Der Murmelkopf befindet sich im Kriegszustand. Keine der Anweisungen des Menschenrechtlers wird befolgt, im Gegenteil, weil "die Kriegsverbrecher" Sklaven brauchen, werden die mit der Kripo zusammengetrieben und eingesammelt.
Deshalb hat er jetzt Kontakt mit der Schweiz aufgenommen. weil seine Telefonanlage mit Viren und sonstigem verseucht und zerstört worden ist damit der Murmelkopf seine Sachen nicht erledigen kann und blockiert wird.
Er hat jetzt das Genfer Abkommen unter Augenschein genommen und fordert die Schutzmacht ein, auch wenn sie nicht existiert. Sie steht immerhin 53 mal in dem Abkommen. Deshalb hat er auch mit Genf telefoniert und sie informiert, dass "ein Atomkraftwerk gebaut wurde ohne Knopf zum Abschalten". Er hat mehrfach die Protokollabteilung der "EDA" angeschrieben und die antworten nicht.
"Sie machen Krieg, ohne die wesentliche Voraussetzung für den Krieg zu betreiben..."
Alle legen am Telefon auf, antworten nicht oder ignorieren ihn und auf den "Plattformen" die sie eingerichtet haben (er meint Homepages) zeigen sie nur, dass sie keinerlei Ahnung haben.
Auch die Totalrevision die er veranlaßt hat, wird nicht ausgeführt. Alle warten auf Sürmeli und spielen Krieg. "Corona bedeutet Faschismus und Arbeitersklaven".
Sürmeli hat jetzt den Zivilschutz angeordnet, das Militär ist jetzt dem Zivilschutz untergeordnet, auch der SMAD und der SHAEF, er wird das jetzt bei den vereinten Nationen eintragen lassen.
Am Ende bettelt er um Geld und fordert dazu auf die Drittschuldnererklärung auszufüllen und zu unterschreiben und die Steuern endlich an ihn zu überweisen.
Dann muss Arno noch den Papagei spielen, ist aber fast nicht zu verstehen.
MenschenrechtTV
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Toleranz oder Duldung von Gesetzen
-gegen Grundrechte und Grundfreiheiten von Menschen-
ist der Anfang und das Ende vom Untergang des Menschen und der Menschheit.
Die Schutzmacht wird unter allen Umständen von der Schweiz und den anderen Staaten unterdrückt und verelumdet.
Staaten als Vertragschuldpartein des zwingenden Völkerrechtes im genfer Abkommen sind systematisch-salvatorisch verpflichtet das Abkommen unter allen Umständen (Kontrahie-rungszwang - uis cogens) einzuhalten und die Einhaltung durchzusetzen. Die Vertragsparteien können weder sich selbst noch eine andere Vertragspartei von den Verantwortlichkeiten befreien, die ihr selbst oder einer andern Vertragspartei auf Grund der im vorhergehenden Artikel erwähnten Verletzungen zufallen. Sie Schutzmacht wird im
• genfer Abkommen I. - SR 0.518.12 - 3 Mal
• genfer Abkommen II. - SR 0.518.23 - 3 Mal
• genfer Abkommen III. - SR 0.518.42 - 42 Mal
• genfer Abkommen IV. - SR 0.518.51 - 42 Mal
genannt.