Autor Thema: Neues aus dem Königreich Deutschland 5/24 - Fitzek tanzt nicht bei Gericht an  (Gelesen 9847 mal)

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Offline Gerntroll

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Paperlapapp, das durchsetzen bundesdeutschen Baurechts auf königlichem Boden ist eine Kriegserklärung. Das schreit nach Aufrüstung der Kriegsflotten. Die hat sich extra schon größere BHs gekauft!
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Offline comsubpac

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Ob Peter sich dort einen königlichen Wohnwagen einrichten lässt?

"Mit Errichtung Ihres Zeltes wird dieses dem Königreich Deutschland zugestiftet."
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Offline Leonidas

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Vom Schloss zu Campingplatz.   ;D

Was kommt danach?
Ein maroder Schrottplatz an einer stillgelegten Bahnstrecke irgendwo in der Provinz? Oder eine aufgelassene Kiesgrube tief im Wald ?

Läuft bei Peter  :facepalm:
Es genügt nicht, sich keine Gedanken zu machen. Man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken.
 
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Offline comsubpac

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Das KRD könnte auch in den Untergrund gehen.
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...und ein altes Bergwerk als Unterschlupf nutzen!
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Offline Gerntroll

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Für Peter wird es da ein Schloß geben. Der Entwurf ist bereits fertig und abgesegnet. Die königliche Baugenehmigung liegt vor!
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Offline Anmaron

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Vom Schloss zu Campingplatz.   ;D

Was kommt danach?

Umzug nach Paris und berufliche Neuausrichtung als Clochard.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Offline DerDude

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Kleine Presseschau aus der Vergangenheit, der aktuelle Artikel lässt leider die Schranke unten.

Ich kann allerdings den Unmut des Altbesitzers absolut nachempfinden. Hier um die Ecke hatten wir vor 2 oder 3 Jahren einen ähnlichen Fall. Jahrzehnte duldet die Stadt Dauercamping und lässt 400 Bewohner offiziell dort ihren Erstwohnsitz anmelden. Und plötzlich soll dann alles verboten und geräumt werden. Mein Rechtsverständnis haut es bei sowas ordentlich aus der Kurve.
Letztlich hat man sich auf eine faire Übergangsregelung geeinigt.

https://www.mz.de/lokal/bernburg/campen-in-sachsen-anhalt-campingplatz-am-grossen-schachtsee-in-wolmirsleben-zu-arger-um-irish-travellers-3577717
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Zitat
NACH ÄRGER UM IRISH TRAVELLER
Campingplatz am Großen Schachtsee dicht gemacht
Der Salzlandkreis hat den Campingplatz am Großen Schachtsee in Wolmirsleben geschlossen. Was der Besuch der Irish Traveller im Vorjahr damit zu tun hat.
René Kiel 29.03.2023, 19:48

Wolmirsleben - Während derzeit in den Naherholungsgebieten des Landes die Vorbereitungen auf die neue Badesaison auf Hochtouren laufen, herrscht auf dem Campingplatz am Großen Schachtsee anders als in den Vorjahren ungewöhnliche Ruhe. Denn die Landkreisverwaltung hat die weitere Nutzung des Platzes untersagt.
Die Entscheidung begründete Kreis-Sprecher Marko Jeschor auf Anfrage der Volksstimme mit „einer fehlenden baurechtlichen Genehmigung und festgestellten Gefahren, welche mit der Nutzung des Platzes verbunden sind“.

Salzlandkreis nennt Brandschutz und illegale Wohnnutzung als Grund
Jeschor erklärt: „Diese Gefahren ergeben sich insbesondere aus den Anforderungen an den Brandschutz. So sind keine Feuerwehrzufahrten und keine Feuerwehr-Bewegungsflächen vorhanden.“ Vorhandene bauliche Anlagen würden Brandschutzabstände nicht einhalten. „Fluchtwege fehlen, die Infrastruktur entspricht nicht den derzeitigen Anforderungen. Zudem beginnt sich eine illegale Wohnnutzung, welche mit einem Campingplatz unvereinbar ist, zu etablieren.“
Insgesamt bestünden also zahlreiche Probleme, die derzeit ungelöst seien, fügt er hinzu. „Bis zu einer Lösung muss der Platz deshalb geschlossen bleiben“, so Jeschor.

Irish Traveller: Lärm, Raserei und ein Unfall mit Kindern
Den Anstoß für das Vorgehen des Salzlandkreises hatte im vergangenen Sommer der Ärger gegeben, für den zahlreiche Irish Traveller gesorgt hatten. Sie hatten sich in großer Zahl auf dem Campingplatz niedergelassen und illegale Autorennen veranstaltet. Danach häuften sich bei der Polizei die Anzeigen wegen Ruhestörung, Lärmbelästigung und Raserei. Die Beamten mussten in Wolmirsleben drei Einsätze und drei Geschwindigkeitskontrollen durchführen und fünf Verkehrskontrollstellen mit mehreren Fahrzeugen einrichten, um weitere illegale Autorennen zu verhindern. Zudem soll das Fahrzeug von zwei Männern dieser irischen Minderheit am 7. August einen schweren Verkehrsunfall auf der Bundesstraße B 81/Kreuzung Richtung Wolmirsleben, verursacht haben. Dabei waren auch zwei Kinder verletzt worden.

Egelner Mulde bat Kreis um Hilfe
Im Herbst hatte es in Wolmirsleben Überlegungen gegeben, wie so etwas in Zukunft zu verhindern sein könnte. Die Verbandsgemeinde Egelner Mulde hatte dann den Salzlandkreis um Unterstützung gebeten. „Diesem Hilfeersuchen ist die zuständige Stelle der Kreisverwaltung mit der Einleitung eines bauaufsichtlichen Verfahrens gegenüber der Betreiberin des Campingplatzes nachgekommen“, sagte Jeschor. Bei der Prüfung des Sachverhaltes sei festgestellt worden, dass für den Campingplatz in der derzeitigen Form kein baurechtlicher Bestandsschutz besteht. „Dies ergibt sich vor allem aufgrund zahlreicher, nicht genehmigter Umbauten in den vergangenen Jahren. Somit besitzt der Campingplatz derzeit keine baurechtliche Genehmigung.“
Seinen Worten zufolge hängt die Genehmigungsfähigkeit davon ab, ob die Gemeinde Wolmirsleben gewillt ist, für das Gelände einen Bebauungsplan zu erstellen. Danach müsste dann eine Prüfung erfolgen.

Betreiber: Ich bin betrogen worden
Joachim Noeske, der die Anlage 2011 von der Verbandsgemeinde Egelner Mulde erworben, danach auf Vordermann gebracht und an die Mitteldeutsche Camping- und Gastro-GmbH in Leipzig verpachtet hatte, sagte auf Nachfrage: „Ich bin betrogen worden. Ich habe keinen Campingplatz gekauft wie das der Vertrag mit der Verbandsgemeinde vorsah, sondern eine Fläche ohne Baugenehmigung.“
Auf die Zukunft des Objektes angesprochen, sagte Noeske nur kurz und knapp: „Schauen wir mal, was die Zeit bringt." Noeske will sich am Donnerstag mit Verbandsgemeinde-Bürgermeister Michael Stöhr (UWGE) treffen.

Bürgermeister: Wir dachten, es gebe Bestandsschutz
„Wir sind davon ausgegangen, dass das schon immer ein Naherholungszentrum war und dass die entsprechenden Erlaubnisse da sind. Im Zweifel bestand zumindest bis zum Verkauf Bestandsschutz“, sagte Stöhr auf die Frage der Volksstimme, ob er damals die Katze im Sack verkauft habe.
Wolmirslebens Bürgermeister Knut Kluczka (CDU) versteht die Welt nicht mehr. Für ihn ist nicht plausibel, dass nach der Wende für den seit 1968 ausgewiesenen Internationalen Campingplatz keine Baugenehmigung mehr da sein soll. Er verlangt vom Landkreis, nach den Unterlagen zu suchen, und hofft auf dessen Unterstützung. „Die Gemeinde wird auf jeden Fall einen Bebauungsplan auf den Weg bringen“, kündigte Kluczka an.
Der Landtagsabgeordnete Sven Rosomkiewicz (CDU) hofft, dass für die Anlage, die für die Region von Bedeutung sei, eine vernünftige Lösung gefunden wird. „Es kann nicht sein, dass sie auf Teufel komm raus geschlossen wird und es im wahrsten Sinne heißt: Still ruht der See“, sagte er.
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https://www.volksstimme.de/lokal/stassfurt/hat-der-campingplatz-in-wolmirsleben-eine-zukunft-3675283
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Zitat
STREIT AM SCHACHTSEE
Hat der Campingplatz in Wolmirsleben eine Zukunft?
Wie geht es am Großen Schachtsee in Wolmirsleben weiter? Diese Frage beschäftigt nicht nur den Besitzer Joachim Noeske und die Kommunalpolitiker, sondern auch diejenigen, die sich dort seit Jahren erholen und den Standort zu schätzen wissen. Was sie fordern.
Von René Kiel
22.08.2023, 12:03

Wolmirsleben - „Wir sind daran interessiert, dass die Anlage hier weiter besteht. Wir wollen am Schachtsee in Wolmirsleben unseren Lebensabend verbringen. Wir haben hier alles, was man zum Leben braucht“, sagte Ines Walther. Die Seniorin und ihr Mann hatten ihr Haus in Leipzig verkauft und sich am Schachtsee ein Tiny-Haus mit einer Wohnfläche von rund 50 Quadratmetern zugelegt, weil dem Ehepaar der Standort in der Nähe zur Landeshauptstadt zugesagt hat. Sie hatten den Campingplatz als ihren Hauptwohnsitz gewählt, mussten diesen aber wieder aufgeben und sich an einem anderen Ort anmelden. Ähnlich geht es auch dem Ehepaar Bönisch aus Potsdam.

Dauer-Camper sind verunsichert
Sie sind verunsichert seitdem die Landkreisverwaltung im März die weitere Nutzung des Campingplatzes in Wolmirsleben untersagt hatte. Das Ehepaar hat ein großes Interesse daran, dass man sich dort auch in Zukunft erholen kann. „Wir hatten den Landrat angeschrieben und um Unterstützung gebeten“, sagte Ines Walther. Er habe nicht selbst geantwortet, sondern damit einen Mitarbeiter betraut, dessen Antwort den Betroffenen aber nicht weiter geholfen habe.

Mit der augenblicklichen Situation ist auch die CDU-Kandidatin für die Wahl des Verbandsgemeinde-Bürgermeisters, Anke Janko-Bartsch, nicht zufrieden. Sie nahm sich die Zeit, um sich mit den Frauen und Männern am Schachtsee zu treffen und sich ihre Probleme anzuhören. Sie sieht es als wichtig an, alle Betroffenen und die Verantwortlichen an einen Tisch zu holen. „Man kann diese Anlage hier nicht tot machen und sollte die Gewerbetreibenden unterstützen“, sagte Anke Janko-Bartsch und meinte damit auch Joachim Noeske, den Besitzer der Anlage. Ihr Mann Dirk Bartsch (CDU), der Bürgermeister der Gemeinde Börde-Hakel werden will, gab zu bedenken, dass sich viele Familien keinen Urlaub mehr leisten können. Sie seien deshalb froh, dass es den Schachtsee gibt.

Badeverbot: Nutzungsuntersagung nicht vollstreckbar
Dort ist in dieser Saison allerdings das Baden untersagt, weil es im Herbst des vergangenen Jahres zwei negative Wasserproben gegeben hatte. Diese Regelung sieht die Badegewässerverordnung des Landes so vor. Inzwischen hat das Verwaltungsgericht die Nutzungsuntersagung für den Campingplatz für rechtmäßig und für verhältnismäßig erklärt. Die Kreisverwaltung kann sie derzeit aber nicht vollstrecken, da die Pächterin der Anlage, die Mitteldeutsche Camping- und Gastro GmbH, eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung des vom Salzlandkreis angedrohten Zwangsgeldes in Höhe von 5000 Euro erreichen konnte.

Nach Auffassung der Richter spreche Überwiegendes dafür, dass der Campingplatz als bauliche Gesamtanlage beziehungsweise die auf dem Gelände errichteten baulichen Anlagen formell illegal seien. „Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Gemeinde den Campingplatz als solchen vor der Veräußerung im Jahr 2011 rechtmäßig betrieben hat, führen die durch die Antragstellerin seit dem Jahr 2013 vollzogenen massiven Veränderungen auf dem Gelände, insbesondere hinsichtlich der baulichen Anlagen, zu einem Wegfall des durch eine möglicherweise bestandene Baugenehmigung vermittelnden Bestandschutzes“, heißt es in dem Urteil.

Wahlkampfthema Campingplatz
Der Verbandsgemeinde-Bürgermeister Michael Stöhr, der noch einmal kandidiert, sagte: „Unser Ziel bleibt es, das Objekt zu erhalten und dass es wieder geordnete Verhältnisse auf dem Campingplatz gibt auf jeden Fall unter Brandschutzgesichtspunkten.“ So würden zum Beispiel die Abstände zwischen den Tiny-Häusern nicht passen.

„Eine Sache des Kreises“
Die Verbandsgemeinde habe Gespräche mit dem Salzlandkreis und dem Betreiber geführt. „Letztenendes ist das eine Sache des Kreises, weil er die zuständige Bauordnungsbehörde ist. Wir können nur Ratschläge geben. Für die Entscheidungen ist der Landkreis zuständig“, betonte Stöhr.

Auf die Frage, warum die Bewohner der Tiny-Häuser ihren Hauptwohnsitz wieder abmelden mussten, sagte der Rathauschef: „Sie hatten von uns alle einen Zettel bekommen und für den Erhalt unterschrieben, dass man sich dort melderechtlich zwar anmelden kann, aber baurechtlich ist das untersagt.“ Am 11. September will sich der Wolmirslebener Gemeinderat mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für diesen Standort befassen. Einen Entwurf dazu hatte es bereits im Jahr 2009 gegeben. 2010 hatte die Verbandsgemeinde die Anlage übernommen und 2011 an Joachim Noeske verkauft.
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https://www.volksstimme.de/lokal/stassfurt/dauercampern-am-see-wird-gekundigt-3685987
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DAUERCAMPER IN WOLMIRSLEBEN
Dauercampern am See wird gekündigt
Der Wolmirslebener Gemeinderat wird sich in seiner nächsten Sitzung am kommenden Montag auch mit der Zukunft des Naherholungszentrums „Großer Schachtsee“ ein-schließlich des Campingplatzes beschäftigen.
Von René Kiel
07.09.2023, 12:06

Wolmirsleben - Der Wolmirslebener Gemeinderat soll in seiner nächsten Sitzung am 11. September, 19 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus „Zum Adler“ laut den Vorlagen der Verwaltung seinen Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 7 Naherholungszentrum „Großer Schachtsee“ vom 20. Mai 2000 aufheben und die Erstellung eines neuen Planes für dieses Gelände beschließen. Es umfasst eine Fläche von zirka 7,2 Hektar.

Planung und Angebote
„Planungsziel ist die Festsetzung eines Sondergebietes für einen Campingplatz, um eine geordnete Bebauung und Nutzung zu erreichen“, teilte das Bauamt mit. Das war zuletzt schon im Jahr 2009 geplant, wurde aber nicht zum Abschluss gebracht. Die Verwaltung soll beauftragt werden, neue Angebote für die Planungsleistungen einzuholen.

Im Mai 2000 waren vom Rat drei Planungsentwürfe bestätigt und ausgelegt worden. „Das Verfahren wurde danach nicht weitergeführt, da es massive Einsprüche der Bungalowbesitzer gegen die Nichtzulässigkeit des Wohnens gab“, informierte das Bauamt. In diesem Zusammenhang verwies es darauf, dass der Salzlandkreis die Nutzung des Geländes des Schachtsees als Campingplatz mit einem Bescheid vom 17. März dieses Jahres unter Anordnung der sofortigen Vollziehung untersagt hatte.

Diesen Schritt hatte die Landkreisverwaltung damit begründet, dass weder für den Campingplatz als Anlage an sich, noch für die einzelnen baulichen Anlagen baurechtliche Genehmigungen vorlägen. Die Mobilheime würden zum Teil zum Dauerwohnen genutzt. Zum anderen seien die Abstände zwischen den baulichen Anlagen zu gering, sodass keine ausreichenden Flucht- und Rettungswege vorhanden seien.

Betreiber stellt Antrag auf Rechtschutz
Die Betreiberin der Anlage, die Mitteldeutsche Gastro GmbH, hatte daraufhin beim Verwaltungsgericht in Magdeburg einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wurde nur hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung wiederhergestellt.

Das Verwaltungsgericht Magdeburg lehnte den Eilantrag der Klägerin ab, soweit er sich gegen die Nutzungsuntersagung richtete, da für den Campingplatz als bauliche Gesamtanlage weder die erforderlichen Baugenehmigungen noch ein Bebauungsplan für das Gebiet vorlägen und die Anlage auch im Übrigen nicht offensichtlich genehmigungsfähig sei. Zudem fehle es an einem bauordnungsrechtlichen Brandschutzkonzept, teilte Gerichtssprecher Christoph Zieger mit. „Die Zwangsgeldandrohung sei jedoch aufgrund eines Vollstreckungshindernisses voraussichtlich rechtswidrig, da mit der Schließung des Campingplatzes den dort niedergelassenen Dauerwohnnutzern der Parzellen ohne deren Willen der Besitz entzogen werden würde.“ Der Salzlandkreis habe daher zunächst gegenüber den Dauerwohnnutzern des Campingplatzes eigene vollstreckbare Nutzungsuntersagungs- oder Duldungsverfügungen zu erlassen.

„Nunmehr ergibt sich aus Sicht der Gemeinde die Notwendigkeit, in die Bauleitplanung wieder einzusteigen. Es wird die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes mit Geltungsbereich Campingplatz empfohlen, da von der ersten Aufstellung bis heute 23 Jahre vergangen sind und sich viele Gesetzmäßigkeiten geändert haben und auch kein lückenloser Nachweis aller Verfahrensschritte für die drei damaligen Entwürfe vorhanden ist. Ebenso wird der damalige Geltungsbereich um die Bungalow-Siedlungen verkleinert und nur noch der Bereich des Campingplatzes einbezogen“, heißt es in der Beschlussvorlage für den Gemeinderat. Noch offen ist die Frage, wer die Kosten für die Aufstellung des neuen Bebauungsplanes übernehmen wird.

Beratung im Egelner Rathaus
Zu diesem brisanten Thema hatte es am Dienstagnachmittag eine Beratung im Egelner Rathaus gegeben. Daran hatten der Verbandsgemeinde-Bürgermeister Michael Stöhr (UWGE), der Bau- und Ordnungsamtsleiter der Egelner Mulde, Sascha Josuns, Wolmirslebens Bürgermeister Knut Kluczka (CDU) und vom Salzlandkreis der Fachbereichsleiter Thomas Michling, der Fachdienstleiter Tilo Wechselberger Markus Mayer teilgenommen.

„Wir haben uns dort darauf verständigt, dass Thomas Michling und Tilo Wechselberger am Montag an der Ratssitzung in Wolmirsleben teilnehmen werden, um den Räten beratend zur Seite zu stehen“, sagte Michael Stöhr und fügte hinzu: „Uns wurde empfohlen, über den Beschluss zur Aufstellung eines B-Planes zu beraten, diesen aber bisher nicht zu fassen, weil es noch Klärungsbedarf gibt.“ Um was es sich dabei handelt, ließ der Rathauschef offen. Er wolle der Ratssitzung nicht vorgreifen, sagte er. In der jüngsten Sitzung des Verbandsgemeinderates hatte Stöhr berichtet, dass jedem Dauercamper die Nutzung des Campingplatzes untersagt werden müsse.

Auf die Wasserwerte in diesem Jahr eingehend, sagte er, diese seien immer hervorragend gewesen. Das Badeverbot sei vom Kreis für die laufende Badesaison verhängt worden, nachdem es in den vergangenen vier Jahren vier schlechte Proben gegeben habe. „Wir hatten das nicht mitbekommen, weil nur der Betreiber vom Kreis informiert worden war“, sagte Stöhr. Wenn die Kommune schon im vergangenen Jahr darüber im Bilde gewesen wäre, hätte man das Badeverbot abmildern können.
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Achtung, dass ist ein Spaß muss sein ich schmeiß mich weg Holla die Bolla jetzt habe ich mich eingenässt© Satire-Account!
 
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Naja, Duldung ist halt "Willkür", da kann ein neuer Beamter die Sache ganz schnell anders sehen. Kenne ich von Schwarzbaugebieten in ehemaligen Kleingartenanlagen... da werden altbebaute Grundstücke an nichtsahnende Neubürger zum Baulandpreis verkauft, mit ner Ruine drauf... und wenn die stolzen Neugrundstücksbesitzer dann die Bauvoranfrage bei der Gemeinde starten gibts ein böses Erwachen^^
 
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Zutrauen würde ich ihm das. Auch, dass er ihn dann nochmal verliert.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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