In NRW haben sie sich auch wieder schwer für das Wohl des Volkes eingesetzt.
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Düsseldorf (dpa/lnw) - Die AfD hat die Verabschiedung des entschärften Pandemie-Gesetzes im NRW-Landtag mit einem parlamentarischen Trick bis nach Ostern verzögert. Die Rechtspopulisten erzwangen am Donnerstag mit ihrem Minderheitsrecht eine dritte abschließende Lesung des Entwurfes. Dafür setzte das Landtagspräsidium eine Sondersitzung des Plenums am Dienstag nach Ostern - den 14. April - an. Das Gesetz sieht besondere Regierungsbefugnisse für den Fall einer katastrophalen Entwicklung der Corona-Krise vor.
Der Gesetzentwurf der schwarz-gelben Landesregierung war zuvor von den vier großen Fraktionen gemeinsam entschärft worden. Die AfD war nicht an diesen Verhandlungen beteiligt worden und fühlte sich nun übergangen. In zweiter Lesung nahm der Landtag den Gesetzentwurf am Donnerstag mit den Stimmen von CDU, FDP, SPD und Grünen an. Die AfD stimmte dagegen. Normalerweise reichen zwei Lesungen, um ein Gesetz zu verabschieden. Fraktionen können aber in bestimmten Fällen eine dritte Lesung durchsetzen.
Der Plan, das Gesetz im Alleingang zu verabschieden, sei damit vereitelt worden, erklärte die AfD-Fraktion. Als Grund für die dritte Lesung nannte die Fraktion, dass sie den geänderten Gesetzentwurf zu spät vorgelegt bekommen habe - erst eine Stunde vor der Plenumssitzung. Klar ist aber, dass das Gesetz am kommenden Dienstag dann mit der Mehrheit von CDU, FDP, SPD und Grünen endgültig verabschiedet werden dürfte.
Zuvor hatten die CDU/FDP-Koalition sowie SPD und Grüne in seltener Einigkeit den Entwurf entschärft. Dabei wurden der Opposition viele Zugeständnisse gemacht. Gestrichen wurde unter anderem der besonders umstrittene Passus, wonach Ärzte, Pfleger und Rettungskräfte im äußersten Fall zum Arbeitseinsatz zwangsverpflichtet werden sollten. Rechtsexperten hielten das für nicht verfassungsfest. Stattdessen wird es nun ein Freiwilligenregister geben, in das sich medizinisches Personal eintragen kann.
Das gesamte Gesetz wurde im neuen Entwurf bis zum 31. März 2021 befristet und stärkt die parlamentarische Kontrolle. Der Ausruf einer epidemischen Lage für das Land NRW als Grundlage für die erweiterten Handlungsbefugnisse der Regierung kann künftig nur durch den Landtag bestimmt werden. Außerdem ist die Lage mit einer Zwei-Monats-Frist versehen und muss danach neu festgestellt werden. Bei Privatpersonen darf der Staat keine Medikamente oder medizinischen Apparate beschlagnahmen.
«Wir werden auf den Landtag zukommen, wenn es die Lage erfordert, sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Die Regierung werde «sehr sorgsam» mit dem Gesetz umgehen. FDP-Fraktionschef Christof Rasche sprach aus, was sich wohl alle Parlamentarier wünschen: «Wir hoffen, dass dieses Gesetz gerade in seinen kritischen Passagen niemals angewendet werden muss.»
Gestrichen wurde zudem ein Abschnitt, mit dem das Schulministerium ermächtigt werden sollte, durch Rechtsverordnungen von Abschluss- und Prüfungsordnungen abzuweichen. Solche Entscheidungen müssen nunmehr vom Landtag getroffen werden. Zudem soll den Kommunen durch ein separates Gesetz bei der Bewältigung der Gesundheitskrise geholfen werden.
NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) und die Fraktionen im Landtag sehen nach Ostern Chancen für eine schrittweise Öffnung des von den Corona-Auflagen lahmgelegten öffentlichen Lebens. Das Leben solle dann behutsam in eine «verantwortbare Normalität» zurückgeführt werden, sagte Laschet im Landtag in einer Unterrichtung zu ersten Zwischenergebnissen der Heinsberg-Studie zur Verbreitung des Coronavirus.
«Es wird nichts mehr sein wie vorher», betonte Laschet. «Aber es wird so viel wie möglich von unseren Freiheiten wieder entstehen - in neuer Rücksichtnahme, neuer Verantwortung und in Distanz.» Die Rückkehr in die Normalität werde er in der Woche nach Ostern auch mit den Ministerpräsidenten der Länder und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) erörtern. «Aber dass wir nach Ostern diesen Versuch wagen sollten, davon bin ich überzeugt.»
SPD und Grüne warnten davor, aus der möglichen Lockerung der strengen Corona-Auflagen alte Menschen und Kranke herauszunehmen. «Auch Alte, Kranke und behinderte Menschen haben Freiheitsrechte», sagte SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty. Es sei «keine Normalität», wenn diese Gruppen weiter unter Quarantäne stünden, «nur damit Junge und Gesunde wieder leben können». Auch «Verbote, die ihren Zweck nicht erfüllen, müssen aufgehoben werden - selbst dann, wenn ein Restrisiko bleibt», so Kutschaty. Wenn vom Einzelhandel nur geringe Gefahr ausgehe, dann sei es richtig, ihn wieder zu öffnen. Grünen-Fraktionschefin Monika Düker mahnte, es dürfe bei den Lockerungen «keine Zwei-Klassen-Gesellschaft» geben.