Kann den Artikel nicht vollständig lesen, aber in Görlitz scheint man sich wieder einem afd-typischen Hobby hinzugeben:
In OHZ scheint ziemlich linksgrünversifft zu sein.
Spoiler
Die AfD hatte daraufhin Klage eingereicht. Das Verwaltungsgericht in Stade urteilte im Eilverfahren: Das gleichmäßige Abspielen einer Rede sei dann genehmigungsfrei, wenn ohne Amplitudenausschläge nach oben eine Lautstärke von 65 Dezibel nicht überschritten wird. 65 Dezibel entspricht der Lautstärke eines normalen Gesprächs oder der Zimmerlautstärke eines Fernsehers. Die Verwaltung sieht damit ihre Position bestätigt: „Die Anwohner, Marktbesucher und Händler sollen nicht gestört werden“, erläutert Bettina Preißner aus ihrer Sicht das Urteil.
AfD erklärt Entscheidung der Verwaltung als Willkür und nicht rechtstaatlich
Thorben Freese als Vorsitzender des AfD-Kreisverbandes Osterholz verbucht das Urteil als Erfolg. Er ist aber über die vorangegangene Entscheidung der Verwaltung entsetzt. „Was die Stadt Osterholz-Scharmbeck hier betreibt, ist Willkür und damit nicht rechtsstaatlich“, teilt Freese mit. Man messe mit zweierlei Maß, so sein Vorwurf. Andere Parteien würden seit Jahrzehnten auf dem Marktplatz, auch unterstützt durch Lautsprecher, auftreten. Er führt eine Veranstaltung der parteiübergreifenden Europa-Union am 3. Mai an. Damals hatte der „Europa-Truck“ auf dem Marktplatz gehalten. Der Europa-Abgeordnete David McAllister und die Mitglieder der Europa-Union, die aus Vertretern verschiedener Parteien besteht, hatten dafür geworben, sich an der Europawahl zu beteiligen. Wie jede andere Veranstaltung sei auch diese Wahlveranstaltung der Europa-Union ordnungsgemäß angemeldet gewesen, stellt Preißner fest. Sie weist auf den Gleichbehandlungsgrundsatz hin. Jeder, der mit Lautsprecher auf dem Marktplatz stehe, um laut Wahlwerbung zu machen, müsse dafür eine Genehmigung haben.
Zur Ablehnung der AfD-Anfrage führt sie einen Runderlass von 2014 an. Dieser regelt die Lautsprecher- und Plakatwerbung vor Wahlen. In der Weisung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr heißt es unter Punkt 1.3: „Im Umkreis von 300 Metern von Krankenhäusern, Schulen, Pflege- und Altenheimen, ähnlichen Einrichtungen sowie von Kirchen zu Zeiten des Gottesdienstes, ferner in der Nähe von anderen auf öffentlichen Straßen durchgeführten Veranstaltungen (Straßenfeste, Sportveranstaltungen o. Ä.) hat die Wahlwerbung mit Lautsprechern zu unterbleiben.“ Für das Ordnungsamt der Stadt ist die Sache klar: Das Seniorenheim „Haus am Hang“ liegt etwa 160 Meter vom Veranstaltungsort entfernt, begründet die Genehmigungsbehörde ihre Entscheidung.
Die Angelegenheit hat eine Vorgeschichte: Die AfD war bereits in der vergangenen Woche, am Freitag, 17. Mai, mit Stand und Lautsprecher auf dem Marktplatz zugegen. Damals hatte sich ein Polizeibeamter der Osterholzer Polizei die Genehmigung zeigen lassen. Dabei stellte er fest, dass das vorgezeigte Dokument zwar für einen Infostand, nicht aber den Einsatz eines Lautsprechers galt. Der Beamte untersagte kurzerhand den Betrieb des Verstärkers.
Daraufhin schaltete die Partei eilig eine Rechtsanwältin ein, die mit der Verwaltung Kontakt aufnahm. Die Klärung der Rechtslage beanspruchte Zeit. Am Freitagmittag ging es kurz vor Dienstende im Rathaus um die Frage, was bei einem Infostand erlaubt und verboten ist. „Eine direkte Abstimmung zwischen Stadt und Polizei war zu diesem Zeitpunkt aber nicht mehr möglich“, stellt Jürgen Menzel, Sprecher der Polizeiinspektion Verden/Osterholz, auf Nachfrage der Redaktion fest. Aufgrund der kurzzeitig unklaren Rechtslage habe der Polizist vor Ort den Lautsprecherbetrieb für etwa eine Viertelstunde, bis 13 Uhr, geduldet, so der Polizeisprecher. Auch am gestrigen Freitag, nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts in Stade, war die Polizei vor Ort. Dieses Mal wurden Lärmmessungen gemacht, wie Menzel erläutert. Dabei sei kein Verstoß festgestellt worden.