Klingt attraktiv, wo kann man eintauchen?
Diesen Beitrag darf nur lesen, wer keinen Teich hat, keine Seminare veranstaltet und nicht dem "Knallfrosch Law and Order" beiwohnt.Die Kundschaft schafft es immer wieder, Themen passend zu meinen aktuellen Studienfächern zu präsentieren. Echt nett! Heute also internationales Privatrecht.
Was empfiehlt der Königliche Justitiarsimulant heute?
Bei rechtlichen Unstimmigkeiten gilt die gültige Verfassung und die damit verbundenen Regularien des Königreich Deutschland entsprechend des zwingend einzuhaltenden höheren Rechtstandes – vergleichsweise gemäß der in der Bundesrepublik in Deutschland geltenden Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO. Die stringent einzuhaltende Gerichtsbarkeit ist der Gerichtstand im Königreich Deutschland.
Die Rom-I-VO ist schon mal nicht anwendbar, weil erstens das Königreich Deutschland nicht in der EU ist und zweitens der Vertrag gar keinen Auslandsbezug hat. Es wohnen ja alle in Deutschland, also dem echten.
Wieso bringen sie Art. 6 EGBGB? Da steht:
Eine Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist.
Das wird dann vor einem deutschen Gericht - das KRD hat auch gar keine Gerichte - beurteilt. Wenn man Art. 6 anwendet, kann da nur rauskommen, dass Recht des KRD nicht angewandt wird. Eigentor?
Art. 42 EGBGB:
Nach Eintritt des Ereignisses, durch das ein außervertragliches Schuldverhältnis entstanden ist, können die Parteien das Recht wählen, dem es unterliegen soll. Rechte Dritter bleiben unberührt.
Offenbar kann der Justitiarsimulant des KRD nicht vorher und nachher unterscheiden und versteht überhaupt nicht, dass das angerufene Gericht stets sein eigenes Recht anwendet, um das anzuwendende Recht zu bestimmen.
In der Realität wendet sich auch mit dieser Bestimmung die Webseite weiterhin auch an Nichtmitglieder, die Geschäfte sind keine Innengeschäfte irgendeiner Vereinigung und unterliegen damit auch den normalen Steuern, insbesondere der USt.