Autor Thema: Presseschnipsel - Rechtsextremismus  (Gelesen 171050 mal)

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2220 am: 10. März 2026, 20:01:48 »
bin mit meiner tief freiheitlichen Überzeugung
Da hab ich zuerst doch tatsächlich "tief feindlichen Überzeugung" gelesen. Das war wohl ein klassischer freudscher Verleser  ;D
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2221 am: 10. März 2026, 20:56:03 »
Seine Mandatsniederlegung und den Austritt aus der AfD begründete er damit, dass er den Machtkampf mit dem formal aufgelösten rechtsextremen Flügel um die Ausrichtung der AfD verloren habe.
Ein Flügel, der die gesamte Partei übernommen hat, kann ja getrost aufgelöst werden.
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2222 am: 11. März 2026, 09:18:19 »
Schade, Bezahlschranke.


Zitat
Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes
Gericht überprüft Geschlechtseintrag von Rechtsextremist Liebich

Die Polizei hat immer noch keine Spur von dem Gesuchten. Unterdessen überprüft das Amtsgericht Halle, ob Marla Svenja Liebich wieder Sven
https://www.lvz.de/politik/regional/behoerde-prueft-neuen-geschlechtseintrag-des-rechtsextremisten-liebich-2HFZ3YKQYZDTPAS52XPWDJFMQQ.html


Wie „ von Rechtsextremist Liebich“?

Das klingt so … so männlich.

Dabei ist doch noch gar nicht klar, was es nun wird?  :scratch:
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2223 am: 11. März 2026, 11:09:54 »
Razzien gegen rechtsextremen Verlag

https://www.n-tv.de/newsletter/breakingnews/Razzien-gegen-rechtsextremen-Verlag-id30456320.html

Sieht nach einem gelungenen Rundumschlag aus. Mehrere Bundesländer, Spanien und Polen.
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2224 am: 11. März 2026, 11:43:44 »
Zitat
Staatsanwaltschaft Karlsruhe teilt mit
Razzien gegen rechtsextremen Verlag in Deutschland, Spanien und Polen

Ein rechtsextremer Verlag soll seit Jahren antisemitische Bücher verbreiten. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe lässt in zahlreichen Bundesländern Orte durchsuchen. Auch zwei EU-Länder sind betroffen.

11.03.2026, 10:53 Uhr
 
Karlsruhe. In mehreren deutschen Bundesländern sowie Spanien und Polen laufen aktuell Razzien wegen eines rechtsextremen Verlags, der seit Jahren antisemitische Bücher verbreiten soll. Das sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und kündigte weitere Informationen im Tagesverlauf an. Zuvor hatte der rbb darüber berichtet.

Polizeieinsätze gibt es dem Sprecher zufolge in Baden-Württemberg, Brandenburg, Sachsen, Bayern und Nordrhein-Westfalen. Konkrete Orte nannte er zunächst nicht. Nach Informationen von rbb 24 Recherche finden die Durchsuchungen in Leipzig, Pforzheim, Neuenbürg, Bottrop, Schönwald und Wertheim statt. Unklar war zunächst auch, ob es Festnahmen gab.

Volksverhetzende Schriften verbreitet
Es geht nach Angaben des Sprechers darum, dass die Beschuldigten in 488 Fällen gemeinschaftlich volksverhetzende Druckwerke von 2022 bis 2024 hergestellt, verbreitet, geliefert und vorrätig gehalten haben sollen. Laut rbb stehen sechs Männer und zwei Frauen deutscher Herkunft im Fokus der Ermittler. Darunter seien zwei Druckereibesitzer, ein Grafiker sowie ein IT-Spezialist und der Besitzer eines Business-Centers.

In Polen lassen die Ermittler laut dem rbb per Amtshilfe eine Druckerei und in Spanien eine Lagerhalle sowie Privat- und Firmenräume durchsuchen. Es gehe um einen Verlag mit Onlineversand, der seit mindestens zehn Jahren rund 100 Nachdrucke von antisemitischen Büchern und Schriften aus der Zeit des Nationalsozialismus verbreitet sowie rassistische und den Holocaust leugnende Veröffentlichungen, deren Vertrieb in Deutschland verboten ist.

RND/dpa
https://www.rnd.de/politik/488-faelle-von-volksverhetzung-razzien-gegen-rechtsextremen-verlag-in-deutschland-spanien-und-polen-CCLXRTWS6FCVHGZJOAUHPIU2LU.html



Uuh ... da wird der Herr Martenstein wieder in der ZEIT herumheulen, weil das doch gegen die Meinungsfreiheit und -vielfalt ist?

Und dann noch andere Länder mitreinziehen ...  ???


Edith sagt, es geht gegen den Schelm:


https://www.tagesschau.de/investigativ/rbb/razzia-rechter-verlag-derschelm-100.html


Hätten die anderen ruhig auch schreiben können.
« Letzte Änderung: 11. März 2026, 12:12:18 von Reichsschlafschaf »
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2225 am: 11. März 2026, 13:43:06 »

Wie „ von Rechtsextremist Liebich“?

Das klingt so … so männlich.

Dabei ist doch noch gar nicht klar, was es nun wird?  :scratch:

Vermutlich ne Penisverlängerung
 
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2226 am: 11. März 2026, 16:13:33 »
Vielleicht hat er sich noch schnell zwei Eier implantieren lassen. Bevor sie zu Ostern knapp werden. Natürlich nur vom Bergischen Kräher!
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2227 am: 11. März 2026, 16:24:38 »
Vielleicht hat er sich noch schnell zwei Eier implantieren lassen. Bevor sie zu Ostern knapp werden. Natürlich nur vom Bergischen Kräher!


Jetzt gibt es auch etwas ohne Paywall.

Da heißt es plötzlich „Verurteilte Rechtsextremistin“.

Also feminin.

Die Lückenpresse macht mich fertig. ???



Zitat
Verurteilte Rechtsextremistin
Mann oder Frau? Gericht könnte Liebichs Geschlechts­änderung rückgängig machen

Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich hatte ihren Namen und ihr Geschlecht ändern lassen. Der Saalekreis hat Zweifel daran, dass das seine Richtigkeit hat.

11.03.2026, 15:27 Uhr

Halle. Das Amtsgericht Halle will darüber entscheiden, ob die Änderungen von Vorname und Geschlecht der verurteilten Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich rückgängig gemacht werden kann. „Eine Entscheidung ist noch nicht ergangen. Wann eine solche ergehen wird, kann derzeit nicht abgeschätzt werden“, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts auf Anfrage. Der Saalekreis hatte eigenen Angaben nach schon im Dezember 2025 rechtliche Schritte für eine Berichtigung des Eintrags eingeleitet.

Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Sven Liebich – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Immer wieder hatten sich auch vorher schon verschiedene Gerichte mit anderen Vorfällen beschäftigt, bei denen Liebich involviert war. Es wurde allerdings nie eine Haftstrafe verhängt.
Spoiler
Liebich weiterhin nicht in Haft
Anfang 2025 war dann bekanntgeworden, dass Sven Liebich seinen Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich und den Vornamen in Marla Svenja hatte ändern lassen. Deshalb sollte Liebich Ende August 2025 die Haft in der Justizvollzugsanstalt in Chemnitz (Sachsen) antreten, einem Frauengefängnis. Liebich war damals jedoch nicht erschienen, seitdem wird gefahndet. Bislang haben weder Polizei noch Staatsanwaltschaft einen Sucherfolg vermeldet.

Behörden müssen Liebich Chance zur Äußerung geben
Der Saalekreis im Süden Sachsen-Anhalts kann einen entsprechenden Antrag beim Amtsgericht Halle stellen, weil das Standesamt, dessen Geburtenregister berichtigt werden würde, im Saalekreis liegt. Das Verfahren wegen einer möglichen Berichtigung des Registers ist nach Angaben des Gerichts nicht öffentlich. Liebich muss im Laufe des Verfahrens jedoch die Möglichkeit eingeräumt werden, angehört zu werden. Wird diese Möglichkeit nicht genutzt, nimmt das Verfahren weiter seinen Lauf.

Nach Angaben des Saalekreises war im Dezember 2025 ein „verfahrenseinleitende Antrag zur Berichtigung der bestehenden Eintragung nach § 48 Personenstandsgesetz“ gestellt worden. Dies sei „in enger Abstimmung und Zusammenwirkung mit dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt“ geschehen, so eine Sprecherin.

RND/dpa
[close]
https://www.rnd.de/politik/gericht-koennte-geschlechtsaenderung-von-rechtsextremistin-liebich-rueckgaengig-machen-GHDDCKPUKVF5HKWHUU4SMJXX4I.html


Also eigentlich nichts sonderlich Neues.

Aber vielleicht ist ja das Gericht zu Chertzen aufgelegt und macht ein „Es“ daraus.


;)
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2228 am: 11. März 2026, 19:33:37 »
Wie „ von Rechtsextremist Liebich“?

Das klingt so … so männlich.

Dabei ist doch noch gar nicht klar, was es nun wird?  :scratch:

Bei einer Torte, rosa Füllung bei einem Mädchen, blau bei einem Jungen, wäre die Füllung in dem Fall braun. Und weil das vorhersehbar ist, macht dann auch die Geschlechtsenthüllungsparty keinen Spaß mehr …
« Letzte Änderung: 11. März 2026, 19:35:57 von theodoravontane »
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2230 am: 12. März 2026, 15:32:26 »
Von wem kauft man das denn?
Schiebt man da jetzt einem "Na-Sie wissen schon" das Geld hinten rein?
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2231 am: 12. März 2026, 19:35:32 »
Nochmal Seven(ja):


Zitat
Wird aus Marla Svenja Liebich bald wieder Sven?

12. März 2026, 15:39 Uhr|

Eine rechtsextreme Person aus Sachsen-Anhalt lässt Namen und Geschlechtseintrag ändern – für viele eine Provokation. Nun geht der zuständige Landkreis juristisch gegen die Entscheidung vor.

Von Marcel Laskus

Am 1. November 2024 schrieb die Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit auf ihrer Website: „Heute ist ein Tag zum Feiern.“ Auch für Sven Liebich war dieser Tag ein besonderer, Liebich wendete das neue Selbstbestimmungsgesetz an, es begann an diesem Tag zu gelten. Neben Liebich nutzten 7056 andere Menschen das neue Gesetz allein im ersten Monat, indem sie den Geschlechtseintrag ändern ließen, viel mehr als erwartet. Die Erleichterung war groß, weil das neue Gesetz deutlich niedrigere Hürden anlegte als das bisherige Transsexuellengesetz.  Das reichte offenbar auch für Liebich aus. Der neue Geschlechtseintrag war nun weiblich, der neue Vorname lautete Marla Svenja.

Knapp anderthalb Jahre später ist das Selbstbestimmungsgesetz noch immer geltendes Recht. Mehr als 23 000 Menschen haben es nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes bislang in Anspruch genommen, Zahlen für einen möglichen Missbrauch liegen der Bundesregierung nicht vor.
Spoiler
Für Liebich allerdings könnte die Zeit als offiziell weibliche Person womöglich bald enden. Wie der Landkreis Saalekreis auf SZ-Anfrage bestätigt, habe man zur Person Liebich im Dezember 2025 einen „Antrag zur Berichtigung der bestehenden Eintragung“ beim Amtsgericht Halle (Saale) gestellt. Würde das Gericht dem Antrag folgen und – wie der Landkreis – ebenfalls von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes ausgehen, würde Liebichs Entscheidung möglicherweise rückgängig gemacht werden müssen. Zuerst hatte der MDR darüber berichtet. Weder Liebichs Anwältin noch Liebich selbst äußern sich dazu auf Anfrage.

Liebich war für homophobe und transfeindliche Äußerungen bekannt
Es ist die nächste Wendung in diesem an Wendungen nicht armen Fall. Liebich war im Raum Halle seit Jahren vor allem als rechtsextreme Person sichtbar, in den Berichten des Verfassungsschutzes Sachsen-Anhalt wurde Liebich vielfach erwähnt. Mit der Änderung von Namen und Geschlechtseintrag lernte man Liebich auch abseits von Sachsen-Anhalt kennen, die öffentliche Irritation war groß, weil Liebich bekannt dafür war, sich homophob und transfeindlich geäußert zu haben. Diese Äußerungen sollen laut MDR nun Anlass für den jetzt erfolgten Antrag des Landkreises sein. Eine anderthalbjährige Haftstrafe, unter anderem wegen Volksverhetzung und Beleidigung, trat Liebich im August 2025 schließlich nicht an. Seit knapp einem halben Jahr wird nun nach Liebich gefahndet.

Der Ansatz des neuen Selbstbestimmungsgesetzes ist: Den Betroffenen sollten erniedrigende und entblößende Befragungen erspart bleiben. Im zuvor geltenden Transsexuellengesetz waren für einen neuen Geschlechtseintrag noch zwei unabhängige Gutachten notwendig, und zwar von Sachverständigen, die „mit den besonderen Problemen des Transsexualismus ausreichend vertraut sind“. Nötig ist nun nur noch die reine Bekundung der Absicht im Standesamt.

Eine Grundlage, auf die sich der Landkreis Saalekreis für sein jetziges Vorgehen beziehen könnte, steht im Begründungstext zum Selbstbestimmungsgesetz. Darin heißt es, in Fällen eines „offensichtlichen Missbrauchs“, könne „das Standesamt die Eintragung der Erklärung ablehnen“. Die Frage danach, wieso man juristischen Schritte im Dezember 2025 anwendet, also erst ein Jahr nach dem geänderten Eintrag, lässt der Landkreis unbeantwortet. Liebich selbst hat laut dem Amtsgericht Halle nun bis zum 24. März Zeit, mit einer Stellungnahme an das Gericht zu antworten. Frühestens dann ist mit einer Entscheidung zu rechnen, die es so in Deutschland zu dem Thema noch nicht gegeben haben dürfte.

Dass die Justiz einen möglichen Missbrauch des von Unions-Politikern kritisierten Gesetzes im Blick hat, zeigt aber auch ein anderer Fall: Im Februar entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf, dass eine Polizeikommissarin von einem Beförderungsauswahlverfahren ausgeschlossen werden darf. Die Polizistin hatte ihren Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich geändert, um ihre Chancen bei einer Beförderung zu erhöhen – so sah es das Gericht. Gegenüber einer Kollegin soll sie gesagt haben: „Nächstes Jahr bin ich wieder ein Mann, das ist doch klar.“ Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Die zwei Fälle aus Halle und Düsseldorf lassen unterschiedlich viel Raum für Zweifel. Fest steht: Überwiegend passen Personen ihren Geschlechteintrag ohne größeres Aufsehen an. Die Befürchtung, dass das Selbstbestimmungsgesetz massenhaft missbraucht werden könnte und sich nun reihenweise Männer Zutritt zu Spitzenjobs und Damensaunen verschaffen, hat sich bis heute nicht bewahrheitet. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes haben bislang deutlich mehr Personen ihr Geschlecht von weiblich auf männlich ändern lassen als umgekehrt.
[close]
https://www.sueddeutsche.de/panorama/marla-svenja-liebich-geschlechtseintrag-li.3451182
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2232 am: 13. März 2026, 17:43:36 »
Ich finde es echt gut, dass die Justiz gegen solche missbräuchlichen Nutzungen vorgeht, wie in den zwei beiden letzten Fällen beschrieben.
Das zeigt gut, dass dieses Gesetz auch ohne gewaltige bürokratische Hürden gut funktioniert, denn ganz ehrlich missbräuchliche Nutzung ist hier mMn* leicht zu erkennen und auch schnell unterbindbar.

Svenja dagegen würde ich das Geschlecht lassen, denn ganz ehrlich die war eh zu blöde um es missbräuchlich zu nutzen bzw. ist an den Hürden und Gesetzten an anderer Stelle gescheitert.
Dazu kommt, dass in der rechten Szene, vor Allem wen der Erfolg ausbleibt, sicher nicht Alle dieses "habs nur gemacht um das Gesetz vorzuführen" glauben. Sprich er ist das lebende Beispiel für etwas wo rechte Angstmache ins Leere lief.
Genau deshalb will er ja auch wieder als Mann gelten, nur muss er dazu nach DE und sich für seine Verbrechen verantworten.
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
**XMV - X(ges)under Menschenverstand
 
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2233 am: 17. März 2026, 12:51:47 »
Nur am Rande: Müller-Meli hat die Revision zurückgenommen bzw. wohl erst gar nicht eingereicht.

http://www.n-tv.de/leute/Melanie-Mueller-verzichtet-auf-Revision-im-Hitlergruss-Prozess-id30478917.html

Ob die StA Revision eingelegt hat, konnte ich noch nicht herausfinden.
« Letzte Änderung: 17. März 2026, 12:54:26 von Knallfrosch »
Nobody except for Goedel became famous by saying it can't be done.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2234 am: 18. März 2026, 07:17:56 »
Rechtsradikale Anschlagspläne aufgedeckt: Brandenburger stehen in Hamburg vor Gericht

In Hamburg hat der Prozess gegen Mitglieder der rechtsextremen Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“ begonnen. Auch zwei Brandenburger wurden festgenommen. Die Anklage wirft ihnen versuchten Mord und Anschläge auf Asylheime vor.

MAZonline/dpa
05.03.2026, 15:02 Uhr


Man hat noch einmal nachgesehen.

Hat mit der Verteidigung wohl nicht ganz so geklappt:


Zitat
Rechtsextremistische Gruppe
Weitere Razzien bei der "Letzten Verteidigungswelle"
Stand: 17.03.2026 • 10:00 Uhr

Erneut haben Ermittler Wohnungen in mehreren Bundesländern durchsucht. Die Razzien stehen nach NDR-Informationen im Zusammenhang mit der rechtsextremistischen "Letzten Verteidigungswelle". Mehrere mutmaßliche Mitglieder stehen bereits vor Gericht.

Von Volkmar Kabisch, Reiko Pinkert, Sebastian Pittelkow, Raik Raupach und Hannes Stepputat, NDR
In den frühen Morgenstunden haben Ermittler des Bundeskriminalamts Objekte und Wohnungen in mehreren Bundesländern durchsucht. Sie gingen gleichzeitig gegen zehn weitere mutmaßliche Mitglieder der "Letzten Verteidigungswelle" (LVW) vor. Zu den Vorwürfen gegen sie zählen der Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der gefährlichen Körperverletzung, wie die Bundesanwaltschaft auf Anfrage bestätigte. Insgesamt durchsuchten die Ermittler demnach 16 Objekte in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Spoiler
Razzien bei mutmaßlichen Führungsfiguren
Unter den Durchsuchten ist eine junge Frau in Sachsen-Anhalt, die nach NDR-Informationen spätestens ab Januar 2025 eine Führungsfigur der Gruppe gewesen sein soll.

Ein weiterer Einsatz fand in Bad Kleinen in Mecklenburg-Vorpommern statt. Um 6 Uhr erschienen Einsatzkräfte an der Wohnung eines 21-Jährigen. Nach NDR-Informationen soll er im Frühjahr 2025 in den Führungskreis der Gruppe aufgerückt sein, nachdem erste mutmaßliche LVW-Mitglieder festgenommen worden waren. Auch nach der Festnahme weiterer mutmaßlicher Mitglieder der Gruppe, soll er über seinen Instagram-Account die Fortführung der LVW verkündet haben.

In dem Post hieß es unter anderem: "Dies ist der Beginn von etwas Größerem. Wir sind wieder da." Auf Fotos, die dem NDR vorliegen, präsentiert der junge Mann seine Tattoos, darunter eine Schwarze Sonne, die auch die Waffen-SS als Symbol genutzt hatte. Auf rechtsradikalen Demonstrationen in Mecklenburg-Vorpommern trat er immer wieder in Begleitung eines mutmaßlichen LVW-Anführers auf: Jason R. aus Wismar.

Terrorprozess in Hamburg
Zusammen mit sieben weiteren Angeklagten steht der heute 19 Jahre alte R. seit Anfang März vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Hamburg. Die Anklage gegen die acht 15- bis 22-Jährigen umfasst zahlreiche Punkte, darunter Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, versuchter Mord bzw. Beihilfe dazu, Brandstiftung und Körperverletzungen.

So sollen zwei der Angeklagten im Oktober 2024 ein Kulturzentrum in Altdöbern in Brandenburg angezündet haben, während die Betreiber mit ihrem Kind und einem weiteren Bewohner im Haus schliefen. Sie konnten sich retten, aber das Gebäude brannte nieder.

Im Januar 2025 sollen weitere mutmaßliche Mitglieder der Gruppe versucht haben, eine bewohnte Flüchtlingsunterkunft im thüringischen Schmölln in Brand zu setzen. Andere aus der Chatgruppe sollen danach einen Anschlag auf ein Asylbewerberheim in Senftenberg (Brandenburg) vorbereitet haben, bei dem Menschen getötet werden sollten. Noch bevor dieser Plan umgesetzt wurde, nahm die Polizei zunächst drei Verdächtige fest. Einige Wochen später folgten die weiteren fünf.

Schon Vater eines Angeklagten in der Szene
Jason R. trat nach NDR-Recherchen mit weiteren mutmaßlichen Mitgliedern in der LVW als Anführer auf. So soll er in den Chats der Gruppe zusammen mit deren mutmaßlichen Gründer - einem heute 16-Jährigen aus Neubukow in Mecklenburg-Vorpommern - dazu aufgerufen haben, Migranten anzugreifen und ihre Häuser in Brand zu setzen. Der Anwalt von Jason R. wollte sich trotz mehrfacher Anfrage dazu nicht äußern.

Auch Jason R.s Vater ist mittlerweile in den Fokus von Ermittlern geraten. Nach NDR-Recherchen ist dieser ebenfalls Teil der rechtsradikalen Szene. Fotos und Videos von rechtsradikalen Demonstrationen zeigen ihn in szenetypischer Kleidung wie Springerstiefeln und einem T-Shirt einer rechtsradikalen Band. An mindestens einer Demo nahmen auch sein Sohn und andere mutmaßliche LVW-Mitglieder teil. Auf eine Anfrage des NDR hat der Mann nicht reagiert.

Auf den Bildern ist der Mann immer wieder in Begleitung von Mitgliedern der rechtsradikalen Kameradschaft "Aryan Circle Germany" zu sehen. Auch er selbst behauptete laut Ermittlern, Mitglied der Gruppe zu sein. Nach Recherchen des NDR hatten "Aryan Circle"-Mitglieder zeitweise darauf gedrängt, die LVW in ihre Kameradschaft aufzunehmen - so berichtete es ein ehemaliges LVW-Mitglied dem NDR. Erkenntnisse von Ermittlern stützen diese Aussage.

Doch dazu ist es wohl nicht gekommen. Dennoch soll Jason R. von einem "Aryan Circle"-Mitglied unterstützt worden sein. So habe er von diesem den Tipp bekommen, seine Chatinhalte zu löschen, weil nach den Brandanschlägen mit Razzien zu rechnen sei. Zudem soll R. zu regelmäßigen "Kampftrainings" eingeladen worden sein, bei denen die Teilnehmer auch Konfrontationen bei Demos übten. Wenige Wochen nach dieser Einladung wurde Jason R. festgenommen.
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https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/razzien-letzte-verteidigungswelle-100.html


PM des GBA:
Zitat
Durchsuchungen bei weiteren mutmaßlichen Mitgliedern einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung („Letzte Verteidigungswelle“)
Ausgabejahr 2026
Datum 17.03.2026
Spoiler
Durchsuchungen bei weiteren mutmaßlichen Mitgliedern einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung („Letzte Verteidigungswelle“)

Die Bundesanwaltschaft lässt seit heute Morgen (17. März 2026) auf Grund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs Räumlichkeiten an 16 Orten in Mecklenburg-Vorpommern (Rostock und Landkreis Rostock, Landkreis Nordwestmecklenburg, Wismar), Nordrhein-Westfalen (Kreis Herford), Sachsen (Dresden, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtlandkreis, Landkreis Zwickau), Sachsen-Anhalt (Burgenlandkreis) und Schleswig-Holstein (Lübeck), durchsuchen. Die Maßnahmen richten sich gegen insgesamt 10 Beschuldigte.

Den Beschuldigten wird Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB) vorgeworfen, wobei sie als Jugendliche mit Verantwortungsreife oder als Heranwachsende (§§ 1, 3, 105 JGG) gehandelt haben sollen. Einer Beschuldigten wird Rädelsführerschaft zur Last gelegt (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 StGB). Gegen zwei Beschuldigte wird auch wegen gefährlicher Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB) ermittelt.

Es besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten sich zu unterschiedlichen Zeitpunkten zwischen April 2024 und Dezember 2024 einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung angeschlossen haben, die sich selbst „Letzte Verteidigungs Welle (L.V.W)“ nennt (vgl. Pressemitteilungen Nr. 29 vom 21. Mai 2025 und Nr. 81 vom 18. Dezember 2025). Seitdem sollen die Beschuldigten für die Vereinigung als Mitglieder aktiv gewesen sein. Die Körperverletzungsvorwürfe gegen zwei der Beschuldigten betreffen Angriffe auf vermeintlich pädophile Personen (vgl. dazu auch Pressemitteilung Nr. 81 vom 18. Dezember 2025.)

Festnahmen sind nicht erfolgt. Die heutigen Durchsuchungen dienen dazu, die bestehenden Verdachtsmomente zu objektivieren.

Für die Maßnahmen sind Beamte des Bundeskriminalamtes sowie örtlichen Polizeikräfte der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt im Einsatz.
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https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/Pressemitteilung-vom-17-03-2026.html?nn=478184
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

„Wenn die verdorbenen Leute sich zusammentun und dadurch eine Macht werden, dann müssen die anständigen Leute nur das gleiche tun. So einfach ist das. (Leo Tolstoi, Krieg und Frieden)
 
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