Die Gesundheitsämter sind leider hoffnungslos unterbesetzt, da bleibt nicht viel Zeit für Kontrollen. Es ist bitter, aber Reichsbürger können mit Behörden leider oft Ping-Pong spielen ohne das wirklich Konsequenzen folgen. Dazu kommt auch oft das irrationale, nicht wirtschaftliche Handeln. Fitzek ist einfach so mit (fremden) Geld ausgestattet, das ihn keine Geldstrafe juckt. Er bezahlts irgendwann einfach.
Ja und ja und nein und ja.
Ja, die Ämter sind alle überlastet. Es kommen immer mehr Aufgaben hinzu. Gleichzeitig nimmt die Personaldecke (gerade auch im mD) ab, was zu einer weiteren Aufgabenverdichtung in anderen Bereichen führt, weil die Aufgaben nicht in gleichem Maße weniger werden. Und der öD ist seit Jahren nicht mehr so attraktiv, wie er vor Jahren mal war (wenn er denn irgendwann mal attraktiv war). Dazu noch die seit Jahren rollende Rentenwelle, die niemand vorhersehen konnte, weil die Leute ja auch völlig unvorhergesehen und plötzlich futsch sind. Kommste morgens ins Büro, ist das Nachbarzimmer plötzlich frei. Komische Sache. War der/die/das Kollege wirklich schon so alt? Unfassbar...
Und ja: das führt zu einer massiven Arbeitsverdichtung, die man kaum bewältigen kann.
Aber nein, das ist keine Ausrede oder
Entschuldigung. Wenn man so viel zu tun hat, dass man nicht mehr weiß, womit man anfangen muss, ist das ein erstes Burnout-Anzeichen.
Spoiler
Ein ehemaliger Anwaltskollege würde hier einwenden, dass ein Burnout voraussetzt, das man irgendwann mal geburnt hat. Und ja, der öffentliche Dienst zieht nicht unbedingt die allerfleißigsten Bienchen an. Was weiten sich die Welpenaugen auf Untertassengröß und was bebt die Unterlippe, wenn man beim Anfängerstammtisch mal von den Freuden des Jahresendgeschäfts in einer Anwaltskanzlei erzählt. Z.B. von den lieben Chefs, die dem neuen Kollegen "zu Übungszwecken" ihre gesamte, verjärungsbedrohte Giftmülldeponie überschreiben, in der jahrelang ganix passiert ist. Am 24.12. Es gibt wirklich Menschen, die es schaffen, sich ein gesamtes Jurastudium plus Referendariat den Glauben zu bewahren, dass alle Menschen immer nur nett und achtsam sind. Und natürlich verbietet sich jede Paudchalisierung, denn es gibt such die anderen, die ihre Arbeit ernst nehmen und es nicht verdient haben, wie alle über den Beamtwn als solchen spotten. Aber sie sind selten.
Also: was tun? Priorisieren. Mal hoffen, dass die braven Bürger brav bleiben, nur hin und wieder auf Trödelmarkt auftauchen und stattdessen diejenigen unter die Lupe nehmen, die auf dem Marktplatz 2.0 (a.k.a.: social media) rumtrompeten, dass all die Gesetze für sie nicht gelten. Vielleicht auch mal bei einem ansonsten vielleicht sogar honorigen Bäcker F. aus DD hellhörig werden, wenn der sagt, dass ihn nur juckt, was von seinem König kommt. Oder ein Steuerstrafverfahren auch mal nur auf Verdacht einleiten, wenn jemand behauptet, ab morgen keine Gewerbesteuer mehr bezahlen zu wollen. Könnte ja vielleicht sogar stimmen. Und sonst stellt man es halt wieder ein.
Spoiler
Herrjemine, warum muss man denn zugunsten dieser Menschen (nicht! Personen) unterstellen, dass die nur dummes Zeug faseln und bestimmt weiter brav und artig ihre Steuern entrichten? Oder sich an Hygienevorschriften halten? Kann man nicht auch mal ernst nehmen, was so ein Reichi mittlerer Art und Güte so ins Netz blubbert?
Oder man stellt jemanden ummgehend erneut vor Gericht, wenn der am Tag seiner Haftentlassung losposaunt, dass er sofort wieder gegen Gesetze verstoßen wird (statt fünf Jahre rumzuermitteln und dann das Verfahren ergebnislos wieder einzustellen..).
Wer seiene Fälle so priorisiert (oder überhaupt priorisiert), hat seine knappe Arbeitskraft sicherlich nicht verschwendet.
Und nein: Peter zahlt keine Bußgelder. Glaub ich nicht. Hat der überhaupt noch ein Konto? Könnte der überhaupt eins eröffnen, so ganz ohne Kriegsgefangenenausweis? Eher nein. Und wer will so einen Dauerabonnenten auf die nächste Straftat als Kunden haben?
Also: wenn er (also: ER!) kein Konto hat, in das man reinvollstrecken könnte, warum sollten ihn dann Zwangsgelder scheren? Erstazzwangshaft muss man auch erstmal beim VG beantragen... Und das sind im Verwaltungsrecht allenfalls 2 Wochen (Para. 16 Abs. 2 VwVG). Das ist doch ein Witz.