Autor Thema: Neues vom KRD im 2,9-ten Quartal 2026: BGH hat über Staatlichkeit beschlossen.  (Gelesen 2009 mal)

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Offline Mr. Devious

Globaler Moderator Kommentar Lasst uns den neuen Quartalsthread etwas neuer anfangen, wenn sich schon mal wieder was im KRD-Verbotssommerloch regt. Ich erkläre hiermit das quasi 3. Quartal für im Prinzip eröffnet! Peter ist einfach seiner Zeit voraus, das muss man anerkennen.


Damit steht im Mai mal wieder ein amtlicher Haftprüfungstermin an, ...

Im Mai sollten wir unsere Connections nutzen, um mal in Karlsruhe nachzufragen, wie es mit der Anerkennung des KRDs so aussieht.

So sieht´s aus:

Zitat
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
StB 27-34/26
vom 26. Mai 2026
in dem Ermittlungsverfahren 
gegen
wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung u.a.
 
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschuldigten und seines Verteidigers am 26. Mai 2026 gemäß § 304 Abs. 5 StPO beschlossen:

1. Die Beschwerde des Beschuldigten gegen den Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 25. April 2025 wird verworfen.

2. Die Beschwerden des Beschuldigten gegen die Beschlagnahmebeschlüsse des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 16. Oktober 2024 (3 BGs 226/24), 2. Dezember 2024 (3 BGs 451/24), 19. Dezember 2024 (3 BGs 483/24), 2. Juni 2025 (3 BGs 247/25), 25. Juni 2025 (3 BGs 386/25) und vom 6. November 2025 (3 BGs 666/25) sowie gegen den Beschlagnahmebeschluss des Ermittlungsrichters des Amtsgerichts Dresden vom 21. Dezember 2023 (270 Gs 6499/23) werden verworfen.
3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten der Rechtsmittel zu tragen. 

Gründe:
I.
1
Der Beschuldigte ist aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 25. April 2025 (3 BGs 143/25) am 13. Mai 2025 festgenommen worden. Der Haftbefehl ist mit Beschluss vom selben Tag in Vollzug gesetzt worden. Vom 14. Mai 2025 bis zum 13. Januar 2026 hat sich der Beschuldigte in anderer Sache in Strafhaft wegen einer vom Amtsgericht Wittenberg verhängten Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten befunden. Seit dem 14. Januar 2026 wird gegen ihn die Untersuchungshaft vollzogen...

Volltext hier:

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2026/StB__27-26.pdf?__blob=publicationFile&v=1
« Letzte Änderung: 24. Juni 2026, 19:50:16 von Sandmännchen »
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Offline Neubuerger

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Zitat
BUNDESGERICHTSHOF
Vom 14. Mai 2025 bis zum 13. Januar 2026 hat sich der Beschuldigte in anderer Sache in Strafhaft wegen einer vom Amtsgericht Wittenberg verhängten Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten befunden. Seit dem 14. Januar 2026 wird gegen ihn die Untersuchungshaft vollzogen...

Das bedeutet aber auch, dass es offenbar keinen Bewährungswiderruf gab. Schade eigentlich. Oder war man der Meinung, dass das ohnehin nichts zur Sache tut?
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline lobotomized.monkey

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Das bedeutet aber auch, dass es offenbar keinen Bewährungswiderruf gab. Schade eigentlich. Oder war man der Meinung, dass das ohnehin nichts zur Sache tut?

Das vermisse ich auch. Ist etwa Dessau für den Bewährungswiderruf zuständig? Das könnte es erklären.
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Offline Karl Martell

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Dieses penetrante "Ich bin ein Staat", bewiesen durch den immergleichen Vortrag aus selbstgefälschtem Führerschein, heiliger Bordkarte und anderen Kokolores, garniert mit den immergleichen nichtverstandenen juristsichen Texten, schiefen Zitaten aus ebenfalls nicht verstanden Fachbüchern (selbst "Connie gründet eine Republik" wäre ihm noch zu komplex) und allerfernstliegensten quatscheetymologischen Herleitungen, während man bei einem anderen Bundesgericht (vermutlich mit inhaltsgleichem Stuss) versucht, die vereinsrechtliche Auflösung wegen Verfassungsfeindlichkeit erfolgreich anzugreifen   :facepalm:

Immerhin hat jetzt der BGH schon mal entschieden, dass die nun verbotene Reichsbürgergruppierung "Königreich Deutschland" kein Staat ist. Fehlen nur noch BPatG (jaja, hängt am BGH, schon gut), BFH, BAG, BSG, BVerwG, BVerfG, EuGH, EGMR, UNO-Vollversammlung, Scherbengericht, Jüngstes Gericht, allerjüngstes Gericht (Berufungskammer), Linsengericht, Nachlassgericht (sollte man die Rechtsnachfolge des Deudchen Reichs anstreben), ...
 
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Offline Sandmännchen

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Da gab es bestimmt viel Mimimi, war doch alles ganz wahr, schön und gut gemeint. Weswegen im Beschluss extra steht, dass das an der Strafbarkeit nichts ändert. Jedenfalls hat er doch jetzt endlich seine höchstrichterliche Entscheidung :)

Trotzdem: Was ist mit der laufenden Bewährung? Ich befürchte schon wieder, dass man das nicht anfässt, weil es Arbeit macht und man Fitzek eh schon am Schlafittchen habe. Da kommen dunkle Erinnerungen hoch.
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Es gibt also einen für seine Hoheit negativ verlaufenen Haftprüfungstermin im September 2025 (StB 40/25). Dieser Beschluss ist aber leider nicht veröffentlicht.

Diesen Satz verstehe ich nicht:

Zitat
Die von ihm ausgefüllten Aufgaben innerhalb des KRD weisen für den Erfolg der inkriminierten Organisation ein besonders großes Gewicht auf.

Meint der BGH hier das Gewicht oder die Masse der Misserfolge?

Zitat
Vor diesem Hintergrund steht einer Fluchtgefahr der Umstand nicht entgegen, dass er sich in der Vergangenheit zum Antritt (kürzerer) Haftstrafen selbst stellte.

Meines Wissens hat er nicht darum gebeten, aus dem Kartoffelhaus abgeholt zu werden...

Ich habs mal ausgerechnet: es wurden 6150 Gramm Gold beschlagnahmt. Mit dem heutigen Goldpreis von 114€/g sind das 701100 Euronen.

Wissen wir denn, wer sein Verteidiger ist? Christin Konrad aka Müller scheint es wohl nicht zu sein.
« Letzte Änderung: 24. Juni 2026, 16:55:13 von Knallfrosch »
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Das musst Du genauer lesen. Die Aufgaben, die Peter ausfüllte, waren für den Erfolg wichtig. Wie erfolgreich war das KRD letztlich? Aus ¬ Q folgt nun mal ¬ P.

Dementsprechend hat sein Dauerversagen zum Misserfolg geführt, trotz großzügiger Spenden und Zustiftungen.
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Regelmäßiges Versagen ist auch eine Form der Zuverlässigkeit!
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Wissen wir denn, wer sein Verteidiger ist?
Mindestens zeitweise war das Martin Kohlmann, Vorsitzender der Freien Sachsen. Ob er das immer noch ist, weiß ich nicht. Oder vertritt (vertrat?) er ihn nur in Sachen der Anfechtung des Vereinsverbotes?
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Ja, Kohlmann hatte ich auch bzgl. des Vereinsverbots auf dem Schirm.


Für den Bewährungswiderruf dürfte die Strafvollstreckungskammer am LG Dessau-Roßlau zuständig sein.
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Die Christin Ko-Müller dürfte dem Fürsten selbst zu belämmert sein. Daher tippe ich auf Kohlmann, dem er sich wohl schon länger verbunden fühlt und der seinerseits immer Interesse an potentiell medienwirksamen Prozessen hat.

Wobei er vielleicht ggf. zusätzlich den Normalanwalt aus Halle verpflichten könnte, so der will und möchte. So ganz unzufrieden mit dessen Verfahrensführung und insbesondere dem erfolgreichen Widerspruch war er nämlich nicht.
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Wenn ich den Beschluss nicht missverstehe, wurde zwar auch der Verteidiger angehört, aber die verworfenen Anträge kamen alle von seiner Majestät himself.

Anscheinend will sich das jetzt auch kein Verteidiger mehr antun, dem BGH mit dem Quatsch von der Staatlichkeit zu kommen. Und muss sein Verteidiger für solche Anträge eigentlich speziell vor dem BGH zugelassen sein?
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siehe hier: http://www.rak-bgh.de/verzeichnis/

Gilt aber nur im Zivilrecht!
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Danke. Das hilft mir bei meiner Antwort zum Strafrecht extrem weiter.  :shifty:
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Danke, dass ich helfen durfte!


Ich ergänze: In Strafsachen darf sich am BGH jeder zugelassene Anwalt versuchen.


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