Autor Thema: Die AfD hat sich endgültig für eine Aufnahme in unseren Kundenkreis qualifiziert  (Gelesen 458587 mal)

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Offline SchlafSchaf

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An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Kleine Sachen gewinnt die mädchenhafte afd sogar mal.
Im Einstecken ist man halt nicht so gut ...



Zitat
16:02 11.10.2019
Lokales Rechtsstreit
Klage der AfD gegen die Stadt: Strittiges Zitat des OB bei Facebook muss gelöscht werden

In einem Interview hatte das Stadtoberhaupt die rechtspopulistische Partei als „schädliches Element für Dresden bezeichnet“ und die Aussage später auch auf seinen offiziellen Account bei Facebook gestellt. Doch das verletzt das Neutralitätsgebot, urteilten jetzt die Richter vom Verwaltungsgericht.

Dresden
Im Streit um ein Zitat auf der Facebook-Seite des Dresdner Oberbürgermeisters Dirk Hilbert (FDP) hat die Stadt vorm Dresdner Verwaltungsgericht jetzt ei­ne Niederlage einstecken müssen. Dirk Hilbert hatte in einem Zeitungsinterview die AfD als „ein schädliches Element für Dresden“ bezeichnet. Anschließend hatte er einen Link zum In­terview mit einer entsprechend lautenden Überschrift auf Facebook geteilt. Am Freitag entschied das Verwaltungsgericht nach einem Eilantrag der AfD, dass die Stadt diesen Eintrag löschen muss.
Spoiler
OB verletzte Neutralitätsgebot
Die Richter verwiesen in ihrer Entscheidung auf das Neutralitätsgebot des Staates und das deutsche Grundgesetz. Das räume allen politischen Parteien das Recht ein, am Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes gleichberechtigt teilzunehmen. „Dieses werde verletzt, wenn Staatsorgane als solche parteiergreifend zugunsten oder zulasten einer politischen Partei auf die politische Willensbildung des Volkes einwirkten“, heißt es.

Das Neutralitätsgebot gelte auch für Amtsträger auf kommunaler Ebene, der Beitrag sei auf der amtlichen Seite des OB veröffentlicht worden. Das Vorwort weise zwar auf ein Zeitungsinterview hin und der Beitrag enthalte einen Link auf den Onlineauftritt der Zeitung. Dort sei der Artikel jedoch nicht freigeschaltet, sondern könne nur von Abonnenten gelesen werden. Damit könne als Kontext der streitgegenständlichen Äußerung nur der Beitrag auf der Facebook-Seite und nicht das vollständige Interview herangezogen werden.

Zugleich hatte die AfD beantragt, die Stadt bei einer erneuten Veröffentlichung des Beitrags mit einem Ordnungsgeld zur Kasse zu beten. Das lehnte die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts allerdings ab. „Die Landeshauptstadt habe mehrfach erklärt, den Beitrag nicht erneut zu teilen. Konkrete Anhaltspunkte für eine Wiederholungsgefahr seien daher nicht gegeben“, so die Ansicht der Richter.

Gegen die Entscheidung können die Beteiligten binnen zwei Wochen beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen Beschwerde erheben. Aktuell prüft die Stadt die Entscheidung des Gerichts und will danach über Rechtsmittel entscheiden, sagt Rathaussprecher Kai Schulz. „Grundsätzlich steht Dirk Hilbert persönlich zu den Äußerungen im Interview, dennoch wird sich die Stadt nachvollziehbaren Auffassungen des Gerichtes in konkreten Fragen der Veröffentlichung über Facebook nicht verschließen“, so der Sprecher.

Von Sebastian Kositz
[close]
https://www.dnn.de/Dresden/Lokales/Klage-der-AfD-gegen-die-Stadt-Strittiges-Zitat-des-OB-bei-Facebook-muss-geloescht-werden
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Im Gegensatz zu den merkwürdigen Äußerungen von Ramelow und Schwesig von letzter Woche über die DDR ist die BRD kein Unrechtsstaat, und so darf sogar die afd versuchen, ob ihr das Rechtsmittel etwas bringt:


Zitat
WEGEN VERKÜRZTER LISTEN
AfD legt Einspruch gegen Landtagswahl in Sachsen ein
    • AKTUALISIERT AM -17:34


Arbeit für den Wahlprüfungsausschuss in Sachsen: Abermals geht es um einen Einspruch der AfD. Sie ist inzwischen zweitstärkste Kraft im Landtag.

Die AfD hat Einspruch gegen die Gültigkeit der sächsischen Landtagswahl am 1. September eingelegt. Das teilte die Partei am Freitag in Dresden der Deutschen Presse-Agentur mit. Hintergrund ist die vom Landeswahlausschuss veranlasste Kürzung der AfD-Landesliste, die vom Verfassungsgerichtshof Sachsens teilweise bestätigt wurde. Die Verteilung der Abgeordnetensitze sei beeinflusst worden – durch eine unrichtige Anwendung von Vorschriften des Wahlgesetzes beziehungsweise der Landeswahlordnung sowie durch fehlerhafte Entscheidungen der Wahlorgane bei der Zulassung oder Zurückweisung von Wahlvorschlägen, begründete die AfD das Anliegen.
Spoiler
Der Landeswahlausschuss hatte im Juli wegen formaler Mängel nur 18 von ursprünglich 61 AfD-Listenkandidaten zur Landtagswahl zugelassen. Das Gremium monierte, die AfD nehme die Aufstellung ihrer Liste auf zwei getrennten Parteitagen mit unterschiedlichen Versammlungsleitern vor und ändere zudem während des Prozederes das Wahlverfahren. Die ersten 30 Bewerber wurden per Einzelwahl nominiert, die anderen in einer Blockwahl. Damit sah der Wahlausschuss die Chancengleichheit verletzt und kürzte die Liste auf jene 18 Bewerber, die beim ersten Parteitag Erfolg hatten. Die AfD legte Verfassungsbeschwerde ein, die Richter ließen am Ende die 30 Einzelwahl-Kandidaten zu.
Beeinflussten Regierungsmitglieder das Votum des Ausschusses?
Zugleich kündigte die AfD an, alle rechtlichen Mittel zur Überprüfung der Wahl nutzen zu wollen. Bei der Landtagswahl erreichte sie 27,5 Prozent der Zweitstimmen. Nach diesem Ergebnis stünden ihr eigentlich 39 Sitze im neuen Sächsischen Landtag zu. Wegen der gekürzten Liste hat sie aber einen Platz weniger zugesprochen bekommen. Unterdessen hat sie einen Untersuchungsausschuss beantragt. Er soll unter anderem klären, ob Regierungsmitglieder das Votum des Wahlausschusses beeinflussten. Der Landtag muss einen U-Ausschuss einsetzen, wenn ein Fünftel seiner Mitglieder das beantragt. Bei 38 von 119 Abgeordneten hat die AfD genügend Stimmen. Der Landtag entscheidet am 30. Oktober.


Im Wahlprüfungsverfahren sei unter anderem zu klären, ob der Wechsel des Wahlverfahrens potentielle Listenbewerber konkret benachteiligt hat und wenn ja inwiefern, teilte die AfD mit. Zudem will die Partei Aufklärung darüber, ob andere Parteien die Wahlmodi während der Aufstellungsversammlung gewechselt haben. Ferner möchte die AfD wissen, „ob und inwiefern eine Sanktion in Form der Listenkürzung mit den Plätzen 31 bis 61 dem vom Verfassungsgerichtshof erkannten Grundsatz der zulassungsfreundlichen Betrachtung entspricht“. Für das Verfahren hat der sächsische AfD-Landesverband Rechtsprofessor Michael Elicker von der Universität Saarbrücken beauftragt.

Bereits in der vergangenen Legislatur war der Wahlprüfungsausschuss des Landtages stark beansprucht. Schon damals ging es um die AfD-Landesliste. Die Einsprüche wurden zurückgewiesen.
[close]

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/afd-legt-einspruch-gegen-landtagswahl-in-sachsen-ein-16428529.html


https://www.saechsische.de/afd-legt-einspruch-gegen-landtagswahl-ein-landtagswahl-landeswahlausschuss-einspruch-5128172.html
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Nur gut, daß sich die afd von RD und Verschwörungstheorien distanziert ...


Zitat
Facebook-Post zum Anschlag von Halle

OB und fünf Fraktionen distanzieren sich von AfD-Stadtrat Taras Maygutiak

Von BZ-Redaktion

Fr, 11. Oktober 2019 um 18:23 Uhr

Offenburg

Ein Offenburger AfD-Stadtrat löst mit einem Facebook-Post zum Anschlag in Halle empörte Reaktionen aus. OB Steffens: "Eines Angehörigen des Offenburger Gemeinderats nicht würdig".
Spoiler
Offenburgs Oberbürgermeister Marco Steffens verurteilt "aufs Schärfste" eine Äußerung von AfD-Stadtrat Taras Maygutiak zum Terroranschlag in Halle. Dieser hatte über eine "Inszenierung" gemutmaßt. Auch fünf Fraktionen des Gemeinderats haben am Freitag auf den Facebook-Post des Stadtrats reagiert.

OB Marco Steffens hat am Freitag auf dem Facebook-Infoportal der Offenburger Stadtverwaltung folgende Stellungnahme veröffentlicht: "Die Reaktion von Herrn Maygutiak auf das antisemitische Verbrechen von Halle und den Tod unschuldiger Menschen ist zynisch, menschenverachtend und eines Angehörigen des Offenburger Gemeinderats unwürdig. Ich verurteile diese Äußerung auf das Schärfste, dies auch vor dem Hintergrund, dass der Gemeinderat der Stadt Offenburg in einem Raum tagt, in dem sich ehemals die Synagoge der von den Nationalsozialisten ausgelöschten Offenburger jüdischen Gemeinde befand. Ich ermutige alle Bürgerinnen und Bürger, jeder Art von Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Hass entschieden entgegenzutreten, in der Öffentlichkeit wie auch im Privatleben. In unseren Gedanken sind wir bei der jüdischen Gemeinde von Halle und bei den Opfern."

"Niemand sollte das Ereignis instrumentalisieren"

In der gemeinsamen Erklärung von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Freie Wähler, SPD und FDP heißt es hinaus: "Der Offenburger Gemeinderat nimmt Stellung zu dem Post auf Facebook des AFD Gemeinderatsmitglieds Taras Maygutiak zum Mordanschlag in Halle."

Dem folgt: "In Halle ist ein grässliches Verbrechen geschehen. Besonders abscheulich ist es, dass als Motiv wohl nur düsterster Rassismus und Antisemitismus in Frage kommt. Niemand sollte das Ereignis instrumentalisieren, niemand für irgendwelche eigene Interessen nutzen wollen. Das Verbrechen spricht in seiner Unmenschlichkeit für sich. Wir, die Fraktionen des Offenburger Gemeinderats, verurteilen diese Tat aufs schärfste und sprechen den Angehörigen der Opfer unser tiefstes Mitgefühl aus und wünschen den Verletzten baldige Genesung."

Maygutiak hatte am Abend des Anschlags auf Facebook öffentlich gepostet: "Bin ja mal gespannt, wer das in Halle inszeniert hat. Die Zeit wird’s zeigen. Das stinkt zum Himmel. Weshalb nur habe ich noch vor der Thüringen-Wahl mit einer derartigen Schweinerei gerechnet?"

Am Folgetag bringt Maygutiak Mitgefühl für die OPfer zum Ausdruck

Die BZ hatte online am Donnerstag und in ihrer gedruckten Ausgabe vom Freitag unter anderem berichtet, dass dieser Post kein Bedauern für die Opfer des Anschlags zum Ausdruck bringt. Maygutiak weist gegenüber der BZ darauf hin, dass er aber am Folgetag, am Donnerstag, 10. Oktober, 11.45 Uhr ein Zitat auf Facebook geteilt habe. Dieses enthält neben der Zurückweisung einer Mitverantwortung der AfD für den Anschlag den Ausdruck des Mitgefühls für die Opfer.
[close]
https://www.badische-zeitung.de/ob-und-fuenf-fraktionen-distanzieren-sich-von-afd-stadtrat-taras-maygutiak


Man sieht: die afd wird wieder einmal verfolgt. Von einem OB und fünf Fraktionen.    :facepalm:
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Nein, von der Realität.
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Es war ja nicht nur der Eingangspost, in den Kommentaren dazu hat dieser "biodeutsche, reinrassige Herrenmensch" auch noch nachgelegt.

https://www.facebook.com/Sonnenstaatland/posts/2388114034577881
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Finde ich ja richtig, was Pistorius fordert. Aber zuständig ist wohl das KumI und nicht seine Behörde?


Zitat
AfD Niedersachsen Rechtsextremismus
AfD: Pistorius will Björn Höcke den Beamtenstatus entziehen

Darf AfD-Rechtsaußen Björn Höcke noch Lehrer sein?
Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius fordert, Höcke den Beamtenstatus zu entziehen.
Wer Teil des rechtsnationalen “Flügels” der AfD sei, habe im öffentlichen Dienst nichts zu suchen, sagte der SPD-Politiker.

Berlin. Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) möchte Beamten, die sich offen zum rechtsnationalen Flügel der AfD bekennen, den Beamtenstatus aberkennen. Dies gilt insbesondere für den thüringischen AfD-Spitzenkandidaten und beurlaubten Lehrer Björn Höcke. "Dieser Mann darf nie wieder als Lehrer arbeiten. Solche Leute haben im öffentlichen Dienst nichts zu suchen", sagte Pistorius der Zeitung "Bild am Sonntag".

Ein wehrhaft-demokratischer Staat müsse ein rechtsstaatliches Verfahren einleiten, um Höcke den Beamtenstatus abzuerkennen, forderte der SPD-Politiker. Wer das Gedankengut des Flügels teile, widerspreche dem Bild, das das Grundgesetz von Richtern, Staatsanwälten, Lehrern, Polizisten oder Finanzbeamten habe. "Wer sich offen zum Flügel bekennt, dem sollte der Beamtenstatus aberkannt werden", unterstrich Pistorius.

Der "Flügel" ist bisher ein "Verdachtsfall"
Der Flügel der AfD wird bislang vom Verfassungsschutz als "Verdachtsfall" eingestuft. Pistorius geht allerdings davon aus, dass es nicht dabei bleiben wird: "Der Flügel wird sich weiter radikalisieren. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis er vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Und wenn sein Einfluss auf die Gesamtpartei weiter so zunimmt, ist auch ein Verbotsverfahren gegen die AfD denkbar", sagte der niedersächsische Innenminister.
https://www.rnd.de/politik/afd-boris-pistorius-will-bjorn-hocke-den-beamtenstatus-entziehen-G7WNBYY75O3KR7ZR7LCCQPF2XE.html


Der Mann heißt übrigens Bernd!   ;D
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Finde ich ja richtig, was Pistorius fordert. Aber zuständig ist wohl das KumI und nicht seine Behörde?
Zuständig ist nicht mal sein Bundesland sondern Hessen. Nach meiner Ansicht ist es aber noch zu früh. Soll der Bernd sich erst einmal weiter in die Shice  reiten, So wie es aussieht wird er die nächsten 5 Jahre noch im thüringischen Landtag sein, genug Gelegenheit um Material gegen ihn zu sammeln.

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So ein Untersuchungsausschuss wäre das erste Mal, dass die AfD Sacharbeit leistet.

Aber nicht in diesem Falle.

Meine Vermutung: Nach der 5. Sitzung kommt die Hälfte der AfD-Vertreter im Untersuchungsausschuss nicht mehr.

Wenn sich herausstellt, daß sich die anderen Mitglieder nicht trauen werden, der "lieben Kollegen" willen den Verfassungsgerichtshof abzuwatschen - denn darauf läuft das Ding ja hinaus - dann schon eher.

Zuständig ist nicht mal sein Bundesland, sondern Hessen.

Das macht nichts. Sich hinstellen und Forderungen erheben darf erstmal jeder. Ob die Zuständigen die dann aufgreifen, ist eine andere Frage.


« Letzte Änderung: 13. Oktober 2019, 20:39:30 von dtx »
 
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Zuständig ist nicht mal sein Bundesland sondern Hessen.

Stimmt! hab ich glatt übersehen.

Sich hinstellen und Forderungen erheben darf erstmal jeder.

Auch das ist richtig!
Sogar die CDU darf das.
Wobei im vorliegenden Fall die CDU vielleicht etwas übertrieben ist, denn es gibt wohl keinen Beschluß des Präsidiums dazu, vom Parteiprogramm sowieso ganz abgesehen:

Zitat
Reaktion auf Halle: Diese Änderungen plant die CDU

Die CDU plädiert außerdem dafür, das Waffenrecht zu verschärfen. Unter anderem solle die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung zu einer „Regelunzuverlässigkeit“ führen, die den Waffenbesitz verbietet. Die Verbreitung von Bauanleitungen für Waffen will die CDU verbieten.

Wenn politische Straftäter ihren Wohnort wechseln, soll dies automatisch der Polizei gemeldet werden.
https://www.rnd.de/politik/reaktion-auf-halle-cdu-will-waffenrecht-verscharfen-und-uberwachung-im-internet-erleichtern-S5UYTC7EPFHCNIWRN77G6U2KPQ.html

Irgendwer aus der CDU hat das gefordert und die Qualtätspresse macht die CDU daraus.

Die Sinnhaftigkeit, nämlich gar keine, ergibt sich aus § 5 WaffG:

Zitat
(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht ...
3.
bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben, die
a) gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder
b) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind ...

Wie sich das Verbot von Bauanleitungen im Internet mit der FDGO vereinbaren soll, ist diesem tollen "Redaktionsnetzwerk Deutschland" wohl auch nicht aufgefallen ...

Es handelt sich halt doch nur um ein "Positionspapier".
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Zuständig ist nicht mal sein Bundesland sondern Hessen.

Stimmt! hab ich glatt übersehen.

Da verstrahlte Lehrer ohne weiteres das Potential örtlicher Radikalisierungen haben, schließlich wurde ja auch Volxnikkis YT-Kanal von seinen Schülern abonniert, stellen sie ein Sicherheitsrisiko dar und bringen so die Innenminister auf den Plan.
Pistorius' Vorstoß war also gar nicht mal so abwegig. Solange die Innenminister keine Sicherheitsrelevanz sehen, gibt es für die Kultusminister über Einzelfallentscheidungen hinaus keinen Handlungsbedarf. Dann bleibt das wieder an den Eltern hängen.

Sogar die CDU darf das.
Wobei im vorliegenden Fall die CDU vielleicht etwas übertrieben ist, denn es gibt wohl keinen Beschluß des Präsidiums dazu, vom Parteiprogramm sowieso ganz abgesehen:

Im Grunde hast Du Recht, denn so Wortschöpfungen wie "die Wirtschaft" oder "die Politik" sind so etwas wie der Heilige Geist für Atheisten - man damit kann immer jemandem die Schuld zuschieben, der gerade nicht zu greifen ist.

Irgendwer aus der CDU hat das gefordert und die Qualtätspresse macht die CDU daraus.

Die Sinnhaftigkeit, nämlich gar keine, ergibt sich aus § 5 WaffG:

Wenn Politiker fordern, etwas ins Gesetz zu schreiben, was längst drinsteht, dann kann man sich fragen, ob sie beim Wahlvolk Blödheit und Faulheit voraussetzen oder das in eigener Sache demonstrieren wollen.
Im Vor-Internet-Zeitalter war das noch anders. Aber heute ist jedes Gesetzbuch nur drei Mausklicks entfernt. Der springende Punkt ist daher, ob "die CDU" nicht in Wirklichkeit von einer Regelfallbetrachtung, die Ausnahmen im Einzelfall nicht ausschließt, zu einer Muß-Vorschrift kommen wollte. Schließlich ist Waffenbesitz kein im GG verankertes Grundrecht.

Wie sich das Verbot von Bauanleitungen im Internet mit der FDGO vereinbaren soll, ist diesem tollen "Redaktionsnetzwerk Deutschland" wohl auch nicht aufgefallen ...

Theoretisch ginge da schon etwas. Nur ist das wohl in Wirklichkeit eine Forderung der Forderung wegen, weil man bei Polizei und Justiz erstmal die Voraussetzungen schaffen müßte sie durchzusetzen, bevor man denen noch mehr Aufgaben ins Gesetz schreibt.

Pistorius ist ein Sozi!

Er ist Mitglied der SPD. Ob er Sozi ist, weiß ich nicht.
 
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Ich hoffe, dass @aisha_yildirim jetzt nicht wieder das Thema exhumiert.
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Offline kairo

Wie sich das Verbot von Bauanleitungen im Internet mit der FDGO vereinbaren soll, ist diesem tollen "Redaktionsnetzwerk Deutschland" wohl auch nicht aufgefallen ...

Wo ist das Problem? Meines Wissens ist es doch auch verboten, Anleitungen für den Bau von Bomben zu veröffentlichen, ob in der Zeitung oder im Internet. Gemacht wird es natürlich dennoch. Klar, sonst brauchte man es auch nicht zu verbieten.
 
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