Natürlich ist es offensichtlich illegal, was Fitzek macht. Aber solange die zuständigen Stellen nicht in die Pötte kommen, passiert nichts.
Allerdings hat man bei Sozialversicherungsbeträgen über die Schnarchbehörden hinaus die Krankenkassen im Boot.
Bei Fitzeks Methode eher nicht.
An die Krankenkassen meldet man als (ehrlicher) Arbeitgeber die Anmeldung, Abmeldung und jeden Monat die Summen der Sozialversicherungsbeiträge aller Arbeitnehmer, die bei der jeweiligen Krankenkasse sind. Die Krankenkasse führt nur eine Plausibilitätsprüfung durch, dabei fallen aber wirklich nur offensichtliche Fehler auf: falsches Geburtsdatum, aber richtige Rentenversicherungsnummer, oder absurde Meldungen, wenn man zum Beispiel Mutterschaftsgeld für einen 65-jährigen Mann abrechnet oder einen Krankenversicherungsbeitrag von ein paar Euro, aber einen Pflegeversicherungsbeitrag von etwa 1,2 Millionen Euro meldet. (Softwarefehler, kann man nichts machen.)
Anschließend zahlt man diese Beiträge oder lässt sie per Lastschrift einziehen. Nur wenn man das nicht macht oder die Lastschrift zurückgibt, gibt es Probleme von den Krankenkassen.
Außerdem prüfen die Krankenkassen die Einhaltung der Krankenversicherungspflicht, anhand des Melderegisters und der vorliegenden Anmeldungen. Dort kann man sich aber mit Ziel Ausland abmelden, es gibt keinen internationalen Abgleich der Melderegister, es gibt nicht einmal in jedem Schengen- und EU-Staat überhaupt ein Melderegister.
Darüber hinaus gibt es die Prüfung der Rentenversicherung, alle vier Jahre, wenn man Arbeitnehmer beschäftigt. Dann werden stichprobenartig Lohnabrechnungen, -auszahlungen und Anträge gegen die Sozialversicherungsmeldungen geprüft.
Aber eines haben diese Prüfungen gemeinsam: Wenn man offiziell als Betrieb gar nicht existiert und einfach nichts meldet, und alle Arbeitnehmer auch nirgendwo gemeldet sind, wird keiner aktiv.
Tatsächlich in die Parade fahren könnten der Zoll (Schwarzarbeit, Mindestlohn), die Steuerfahndung (Steuerhinterziehung) und die Kommunen (fehlende Anmeldung von Wohnsitzen und Gewerbe). Die Kommunen kümmern sich im Allgemeinen überhaupt nicht darum, außer man meldet später für die Vergangenheit nach, dann gibt es ein geringes Bußgeld. Das Finanzamt Wittenberg scheint auch in die Kategorie der Schnarchbehörden zu fallen, aber vielleicht sind die sächsischen Finanzämter anders. Der Zoll hat bei verschworenen Gemeinschaften üblicherweise wenig Chancen und bräuchte einen enttäuschten Aussteiger, der kooperiert und Beweise übergibt.