Dass Herr S. die überlange Verfahrensdauer für eine Menschenrechtsverletzung hält, wissen wir ja schon. In seinem Video erklärt er, dass er 18 Mio. Euro per Mahnbescheid vom Land Niedersachsen einfordern wollte. Ich habe mir mal den Spaß gamacht, die Gerichtskosten zu berechnen:
a) Mit Erlass des Mahnbescheides hat S. eine Rechnung über mehr als 33.000,00 EUR erhalten, unser "Opfer" wertet dies wahrscheinlich als "Zwangsspende".
b) Nachdem die Generalstaatsanwaltschaft (kein Mensch in Flecktarnuniform mit Goldsternen auf der Schulter, sondern nach der Vertretungsverordnung die Behörde, welche das Land Niedersachsen vor der Justiz vertritt!) mit einem Kreuz dem Anspruch von 18 Mio. widersprochen hat, läuft der Prozess vor dem Landgericht Hannover erst dann weiter, wenn bei der zuständigen Kasse knapp 199.608,00 EUR eingezahlt sind.
Ach ja, Herr S. benötigt in Zivilverfahren vor dem Landgericht auch noch einen Rechtsanwalt, der mit einem Streitwert nach 18 Mio. abrechnet. Allein über den fälligen Vorschuss hülle ich mich lieber in Schweigen.
Ich werte dies so: Kein Stillstand der Rechtspflege, aber Ebbe in der Kasse von Herrn S. Er sollte mal auf den Tisch legen, was ihm "die Firma" gezahlt hat.