Autor Thema: 7/2024 - die königliche Audienz in Dessau  (Gelesen 11783 mal)

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Offline theodoravontane

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Re: 7/2024 - die königliche Audienz in Dessau
« Antwort #195 am: 29. Juli 2024, 20:01:38 »
Ja, der Hammer fehlt in der deutschen Justiz leider...

Ich habe so ein Gefühl, daß der sprichwörtliche Hammer für den Fizzifuzzizar noch kommen wird.

Das wird ein Spaß. Ein ausländisches Staatsoberhaupt vor einem nicht zuständigen Gericht verurteilt - was das für ein Rauschen im internationalen Blätterwald verursachen wird.
Ich sehe es schon vor mir:

also,

äh,

ja, und sicher wird irgendwer sonst noch darüber berichten.

Compact wird es ja nicht mehr tun können. Aber die Bäckerblume Hinterpusemuckel vielleicht, mit Bezug auf Kaisersemmeln und Chefkoch berichtet jetzt schon über Königswurst.
Na was will er denn mehr?
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Offline Karl Martell

Re: 7/2024 - die königliche Audienz in Dessau
« Antwort #196 am: 29. Juli 2024, 20:14:44 »
https://www.bild.de/regional/sachsen-anhalt/reichsbuerger-anwalt-ohne-zulassung-soll-peter-fitzek-vor-haft-bewahren-66a6897d8ba1130ae9912ced

Thilo war auch da. Bzw. berichtet vom Prozess. Der Name des zweiten Anwalts wird bestätig, der Fitezek als "seine Majestät" anspricht. Wie kann man nur seinem Mandanten so tief in den Pöker kriechen :facepalm:

Ansonsten ist das Foto bemerkenswert, denn da liegt die "Endzeit". Hoffentlich nur als Drohung. Ich hoffe einfach mal, dass er nicht draus zitiert hat. Der Anfang hat sich in mein Hirn gefressen, wie der eine Zauberspruch in Rincewinds Kopf:

Zitat
Pluriel saß auf einer Parkbahahahahahaha...

Entschuldigt bitte, aber ich bekomme immer einen Lachkrampf, wenn ich an die auf einer Parkbank sitzenden Urinella dehehehehihihihihuhuhharhharharhahahahhahahahahahahahahahahahaha
« Letzte Änderung: 29. Juli 2024, 20:51:12 von Karl Martell »
 
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Offline lobotomized.monkey

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Re: 7/2024 - die königliche Audienz in Dessau
« Antwort #197 am: 29. Juli 2024, 20:22:05 »
Nun selbst die noble Tagesschau hat die Strafprozesse des Königs heiter panaschiert und kumuliert.

Qualitätsjournalismus will durch, bitte alle mal die Füße heben... :facepalm:

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/dessau/dessau-rosslau/reichsbuerger-peter-fitzek-berufungsverfahren-prozess100.html


Hier wird über Hannig geschrieben:
Zitat
Fitzek stellte zudem den Antrag, einen zweiten Anwalt zuzulassen. Diesem wurde stattgegeben. Der neue Rechtsbeistand ist ein Volljurist aus Halle, der in Wittenberg aufgewachsen ist, dem aber die Anwaltslizenz entzogen wurde. Nach MDR-Informationen war der Mann zu DDR-Zeiten Offiziersschüler bei der Stasi, gründete in Dresden einen Pegida-Förderverein und hat danach viele Rechtextreme vertreten.
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Offline Gerntroll

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Re: 7/2024 - die königliche Audienz in Dessau
« Antwort #198 am: 29. Juli 2024, 20:24:54 »
Da verstehe ich das er ihn "Seine Majestät" nennt. In seiner Insolvenz erhält er seine Entlohnung sicher in Engel und/oder Toastbrot und ist froh darüber.  Hat er eigentlich schon ein Unternehmen im Rechtskreis des KRD? Oder muss er sich die Schulung erst erarbeiten/erkriechen?
« Letzte Änderung: 29. Juli 2024, 20:26:52 von Gerntroll »
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Offline Schrohm Napoleon

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Re: 7/2024 - die königliche Audienz in Dessau
« Antwort #199 am: 29. Juli 2024, 20:55:35 »
Und hier die Stellungnahme von EXRA Hannig.

Unter anderem durfte Peter I. die beiden BW-Soldaten beleidigen, da die BW nicht im Inneren eingesetzt werden darf, sie mithin rechtwidrig agierten.  :rotfl:


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-Chan-jo Jun, Philosoph (und Rechtsanwalt)
 

Offline Knallfrosch

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Re: 7/2024 - die königliche Audienz in Dessau
« Antwort #200 am: 29. Juli 2024, 20:59:22 »
Die beiden Soldaten haben meines Wissens keine Hoheitsrechte ausgeübt, sondern waren im LRA, um sich umzumelden. Sie haben nach "Jedermannsrecht" gehandelt. Zudem bezeichnete sie Peter nicht nur als Faschisten, sondern als Faschstenschweine. Dies dürfte de jure eine Formalbeleidigung und keine wohlwollende Anrede sein.

Soldaten dürfen in D Uniform auch im privaten Umfeld tragen (ab Gelöbnis, soweit ich weiß). [Quelle müsste ich recherchieren.]

In Zügen trifft man nicht selten Polizisten in Dienstkleidung, die sich außer Dienst befinden und nach Hause oder zu einem anderen Dienstort fahren. Dürfen die wohl auch nicht eingreifen, wenn im Zug etwas Unrechtmäßiges geschieht, Herr Hannig? Hier gibt es sehr klare Rechtsprechung, grob vereinfacht subsummiert unter "immer im Dienst". Im Übrigen darf die Bundeswehr im Inland auch unter bestimmten Voraussetzungen agieren. Aber hier hat nicht die Bundeswehr agiert, sondern zwei Personen in Uniform, die völlig privat unterwegs waren.

Weswegen er die Security-Mitarbeiterin angreifen durfte, erläutert Hannig nicht. Dies dürfte zweifelsfrei das gravierendere Delikt sein.

Wenn ich Hennig so reden höre, habe ich vollstes Verständnis dafür, dass ihm die Tätigkeit als RA untersagt wurde (Auch wenn dies tatsächlich andere Gründe hatte).
« Letzte Änderung: 29. Juli 2024, 21:16:29 von Knallfrosch »
Nobody except for Goedel became famous by saying it can't be done.
 

Offline Neubuerger

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Re: 7/2024 - die königliche Audienz in Dessau
« Antwort #201 am: 30. Juli 2024, 07:02:13 »
Gerade Narzisten sollte man den Prozess nicht als Bühne überlassen.

Das sieht der Kommentar beim MDR auch so:

 https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/dessau/dessau-rosslau/reichsbuerger-fitzek-nutzt-prozess-als-buehne-100.html

Zitat
Kommentar
Prozessauftakt gegen Fitzek: Bühne frei für den selbsternannten "König von Deutschland"

Dem selbsternannten "König von Deutschland" droht wieder eine Gefängnisstrafe. Peter Fitzek aus Wittenberg muss sich seit Montag in einem Berufungsprozess vor dem Dessauer Landgericht wegen Körperverletzung und Beleidigung verantworten. Doch der erste Verhandlungstag entpuppte sich als Farce. Der angeklagte Möchtegern-Monarch nutzte die große Bühne. Richter und Staatsanwalt ließen es zu. Ein Kommentar.

Was Peter Fitzek am Dessauer Landgericht plante, war nicht zu übersehen. Kurz vor Prozessbeginn errichtete er auf seinem Tisch einen Turm aus mehreren prallen Aktenordnern, dicken Büchern und losen Blättern. Hektisch suchte er nach bestimmten Schreiben. Der Mann mit dem langen dünnen Zopf war ständig am Sortieren. Ihm war es wichtig, zum Prozessauftakt seine Botschaft loszuwerden. Und die lautete: Ich bin Peter der I., oberster Souverän des Königreichs Deutschland und kann damit von keinem deutschen Gericht verurteilt werden. Unabhängig davon, was mir vorgeworfen wird.

Auf diese Masche setzt der Wittenberger, der 2012 in einem früheren Krankenhaus sein Königreich ausgerufen hatte, seit Jahren. In zahlreichen Prozessen, bei denen er sich mal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis oder illegaler Bank- und Versicherungsgeschäfte verantworten musste, versuchte er, die jeweiligen Gerichte als nicht zuständig abzukanzeln. Ohne Erfolg. Am Dessauer Landgericht aber ist ihm zumindest ein Coup gelungen. Er konnte unwidersprochen über das Königreich und seine krude Weltsicht parlieren.

Fitzek hält mehrstündigen Monolog
Drei Stunden nahmen seine Ausführungen am Montag in Anspruch, die von der Herrschaft des Dritten Reichs ausgingen; der Mission des Schöpfers und seiner eigenen Weltanschauungslehre. Zwischendurch stolzierte der "oberste Souverän", der von seinem Anwalt nur als "Eure Majestät" oder "Seine Hoheit" bezeichnet wurde, unaufgefordert durch den Gerichtssaal, um dem Vorsitzenden Richter mal seinen Königreich-Reisepass oder eigene Geldscheine und Münzen zu präsentieren.

Ein deutscher Gerichtssaal als Theaterbühne für einen Mann, der der Reichsbürgerszene zugeordnet wird, der nahezu ständig mit der Justiz in Konflikt steht und bereits Haftstrafen verbüßen musste.

Richter hat zu viel zugelassen
Am Landgericht in Dessau hat der Vorsitzende Richter zu viel zugelassen, hat Fitzek die Freiheit eingeräumt, über seine Herrschaftsphantasien zu schwadronieren – ohne ein einziges Mal auf den konkreten Fall einzugehen, warum er eigentlich vorgeladen worden war: Der 58-Jährige hatte vor zwei Jahren im Wittenberger Landratsamt eine Frau getreten und geschlagen sowie Bundeswehrangehörige als – so wörtlich – "Faschistenschweine" beschimpft.

Das kam am ersten Verhandlungstag nur am Rande zur Sprache. Das mag rechtlich vielleicht vertretbar sein, wirft aber die zentrale Frage auf, ob solch eine Verhandlung nicht die Autorität und damit die Würde eines Gerichts untergräbt.

« Letzte Änderung: 30. Juli 2024, 07:09:31 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: 7/2024 - die königliche Audienz in Dessau
« Antwort #202 am: 30. Juli 2024, 07:05:39 »
Soldaten dürfen in D Uniform auch im privaten Umfeld tragen (ab Gelöbnis, soweit ich weiß). [Quelle müsste ich recherchieren.]


Einschlägig dürfte sein

Zitat
ZDv 37/10
Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr

[...]

105. Wird außer Dienst Uniform getragen, ist außerhalb umschlossener militärischer Anlagen
grundsätzlich der Dienstanzug (Nrn. 229-240) oder bei bestimmten Anlässen (Kapitel 3)der
Gesellschaftsanzug (Nrn. 252-255) zu tragen. Bei Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstal-
tungen in Uniform entspricht grundsätzlich der Dienstanzug mit Oberhemd, weiß/Bluse, weiß, dem
dunklen Anzug, der Dienstanzug mit Diensthemd/Dienstbluse dem Straßenanzug.

Als Ausnahmeregelung wird bis auf Weiteres das Tragen eines sauberen Feldanzuges, Tarndruck
bzw. sauberen Bord- und Gefechtsanzug genehmigt:

− auf dem Weg vom und zum Dienst (Dienstort/Wohnort/Wochenendheimfahrt),
− auf dem Weg zwischen militärischen Liegenschaften im Standortbereich,
− zur Erledigung privater Angelegenheiten auf dem Weg vom und zum Dienst sowie
− zur Erledigung privater Angelegenheiten während der Dienstzeit, die die bzw. der zuständige
Vorgesetzte genehmigt hat.

[...]

109. Ausgang in Uniformist erst erlaubt, wenn ausreichend über die Grundregeln des Verhaltens
in Uniform in der Öffentlichkeit unterrichtet wurde.


Und selbstverständlich dürfen Bürger in Uniform jederzeit Hilfe leisten oder bei einer Straftat eingreifen.

Alles andere wäre ja sehr merkwürdig.

Und außer Dienst befindliche Beamte dürfen sich jederzeit „in den Dienst versetzen“, Herr Hannig!


 :facepalm:
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline lobotomized.monkey

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Re: 7/2024 - die königliche Audienz in Dessau
« Antwort #203 am: 30. Juli 2024, 07:32:06 »
Zitat
Das kam am ersten Verhandlungstag nur am Rande zur Sprache. Das mag rechtlich vielleicht vertretbar sein, wirft aber die zentrale Frage auf, ob solch eine Verhandlung nicht die Autorität und damit die Würde eines Gerichts untergräbt.

Sollte ich die Diskussionen zu Gerichtsverfahren richtig verstanden haben, dann dürfte es nicht die Würde des Gerichts untergraben, sondern eine Revision deutlich erschweren. Außerdem könnte ich mir vorstellen, dass die Person Peter Fitzek, wie auch der Mensch Peter, aus dem Horst und der Erika gemacht, so ziemlich auf die Gesetze der BRD GmbH (alternativ: BRD Diktatur) defäkiert.
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Offline Sandmännchen

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Re: 7/2024 - die königliche Audienz in Dessau
« Antwort #204 am: 30. Juli 2024, 07:58:35 »
Das Gerichtsverfahren dient halt auch nicht in erster Linie einer Bewahrung der Würde des Gerichts, sondern der Erstellung eines Urteils ohne Rechtsfehler.

Die Presse hätte sich auf die damals mangels Tatendrangs eingestellte Anklage wegen Betrugs stürzen können, wenn sie unbedingt mal wieder Justizschelte betreiben will.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Offline kairo

Re: 7/2024 - die königliche Audienz in Dessau
« Antwort #205 am: 30. Juli 2024, 08:37:37 »
Zitat
Zwischendurch stolzierte der "oberste Souverän", der von seinem Anwalt nur als "Eure Majestät" oder "Seine Hoheit" bezeichnet wurde, ...

In den Kerker mit ihm! Einen König mit "Hoheit" anzureden ist Majestätsbeleidigung und Gotteslästerung! Nur "Majestät" ist gerade noch angemessen.

Zitat
Das mag rechtlich vielleicht vertretbar sein, wirft aber die zentrale Frage auf, ob solch eine Verhandlung nicht die Autorität und damit die Würde eines Gerichts untergräbt.

Eine Verhandlung hat nicht den Zweck, die Würde des Gerichts zu wahren, sondern die Wahrheit zu finden. Eine ganze Reihe von Wahrheiten über sich hat Seine Majestät den Richtern wohl bereits übermittelt. Im Übrigen trägt es eher zur Würde des Gerichts bei, wenn die Richter sich den ganzen Quark mit stoischer Ruhe anhören, ohne in lautes Gejammer auszubrechen. Respekt!
 
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Offline Schattendiplomat

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Re: 7/2024 - die königliche Audienz in Dessau
« Antwort #206 am: 30. Juli 2024, 08:48:29 »
Das Gerichtsverfahren dient halt auch nicht in erster Linie einer Bewahrung der Würde des Gerichts, sondern der Erstellung eines Urteils ohne Rechtsfehler.

Stimmt schon, dass es da Fälle gibt welche sich deutlich besser für Jusitizschelte eigenen v.a. bei all jenen Dinge die aufgrund von Trägheit nicht oder erst sehr spät und mMn* unter Zähneknirschen zur Anklage kamen.

Die Kritik ist aber nicht von der Hand zu weisen, selbst wenn ich das Problem eher im System als bei einzelnen Richtern sehe.
Als Laie kommt es einem in Deutschland oft vor als könne jede das Gericht beliebig missachten (z.B. durch stundenlange Einlassungen am Anfang und Ende die Nichts mit dem Verfahren zu tun haben) und so neben der Verschwendung von Steuergeldern sich auch noch eine Bühne für die eigenen kruden Meiningen verschaffen.
Mich ärgert das auch immer selbst wenn mir klar ist, dass Richter, wenn sie hier eingreifen immer Angriffsfläche für die Verteidigung bieten.
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*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
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Offline Leonidas

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Re: 7/2024 - die königliche Audienz in Dessau
« Antwort #207 am: 30. Juli 2024, 09:58:57 »
In den Kerker mit ihm! Einen König mit "Hoheit" anzureden ist Majestätsbeleidigung und Gotteslästerung! Nur "Majestät" ist gerade noch angemessen.
In diesem speziellen Fall wäre ein bürgerlicher Stiefel in dem königlichen A*sch wohl angemessener. :bootyshake:
Zitat
Eine Verhandlung hat nicht den Zweck, die Würde des Gerichts zu wahren, sondern die Wahrheit zu finden. Eine ganze Reihe von Wahrheiten über sich hat Seine Majestät den Richtern wohl bereits übermittelt. Im Übrigen trägt es eher zur Würde des Gerichts bei, wenn die Richter sich den ganzen Quark mit stoischer Ruhe anhören, ohne in lautes Gejammer auszubrechen. Respekt!

Ich denke, dass es dem Gericht von vorneherein klar war, dass Fitzek den Prozess für die Präsentation seiner naiven Ideen nutzen wird. Das alberne Königsgetue trägt sein Übriges dazu bei. Der Kerl ist genauso ein König wie ein Kuhfladen eine Pizza ist. ;D

Titel sind Schall und Rauch. Man ist auch ohne Titel ein König oder ein Gentleman, wenn man sich wie ein König oder ein Gentleman benimmt. Fitzek ist beides nicht mal im Ansatz.
Es genügt nicht, sich keine Gedanken zu machen. Man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken.
 
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Offline Karl Martell

Re: 7/2024 - die königliche Audienz in Dessau
« Antwort #208 am: 30. Juli 2024, 12:37:02 »
Selbstverständlich ist die Würde des Gerichts kein Selbstzweck. Man kann aber auch straff verhandeln, ohne Revisionsgründe zu schaffen. Und erst recht sollte man keinem Narzis eine Bühne bieten.

Die OLG-Richterin, die den Halle-Attentäter abgeurteilt hat (und übrigens auch das vom BGH aufgehobene Urteil über Fitzek sprach), hat's vorgemacht. Ebenso der Vorsitzende bei den NSU-Morden.

Ich bleibe dabei und unterstreiche: Nirgendwo steht, dass ein Angeklagter im Gericht alles veranstalten kann, was ihm so einfällt.

Andere mögen das anders sehen.
 
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Offline Schrohm Napoleon

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Re: 7/2024 - die königliche Audienz in Dessau
« Antwort #209 am: 30. Juli 2024, 15:09:01 »
 :D


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