Die afd hat wieder mal sexuelle Phantasien.
Und der Artikel setzt „minderjährig“ mit „Kind“ gleich. Auch nicht sehr hilfreich.
Spoiler
Religionsfreiheit als „Deckmantel”
Unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit sei zu befürchten, so Meier, dass auch in der Uckermark die rechtsfeindliche „Tradition“ der Kinderehe aus dem „Islam“ fortgeführt wird. „Wir alle haben daher die gesetzliche und vor allem moralische Pflicht, darauf zu achten, dass Kinderehen und sexuelle Übergriffe auf Kinder und Jugendliche verhindert werden“, beschwor der AfD-Politiker.
Bisher ein Fall bekannt
Dem Jugendamt in der Uckermark sei bis zum gegenwärtigen Punkt für den Zeitraum von 2015 bis 2019 ein Fall bekannt, in welchem ein Ehepartner minderjährig gewesen ist, hieß es in einer Antwort der Verwaltung auf die AfD-Anfrage. „Kinderehen sind eine besondere Form von Zwangsehen und grundsätzlich zu verurteilen. Sie stellen eine besondere Form der Gewalt gegen Kinder dar, die sich in über 90 Prozent gegen Mädchen und Frauen richtet.“
Der Gesetzgeber habe auf diesen Umstand reagiert und schärfere rechtliche Regelungen erlassen. So etwa im Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen, das im Juli 2017 in Kraft getreten ist. „Vor dem Hintergrund dieser eindeutigen gesetzlichen Regelungen und der Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz hält die Landrätin diese Maßnahmen zur Unterbindung und Bekämpfung von Kinderehen gegenwärtig für zureichend“, so die Verwaltung
Zugleich wurde in der AfD-Anfrage damit argumentiert, dass sich viele Muslime auf die Heilige Schrift des Islam, den Koran, berufen würden, um eine Kinderehe zu begründen. „Der Koran gibt ihnen das Recht (auch in Deutschland) die Ehe mit Kindern und Minderjährigen zu vollziehen“, heißt es in der Anfrage.
Experte widerspricht
Dieser Auslegung widerspricht ein Islam-Experte. „Der Koran erlaubt nicht explizit die Heirat Minderjähriger“, betonte Dr. Yunus Yaldiz, Projektleiter in der „Fachstelle Islam im Land Brandenburg“, auf Nachfrage des Uckermark Kurier. Yaldiz erklärte weiter: Im Koran gebe es nur eine einzige Stelle, die auf ein Heiratsalter hinweisen könnte. „Allerdings sind hier nur die Waisen gemeint, also vermutlich junge Erwachsene ohne Eltern, die das Heiratsalter – vermutlich Geschlechtsreife – erreicht haben.“ Auch in dieser Stelle des Korans gehe es keineswegs um eine Heirat von Minderjährigen, sondern um einen Besitzschutz, so Yaldiz.
Der Islam-Experte führte die folgende Textstelle (Q 4:6) an: „Und prüft die Waisen (ob sie reif genug sind)! Wenn sie schließlich das Heiratsalter erreicht haben und ihr an ihnen feststellt, daß sie, (in Geldsachen) verständig sind, dann händigt ihnen ihr Vermögen aus! Und zehrt es nicht verschwenderisch und voreilig auf (in der Erwartung), daß sie groß werden (und ihr dann nicht mehr darüber verfügen könnt)!“ Die Schlussfolgerung: "Man kann also aus dem Koran keineswegs ableiten, dass es islamische Praxis (gewesen) sei, Minderjährige zu verheiraten", machte Yaldiz deutlich.
„Das vorgebrachte Argument und das Angst-Schüren der AFD-Anfrage steht auf keinem nachgewiesenen Boden von Tatsachen.“ Der Wissenschaftler geht noch einen Schritt weiter. Es sei nicht korrekt, allgemein mit dem Koran zu argumentieren, ohne Belegstellen zu erbringen. „Man kann nicht einfach zitieren, ohne Quellen zu belegen.“
Weiterhin bemängelte Yunus Yaldiz, dass es nicht "die islamischen Rechtsgelehrten", wie in der AfD-Anfrage aufgeführt, gebe: "Die Zusammensetzung und Differenzierung der sunnitischen, schi’itischen und weiterer Rechtsschulen in der islamischen Geschichte, vertreten zum Teil entgegengesetzte Positionen", so der Fachstellenleiter. „Auch hier sollte eine Argumentation ohne Quellenangaben und Belegstellen als nichtig erachtet werden“, sagte Yaldiz abschließend.
Auf Fernsehbeitrag gestützt
Auf Nachfrage erklärte Dietmar Meier, er habe sich zur Begründung seiner These auf einen Fernsehbeitrag gestützt, in dem eingereiste Muslime zu Wort gekommen seien. Dabei sei auch die Aussage gefallen, dass die Begründung für die Kinderehe im Koran stehe, und jeder, der gegen die Heilige Schrift ist, ungläubig sei, so Meier.
Angesprochen auf die fehlenden Belegstellen im Koran entgegnete der AfD-Politiker, dass er keine andere Religion außer dem Islam kenne, in der Kinderehen vollzogen würden.
Und noch eine Notiz aus der Provinz! Stichwort: afd und Gerichte.