Der Campingplatz war nie genehmigt? Und es gibt auch keinen Bebauungsplan? Den B-Plan soll jetzt der Neueigentümer bezahlen? Nachdem man ihm den Platz schon vor über 10 Jahren verkauft hat? Klingt irgendwie komisch. Als ob da was fehlt in der Erzählung.
Ich würde mal auf "Bestandschutz" tippen: der Platz existiert seit den 70ern, war also quasi "schon immer" da. Das Gemeine am Bestandsschutz ist, dass man zwar sanieren, ertüchtigen, erneuern darf, aber nichts verändern oder gar abreißen und danach neu bauen. Wenn ich mich an meine Baurechtsvorlesungen von vor über 20 Jahren richtig erinnere, ist das baurechtlich alles andere als banal.
"Einfach mal machen" und auf die materielle Baurechtmäßigkeit hoffen, ist sogar doppelt riskant. Denn man wird auf Campingplätzen, die ja ihr natürliches Habitat in der freien Natur haben und damit (fast) immer im Außenbereich liegen, der hier offenbar auch noch unbeplant ist, materiell quasi nix bauen dürfen, was man für einen Campingplatz braucht (Para 35 BauGB regelt, was da hin darf). Die Materielle Baurechtmäßigkeit wird also kaum gegeben sein. Selbst wenn man etwas gefunden hat, was man bauen dürfte, müssten die "öffentlichen Belange" vollständig ermittelt und richtig gegeneinander abgewogen werden. Das alles wäre auch noch voll gerichtlich überprüfbar. Hier keine Fehler zu machen, ist kaum möglich, sobald sich irgendwer quer stellt. Und es stellt sich immer irgendwer quer. Man könnte auch umgekehrt fragen: wenn Camping immer beliebter wird, warum gibt es dann keine neuen Zeltplätze?
"Einfach mal machen" könnte aber nicht nur zu einer Rückbauverfügungen für das neue Klohäuschen führen, sondern auch noch den Bestandsschutz für den gesamten Campingplatz killen. Dann wäre dank des neuen Klohäuschens gleich der gesamte Platz zu genehimgen. Ohne B-Plan wird das nichts, s.o. Und dann war's das mit dem Campingplatz.
So ergibt der Artikel auch Sinn: der neue Betreiber hat wohl "einfach mal" gemacht (was auch immer) und sich so um den Bestandsschutz gebracht. Und nun sitzt er im Morast und ist wütend auf die Behörde. Der Schilfgürtel, der Lärm und die Traveller sind Nebelkerzen. Ist aber natürlich einfacher, als sich an die bestehenden Regeln und Gesetze zu halten.
Und wen ruft man, wenn man einen Betrieb veräußern will, denn sonst keiner will? Fitzi mit dem lockeren Geldbeutel, der keine Ahnung, aber viele Visionen hat und den behördliche Auflagen noch nie interessiert haben.
Prädikat: Fitzekt de Luxe.