Die beiden Soldaten haben meines Wissens keine Hoheitsrechte ausgeübt, sondern waren im LRA, um sich umzumelden. Sie haben nach "Jedermannsrecht" gehandelt. Zudem bezeichnete sie Peter nicht nur als Faschisten, sondern als Faschstenschweine. Dies dürfte de jure eine Formalbeleidigung und keine wohlwollende Anrede sein.
Soldaten dürfen in D Uniform auch im privaten Umfeld tragen (ab Gelöbnis, soweit ich weiß). [Quelle müsste ich recherchieren.]
In Zügen trifft man nicht selten Polizisten in Dienstkleidung, die sich außer Dienst befinden und nach Hause oder zu einem anderen Dienstort fahren. Dürfen die wohl auch nicht eingreifen, wenn im Zug etwas Unrechtmäßiges geschieht, Herr Hannig? Hier gibt es sehr klare Rechtsprechung, grob vereinfacht subsummiert unter "immer im Dienst". Im Übrigen darf die Bundeswehr im Inland auch unter bestimmten Voraussetzungen agieren. Aber hier hat nicht die Bundeswehr agiert, sondern zwei Personen in Uniform, die völlig privat unterwegs waren.
Weswegen er die Security-Mitarbeiterin angreifen durfte, erläutert Hannig nicht. Dies dürfte zweifelsfrei das gravierendere Delikt sein.
Wenn ich Hennig so reden höre, habe ich vollstes Verständnis dafür, dass ihm die Tätigkeit als RA untersagt wurde (Auch wenn dies tatsächlich andere Gründe hatte).