Autor Thema: Neues aus dem Königreich im 2,9-ten Quartal 2026 - Anklage & Co.  (Gelesen 46462 mal)

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Offline psychodad

Re: Neues aus dem Königreich im 2,9-ten Quartal 2026 - Anklage & Co.
« Antwort #300 am: 3. September 2026, 21:32:44 »

Ginzel droht, auch wenn er in der Schweiz bleibt, dass die Schweiz ihn nach Art. 6 oder 7 des StGB (Schweiz) selber verfolgt.

Eine Frage die mich brennend interessieren würde:
Es ist zwar (noch) kein schweizer Strafverfahren sondern ein Rechtshilfeverfahren. Trotzdem gibt es da diese Prozedur der "Entsiegelung", nach Erfolg (hier gegeben) dürfen wohl -bei einem lokalen Strafverfahren- die schweizer Ermittler die Sachen auswerten.
Ebenfalls ist ja nun festgestellt, dass zumindest eine vorgeworfene Tat in beiden Ländern strafbar wäre.
Dürfen damit nun auch die Schweizer auswerten, obwohl es sich "nur" um ein Rechtshilfeverfahren handelt?
Der Verdacht, dass Taten von der Schweiz aus begangen wurden, müsste ja bestehen.
 
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Re: Neues aus dem Königreich im 2,9-ten Quartal 2026 - Anklage & Co.
« Antwort #301 am: 3. September 2026, 21:50:14 »
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist die Voraussetzung für ein erfolgreiches Rechtshilfeersuchen die ebenso gegebene Strafbarkeit im jeweiligen Land. Ist hier mindestens erfüllt für die Finanz- und Versicherungsgeschäfte. Also haben die Schweizer den Marco auf Wunsch der BRD-GmbH durchsucht und Beweismittel sichergestellt. Aus gleichem Grund wollen sie die Beweismittel auswerten. Das geht einfach mit Mitwirkung des Betroffenen und schwieriger ohne dessen Mitwirkung (wie hier). Ich nehme im Übrigen an, dass Marco ziemlich das gesamte KRD auf seinem Macbook gespeichert hat.

Ich frage mich aber, ob die Schweiz Interesse (und Legitimation) hat, eine Straftat zu verfolgen und anzuklagen, die nicht zu Lasten der Schweiz begangen wurde.
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Offline desperado

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Re: Neues aus dem Königreich im 2,9-ten Quartal 2026 - Anklage & Co.
« Antwort #302 am: 3. September 2026, 22:21:37 »
Ich frage mich aber, ob die Schweiz Interesse (und Legitimation) hat, eine Straftat zu verfolgen und anzuklagen, die nicht zu Lasten der Schweiz begangen wurde.

Zitat von: meilenweit daneben
Aus meiner Sicht als Profi-Laie? Warum nicht?

Konstruiert weil zu faul es zu googlen:

Wenn ich aus der Schweiz heraus eine Bank (ja, Klischee, Schweiz, Bank und so) auf den Fidschis hacke begehe ich doch dennoch ein Verbrechen in der Schweiz, nach schweizer Recht? Wenn ich von Genf aus telefonisch einen Killer in DE beauftrage, jmd. in Warschau zu ermorden begehe ich das Verbrechen doch in der Schweiz?
Ok, Edith flüstert grad das ich wahrscheinlich meilenweit an der Frage vorbei denke. Es kommt darauf an, ob Marco wenigstens einige der Vorwürfe aus der Schweiz heraus begangen hat?! Jedenfalls scheint es mir unwichtig, ob er der Schweiz damit geschadet hat...
« Letzte Änderung: 3. September 2026, 22:26:12 von desperado »
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Offline psychodad

Re: Neues aus dem Königreich im 2,9-ten Quartal 2026 - Anklage & Co.
« Antwort #303 am: 3. September 2026, 22:48:11 »
Vielleicht hülfe es ja wenn ein schweizer Staatsbürger was in Peterchens MondWohlfahrtkasse eingezahlt hat oder sich "versichert" hat.
War da nicht mal was mit so halbkonspirativen Informationsveranstaltungen in der Schweiz? Da wurde doch mindestens für den Kram geworben.
Keine Ahnung ob da der Marco involviert war, aber vielleicht findet sich dazu was auf dem Laptop oder Handy.
Also wenn ich schweizer Ermittler wäre...  ;D
 
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Offline be-eh

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Re: Neues aus dem Königreich im 2,9-ten Quartal 2026 - Anklage & Co.
« Antwort #304 am: 4. September 2026, 09:43:38 »
Vielleicht hülfe es ja wenn ein schweizer Staatsbürger was in Peterchens MondWohlfahrtkasse eingezahlt hat oder sich "versichert" hat.
War da nicht mal was mit so halbkonspirativen Informationsveranstaltungen in der Schweiz? Da wurde doch mindestens für den Kram geworben.
Keine Ahnung ob da der Marco involviert war, aber vielleicht findet sich dazu was auf dem Laptop oder Handy.
Also wenn ich schweizer Ermittler wäre...  ;D

Schau mal auf S. 10-11 des Entscheides. Dort wird die Rechtsnorm der Schweiz zitiert:

Zitat
Gemäss Art. 46 Abs. 1 lit. a BankG wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer vorsätzlich unbefugterweise Publikums- oder Spar-
einlagen entgegennimmt. Gemäss Art. 49 Abs. 1 BankG wird bis zu 500'000.-- Franken bestraft, wer vorsätzlich: a) unbefugterweise in der Firma, in der
Bezeichnung des Geschäftszweckes oder in Geschäftsreklamen den Ausdruck «Bank», «Bankier» oder «Sparen» verwendet, b) die vorgeschriebenen Meldun-
gen an die FINMA nicht erstattet und c) für die Entgegennahme von Spar- und Publikumseinlagen wirbt, ohne über die gesetzlich erforderliche Bewilligung zu
verfügen."

Es muss niemand in der Schweiz auf die "Reichsbank" tatsächlich hereingefallen sein. Wenn man sich alles in Gedächtnis ruft, was wir so wissen, würde ich über den Daumen sagen:

§46 (Entgegennahme von Einlagen) - check

§49
a) "Reichsbank" enthält den Begriff "Bank" - check.
b) Wenn das KRD die Meldungen an die FINMA gemacht hätte, wäre das das Erste, was der Rechtsbeistand des "A." zu seiner Entlastung anführen würde. Zudem: Wer glaubt, dass der König himself oder sonst ein KRDler die FINMA-Meldungen formal korrekt hinbekommen hat, der macht auch das Licht mit dem Hammer aus - check.
c) Siehe b - wenn das KRD eine Genehmigung der Behörden gehabt hätte, wäre das auch schon öffentlich - check.

Das ist genau das, was die Beschwerdekammer auf S. 14 sagt; die Verstöße, die die BRD verfolgt, wären auch in der Schweiz strafbar.

Zudem führt sie noch aus, dass der Kampf des KRD gegen die geltende Ordnung nicht nur in der BRD ein Straftatbestand ist, sondern auch in der Schweiz (§275 StGB). Ob das KRD auch in der Schweiz als kriminelle Vereinigung verfolgt würde (wie es in der BRD derzeit der Fall ist), ist deshalb egal. Es reicht, wenn *ein* verfolgter Verstoß auch in der Schweiz einer wäre.

Ist übrigens schon lustig, dass das KRD ausgerechnet in der Schweiz ihren Stiefel versucht hat, wo die Schweizer erfahrungsgemäß bei Banken und Versicherungen noch weniger Spaß verstehen als die meisten anderen Länder.
« Letzte Änderung: 4. September 2026, 09:47:42 von be-eh »
 

Offline Prahlhans

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Re: Neues aus dem Königreich im 2,9-ten Quartal 2026 - Anklage & Co.
« Antwort #305 am: 4. September 2026, 10:12:10 »

Nebenbei ist die Darstellung der Bundesanwaltschaft des KRD endlich mal klar:

Zitat
Das KRD sei auf das Betreiben unerlaubter, nach dem Kreditwesengesetz und dem Versicherungsaufsichtsgesetz strafbarer Bank- und Versicherungsgeschäfte gerichtet. Diese würden eine der wesentlichen Tätigkeiten des KRD darstellen und seien für das KRD von überragender Wichtigkeit.


Es war über all die Jahre natürlich nicht möglich das zu erkennen. Dazu braucht es die Bundesanwaltschaft.

Gibt es da eigentlich auch Lessons Learned, Review, Nachbetrachtung, Post Mortem Analyse (Steilvorlage), 5-Why, Ishikawa-Diagramm, RCA, Untersuchungsausschuss, … irgendwas?
 
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Offline be-eh

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Re: Neues aus dem Königreich im 2,9-ten Quartal 2026 - Anklage & Co.
« Antwort #306 am: 4. September 2026, 10:22:37 »
Nebenbei ist die Darstellung der Bundesanwaltschaft des KRD endlich mal klar:

Zitat
Das KRD sei auf das Betreiben unerlaubter, nach dem Kreditwesengesetz und dem Versicherungsaufsichtsgesetz strafbarer Bank- und Versicherungsgeschäfte gerichtet. Diese würden eine der wesentlichen Tätigkeiten des KRD darstellen und seien für das KRD von überragender Wichtigkeit.


Es war über all die Jahre natürlich nicht möglich das zu erkennen. Dazu braucht es die Bundesanwaltschaft.

Gibt es da eigentlich auch Lessons Learned, Review, Nachbetrachtung, Post Mortem Analyse (Steilvorlage), 5-Why, Ishikawa-Diagramm, RCA, Untersuchungsausschuss, … irgendwas?

Das ist eine gute Frage, die man z.B. mal der Stadtverwaltung der schönsten Kleinstadt der Welt [tm] stellen könnte. Hier im Forum ist schön dokumentiert, wie Peter der I. in Wittenberg jahrelang unbehelligt die Keimzelle des KRD aufbauen konnte, ohne dass die zuständigen Behörden eingeschritten sind - trotz mannigfaltiger Hinweise. Reichbank, Reichskrankenkasse, Reichsgebiet, Gewerbe ohne Steuer, Kinder ohne Anmeldung und Schulpflicht, genehmigungspflichtige Restaurantbetriebe, illegale Abfallentsorgung; ich habe sicher die Hälfte vergessen.

Ein Untersuchungsausschuss im Landtag wäre wohl das Mindeste. Der Landtag hat aber in den nächsten Jahren wahrscheinlich einfach keine Zeit, bei den ganzen Remigrationsgesetzen, die der dann verabschieden muss...
« Letzte Änderung: 4. September 2026, 10:30:01 von be-eh »
 
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Offline Helvetia

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Re: Neues aus dem Königreich im 2,9-ten Quartal 2026 - Anklage & Co.
« Antwort #307 am: 4. September 2026, 13:05:41 »
Zitat
Gemäss Art. 46 Abs. 1 lit. a BankG wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer vorsätzlich unbefugterweise Publikums- oder Spar-
einlagen entgegennimmt. Gemäss Art. 49 Abs. 1 BankG wird bis zu 500'000.-- Franken bestraft, wer vorsätzlich: a) unbefugterweise in der Firma, in der
Bezeichnung des Geschäftszweckes oder in Geschäftsreklamen den Ausdruck «Bank», «Bankier» oder «Sparen» verwendet, b) die vorgeschriebenen Meldun-
gen an die FINMA nicht erstattet und c) für die Entgegennahme von Spar- und Publikumseinlagen wirbt, ohne über die gesetzlich erforderliche Bewilligung zu
verfügen."

Es muss niemand in der Schweiz auf die "Reichsbank" tatsächlich hereingefallen sein. Wenn man sich alles in Gedächtnis ruft, was wir so wissen, würde ich über den Daumen sagen:

§46 (Entgegennahme von Einlagen) - check

§49
a) "Reichsbank" enthält den Begriff "Bank" - check.
b) Wenn das KRD die Meldungen an die FINMA gemacht hätte, wäre das das Erste, was der Rechtsbeistand des "A." zu seiner Entlastung anführen würde. Zudem: Wer glaubt, dass der König himself oder sonst ein KRDler die FINMA-Meldungen formal korrekt hinbekommen hat, der macht auch das Licht mit dem Hammer aus - check.
c) Siehe b - wenn das KRD eine Genehmigung der Behörden gehabt hätte, wäre das auch schon öffentlich - check.

Das dürfte vermutlich nicht in erster Linie (wobei: vielleicht schon AUCH) Marco Ginzel betreffen. Die Veranstaltungen in der Schweiz, bei denen man Geld im vorgeblichen "Bank"wesen der mutmasslichen kriminellen Organisation "Königreich Deutschland" versenken konnte, haben primär einige andere Akteure zu verantworten. An erster Stelle ist da sicher LEUCHT-TURM-Leuchte Joel Fiechter zu nennen. Von ihm gibt es diesbezüglich sogar kompromittierende Aufnahmen, die das Schweizer Fernsehen verdeckt bei einer solchen Veranstaltung gemacht und in folgendem Beitrag publiziert hat:



Unser liebes Mütterchen SonnenstaatlandSSL hat damals übrigens einiges zu dieser Recherche beigesteuert.
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)
 

Offline psychodad

Re: Neues aus dem Königreich im 2,9-ten Quartal 2026 - Anklage & Co.
« Antwort #308 am: 6. September 2026, 08:43:00 »
Dieses Video muss ich im Kopf gehabt haben, als ich mich dunkel an die Aktivitäten in der Schweiz erinnerte.
Interessant dass sich Ginzel zu der Zeit in de aufgehalten hat. Zwar in einem der "Schlösser" aber wohl nicht zum Jodeln.
 
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Offline Knallfrosch

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Re: Neues aus dem Königreich im 2,9-ten Quartal 2026 - Anklage & Co.
« Antwort #309 am: 9. September 2026, 16:09:25 »
Gerade jetzt, wo Peter unabkömmlich ist:

http://www.n-tv.de/politik/Gemeinde-in-Thueringen-erwaegt-Wechsel-nach-Hessen-id31286004.html

Zitat
Die Gemeinde Gerstungen in Thüringen möchte das Bundesland wechseln - zumindest, wenn es nach dem Plan von Bürgermeister Daniel Steffan geht. Er wirft dem Freistaat die Vernachlässigung seiner Gemeinde vor.

Die grenznahe Gemeinde Gerstungen im Wartburgkreis ist unzufrieden mit den Bedingungen in Thüringen - und erwägt einen Wechsel nach Hessen. "Das Thema Wechsel des Bundeslandes ist von mir ins Gespräch gebracht worden", sagte Bürgermeister Daniel Steffan. Am kommenden Dienstag werde sich der Hauptausschuss der Gemeinde Gerstungen damit befassen, erklärte der CDU‑Politiker. Dieser entscheidet, ob sich der Gemeinderat dann mit der Beschlussvorlage beschäftigt.

Zuvor hatten mehrere Medien über den Vorstoß des Bürgermeisters der 8700-Einwohner-Gemeinde berichtet. Der Kommunalpolitiker verweist in einer auf der Homepage der Gemeinde veröffentlichten Erklärung auf mehrere Punkte, mit denen er den Wunsch nach einem Wechsel des Bundeslandes begründet: Unter anderem sieht Steffan die Region südwestlich von Eisenach bei der Infrastruktur vernachlässigt. Er sieht dafür den Freistaat Thüringen in der Verantwortung, dem er Gleichgültigkeit und Fehlplanung vorwirft.
Als Beispiele für die vernachlässigte Infrastruktur führte Steffan etwa Straßen in "desolatem Zustand" und Benachteiligung bei der Entwicklung der Bahnstrecke Bebra-Erfurt an. Zudem kritisierte er die mangelnde Personalausstattung und den Unterrichtsausfall an den Schulen. "In Gerstungen ziehen immer mehr Familien ihre Konsequenzen - deren Kinder wechseln zunehmend auf hessische Schulen", heißt es in dem Statement weiter. Steffan betonte die Verbundenheit mit seiner Heimat, verwies aber auch auf die historisch enge Verflechtung mit dem Nachbarbundesland Hessen.

"Thüringen muss sich mehr Mühe geben"

Mit dem Vorstoß sollten vor allem die Herausforderungen Gerstungens deutlich gemacht werden, hieß es. Zentrales Ziel sei es, ein Problembewusstsein für Gerstungen und den gesamten Raum zu schaffen, so Steffan. "Thüringen muss sich mehr Mühe geben, uns unterstützen und unserer großen Gemeinde, welche der Landtag so wollte, helfen - statt zu blockieren", so Steffan. Grundsätzlich lasse das Grundgesetz einen Wechsel des Bundeslandes durch die Kommune zu, schreibt der Kommunalpolitiker weiter.

Allerdings sind die Hürden für einen Wechsel von Kommunen oder Landkreisen in ein anderes Bundesland hoch. So kann eine Gemeinde nicht allein bestimmen, zu welchem Bundesland sie gehören möchte. Laut Artikel 29 des Grundgesetzes können entsprechende Änderungen durch Staatsverträge der beteiligten Länder oder durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates erfolgen. Ein solcher Wechsel sei allerdings kein Novum, erklärte Steffan. Bereits Anfang der 1990er Jahre hätten etwa mehrere Kommunen Thüringen in Richtung Sachsen verlassen.
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Offline DerDude

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Re: Neues aus dem Königreich im 2,9-ten Quartal 2026 - Anklage & Co.
« Antwort #310 am: 12. September 2026, 09:44:00 »
Im früheren Kurhotel am Wiesenbeker Teich sind Asbestplatten verbaut, jetzt hat der Terrorstaat Angst um seine Tiere.

Zitat
Brandruine am Wiesenbeker Teich: Asbest behindert Spurensuche im „Reichsbürger“-Hotel in Bad Lauterberg

Nach dem Großbrand im früheren Kurhotel am Wiesenbeker Teich (Landkreis Göttingen) fehlen weiter Hinweise zur Ursache. Einsturzgefahr und Schadstoffe erschweren die Ermittlungen. Brandstiftung bleibt eine Möglichkeit.

Nach dem Brand im ehemaligen Kurhotel am Wiesenbeker Teich bei Bad Lauterberg gibt es weiter keine neuen Erkenntnisse zur Ursache. Die Begutachtung der Brandruine sei wegen der anhaltenden Einsturzgefahr bislang nur eingeschränkt möglich gewesen, erklärte Polizeisprecher André Baumann am Mittwoch.

Das Technische Hilfswerk unterstütze die Ermittler bei der Beurteilung des Brandortes. Zugleich erschwere oder verhindere die Schadstoffbelastung in der Ruine derzeit, den Brandschutt weiter abzutragen, so Baumann. Bereits zuvor hatte die Polizei einen geplanten Einsatz von Brandmittelspürhunden abgesagt: In dem ehemaligen Kurhotel seien Asbestplatten verbaut, das Gesundheitsrisiko für die Tiere sei zu hoch gewesen.

Wiesenbeker Teich: Brandstiftung bislang nicht bestätigt

Die Polizei ermittelt weiterhin in alle Richtungen. Weil nach ersten Feststellungen mehrere voneinander getrennte Brandstellen möglich sind, wird auch eine vorsätzliche Brandstiftung geprüft. Bestätigt hat sich ein solcher Verdacht bislang nicht. Weitere Zeugen hätten sich nach Angaben Baumanns ebenfalls nicht bei den Ermittlern gemeldet.

Bei dem Brand Ende August waren rund 150 Einsatzkräfte von Feuerwehren aus Bad Lauterberg und Herzberg im Einsatz. Als die ersten Kräfte eintrafen, stand der mittlere Teil des leer stehenden Gebäudekomplexes bereits in Vollbrand. Während des Einsatzes stürzte ein Gebäudeteil ein. Verletzt wurde bei dem Brand niemand.

Verbotenes „Königreich“ und aufgebrochene Siegel

Das frühere Kurhotel steht seit 2023 in Verbindung mit der Reichsbürger-Gruppierung „Königreich Deutschland“. Die inzwischen verbotene Vereinigung hatte das Anwesen über eine Anhängerin erworben und dort ein Gesundheits- oder Seminarhaus geplant. Nach dem Verbot im Mai 2025 wurde das Grundstück beschlagnahmt und die Zugänge wurden versiegelt. Nach Angaben der Polizei wurden die Siegel an der Immobilie im Mai und September 2025 aufgebrochen. Die Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Siegelbruchs liegen inzwischen bei der Staatsanwaltschaft.

https://www.goettinger-tageblatt.de/lokales/goettingen-lk/osterode/verbotenes-koenigreich-in-flammen-jetzt-stoppt-asbest-die-spurensuche-nach-hotel-brand-H5XSWJMZWVAHPDEBQ436GWQHEA.html paywall
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Re: Neues aus dem Königreich im 2,9-ten Quartal 2026 - Anklage & Co.
« Antwort #311 am: 12. September 2026, 13:11:01 »
Das könnte noch ein teuerer Spaß werden, denn eine Versicherung halte ich für fraglich (wer will denn schon so ein Gebäude versichern) und falls da jetzt eine Ruine ist, wird sie sich um die Entsorgung kümmern müssen. Und das müsste vielleicht ein Fachbetrieb machen, Restmüll wird nicht ausreichend sein.

Asbest dürfte die Sache nicht gerade günstiger machen. Damals(TM) bei dem Erwerb der Immobilie hatte/n wir/ich schon über mögliches Asbest spekuliert. Da hat der Fitzek mal wieder eine Dumme gefunden.
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« Antwort #312 am: 12. September 2026, 13:28:18 »
Immerhin war er noch nicht dazu gekommen, seine Sektenjünger ohne Atemschutz zum Renovieren in die Ruine zu schicken.
Ich meine irgendwo in Nordrhein-Westfalen hätte das ein Guru vor ein paar Jahren mit den seinen gemacht.

Natürlich, ohne von Asbest zu berichten. Wenn jede Krankheit Einbildung ist, wie diese Leute so gern predigen, dann ist Unwissenheit ein besserer Schutz als eine Atemmaske, oder so. :facepalm:
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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« Antwort #313 am: 12. September 2026, 17:49:54 »
Das könnte noch ein teuerer Spaß werden, denn eine Versicherung halte ich für fraglich (wer will denn schon so ein Gebäude versichern) und falls da jetzt eine Ruine ist, wird sie sich um die Entsorgung kümmern müssen. Und das müsste vielleicht ein Fachbetrieb machen, Restmüll wird nicht ausreichend sein.

Asbest dürfte die Sache nicht gerade günstiger machen. Damals(TM) bei dem Erwerb der Immobilie hatte/n wir/ich schon über mögliches Asbest spekuliert. Da hat der Fitzek mal wieder eine Dumme gefunden.

Eine Pflicht zur Versicherung von Gebäuden gegen Brand besteht in Niedersachsen nicht, für was sollte man dann auch irgendwelche Euros einer Versicherung geben, wenn doch es irgendwann im Königreich ganz, ganz bestimmt eine Versicherunng gibt, die alle möglichn Schäden abdecken wird?

Und zur Entsorgung des Brandschutts:
Da eigentlich von jeder Fraktion der gefährlichen Abfälle mehr als 20 t zu entsorgen sind, muss ein etwas bürokratischer Aufwand getrieben werden  (Abfallerzeugernummer beantragen, Entsorgungsnachweise erstellen, alles mit Signaturkarte signieren, Andienugspflicht an die NGS beachten etc.), was den durchschnittlichen Bürger des Königreiches weit überfordern dürfte. Und die NGS prüft relativ streng.
Ich komme da so aus Erfahrung auf mindestens 4 Sorten gefährlicher Abfälle mit über 20 t.

Aus Umweltschutzgründen wird wohl die Gemeinde Bad Lauterburg, bzw. der Landkreis die Abfuhr der gefährlichen Abfälle als Ersatzvornahme durchführen müssen. lediglich der normale Bauschutt (ohne Belastung) wird dann noch übrig sein.
Die Besitzerin (also, die im Grundbuch steht), wird Privatinsolvenz anmelden, von Peter I ist sowieso nichts zu holen (es sei denn, nach seiner Haftentlassung zeigt er zu offensichtlich, dass er ausreichend wertlose Euros irgendwo gebunkert hat). Also wird der Steuerzahler  für die Kosten aufkommen müssen.

Offline Karl Martell

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« Antwort #314 am: 13. September 2026, 11:13:45 »
Ach, Ihr Armen im Geiste, erkennt den göttlich-diabolischen, diabolisch göttlichen Plan!  :facepalm:

Das war doch alles Horst sein Sohn die Mutter ihr Kind der Plan!!! Er wusste und wollte die Asbestruine haben! Er brauchte sie, um die BRiD GmbH & Co. OhG KG aA in die Knie zu zwingen! Er allein wusste und wollte, dass die Staatsmacht über das hingehaltene Stöckchen würde springen müssen und dies in absehbarer Hybris sogar wollte! Und daran ersticken würde, wie an einem weißen Elefanten! Er wusste und wollte, dass die Ruine irgendwann ohne irgendein fremdes Zutun zusammenbrechen würde. Und er wusste und wollte, dass dies den "Staat" ruinieren und diskreditieren würde! Denn schon den rechtmäßigen Abtransport des verseuchten Bauschutts würde keine toitsche Behörde der Welt jemals unter Beachtung sämtlicher Gesetze,  Verordnungen, Allgemeinverfügungen, Verwaltungsvorschriften, Handlungsanweisungen und reptiloiden Wünsche hinbekommen! Im Kodtenrahmen! Und erdt eine Sanierung! Mit Nutzungskonzept! Im Außenbereich! Im Naturschutzgebiet! In unmittelbarer Nachbarschaft zu Fröschen, Salandas Salamandern und sonstigem geschütztem Getier. Das würde Jahrzehnte dauern und Milliarden kosten! Die toitschen Fölger würden dieses besatzungsbehördliche Vollversagen erkennen, nicht mehr hinnehmen, sich erheben, das Besatzungskonstrukt hinwegfegen und ihn, den einzig wahren Horsts'ohn mit göttlcher Fanpost, auf den Thron setzen, auf dass er endlich seine Bestimmung erfüllen könne!

Werft Euch in den Staub, tutet tuet Buße, bekennt Eure Sünden und schließt Euch ihm an! Noch ist es nicht zu spät, um in Flunker-Flunders Reich einzutreten!

@Rechtsfinder : das war Yoga Vidya. Rate mal, wo sich Flunker-Flunder mal rumtrieb, bevor er sich mit seiner nun verbotene Reichsbürgergruppierung "Königreich Deutschland" selbständig gemacht hat...

PPS: und hier ein Link (hatten wir sicher schon mal, aber doppelt hält besser und ich bin zu faul zum Suchen: https://www.ezw-berlin.de/publikationen/artikel/yoga-vidya-in-der-kritik/
« Letzte Änderung: 13. September 2026, 11:37:06 von Karl Martell »
 
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