Autor Thema: GEZ/Rundfunkgebühren  (Gelesen 76533 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #600 am: 11. Oktober 2023, 19:01:09 »
Zitat
Schlesinger-Affäre: RBB will Abschlussbericht geheim halten
11.10.2023   

Ich glaube mich dunkel zu erinnern, dass aus dem Radio Berlin Brandenburg (RBB) und seitens der ARD im Wege der Krisenkommunikation wochenlang angekündigt wurde, man werde den Fall Schlesinger rückhaltlos aufklären und sich danach erneuern. Allerdings reicht der fromme Wunsch nicht so weit, dem Landtag in Brandenburg Einblick in den Untersuchungsbericht zu gewähren.

Rund 1,63 Millionen Euro soll der Bericht gekostet haben. Bei der Summe kann man davon ausgehen, es steht einiges Interessante drin. Dennoch weigert sich die neue Führung des RBB, den Bericht an den Untersuchungsausschuss des Landtags zu übermitteln. Es gibt sogar schon einen Gerichtsbeschluss, in dem mit einer Durchsuchung beim RBB gedroht wird. Statt zu kooperieren, legt der RBB aber Beschwerden ein.

Dabei steht in § 5 Untersuchungsausschussgesetz des Landes Brandenburg ziemlich klar folgendes:

„Die … Behörden und … Anstalten … des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, sind auf Ersuchen der oder des Vorsitzenden verpflichtet, dem Untersuchungsausschuss unverzüglich die sächlichen Beweismittel, insbesondere die Akten, vorzulegen, Auskünfte zu geben und Zutritt … zu gewähren.“

Außerdem hat der Ausschuss ähnliche Rechte wie ein Staatsanwalt, und zwar gegenüber jedermann. Was dann eben zu einer Durchsuchung und Beschlagnahme führen kann. Da spielt es dann in der Tat auch keine Rolle mehr, ob der RBB der im zitierten Gesetz erwähnten „Aufsicht des Landes“ untersteht.

Die Mehr als Zeit schinden kann der RBB also kaum.
https://www.lawblog.de/archives/2023/10/11/schlesinger-affaere-rbb-will-abschlussbericht-geheim-halten/

https://zeitung.faz.net/faz/medien/2023-10-11/49ac020d7b49106101bc43e4e96cd3c0/?GEPC=s3


 :doh:
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #601 am: 11. Oktober 2023, 20:47:24 »
Die meinen offenbar das:

Gesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtages Brandenburg (Untersuchungsausschussgesetz - UAG)

https://bravors.brandenburg.de/gesetze/uag

Landtag, nicht Land Brandenburg und § 16, nicht 5. Aber der Landtag entscheidet über die Landesgesetze und 1 von 6 weg ist 5.

Was im Blog verlinkt ist, zielt zum entsprechenden Gesetz für den Bundestag und auch in diesem steht es nicht in § 5.


Man merke: wenn ein Anwalt kein Geld für seinen Text bekommt, denkt er weniger nach.
« Letzte Änderung: 11. Oktober 2023, 22:28:59 von Anmaron »
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

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Offline SchlafSchaf

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #602 am: 25. Oktober 2023, 15:44:38 »
Da steckt wieder einmal Markus Bönig hinter, der auch die Maskenbefreiungen, Impfbereiungen etc per Netz an Dumme verkauft hat
mal sehen wieviele Dumme er damit in den Knast bringt

An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #603 am: 25. Oktober 2023, 15:50:41 »
Die Kundschaft beißt schon an.  :)




https://www.facebook.com/profile.php?id=100092646608727

Diese Frau Ahrens scheint ja eine echte Konifere Konfitüre zu sein?

Worum ging’s bei dem Verfahren?  :scratch:

Erßma fümmenfümpfzich Hebel einzahln:

https://www.keinrundfunkbeitragmehr.de



Es scheint sich um diese sympathische Anwältin zu handeln (dass sie sympathisch ist, scheint eine Rolle zu spielen, weil es eigens hervorgehoben wird):

https://www.recht-ahrens.com


und hier läßt sie sich über den Art. 20, 4 GG aus:

Zitat
Ein Meinungsbeitrag von Karolin Ahrens.
https://apolut.net/das-widerstandsrecht-nach-artikel-20-absatz-4-grundgesetz/


Das wird dann gern mal unter dem Mantel der neutralen Berichterstattung unter die Leute gebracht

Spoiler
Schock für ARD + ZDF: Klage gegen GEZ erfolgreich

    18. Oktober 2023

Beitragsblocker siegt vor Landgericht München gegen "ARD ZDF Beitragsservice". Eine eingeleitete Zwangsvollstreckung zu Gunsten des Bayerischen Rundfunks wurde vom Gericht abgelehnt.

 

Pressemitteilung von "Beitragsblocker", eine Rechtsanwaltskanzlei, die nach eigenen Angaben gegen Honorar GEZ-Klagen durchführt:

Das Landgericht München hat in der vergangenen Woche in einem Verfahren in 2. Instanz der Beschwerde einer promovierten Rechtsanwältin stattgegeben.

Die Juristin hatte die Argumentation des Beitragsblockers verwendet, um die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen wirksam zu verhindern. Die Klägerin hatte seit 2022 keine Rundfunkgebühren mehr bezahlt und gegen sämtliche Festsetzungsbescheide Widerspruch eingelegt sowie letztlich Klage erhoben. Die Klägerin hatte sich zusätzlich mit einer Beschwerde gegen die Eintragung im Schuldnerregister gewandt. Ihr Widerspruch war nun erfolgreich. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, hier der Bayerische Rundfunk, hatte aufgrund des laufenden Klageverfahrens auf die weitere Vollstreckung ausdrücklich verzichtet.

"Der rechtliche Hintergrund ist von erheblicher und grundsätzlicher Bedeutung", so die Rechtsanwältin Karolin Ahrens, die das Anwaltsteam des Beitragsblockersleitet. "Sämtliche Gerichtsvollzieher in der Bundesrepublik sind seit dem 01.08.2012 freiberuflich tätig und aufgrund einschlägiger Gesetzesänderungen u.a. in der GVO (Gerichtsvollzieherordung) nicht mehr als Beamte der Justiz tätig." Voraussetzung für eine Ersatzvornahme - sprich dass ein Freiberuflicher hoheitlich tätig werden darf - ist nämlich, dass die Handlung übertragbar ist. Gemäß Art. 33 Abs. 4 GG iVm Art. 1 GG und Art. 20 Abs. 2 und 3 GG ist jedoch die Zwangsvollstreckung - die ggf. unter Anwendung oder Androhung unmittelbaren Zwangs erfolgt - nicht auf Freiberufler übertragbar und damit in der jetzigen Form verfassungswidrig.

Dies hat auch das BVerfG schon in seiner Entscheidung vom 27.4.1959 festgestellt (BVerfGE 9, 268): „Würde die ständige Ausübung hoheitlicher Befugnisse in größerem Umfang auf Nichtbeamte übertragen, so wäre dies mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.“

Der Gerichtsvollzieher ist verpflichtet, eine Inkassolizenz zu beantragen, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen, ein Gewerbe anzumelden sowie Steuern abzuführen. Bislang ist der Gerichtsvollzieher lediglich bei der Unfallversicherung für die privatwirtschaftlich Tätigen aufgenommen worden. Er ist insbesondere nicht befugt, eine Vermögensauskunft iSv § 802a, 802c ff ZPO abzunehmen. Nach Einschätzung der Anwälte des Beitragsblockers handelt es sich hier um massive Grund - und Menschenrechtsverletzungen. Der Gerichtsvollzieher dürfte derzeit mit seinem Privatvermögen haften.  Auch ist bei entsprechender Kenntnis des Gerichtsvollziehers zu prüfen, ob Straftatbestände erfüllt werden. In Frage kommen Amtsanmaßung, Titelmissbrauch und Nötigung bis hin zum Raub.

Die von den freiberuflich tätigen Gerichtsvollziehern verlangte Vermögensauskunft steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit einem "Offenbarungseid" wie es veraltet vor Eintritt einer Insolvenz bezeichnet wurde. Die Vermögensauskunft soll dem Gläubiger die Möglichkeit zur Prüfung eröffnen, an welcher Stelle er noch Vermögen abschöpfen kann. Ob der Betroffene tatsächlich insolvent ist oder finanziell gut ausgestattet, belegt diese Auskunft nicht. Insbesondere, da es sich nach der juristischen Bewertung des Anwaltsteams von Beitragsblocker um eine Straftat handelt. Der "Gerichtsvollzieher" handelt rechtswidrig, sodass diese Informationen keine negativen Rechtsfolgen für den Betroffenen haben können, sondern im Gegenteil, erhebliche Entschädigungsansprüche auslösen.
[close]
https://www.mmnews.de/politik/206275-schock-fuer-ard-zdf-klage-gegen-gez-erfolgreich


Ach, so: Welches „Landgericht München“?  I oder II?  :scratch:
« Letzte Änderung: 25. Oktober 2023, 16:24:27 von Reichsschlafschaf »
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Offline Neubuerger

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #604 am: 25. Oktober 2023, 16:46:10 »
Die Kundschaft beißt schon an.  :)

Der tolle Sieg sieht so aus, dass sie es geschafft haben, bei einer Frau die Vollstreckung zu beenden, solange der Bayrische Rundfunk auf dieselbe verzichtet, weil noch die Klage der Frau läuft. Wenn sie die verloren hat, wird das Spiel wohl weitergehen. Nichts von wegen Sieg über den Rundfunkbeitrag.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline Arthur Dent

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #605 am: 25. Oktober 2023, 19:31:23 »
Die Kundschaft beißt schon an.  :)
Den Artikel finde ich auf etlichen Seiten...seltsamerweise wurde immer (warscheinlich rein zufällig) das Aktenzeichen vergessen zu nennen. Und das Landgericht München schweigt natürlich über dieses Sensationsurteil...
 
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Offline Sandmännchen

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #606 am: 25. Oktober 2023, 23:27:40 »
Hier findet sich die Argumentation der RAin:

https://www.beitragsblocker.de/bilder/Ergebnis%20GV.pdf

Sie meinen also, dass der GV kein Beamter mehr sei und deswegen auch nicht hoheitlich handeln dürfe. (Das Konzept von privaten Beliehenen scheint ihnen unbekannt zu sein - anscheinend noch nie ein Auto zum TÜV gebracht.)

Ich hab davon ja keine Ahnung, aber vollstrecken beim Rundfunkbeitrag nicht meist Kommune oder Landratsamt, also Behörden und gerade nicht ein Gerichtsvollzieher? Klingt alles völlig schief schlecht erfunden äußerst innovativ.

Nun gut, Frau Ahrens macht lt. ihrer WebseiteWirtschafts- und Menschenrecht, u.a. auch die "Duchsetzung" von Interessen. Demnächst auch Rechtspatenschaft. Die kennt sich aus, auch mit Art. 20 IV GG.

Auf ihrer Seite zum Beitragsblocker werden auch Fragen dazu beantwortet.

"Ist es rechtmäßig, wenn eine andere Behörde vollstreckt und nicht der Gerichtsvollzieher?"
"Tatsächlich soll es vorkommen, dass nicht der Gerichtsvollzieher vollstreckt, sondern eine andere Behörde, etwa ein Landkreis oder das Finanzamt.

Die Voraussetzungen und Grenzen der sogenannten Amtshilfe sind jedoch gesetzlich, als auch gerichtlich an gewisse Bedingungen geknüpft, die nach unserer juristischen Bewertung nicht vorliegen (...)"

:lol:

Es soll vorkommen? Damit bräche das Kartenhaus ja vollkommen in sich zusammen, wenn nicht von vorneherein in Luft gebaut wäre.

Ich empfehle Frau Ahrens und ihrer Mandantschaft die Lektüre der §§ 26 III, IV, 27 I, 30 II, III VwZVG Bayern. Dass die Rundfunkanstalten selber die Vollstreckungsklausel erteilen, findet sich in Art. 7 AGM Bayern. Das ist keine Amtshilfe, sondern die Kreisverwaltungsbehörde am Vollstreckungsort ist die Vollstreckungsbehörde. Und weil's der Liebling der Kundschaft ist, wurde auch daran extra gedacht:

Zitat
Bei einer Vollstreckungsanordnung, die mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können Unterschrift und Dienstsiegel fehlen. 

 ;D
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Offline Reichsschlafschaf

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #607 am: 7. November 2023, 08:14:27 »
Zitat
Mann ignoriert Rundfunkbeitrag trotz Mahnungen: „Für den Schrott zahle ich nicht“

Stand: 07.11.2023, 06:41 Uhr


Der Halveraner hat beschlossen, keine Rundfunkgebühren mehr zu zahlen. Seit fast einem Jahr verweigert er die monatliche Zahlung des Beitrags in Höhe von 18,36 Euro. Er findet die Gebühren zum einen viel zu hoch, zum anderen schaue er weder öffentlich-rechtliches TV noch höre er Radio.

Seit fast einem Jahr ignoriert ein Mann aus NRW die Rechnungen und Mahnungen des Rundfunkbeitrags. Vor einer Pfändung hat er aber keine Angst.

Halver – Die Rundfunkgebühren einfach nicht bezahlen – das macht ein Mann aus Halver im Sauerland (NRW) jetzt schon fast ein Jahr lang und boykottiert so die Öffentlich-Rechtlichen. Bislang gab es immer wieder nur Zahlungsaufforderungen, Mahnungen und Festsetzungsbescheid. Aber sonst nichts. Einen Fernseher hat er Zuhause, nur guckt er was anderes, als das Angebot von ARD und ZDF.

„Ich schaue nie die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender. Radio höre ich auch nie. Warum soll ich dann bezahlen?“, sagt der Mann, der anonym bleiben möchte. Zudem sei der monatliche monatliche Rundfunk-Beitrag von 18,36 Euro viel zu hoch, die gehörten weltweit neben der Schweiz und Dänemark mit zu den höchsten Rundfunkgebühren in einem Land, sagt er.
Mann ignoriert Rundfunkbeitrag trotz Mahnungen: „Für den Schrott im Fernsehen zahle ich nicht“

„Für den Schrott im TV will ich einfach nichts zahlen. Ich sehe das einfach nicht ein“, erklärt der Mann, der schon vor Corona und während der Pandemie in die private Krise geraten sei. Zunächst musste der Betreiber eines Fachhandels wegen Schulden das Geschäft aufgeben. Scheidung und Schlaganfall verschärften die schon schwierige Situation.

Schon früher, als er noch verheiratet war und Familie hatte, habe er sehr unregelmäßig die Rundfunkgebühren bezahlt. Da hießen sie noch GEZ-Gebühren und nicht Rundfunkbeitrag. Damals seien ja noch die Mitarbeiter „in den grauen Mänteln“ von der GEZ herumgegangen, um Wohnungen und Häuser auf Rundfunkgeräte zu kontrollieren. Schon da habe er nie die Tür geöffnet, geschweige denn einen Mitarbeiter hineingelassen.

Arbeitslos während Corona-Pandemie

Dann wurde er während der Coronapandemie arbeitslos, „da hat dann das Jobcenter die Rundfunkgebühren übernommen“, sagt er. Und nun arbeitet er seit fast einem Jahr wieder selbstständig, die Schulden jedoch müsse er immer noch monatlich abbezahlen. Den nächsten Tiefschlag habe er aber nun jetzt erlitten. Nur weil er zwei Monate mit den Raten der Schuldenrückzahlung in Verzug sei, sei sein Konto gepfändet worden. „Da geht gerade nichts mehr. Es können weder Leute Geld überweisen noch kann ich was abheben. Und ich warte auf Einzahlungen von meinen Kunden“, sagt er.
Spoiler
Nur Drohungen und Mahnungen

Ausgerechnet jetzt kämen dann noch die Rechnungen zum Rundfunkbeitrag. „Ich werde da aber rigoros bleiben und die Rechnungen nicht bezahlen“, sagt er. Das Thema Rundfunkbeitrag sei ein Tabu in seinem Bekannten- und Freundeskreis, „das ist wie mit den Gehältern, man redet da einfach nicht drüber. Man schweigt und zahlt ganz brav. Hinterfragen tun das nur ganz wenige“, sagt er. Aber er wisse auch von Menschen, die seit mehreren Jahren kein Gebühren zahlten. Außer Drohungen und Mahnungen passiere nichts, und irgendwann sogar bekämen sie gar keine Post mehr. „Ich glaube, dass sie besonders unbequeme Leute irgendwann in Ruhe lassen, das ist denen dann zu anstrengend“, meint er.

Es gebe da scheinbar keine wirkliche Handhabe mit den Verweigerern. „Man muss nur standhaft bleiben, sich keine Angst machen lassen“, findet er.

TV schaue er schon, sagt der Halveraner. Aber nur eben kein ARD und ZDF. Er habe Amazon Prime abonniert, außerdem besitze er um die 1000 DVDs. Sein Lieblingsfilm sei „No Limit“ mit Bradley Cooper. Der Hauptdarsteller schlucke eine Pille und damit könne sein Gehirn 100 Prozent abrufen. Das hat gute und schlechte Auswirkungen, erzählt er. „Das ist ein richtig guter Film“. So etwas vermisse er einfach im „normalen“ Fernsehen.

„Warum zahlen, wenn man das Angebot nicht nutzt?“

Er stellt sich zudem die Frage, warum auch Menschen die Rundfunkgebühr zahlen müssten, die das Angebot gar nicht oder nur ganz selten nutzten. „Man muss dabei doch unterscheiden. Hört einer nur Radio oder nutzt nur das Internet und schaut kein Fernsehen. Oder schaut nur Fernsehen und hört kein Radio. Dann muss der oder die doch weniger zahlen“, findet er. Das Ganze müsse jedenfalls differenzierter betrachtet werden.

Vonseiten des Serviceteams des Rundfunkbeitrags lautet die Antwort auf die Frage nach der Vorgehensweise bezüglich des Mahnverfahrens bei Zahlungsverweigerern: „Da wir allerdings ohne Bezug zu einem konkreten Sachverhalt nur allgemein und unter Verweis auf die allgemein gültigen und öffentlich einsehbaren Regeln beim Beitragseinzug antworten könnten, wäre es zielführender, wenn wir wüssten, um welchen Beitragszahler es sich handelt“, so Dennis Sponholz vom Serviceteam. Aus Datenschutzgründen könne man keine Auskünfte geben, so Sponholz. Da aber der Mann aus Halver anonym bleiben möchte, ist die Kenntlichmachung des Zahlverweigerers ausgeschlossen.

Bleibt nur der Verweis auf die allgemeingültigen Zahlungsbedingungen- und Fristen. Dort heißt es, dass der Rundfunkbeitrag innerhalb von vier Wochen nach der Fälligkeit zu zahlen sei. Der Beitragsservice sei nicht verpflichtet, eine gesonderte Zahlungserinnerung zu verschicken. „Wird der rückständige Betrag nicht beglichen, wird ein Festsetzungsbescheid verschickt.

Mit dem Festsetzungsbescheid wird ein Säumniszuschlag von einem Prozent der rückständigen Beitragsschuld fällig, mindestens aber 8 Euro“, heißt es dort. In einem Festsetzungsbescheid würden die geschuldeten Rundfunkbeiträge und Säumniszuschläge festgesetzt. Die sogenannte Festsetzung des offenen Betrages in einem Bescheid sei die notwendige Grundlage für eine Vollstreckung durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher. Hier gebe es unterschiedliche Maßnahmen wie die Geldpfändung, die Pfändung von Sozialleistungen oder auch von beweglichen Sachen, wie beispielsweise Schmuck. „Die Vollstreckung ist Sache der Länder, Kommunen oder Gemeinden“, steht in den allgemeinen Regeln des Rundfunkbeitrags.

Halveraner will auch in Zukunft nicht zahlen

Für den Halveraner stehe jedoch fest, den Rundfunkbeitrag auch in Zukunft nicht zu zahlen. Der Hinweis, dass eine Kommune zum Vollstrecker der Pfändung werde, mache ihm keine Angst. Ganz im Gegenteil; unseriös sei der Einzug der Gebühren auch damals schon gewesen, als die Mitarbeiter „in den grauen Mänteln“ unterwegs gewesen seien, sagt er.
Ab 1. Januar pfändet nicht mehr die Stadt

„Der Westdeutsche Rundfunk (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice) hat das Zusenden von Fällen zum 1. September 2023 eingestellt“, heißt es von der Stadtkasse Halver. Auch die bei Vollstreckungsbehörden der Gemeinden beauftragten „Altfälle“ würden ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr von der Vollstreckungsbehörde der Stadt Halver bearbeitet und zurück an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice nach Köln geschickt, heißt es weiter. Grund für den Wechsel der Zuständigkeiten ist eine Änderung in der Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes.
[close]
https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/schrott-fernsehen-rundfunkbeitrag-zahlen-mahnung-pfaendung-mann-halver-ard-zdf-92655636.html


Folg: begeistert.  :D




Ganz ausgezeichnet, wirklich!  :thumb:

Die Freilassung des wackeren Herrn Thiel war im August auch schon zwei Jahre her …

Wenn das Konto bereits gepfändet ist, sollte man es dringend auf Erzwingungshaft anlegen, damit dann gar kein Geld mehr reinkommt, so hat man es dem Süstehm dann so richtig gezeigt! :doh:
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #608 am: 7. November 2023, 10:02:13 »
Woher weiß er, dass da nur Schrott gesendet wird, wenn er doch nie guckt oder hört?
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #609 am: 7. November 2023, 10:08:18 »
Der hat bestimmt noch die gute, alte HÖRZU und ließt nach um sich zu bestätigen.
 
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Offline Sandmännchen

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #610 am: 7. November 2023, 14:46:07 »
Kein Problem. Wenn er nicht zahlt, muss er nur ein Vermögensverzeichnis abgeben, und gegen eine geringe Gebühr bedient sich der Rundfunk dann schon.
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #611 am: 10. November 2023, 06:49:45 »
gegen eine geringe Gebühr bedient sich der Rundfunk dann schon.


So wie bei diesem Herrn:


Zitat
„Existenzbedrohend“
Kontoschock beim Tanken: Rentner wegen ausstehender Rundfunkgebühren gepfändet

Mittwoch, 08.11.2023, 12:45

Ein Rentner aus Duisburg kämpft mit dem Beitragsservice über angeblich nicht bezahlte Rundfunkgebühren. Eine Kontopfändung bringt ihn nach eigener Aussage an den Rand der Existenz.

Ein Duisburger Rentner erlebt derzeit eine nervenaufreibende Auseinandersetzung mit dem Beitragsservice, dem Nachfolger der ehemaligen Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Wie „Bild“ berichtet, sieht sich Resad Pojskic sogar mit einer Kontopfändung konfrontiert. Es geht um angeblich nicht gezahlten Gebühren in einer Gesamthöhe von 733,48 Euro.

Der 75-Jährige schildert gegenüber der Zeitung, dass er beim Tanken seine Karte nicht einsetzen konnte und von seiner Frau an der Kasse „ausgelöst“ werden musste. Diese Situation beschreibt Pojskic als „existenzbedrohend“.
Rentner streitet jahrelang wegen offener Rundfunkgebühren

Der Konflikt mit dem Beitragsservice und früher der GEZ erstreckt sich über Jahre und zentriert sich um die Behauptung Pojskics, seine Rundfunkbeiträge regelmäßig entrichtet zu haben. Die Behörde jedoch monierte wiederholt ausstehende Zahlungen seiner Frau, was zuletzt in einer Aufforderung über 244,40 Euro mündete.

Der Rentner betont die psychische Belastung, die der Streit mit sich bringt: „Ich kann deswegen nicht mehr schlafen, das macht mich krank“, wird der ehemalige Isolierer zitiert.

Die Zeitung konfrontierte den Beitragsservice mit diesen Vorwürfen. Dieser entgegnete, dass es bei den Beitragskonten der Familie zu wiederholten verspäteten Zahlungen kam, wodurch sich ein Rückstand angesammelt habe. Pojskic' Rechtsanwalt Manfred Marten hält dagegen und betont, dass nicht alle Zahlungen seines Mandanten berücksichtigt wurden. Es bestehe Verwirrung bezüglich des korrekten Beitragskontos.
18,36 Euro im Monat für ARD, ZDF und Deutschlandfunk

In Deutschland finanzieren Rundfunkgebühren die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist die Organisation, die diese Abgaben einzieht. Jeder Haushalt zahlt einen Pauschalbetrag, unabhängig von der Anzahl der Geräte oder Nutzungsintensität. Seit dem 20. Juli 2021 beträgt der Rundfunkbeitrag 18,36 Euro im Monat.

Die Gebühren sind oft Gegenstand öffentlicher Debatten, bei denen Kritiker eine modernere und gerechtere Gebührenstruktur fordern, während Befürworter die Qualität und Vielfalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks betonen.

Die Mittel ermöglichen ein breites Angebot an Programmen, von Nachrichten über Bildung bis hin zu Kultur, und sichern die Unabhängigkeit gegenüber Markt- oder Regierungsdruck. Der Beitragsservice steht jedoch regelmäßig in der Kritik - auch wegen des Vollstreckungsverfahrens bei Nichtzahlern.
https://www.focus.de/panorama/welt/existenzbedrohend-nicht-gezahlte-rundfunkgebuehren-pfaendung-bringt-rentner-an-rande-der-existenz_id_241185024.html

Anfängerfehler.

„Nur Bares ist Wahres!“

Wer zahlt denn da mit Karte?  :think:
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #612 am: 23. November 2023, 17:44:14 »
Apropos Qualitätsrundfunk!
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=7850.msg454744#msg454744


Glücklicherweise hat der Berliner Rechnungshof ja nichts zu sagen?

Zitat
23.11.2023, 10:57 Uhr
Völlig überzogene Gehälter

Berliner Rechnungshof watscht RBB ab

Von Stefan Peter

Der RBB leidet unter Verschwendungssucht, bezahlt seine Mitarbeiter viel zu hoch. Zu diesem harschen Urteil kommt der Berliner Rechnungshof. In seinem Jahresbericht wird der Gebührensender ordentlich abgewatscht!

Nicht erst seit dem Skandal um Protz-Intendantin Patricia Schlesinger (62) ist klar – der RBB lebt deutlich über seine Verhältnisse. Für den Jahresbericht 2023 hat der Rechnungshof (kontrolliert Haushalt und Finanzen der öffentlichen Verwaltung) den Hauptstadt-Sender erneut in den Fokus genommen.

Untersucht wurde unter anderem das Gehaltsgefüge, das die Prüfer mit dem öffentlichen Dienst vergleichen („weil die Rundfunkanstalten vorrangig aus Beitragsmitteln finanziert werden und ein Insolvenzrisiko nicht besteht“). Bereits im Bericht von 2018 wurde das Gehaltsgefüge stark kritisiert, diesmal fällt das Urteil noch drastischer aus!

Laut Rechnungshof „übersteigen die Vergütungen im RBB die des öffentlichen Dienstes im Land Berlin um mehr als 3500 Euro bis fast 10.000 Euro monatlich“! Fazit der Prüfer: „Das Gehaltsgefüge im RBB bedarf dringend einer Korrektur. Die Vergütungen der leitenden Beschäftigten sind weder wirtschaftlich noch sparsam.

Direktoren beim RBB verdienten 2017 bereits 190.000 bis 200.000 Euro im Jahr. Trotz der miesen Einschaltquoten stiegen diese Gehälter rasant an: 2022 waren es bereits 195.000 bis 230.000 Euro! Ein Hauptabteilungsleiter kam im vergangenen Jahr auf bis zu 177.000 Euro. Und: Die Grundvergütung von Skandal-Intendantin Schlesinger stieg von 2017 bis 2022 um ein Fünftel an, von 255.000 auf 303.000 Euro! Auch danach kann kaum von Bescheidenheit die Rede sein: Ihre Nachfolgerin strich ein Grundgehalt von stolzen 295.000 Euro ein.

So fasst der Rechnungshof die Maßlosigkeit und Gier beim RBB zusammen: „Vergütungen der Intendantin und der übrigen Mitglieder der Geschäftsleitung lagen seit Jahren weit über der Vergütung, die der Gesetzgeber Spitzenbeamten und sogar den Mitgliedern der Landesregierung zubilligt.“

Der Verwaltungsrat des RBB beschloss im März ein neues Konzept zur Bezahlung der Chef-Etage. Die 31 AT-Verträge sollen auf 17 reduziert werden. Außerdem ist eine neue Vergütungsstruktur geplant.

Kritik vom Rechnungshof gibt es trotzdem: Bestandskräfte, die eine Vergütung von mehr als 150.000 Euro/Jahr erhalten, bleiben unangetastet. Daher sei das neue Konzept unvollständig und nicht nachvollziehbar, so die Prüfer. Die Gehälter in der Chef-Etage seien „überhöht“.

https://www.bz-berlin.de/berlin/der-berliner-rechnungshof-watscht-den-rbb-ab


 :whistle:
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #613 am: 23. November 2023, 18:33:29 »
Zitat
Der Rentner betont die psychische Belastung, die der Streit mit sich bringt: „Ich kann deswegen nicht mehr schlafen, das macht mich krank“, wird der ehemalige Isolierer zitiert.

Ach ja, die schlimmen psychischen Belastungen, wenn man nicht zahlt. Das ist ja schon Rumopfern auf höchstem Niveau.

Die Rundfunkanstalten stellen regelmäßig die Vollstreckung ein, wenn man die Forderungen vor dem Gericht angreift. Wenn man der Meinung ist, dass die Forderungen falsch sind, muss man das halt tun und nicht einfach die Hände in den Schoß legen. Auch eine Kontopfändung kommt nicht überraschend aus dem Nichts, da kommen diverse Briefe mit Forderungen und Vollstreckungsankündigungen vorher.

700 € laufen auch nicht in kurzer Zeit an, das Spiel muss sich über mehr als 2 Jahre hinweg erstreckt haben.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #614 am: 25. November 2023, 16:42:13 »
Hier findet sich die Argumentation der RAin:


Kreymeier bringt jetzt auch den Beitragsblocker und ist realistisch:



https://youtu.be/VCEabF3ZZr8


Zitat
Urteil gegen RUNDFUNKBEITRAG? Dubioser Kanal führt Euch in die Irre | Betreutes Gucken   
 
25.11.2023
Holgers Roman "Hashtag #DDR" ist im Solibro-Verlag erschienen - wenn du ein Exemplar mit persönlicher Widmung haben möchtest, melde dich unter [email protected] - Buchpreis: 18 €.

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Angeblich gibt es ein Gerichtsurteil, das einen Weg zur legalen Verweigerung des Rundfunkbeitrags weist. Um genaueres zu erfahren, soll man allerdings erstmal Geld abdrücken? Das riecht nach Betrug.

Originalvideo: https://www.youtube.com/watch?v=PisaR...

Das komplette Betreute Gucken vom 5. November 2023 gibt es hier: https://massengeschmack.tv/play/betre...

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