brav. Hinterfragen tun das nur ganz wenige“, sagt er. Aber er wisse auch von Menschen, die seit mehreren Jahren kein Gebühren zahlten. Außer Drohungen und Mahnungen passiere nichts, und irgendwann sogar bekämen sie gar keine Post mehr. „Ich glaube, dass sie besonders unbequeme Leute irgendwann in Ruhe lassen, das ist denen dann zu anstrengend“, meint er.
Es gebe da scheinbar keine wirkliche Handhabe mit den Verweigerern. „Man muss nur standhaft bleiben, sich keine Angst machen lassen“, findet er.
TV schaue er schon, sagt der Halveraner. Aber nur eben kein ARD und ZDF. Er habe Amazon Prime abonniert, außerdem besitze er um die 1000 DVDs. Sein Lieblingsfilm sei „No Limit“ mit Bradley Cooper. Der Hauptdarsteller schlucke eine Pille und damit könne sein Gehirn 100 Prozent abrufen. Das hat gute und schlechte Auswirkungen, erzählt er. „Das ist ein richtig guter Film“. So etwas vermisse er einfach im „normalen“ Fernsehen.
„Warum zahlen, wenn man das Angebot nicht nutzt?“
Er stellt sich zudem die Frage, warum auch Menschen die Rundfunkgebühr zahlen müssten, die das Angebot gar nicht oder nur ganz selten nutzten. „Man muss dabei doch unterscheiden. Hört einer nur Radio oder nutzt nur das Internet und schaut kein Fernsehen. Oder schaut nur Fernsehen und hört kein Radio. Dann muss der oder die doch weniger zahlen“, findet er. Das Ganze müsse jedenfalls differenzierter betrachtet werden.
Vonseiten des Serviceteams des Rundfunkbeitrags lautet die Antwort auf die Frage nach der Vorgehensweise bezüglich des Mahnverfahrens bei Zahlungsverweigerern: „Da wir allerdings ohne Bezug zu einem konkreten Sachverhalt nur allgemein und unter Verweis auf die allgemein gültigen und öffentlich einsehbaren Regeln beim Beitragseinzug antworten könnten, wäre es zielführender, wenn wir wüssten, um welchen Beitragszahler es sich handelt“, so Dennis Sponholz vom Serviceteam. Aus Datenschutzgründen könne man keine Auskünfte geben, so Sponholz. Da aber der Mann aus Halver anonym bleiben möchte, ist die Kenntlichmachung des Zahlverweigerers ausgeschlossen.
Bleibt nur der Verweis auf die allgemeingültigen Zahlungsbedingungen- und Fristen. Dort heißt es, dass der Rundfunkbeitrag innerhalb von vier Wochen nach der Fälligkeit zu zahlen sei. Der Beitragsservice sei nicht verpflichtet, eine gesonderte Zahlungserinnerung zu verschicken. „Wird der rückständige Betrag nicht beglichen, wird ein Festsetzungsbescheid verschickt.
Mit dem Festsetzungsbescheid wird ein Säumniszuschlag von einem Prozent der rückständigen Beitragsschuld fällig, mindestens aber 8 Euro“, heißt es dort. In einem Festsetzungsbescheid würden die geschuldeten Rundfunkbeiträge und Säumniszuschläge festgesetzt. Die sogenannte Festsetzung des offenen Betrages in einem Bescheid sei die notwendige Grundlage für eine Vollstreckung durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher. Hier gebe es unterschiedliche Maßnahmen wie die Geldpfändung, die Pfändung von Sozialleistungen oder auch von beweglichen Sachen, wie beispielsweise Schmuck. „Die Vollstreckung ist Sache der Länder, Kommunen oder Gemeinden“, steht in den allgemeinen Regeln des Rundfunkbeitrags.
Halveraner will auch in Zukunft nicht zahlen
Für den Halveraner stehe jedoch fest, den Rundfunkbeitrag auch in Zukunft nicht zu zahlen. Der Hinweis, dass eine Kommune zum Vollstrecker der Pfändung werde, mache ihm keine Angst. Ganz im Gegenteil; unseriös sei der Einzug der Gebühren auch damals schon gewesen, als die Mitarbeiter „in den grauen Mänteln“ unterwegs gewesen seien, sagt er.
Ab 1. Januar pfändet nicht mehr die Stadt
„Der Westdeutsche Rundfunk (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice) hat das Zusenden von Fällen zum 1. September 2023 eingestellt“, heißt es von der Stadtkasse Halver. Auch die bei Vollstreckungsbehörden der Gemeinden beauftragten „Altfälle“ würden ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr von der Vollstreckungsbehörde der Stadt Halver bearbeitet und zurück an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice nach Köln geschickt, heißt es weiter. Grund für den Wechsel der Zuständigkeiten ist eine Änderung in der Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes.
Die Freilassung des wackeren Herrn Thiel war im August auch schon zwei Jahre her …
Wenn das Konto bereits gepfändet ist, sollte man es dringend auf Erzwingungshaft anlegen, damit dann gar kein Geld mehr reinkommt, so hat man es dem Süstehm dann so richtig gezeigt!