Autor Thema: Die AfD hat sich endgültig für eine Aufnahme in unseren Kundenkreis qualifiziert  (Gelesen 417729 mal)

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Die Mauer ist in den Köpfen.
Und so leicht bringen wir die wohl nicht weg.
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erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Tricks? Und dann auch noch unsaubere?
Kann ich mir bei der afd gar nicht vorstellen!  ;)


Zitat
Fragwürdige Twitterstrategie
AfD-Mann aus Münster agiert mit unsauberen Tricks

Münster/Berlin - Um auf Twitter mehr Reichweite zu erzielen, ist bei der AfD mit unsauberen Tricks gearbeitet worden. Hinter dieser Strategie soll ein AfD-Mitglied aus Münster stecken.  Von dpa, Dirk Anger
Donnerstag, 23.05.2019, 17:06 Uhr  aktualisiert: 23.05.2019, 21:26 Uhr

Nach Recherchen von t-online und netzpolitik.org nutzten Wahlkämpfer und Abgeordnete der AfD umbenannte Twitter-Accounts, die vorher mit anderen Namen und Themen Follower gesammelt hatten. Als Beispiel nannte t-online einen Account mit dem Namen @FDPAussteigerin, die später als @AfDOBLaudenbach Tweets verbreitete.

Hinter dieser Strategie soll ein AfD-Mitglied aus Münster stecken. Ein Parteisprecher bestätigte am Donnerstag, der Mann sei für verschiedene AfD-Politiker tätig gewesen und habe «auf eigene Faust» Dutzende von Accounts auf Twitter angelegt. Die Homepage der münsterischen AfD habe der Mann aber nicht betreut,  erklärte Kreissprecher  Martin Schiller. Er sei auch kein Vorstandsmitglied.

Er habe etwa ein Jahr lang auch auf Honorarbasis als Social-Media-Moderator für die Bundesgeschäftsstelle der Partei gearbeitet. Der Sprecher sagte, als die «auffälligen» Social-Media-Aktivitäten aufgefallen seien, habe man die Aufträge an ihn im vergangenen Februar gestoppt.
https://www.muensterschezeitung.de/Lokales/Staedte/Muenster/3789524-Fragwuerdige-Twitterstrategie-AfD-Mann-aus-Muenster-agiert-mit-unsauberen-Tricks
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Erbärmliches Mimimimi aus Hamburg! man fordert gegenüber einer privaten (!) Agentur Grundrechte ein:    :facepalm:


Zitat
HAMBURG
Streit um AfD-Ausschluss bei Schulpersonal-Agentur
Stand: 07:43 Uhr

Weil sie die AfD für fremdenfeindlich hält, will eine Personalservice-Agentur keine Parteimitglieder an Hamburger Schulen vermitteln. Die AfD sieht Grundrechte verletzt und fordert Konsequenzen.

Hamburg (dpa/lno) - Weil eine für Hamburger Schulen und Kitas tätige Personalservice-Agentur keine AfD-Mitglieder vermittelt, droht die AfD-Fraktion in der Bürgerschaft mit rechtlichen Schritten. «Die Diskriminierung von AfD-Mitgliedern bei der Einstellung von pädagogischen Fachkräften im Hamburger Ganztagsbereich ist rechtlich und politisch ein Skandal», sagte AfD-Fraktionschef Alexander Wolf der Deutschen Presse-Agentur. Er sieht den Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikel 3 Grundgesetz verletzt. «Sollte die Personalagentur die Anti-AfD-Klausel nicht unverzüglich entfernen und die Hamburger Schulen weiter mit dieser Personalagentur zusammenarbeiten, werden wir als AfD rechtliche Schritte einleiten.»
Spoiler
Die AfD hatte die Hinweise auf die Vertragsmodalitäten über ihr umstrittenes Schul-Meldeportal erhalten. Der Geschäftsführer der Lernzeit Schulpersonal-Service GmbH, Wolfhard Westphal, wies die Vorwürfe zurück. Für ihn sei die AfD eine im Kern fremdenfeindliche Partei. «Nahezu die Hälfte der Schüler in Hamburg hat einen Migrationshintergrund. Deshalb wollen wir als Personalagentur AfD-Mitglieder nicht auf die Hamburger Schülerschaft loslassen.» Gleiches gelte für NPD- oder Sekten-Mitglieder.

In den Verträgen seiner Agentur mit den Honorarkräften heiße es deshalb unter dem Punkt «Krankheiten, Vorstrafen, Mitgliedschaften»: «Der KL erklärt, dass er keiner anti-demokratischen Organisation (NPD, AfD, AKP u.ä.) oder einer Sekte (Scientology u.ä.) angehört.» KL steht dabei für Kursleiter. Die von der Agentur vermittelten Fachkräfte werden vor allem in der Ganztagsbetreuung eingesetzt.

Wie der Senat in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD mitteilte, haben im laufenden Schuljahr 54 Schulen Dienstleistungsverträge mit der Agentur geschlossen. Auch die Elbkinder-Kitas setzen demnach seit vielen Jahren von der Agentur gestellte Kräfte zur Schulkindbetreuung ein. Die Schulbehörde habe erst durch die Anfrage Kenntnis von dem Sachverhalt erlangt und wolle die Agentur um Stellungnahme bitten. «Soweit solche Verträge rechtswidrig sind und der Auftragnehmer sie nicht anpasst, wird die für Bildung zuständige Behörde die Zusammenarbeit einstellen», heißt es in der Senatsantwort.

Bislang habe er von der Schulbehörde noch nichts gehört, sagte Westphal. Sollte sie den Passus in den Honorarverträgen für rechtswidrig erachten, wäre er bereit, ihn zu streichen - allerdings erst nach eigener rechtlicher Überprüfung.

[close]
https://www.welt.de/regionales/hamburg/article194082835/Streit-um-AfD-Ausschluss-bei-Schulpersonal-Agentur.html
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Weidel verriet ihr heißgeliebtes Volk und ließ die Hälfte der Steuerzahlungen lieber der Schweiz zukommen und nun das hier:



Zitat
Der Staßfurter Stadtrat Hartmut W. muss sich wegen des Verdachts auf Sozialbetrug vor Gericht verantworten.

Von Franziska Richter ›

Staßfurt l Hartmut W. hat nach Volksstimme-Informationen beim Jobcenter einen Zuverdienst nicht angegeben und wird wegen Sozialbetrugs angeklagt. Der Staßfurter, der seit 1994 Stadtrat ist, ist im Hartz IV-Bezug.

Seinen Arbeitsvertrag hatte W. im letzten Jahr als Wahlkreismitarbeiter für den Landtagsabgeordneten Matthias Büttner unterschrieben, wie Büttner gegenüber der Volksstimme selbst bestätigte. Bis heute leistet W. in dem Staßfurter AfD-Büro am Hohlweg fachliche Zuarbeiten für den Landtagsabgeordneten und verdient sich damit um die 800 Euro pro Monat dazu.

Da Jobcenter und Sozialversicherungsträger regelmäßig Daten abgleichen, war der Verdacht des Sozialbetrugs aufgekommen. Darauf steht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Sozialbetrug fällt unter den allgemeinen Straftatbestand des Betrugs.

Anträge verschieben Verhandlung
Beim Verhandlungstermin am Donnerstagvormittag in Aschersleben kam das Verfahren allerdings nicht weit voran. Hartmut W. stellte noch vor Beginn der inhaltlichen Verhandlung vier verschiedene Anträge, die das Gericht bis zum Mittag beschäftigten.

Mit seinem ersten Antrag versuchte W., die Öffentlichkeit und Besucher bei der Verhandlung auszuschließen. Er begründete das mit dem „Geschäftsgeheimnis Dritter“, das in Mitleidenschaft gezogen werden könnte. Wahrscheinlich spielte er damit auf seinen Arbeitgeber an.

Richter am Amtsgericht Robert Schröter erklärte, er sehe keinen Grund dafür, und lehnte den Antrag ab. Strafsachen bei Sozialbetrug würden immer öffentlich verhandelt. Ebenso meinte die Amtsanwältin der Staatsanwaltschaft Bettina Poppitz: „Ich kann dem Antrag nicht entnehmen, dass ein Ausschluss der Öffentlichkeit in Betracht kommt.“

W. will Saal verlassen
Dann lehnte W. den Richter ab und stellte einen Befangenheitsantrag gegen ihn, da dieser ja zuvor die Öffentlichkeit nicht ausschließen wollte. Er stellte außerdem einen Antrag auf Akteneinsicht einer Zeugenaussage sowie einen Antrag auf einen Pflichtverteidiger. Er forderte, das Verfahren zu vertagen, und stand auf, um den Saal zu verlassen.

Richter Schröter erklärte W., er habe kein Recht auf Akteneinsicht. Die Amtsanwältin lehnte den Antrag auf einen Pflichtverteidiger ab, da dieser nur bei schwerwiegenden Fällen in Betracht komme.

W. erhob sich wieder und wollte gehen. Er wurde ermahnt: Er könne eine Verhandlung nicht einfach verlassen.

Befangenheitsantrag gegen Richter
Der Befangenheitsantrag gegen den Richter musste allerdings dem Direktor des Amtsgerichts Aschersleben vorgetragen werden, der über solche seltenen Fälle entscheiden muss. Das zog die Sache um eine Stunde hin. Dann, nach knapp zwei Stunden ohne inhaltlichen Fortschritt, ergab sich: Das Strafverfahren gegen W. ist zwar begonnen, aber wird in den nächsten Wochen fortgesetzt. Denn der Direktor des Amtsgerichts muss seine Entscheidung schriftlich ausarbeiten, wie regulär üblich.

Damit hat W. sein Urteil, für das es eigentlich nur einen Termin gebraucht hätte, bis nach der Kommunalwahl hinausgezögert.

Sein Arbeitgeber Matthias Büttner erklärte gegenüber Volksstimme: „Von dieser Sache haben wir nichts gewusst. Grundsätzlich ist so ein Verhalten nicht in Ordnung. Das ist unumstritten“. Ob W. Wahlkreismitarbeiter bleibt, wolle Büttner vom Ergebnis der Gerichtsverhandlung und der Kommunalwahlen abhängig machen. „Bis jetzt gilt, im Zweifel für den Angeklagten.“

Die Kandidatur von Hartmut W. für die Stadtratswahl in Staßfurt am Sonntag ist formal nicht gefährdet. Zum einen weil die Frist, zu der die Wahlvorschläge eingereicht werden müssen, am 18. März abgelaufen war. Nur bis dahin dürfen Kandidaten nicht im größeren Umfang straffällig geworden sein. Antje Herwig, Wahlleiterin der Stadt Staßfurt, sagt: „Er ist wählbar.“

Auch nach seinem Urteil wird W. wahrscheinlich das Recht behalten, in den Stadtrat einzuziehen. Ein Kandidat verliert erst seine „Wählbarkeit“, wenn er für eine Straftat verurteilt ist, auf die mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe steht und dann auch damit belegt wird. W. erklärte auf Anfrage der Volksstimme: „Ihre Informationen mit den Mutmaßungen sind falsch. Das ist ein inszeniertes, politisch motiviertes Verfahren zur Wahlbeeinflussung, was Sie ja auch beabsichtigen.“ Die „Unterstellungen“ der „politisch geleiteten Ermittlungsbehörde“ seien „haltlos“.
https://www.volksstimme.de/lokal/sta%C3%9Ffurt/stadtrat-strafverfahren-gegen-hartmut-w-begonnen
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Immer gut, "Stütze" vom Amt und gleichzeitig "Lohn" einstreichen.

Spoiler
Stadtrat
Strafverfahren gegen Hartmut W. begonnen
24.05.2019

 Der Staßfurter Stadtrat Hartmut W. muss sich wegen des Verdachts auf Sozialbetrug vor Gericht verantworten.
Von Franziska Richter ›

Staßfurt l Hartmut W. hat nach Volksstimme-Informationen beim Jobcenter einen Zuverdienst nicht angegeben und wird wegen Sozialbetrugs angeklagt. Der Staßfurter, der seit 1994 Stadtrat ist, ist im Hartz IV-Bezug.

Seinen Arbeitsvertrag hatte W. im letzten Jahr als Wahlkreismitarbeiter für den Landtagsabgeordneten Matthias Büttner unterschrieben, wie Büttner gegenüber der Volksstimme selbst bestätigte. Bis heute leistet W. in dem Staßfurter AfD-Büro am Hohlweg fachliche Zuarbeiten für den Landtagsabgeordneten und verdient sich damit um die 800 Euro pro Monat dazu.

Da Jobcenter und Sozialversicherungsträger regelmäßig Daten abgleichen, war der Verdacht des Sozialbetrugs aufgekommen. Darauf steht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Sozialbetrug fällt unter den allgemeinen Straftatbestand des Betrugs.
Anträge verschieben Verhandlung

Beim Verhandlungstermin am Donnerstagvormittag in Aschersleben kam das Verfahren allerdings nicht weit voran. Hartmut W. stellte noch vor Beginn der inhaltlichen Verhandlung vier verschiedene Anträge, die das Gericht bis zum Mittag beschäftigten.

Mit seinem ersten Antrag versuchte W., die Öffentlichkeit und Besucher bei der Verhandlung auszuschließen. Er begründete das mit dem „Geschäftsgeheimnis Dritter“, das in Mitleidenschaft gezogen werden könnte. Wahrscheinlich spielte er damit auf seinen Arbeitgeber an.

Richter am Amtsgericht Robert Schröter erklärte, er sehe keinen Grund dafür, und lehnte den Antrag ab. Strafsachen bei Sozialbetrug würden immer öffentlich verhandelt. Ebenso meinte die Amtsanwältin der Staatsanwaltschaft Bettina Poppitz: „Ich kann dem Antrag nicht entnehmen, dass ein Ausschluss der Öffentlichkeit in Betracht kommt.“
W. will Saal verlassen

Dann lehnte W. den Richter ab und stellte einen Befangenheitsantrag gegen ihn, da dieser ja zuvor die Öffentlichkeit nicht ausschließen wollte. Er stellte außerdem einen Antrag auf Akteneinsicht einer Zeugenaussage sowie einen Antrag auf einen Pflichtverteidiger. Er forderte, das Verfahren zu vertagen, und stand auf, um den Saal zu verlassen.

Richter Schröter erklärte W., er habe kein Recht auf Akteneinsicht. Die Amtsanwältin lehnte den Antrag auf einen Pflichtverteidiger ab, da dieser nur bei schwerwiegenden Fällen in Betracht komme.

W. erhob sich wieder und wollte gehen. Er wurde ermahnt: Er könne eine Verhandlung nicht einfach verlassen.
Befangenheitsantrag gegen Richter

Der Befangenheitsantrag gegen den Richter musste allerdings dem Direktor des Amtsgerichts Aschersleben vorgetragen werden, der über solche seltenen Fälle entscheiden muss. Das zog die Sache um eine Stunde hin. Dann, nach knapp zwei Stunden ohne inhaltlichen Fortschritt, ergab sich: Das Strafverfahren gegen W. ist zwar begonnen, aber wird in den nächsten Wochen fortgesetzt. Denn der Direktor des Amtsgerichts muss seine Entscheidung schriftlich ausarbeiten, wie regulär üblich.

Damit hat W. sein Urteil, für das es eigentlich nur einen Termin gebraucht hätte, bis nach der Kommunalwahl hinausgezögert.

Sein Arbeitgeber Matthias Büttner erklärte gegenüber Volksstimme: „Von dieser Sache haben wir nichts gewusst. Grundsätzlich ist so ein Verhalten nicht in Ordnung. Das ist unumstritten“. Ob W. Wahlkreismitarbeiter bleibt, wolle Büttner vom Ergebnis der Gerichtsverhandlung und der Kommunalwahlen abhängig machen. „Bis jetzt gilt, im Zweifel für den Angeklagten.“

Die Kandidatur von Hartmut W. für die Stadtratswahl in Staßfurt am Sonntag ist formal nicht gefährdet. Zum einen weil die Frist, zu der die Wahlvorschläge eingereicht werden müssen, am 18. März abgelaufen war. Nur bis dahin dürfen Kandidaten nicht im größeren Umfang straffällig geworden sein. Antje Herwig, Wahlleiterin der Stadt Staßfurt, sagt: „Er ist wählbar.“

Auch nach seinem Urteil wird W. wahrscheinlich das Recht behalten, in den Stadtrat einzuziehen. Ein Kandidat verliert erst seine „Wählbarkeit“, wenn er für eine Straftat verurteilt ist, auf die mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe steht und dann auch damit belegt wird. W. erklärte auf Anfrage der Volksstimme: „Ihre Informationen mit den Mutmaßungen sind falsch. Das ist ein inszeniertes, politisch motiviertes Verfahren zur Wahlbeeinflussung, was Sie ja auch beabsichtigen.“ Die „Unterstellungen“ der „politisch geleiteten Ermittlungsbehörde“ seien „haltlos“.
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https://www.volksstimme.de/lokal/sta%C3%9Ffurt/stadtrat-strafverfahren-gegen-hartmut-w-begonnen?fbclid=IwAR11_mq9jtsMyNrUFtCANijDcgO5ISrNbLZHgPCJSJZa29Tpb7_aBErxTyQ

Er gehört zum ganz rechten Lager, und hat auch noch einen echten DDR-Führerschein. Nebenbei pflegt er wohl auch noch Kontakte zur "DDR-Regierung" von Ziesche.  ;D
https://www.facebook.com/hartmut.wiest/friends
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Zitat
W. erklärte auf Anfrage der Volksstimme: „Ihre Informationen mit den Mutmaßungen sind falsch. Das ist ein inszeniertes, politisch motiviertes Verfahren zur Wahlbeeinflussung, was Sie ja auch beabsichtigen.“ Die „Unterstellungen“ der „politisch geleiteten Ermittlungsbehörde“ seien „haltlos“.
Genau! In Staatsanwaltschaft und an den Gerichten alles Linksradikale! Das weiß auch WE ganz genau! Was für ein  :love9: chen  :facepalm:
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 
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Augustin mal wieder! Macht vor den Wahlen genau das Richtige: Keifen.  ;D
Ee zeigt wunderbar, daß er von Anstand und Fairneß so rein gar nichts hält.



Zitat
Stand: 24.05.2019 14:23 Uhr - Lesezeit: ca.2 Min.
Neuer Streit in der Landes-AfD

Kurz vor den Europa- und Kommunalwahlen am Sonntag verschärft sich der innerparteiliche Streit in der Landes-AfD. Anlass ist eine Wahlkampfrede des Co-Landesvorsitzenden Dennis Augustin in Rostock-Warnemünde. Darin verglich er die AfD-Landtagsfraktion in Schwerin indirekt mit Würmern.

Augustin kritisiert Glückwünsche an politischen Gegner
Der 48-jährige Unternehmer aus Ludwigslust trat am Donnerstag vor etwa 60 Anhängern auf. Er ging auf die am Vortag erfolgte Vereidigung der SPD-Minister im Landtag ein. In seinen Augen hätten seine Parteifreunde im Parlament auf Glückwünsche und Blumen für die Politiker verzichten müssen. "Wer sich wie ein Wurm verhält, der darf sich nicht wundern, wenn er wie ein Wurm behandelt wird", sagte Augustin.
Spoiler
Der Co-Vorsitzende will offenbar einen kompromissloses Vorgehen gegen SPD und CDU, Linke, FDP und Grüne: "Wir sind gekommen, um die Altparteien aus den Ämtern zu jagen", sagte er. Schon in der Vergangenheit fiel er durch aggressive Töne auf gegen eigene Parteimitglieder auf.

Fraktionschef Kramer verärgert
AfD-Fraktionschef Nikolaus Kramer reagierte empört. Die Äußerung sei kurz vor der Wahl äußerst ungünstig. "Das macht mich sauer", so Kramer. Er wolle die Sache aber nicht weiter kommentieren. Die Fraktion werde sich eine angemessene Antwort überlegen. Intern ist auch wegen des Termins kurz vor der Wahl von einem parteischädigendem Verhalten Augustins die Rede. Der Co-Vorsitzende Leif-Erik Holm wollte die Äußerungen nicht kommentieren. Kurz vor der Wahl will der Bundestagsabgeordnete negative Schlagzeilen vermeiden.

Entscheidung im Machtkampf auf AfD-Parteitag?
Augustin gilt als extremer Vertreter des rechten Rands in der Partei. Er spielt im Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz über rechtsextreme Strukturen in der AfD eine bedeutende Rolle. Jüngst bezeichnete ihn Bundesparteichef Alexander Gauland als "Problem" - Augustin unterhält unter anderem auch Kontakt zur rechtsextremen Identitären Bewegung. Der gebürtige Hamburger gilt als Widersacher seines Co-Vorsitzenden Holm. Eine Entscheidung über den laufenden innerparteilichen Machtkampf wird Anfang November erwartet. Dann trifft sich die AfD zum Parteitag.
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https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Neuer-Streit-in-der-Landes-AfD,afd2298.html
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An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
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Zitat
24. Mai 2019 | 17:07 Uhr
Parteiaustritte im AfD Kreisverband Görlitz
AfD-Politiker Tino Chrupalla widerspricht Ex-Mitgliedern

Görlitz. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Tino Chrupalla sieht sich Vorwürfen ausgesetzt, er mache im Kreisverband Görlitz Kritiker mundtot und pflege einen Führerkult. Jetzt äußert sich Chrupalla erstmals. Doch die Kritik an dem AfD-Politiker nimmt nicht ab. Von Christian Köhler


In OHZ scheint ziemlich linksgrünversifft zu sein.
Im zuständigen VG offenbar auch.  ;D

Zitat
Wahlkampf in Osterholz-Scharmbeck
Stadtverwaltung untersagt AfD Lautsprecher-Einsatz auf Marktplatz

Christian Valek 24.05.2019 3 Kommentare
Die Stadtverwaltung Osterholz-Scharmbeck hat der AfD untersagt, einen Lautsprecher am Markttag zu benutzen. Die Partei klagte im Eilverfahren. Das Urteil folgte prompt.

Mitglieder der Alternative für Deutschland (AfD) haben am Freitag auf dem Marktplatz um Stimmen geworben. Zwei Tage vor der Europawahl hätten die Anhänger der Partei auf dem Gelände dafür gern einen Lautsprecher genutzt. Es war vorgesehen, eine aufgezeichnete Rede abzuspielen. Das Beschallungsgerät war auch aufgestellt, aber am Ende durfte die Anlage nur auf Zimmerlautstärke laufen.

Für die Veranstaltung am gestrigen Freitag hatte die Stadtverwaltung den Aufbau eines Infostandes genehmigt, wie Osterholz-Scharmbecks Erste Stadträtin Bettina Preißner auf Nachfrage feststellt. Der Redaktion liegt der vorab an die AfD verschickte Anhörungsbogen vor. In dem Schreiben stellt die Stadtverwaltung dem Antragssteller in Aussicht, in der Zeit von 9 bis 13 Uhr einen Infostand zur Wahlwerbung aufzustellen. Ein beantragter Lautsprecher-Einsatz aber wurde untersagt.
Spoiler
Die AfD hatte daraufhin Klage eingereicht. Das Verwaltungsgericht in Stade urteilte im Eilverfahren: Das gleichmäßige Abspielen einer Rede sei dann genehmigungsfrei, wenn ohne Amplitudenausschläge nach oben eine Lautstärke von 65 Dezibel nicht überschritten wird. 65 Dezibel entspricht der Lautstärke eines normalen Gesprächs oder der Zimmerlautstärke eines Fernsehers. Die Verwaltung sieht damit ihre Position bestätigt: „Die Anwohner, Marktbesucher und Händler sollen nicht gestört werden“, erläutert Bettina Preißner aus ihrer Sicht das Urteil.

AfD erklärt Entscheidung der Verwaltung als Willkür und nicht rechtstaatlich
Thorben Freese als Vorsitzender des AfD-Kreisverbandes Osterholz verbucht das Urteil als Erfolg. Er ist aber über die vorangegangene Entscheidung der Verwaltung entsetzt. „Was die Stadt Osterholz-Scharmbeck hier betreibt, ist Willkür und damit nicht rechtsstaatlich“, teilt Freese mit. Man messe mit zweierlei Maß, so sein Vorwurf. Andere Parteien würden seit Jahrzehnten auf dem Marktplatz, auch unterstützt durch Lautsprecher, auftreten. Er führt eine Veranstaltung der parteiübergreifenden Europa-Union am 3. Mai an. Damals hatte der „Europa-Truck“ auf dem Marktplatz gehalten. Der Europa-Abgeordnete David McAllister und die Mitglieder der Europa-Union, die aus Vertretern verschiedener Parteien besteht, hatten dafür geworben, sich an der Europawahl zu beteiligen. Wie jede andere Veranstaltung sei auch diese Wahlveranstaltung der Europa-Union ordnungsgemäß angemeldet gewesen, stellt Preißner fest. Sie weist auf den Gleichbehandlungsgrundsatz hin. Jeder, der mit Lautsprecher auf dem Marktplatz stehe, um laut Wahlwerbung zu machen, müsse dafür eine Genehmigung haben.

Zur Ablehnung der AfD-Anfrage führt sie einen Runderlass von 2014 an. Dieser regelt die Lautsprecher- und Plakatwerbung vor Wahlen. In der Weisung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr heißt es unter Punkt 1.3: „Im Umkreis von 300 Metern von Krankenhäusern, Schulen, Pflege- und Altenheimen, ähnlichen Einrichtungen sowie von Kirchen zu Zeiten des Gottesdienstes, ferner in der Nähe von anderen auf öffentlichen Straßen durchgeführten Veranstaltungen (Straßenfeste, Sportveranstaltungen o. Ä.) hat die Wahlwerbung mit Lautsprechern zu unterbleiben.“ Für das Ordnungsamt der Stadt ist die Sache klar: Das Seniorenheim „Haus am Hang“ liegt etwa 160 Meter vom Veranstaltungsort entfernt, begründet die Genehmigungsbehörde ihre Entscheidung.

Die Angelegenheit hat eine Vorgeschichte: Die AfD war bereits in der vergangenen Woche, am Freitag, 17. Mai, mit Stand und Lautsprecher auf dem Marktplatz zugegen. Damals hatte sich ein Polizeibeamter der Osterholzer Polizei die Genehmigung zeigen lassen. Dabei stellte er fest, dass das vorgezeigte Dokument zwar für einen Infostand, nicht aber den Einsatz eines Lautsprechers galt. Der Beamte untersagte kurzerhand den Betrieb des Verstärkers.

Daraufhin schaltete die Partei eilig eine Rechtsanwältin ein, die mit der Verwaltung Kontakt aufnahm. Die Klärung der Rechtslage beanspruchte Zeit. Am Freitagmittag ging es kurz vor Dienstende im Rathaus um die Frage, was bei einem Infostand erlaubt und verboten ist. „Eine direkte Abstimmung zwischen Stadt und Polizei war zu diesem Zeitpunkt aber nicht mehr möglich“, stellt Jürgen Menzel, Sprecher der Polizeiinspektion Verden/Osterholz, auf Nachfrage der Redaktion fest. Aufgrund der kurzzeitig unklaren Rechtslage habe der Polizist vor Ort den Lautsprecherbetrieb für etwa eine Viertelstunde, bis 13 Uhr, geduldet, so der Polizeisprecher. Auch am gestrigen Freitag, nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts in Stade, war die Polizei vor Ort. Dieses Mal wurden Lärmmessungen gemacht, wie Menzel erläutert. Dabei sei kein Verstoß festgestellt worden.
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https://www.weser-kurier.de/region/osterholzer-kreisblatt_artikel,-stadtverwaltung-untersagt-afd-lautsprechereinsatz-auf-marktplatz-_arid,1832670.html
« Letzte Änderung: 25. Mai 2019, 12:28:58 von Reichsschlafschaf »
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24. Mai 2019 | 17:07 Uhr
Parteiaustritte im AfD Kreisverband Görlitz
AfD-Politiker Tino Chrupalla widerspricht Ex-Mitgliedern

Görlitz. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Tino Chrupalla sieht sich Vorwürfen ausgesetzt, er mache im Kreisverband Görlitz Kritiker mundtot und pflege einen Führerkult. Jetzt äußert sich Chrupalla erstmals. Doch die Kritik an dem AfD-Politiker nimmt nicht ab. Von Christian Köhler

D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 
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Der Wahlspruch von Sven Ebert lautet: "Klares Denken! Klares Handeln!"
Und eine volksnahe Ausdrucksweise pflegt er auch:



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Verdacht der gefährlichen Körperverletzung
Hat AfD-Kandidat zwei Studenten verletzt?

Von Robert Briest  25.05.19, 12:17 Uhr


Halle (Saale) -
Wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung ermittelt die Polizei in Halle offenbar gegen einen AfD-Kandidaten aus dem Saalekreis.

Laut der Mobilen Opferberatung, die den Fall publik machte, soll es sich dabei um Sven Ebert handeln. Der Umzugsunternehmer aus Hohenweiden kandidiert für die rechte Partei für den Gemeinderat Schkopau und den Kreistag.

Laut den Vorwürfen soll Ebert am 4. April vor der Harz-Mensa in Halle zwei 27 und 28 Jahre alte Studenten mit Pfefferspray verletzt haben. Laut der Mobilen Opferberatung hätten diese den vor der Mensa parkenden „stadtbekannten Rechten“ erkannt und versucht „seine Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen“. Der habe sie daraufhin als „bekloppte Arschlöcher“ und „Stalinisten“ beleidigt.

Dann habe er sie mit der Aufforderung „Geht mir aus meinem Dunstkreis“ völlig unvermittelt mit Pfefferspray angegriffen, schilderte die Mobile Opferberatung. Die Geschädigten hätten mit erheblichen Augen- und Hautreizungen im Krankenhaus behandelt werden müssen.
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Sven Ebert: Wechsel von den Grünen zur AfD
Ebert, der 2017 von den Grünen ausgeschlossen worden und dann zur AfD gewechselt war und immer wieder als Veranstalter kontroverser Lesungen etwa von Akif Pirinçci in Erscheinung tritt, bestätigt auf MZ-Anfrage den Einsatz von Pfefferspray. Er stellt die Situation jedoch als Notwehr da.

Unter anderem die beiden jungen Männer, die er „Faschostalinisten“ nennt, seien in den Monaten zuvor schon mehrfach in der Mensa an seinen Tisch gekommen, selbst wenn er dort mit seinem Sohn gesessen habe, und hätten zu ihm gesagt: „Wir wollen dich hier nicht.“ „Eigentlich müsste man den Leuten dafür links und rechts eine klatschen müssen, aber ich habe mich zurückgehalten“, sagt Ebert.

Über den fraglichen Tag im April erzählt der AfD-Politiker, dass einer der beiden Studenten auf sein Auto zu gerannt sei und gegen seine Scheibe geklopft habe: „Er brüllte irgendwas mit Nazi.“ Wortwechsel folgten. Er habe dann den Pfefferspray, den er seit Jahren zur Absicherung von Geldtransporten dabei habe, aus dem Auto geholt und warnend hochgehalten. Dann sei einer der beiden auf ihn zugesprungen, sagt Ebert.

Er habe die Situation als bedrohlich empfunden: Beide hätten dann vom ihm Sprühstöße ins Gesicht bekommen. Anschließend habe er selbst die Polizei gerufen. Er resümiert: „Ich habe sanfte Gewalt angewandt. Ich hätte auch anderes machen können, dann hätten sie aber wirklich einen Krankenwagen gebraucht.“

Die Polizei bestätigte zu dem Fall lediglich, dass sie gegen einen 50-Jährigen aus dem Saalekreis Ermittlungen einleiten würde und dass es im Januar im Bereich der Straße Harz in Halle eine Anzeige wegen des Verdachts der Beleidigung gab.

Konkrete Nachfragen, ob es Hinweise auf eine Notwehrsituation gibt oder Ebert tatsächlich, wie von ihm behauptet, selbst die Polizei alarmierte, beantwortete das Revier Halle mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht. Auch die Studenten wollten sich laut Opferberatung nach Rücksprache mit ihren Anwälten aus diesem Grund nicht gegenüber der MZ zu dem Vorfall äußern. (mz)
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https://www.mz-web.de/saalekreis/verdacht-der-gefaehrlichen-koerperverletzung-hat-afd-kandidat-zwei-studenten-verletzt--32598124
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Was hat der in der Mensa zu suchen? Da muss man entweder Studie, Mitarbeiter oder „Gast“ sein.
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Und wieder nicht gefragt!
Das wievielte Mal ist das jetzt?



Zitat
FOTO OHNE ABSPRACHE BENUTZT

Quierschieder AfD-Flyer sorgt für Ärger: Steag will gerichtlich gegen Partei vorgehen
Sa., 25. Mai 2019, 11:39 Uhr

Weil die AfD für einen Flyer ohne Absprache ein Bild des Quierschieder Steag-Kraftwerks benutzt hat, will das Unternehmen jetzt gerichtlich gegen die Partei vorgehen.
Spoiler
Wegen eines Wahl-Flyers der AfD will das Energieunternehmen Steag jetzt gerichtlich gegen die Partei vorgehen. Laut "SR" hatte die AfD auf einer Werbung für die Kommunalwahl in Quierschied das Foto des Steag-Kraftwerks Weiher benutzt. Das sei mit dem Unternehmen nicht abgesprochen gewesen.

Ein Konzernsprecher sagte zum "SR", das Foto stelle eine Verbindung zwischen Steag und der AfD her, die es nicht gebe. Der gute Ruf des Essener Unternehmens in der Bevölkerung sei durch die Partei missbräuchlich zur Werbung benutzt worden.

Der AfD-Kreisvorsitzende Michael Dörr sagte, die übrig gebliebenen Flyer würden jetzt nicht mehr verteilt. Seine Partei habe niemandem auf die Füße treten wollen, zitiert ihn die "SZ".
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https://www.sol.de/news/update/News-Update,362973/Quierschied-Steag-will-gerichtlich-gegen-AfD-vorgehen,363011
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Hier gab es noch rechtzeitig eine einstweilige Verfügung:

https://www.lvz.de/Region/Mitteldeutschland/Gericht-untersagt-Leipziger-AfD-die-Nutzung-von-Montagsdemo-Foto

Zitat
Mitteldeutschland Einstweilige Verfügung Gericht untersagt Leipziger AfD die Nutzung von Montagsdemo-Foto

Das Landgericht Leipzig hat dem Leipziger Kreisverband der AfD die Nutzung des Fotos von Friedrich Gahlbeck auf Wahlplakaten untersagt. Aufgehängte Plakate müssen noch vor der Wahl beseitigt werden.

Blick auf die Montagsdemonstration am 16. Oktober 1989. Der Leipziger Kreisverband der AfD darf das Foto laut einstweiliger Verfügung im aktuellen Wahlkampf nicht nutzen. Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-1990-0922-002 / Friedrich Gahlbeck / CC-BY-SA 3.0
Leipzig

Das Landgericht Leipzig hat es dem Kreisverband Leipzig der Alternative für Deutschland (AfD) verboten, die großflächigen Wahl-Plakate mit einem Foto des verstorbenen Leipziger Fotografen Friedrich Gahlbeck zu verwenden. Wie die Rechtsanwaltskanzlei Spirit Legal LLP mitteilte, wurde am Freitag eine entsprechende einstweilige Verfügung für die Witwe des Fotografen erwirkt.

Spoiler

Das Gericht bestätigte die Antragstellerin in der Auffassung, dass die Verwendung des Fotos rechtswidrig ist. Zum einen spreche die fehlende Namensnennung des Fotografen dafür, zum anderen beeinträchtige die Nutzung die Interessen des Urhebers und dessen politische Überzeugung. Die Witwe argumentierte, ihr Mann wäre nie damit einverstanden gewesen, dass eines seiner Fotos aus dem Wendeherbst 1989 von der AfD für Wahlkampfzwecke instrumentalisiert wird. Sie sieht darin eine Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts ihres verstorbenen Mannes.

Die AfD darf das Foto nun künftig nicht mehr nutzen und muss aufgehängte Plakate unverzüglich, also noch vor der Wahl, beseitigen. Anderenfalls droht ihr ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.

Der einstweiligen Verfügung vorausgegangen war das Engagement von Fotograf Martin Neuhof, Enkel von Friedrich Gahlbeck. Auf Facebook hatte er die Plakate der AfD mit dem Bild seines Großvaters kritisiert und um Mithilfe bei Ermittlung der Standorte gebeten. Über den Beschluss des Landgerichts ist er glücklich: „Ich freue mich sehr und habe mir erstmal ein kühles Bier genehmigt“, sagte er gegenüber der LVZ.

Von Mark Daniel
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D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 
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Die Rechten wollten Alles anders machen und
wollen mit Rechten Anderer alles machen.
Doch da gibt es einen kleinen Unterschied.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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