Autor Thema: Presseschnipsel - Rechtsextremismus  (Gelesen 147083 mal)

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Offline theodoravontane

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1995 am: 20. Oktober 2025, 19:30:01 »
[…] eine mehrjährige Haftstrafe im offenen Vollzug […]

Eine mehrjährige Haftstrafe im offenen Vollzug absitzen? Damit er sich mit seinen Kameraden treffen und weiter Straftaten begehen kann? Na das ist sicher eine Strafe für ihn.
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1996 am: 20. Oktober 2025, 19:35:52 »
Eine mehrjährige Haftstrafe im offenen Vollzug absitzen?
In Bayern geht das bei verdienten Fussballfunktionären. Freiheitsstrafe 3,6. Offener Vollzug nach einem halben Jahr.
(Bei verdienten Promiköchen ist es etwas anders - der ist wirklich krank.)
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Offline theodoravontane

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1997 am: 20. Oktober 2025, 19:59:37 »
In Bayern geht das bei verdienten Fussballfunktionären. Freiheitsstrafe 3,6. Offener Vollzug nach einem halben Jahr.
(Bei verdienten Promiköchen ist es etwas anders - der ist wirklich krank.)

Der eine musste sich ja auch dringend um den FC und seine Wurst kümmern, damit ist er systemrelevant.
Und beim anderen ist es nur fair, wenn die StA sich auch die Gesundheit genauer anschaut.
Ich halte es für wenig wahrscheinlich, dass der noch irgendwann mal in der Gefängnisküche kocht …

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1998 am: 20. Oktober 2025, 21:03:48 »
Gibt es das? Ein Nazi mit einem jüdischen Namen?

Und dann auch noch einer von den Zwölfen.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1999 am: 24. Oktober 2025, 09:14:39 »
Hatten wir das Urteil zum Internationalen Rechtsextremismus schon?

Kann mich nicht erinnern, falls ja, kann gelöscht werden.

Der KStA hat da nämlich etwas ausgegraben:


Zitat
Deutsches Gericht nennt Trump-Regierung in Urteil „offen rechtsextremistisch“

Von Detlef Schmalenberg
24.10.2025, 07:00 Uhr


US-Präsident Donald Trump spricht während eines Mittagessens mit republikanischen Senatoren auf der Terrasse des Rosengartens im Weißen Haus.

Copyright: Manuel Balce Ceneta/AP/dpa

Die US-Botschaft zeigt sich irritiert, Kritik kommt auch von einem Kölner Staatsrechtler. Das Justizministerium will das Urteil nicht kommentieren.

Lager für Migranten, Attacken auf die Justiz, Verunglimpfungen inländischer wie ausländischer Politiker, Medienschaffernder oder einfach nur Abdersdenkender sowie Verbote von mehr als 100 Begriffen wie zum Beispiel „Diversität“, „Rassismus“ und „Klimakrise“ aus offiziellen Dokumenten und Behördenkommunikation:  Die Frage, ob sich Politik und Gesellschaft in den USA in Richtung Faschismus entwickeln, wird unterschiedlich beantwortet.
Spoiler
Neuerdings reden US-Präsident Donald Trump und seine Republikanische Partei eine Sicherheitskrise nach der anderen herbei. Sie behaupten zum Beispiel, in Städten wie Portland oder Chicago herrsche ein nationaler Notstand, der nur mit dem Einmarsch der Nationalgarde zu beheben sei. Jetzt hat Trump sogar gefordert, US-Großstädte zu Übungsplätzen fürs Militär zu machen. Die Republikaner haben im Repräsentantenhaus und im Senat die Mehrheit, sind aber keine Kontrolleure der Exekutive, also auch des Präsidenten, sondern sind sein willfähriges Instrument.

Ist Trump ein Faschist?
Irrwitzig ist dies alles auf jeden Fall. Die Diagnosen von Historikern, Philosophen und Politologen in Sachen Demokratie aber reichen von: „Trump ist ein Faschist“ über „Ansätze von Faschismus“ bis hin zu „Es ist kein Faschismus“, sondern ein „sultanistisches“ Regime. Jetzt hat sich – ungewöhnlich, wenn nicht bisher einzigartig – auch ein Vertreter der deutschen Justiz zu Wort gemeldet. Der Einzelrichter der 13. Zivilkammer des LG Bonn schoss in einem kürzlich veröffentlichten Urteil gegen die „offen rechtsextremistisch-populistische“ US-Regierung, die gerade „noch“ als rechtsstaatliche Demokratie anzusehen sei (Az: 13 O 156/24).

In dem Verfahren ging es um die Klage eines Nutzers gegen ein internationales soziales Netzwerk. Der Mann hatte unter anderem erfolglos Auskunft darüber verlangt, ob US-Geheimdienste auf seine Daten zugegriffen hätten.

Aussagen von US-Vizepräsident J.D. Vance als lächerlich bezeichnet
Seine Klage gegen die Weigerung wies der Richter ab. In seiner Urteilsbegründung erinnert er aber zum Agieren der US-Administration zunächst an die Enthüllungen des amerikanischen Whistleblowers Edward Snowden, der 2013 einen weltweiten Spionage-Skandal ausgelöst hatte. Die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel habe„ das beklagenswerte Verhalten der USA betreffend den Ausspähungseifer“ damals schon zutreffend mit der Formulierung „das geht gar nicht unter Freunden“ kritisiert. In den USA, so der Bonner Richter, seien die Datenschutzanforderungen im Vergleich mit Europa weitaus geringer, „was übrigens die Aussagen des aktuellen Vizepräsidenten der USA J.D. Vance im Februar 2025 in München, wonach angeblich die Freiheitsrechte der Bürger in Deutschland weniger geschützt seien als in den USA – auch aus anderen Gründen – der Lächerlichkeit preisgibt.“

Rechtsextremisten waren gerichtsbekannt immer schon die größten Feinde individueller Freiheit
Bonner Richter

Beim Seitenhieb auf den amerikanischen Vizepräsidenten beließ es der Richter jedoch nicht, sondern ergänzte, „gleichwohl“ habe der „US-amerikanische Staat seitdem wenig bis gar nichts dazu gelernt“. Was angesichts einer „inzwischen offen rechtsextremistisch-populistischen Regierung in den USA unter ihrem aktuellen Präsidenten Donald Trump, die inzwischen sogar jahrzehntelange Bündniszusagen in Frage stellt, von denen auch die USA jahrzehntelang politisch und auch wirtschaftlich massiv profitiert haben, auch wenn sie das nicht (mehr) zugeben wollen (oder verstehen können)“, nicht mehr überrasche.

Richter: Rechtsextremisten sind „die größten Feinde individueller Freiheit“
„Rechtsextremisten waren gerichtsbekannt immer schon die größten Feinde individueller Freiheit (der ‚anderen‘ bzw. Andersdenkenden), während sie sich zugleich ständig – die Lüge beharrlich wiederholend – als ihre angeblich größten Verteidiger gerieren“, führte das Gericht weiter aus.

Und dies alles geschehe, „um das eigene (Wahl-)Volk irrezuführen – was leider häufig funktioniert, insbesondere inzwischen über soziale Medien, wie die letzten Jahre gezeigt haben.“ Und „daneben“ seien „Rechtsextremisten in aller Regel die korrupteste Sorte von Politikern, weil die ideologische Grundbasis des Rechtsextremismus unvernünftig übersteigerter (nationaler und individueller) Egoismus ist“, argumentiert der Richter in seinem politischen „Exkurs“.

All dies ändere jedoch nichts daran, dass die USA „– noch – ein verbündeter Staat Deutschlands“ seien, trotz der „deutlich anti-demokratisch, anti-rechtsstaatlich, autokratisch bis faschistischen Tendenzen der aktuellen US-Regierung“. Deshalb müsse man einem US-Unternehmen, welches in Europa tätig sei, zugestehen, sich an die Gesetze der USA zu halten. Und gemäß diesen dürfe das Netzwerk auch die Aussage darüber verweigern, ob ein US-Geheimdienst auf die Daten des Klägers zugegriffen hat.

US-Botschaft in Berlin zeigt sich irritiert
Ein Sprecher der US-Botschaft in Berlin zeigte sich irritiert von den Formulierungen des Bonner Gerichts. Auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ verwies er darauf, dass die Vereinigten Staaten und Deutschland „westliche und demokratische Werte“ teilten. Ohne auf das Bonner Urteil einzugehen, drehte der Botschaftssprecher den Spieß um und gab der Sorge über angebliche Bedrohungen von Grundrechten wie der Meinungsfreiheit durch deutschen Staat Ausdruck.

Man solle, wie US-Vizepräsident JD Vance es bereits Anfang des Jahres auf der Münchner Sicherheitskonferenz angemahnt habe, „Zensurmaßnahmen und die Verfolgung politischer Gegner“ einstellen und stattdessen die freie Meinungsäußerung fördern. „Obwohl Deutschland über ein starkes demokratisches System verfügt, sind wir besorgt über die erheblichen gesetzlichen Einschränkungen der politischen Meinungsäußerung, darunter Gesetze gegen Hassrede und die strafrechtliche Verfolgung von Bürgern wegen Kritik an Regierungsvertretern“, sagte der Botschaftssprecher: „Deutsche Bürger sollten in der Lage sein, missliebige politische Ansichten, auch online, zu äußern, ohne dass ihnen Polizeibesuche drohen.“ Die US-Regierung sei „besorgt“ über das angebliche „Potenzial eines demokratischen Rückschritts in Deutschland aufgrund der erwogenen Schritte zum Verbot populärer Oppositionsparteien“.

NRW-Justizministerium: Kein Kommentar
Auf Anfrage erklärte eine Sprecherin des Landgerichts Bonn, man „kommentiere grundsätzlich keine Urteile“, auch keine ungewöhnlichen. Ähnlich äußerte sich auch das nordrhein-westfälische Justizministerium. „Richter urteilen in richterlicher Unabhängigkeit nach Artikel 97 Grundgesetz, daher bewertet und kommentiert der Minister grundsätzlich keine Urteile oder Urteilsbegründungen“, sagte ein Sprecher der Behörde.

Daniel Deba, Sprecher des „Netzwerks kritischer Richter und Staatsanwälte“, kritisierte das Bonner Urteil. „Gerichtliche Entscheidungen sind kein Ort für politischen Meinungskampf“, sagte der Verwaltungsrichter aus Schwerin. Die Äußerungen der Bonner Zivilkammer seien „teilweise unsachliche, politische Wertungen, die so für die Begründung der Entscheidung nicht erforderlich sein dürften“. Für Abfassung von Urteilen gelte, „dass darin die getroffene Entscheidung tatsächlich und rechtlich begründet werden soll“, betonte Deba: „Und zwar nur dies.“


Richter: Rechtsextremisten sind „die größten Feinde individueller Freiheit“
„Rechtsextremisten waren gerichtsbekannt immer schon die größten Feinde individueller Freiheit (der ‚anderen‘ bzw. Andersdenkenden), während sie sich zugleich ständig – die Lüge beharrlich wiederholend – als ihre angeblich größten Verteidiger gerieren“, führte das Gericht weiter aus.

Und dies alles geschehe, „um das eigene (Wahl-)Volk irrezuführen – was leider häufig funktioniert, insbesondere inzwischen über soziale Medien, wie die letzten Jahre gezeigt haben.“ Und „daneben“ seien „Rechtsextremisten in aller Regel die korrupteste Sorte von Politikern, weil die ideologische Grundbasis des Rechtsextremismus unvernünftig übersteigerter (nationaler und individueller) Egoismus ist“, argumentiert der Richter in seinem politischen „Exkurs“.

All dies ändere jedoch nichts daran, dass die USA „– noch – ein verbündeter Staat Deutschlands“ seien, trotz der „deutlich anti-demokratisch, anti-rechtsstaatlich, autokratisch bis faschistischen Tendenzen der aktuellen US-Regierung“. Deshalb müsse man einem US-Unternehmen, welches in Europa tätig sei, zugestehen, sich an die Gesetze der USA zu halten. Und gemäß diesen dürfe das Netzwerk auch die Aussage darüber verweigern, ob ein US-Geheimdienst auf die Daten des Klägers zugegriffen hat.

US-Botschaft in Berlin zeigt sich irritiert
Ein Sprecher der US-Botschaft in Berlin zeigte sich irritiert von den Formulierungen des Bonner Gerichts. Auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ verwies er darauf, dass die Vereinigten Staaten und Deutschland „westliche und demokratische Werte“ teilten. Ohne auf das Bonner Urteil einzugehen, drehte der Botschaftssprecher den Spieß um und gab der Sorge über angebliche Bedrohungen von Grundrechten wie der Meinungsfreiheit durch deutschen Staat Ausdruck.

Man solle, wie US-Vizepräsident JD Vance es bereits Anfang des Jahres auf der Münchner Sicherheitskonferenz angemahnt habe, „Zensurmaßnahmen und die Verfolgung politischer Gegner“ einstellen und stattdessen die freie Meinungsäußerung fördern. „Obwohl Deutschland über ein starkes demokratisches System verfügt, sind wir besorgt über die erheblichen gesetzlichen Einschränkungen der politischen Meinungsäußerung, darunter Gesetze gegen Hassrede und die strafrechtliche Verfolgung von Bürgern wegen Kritik an Regierungsvertretern“, sagte der Botschaftssprecher: „Deutsche Bürger sollten in der Lage sein, missliebige politische Ansichten, auch online, zu äußern, ohne dass ihnen Polizeibesuche drohen.“ Die US-Regierung sei „besorgt“ über das angebliche „Potenzial eines demokratischen Rückschritts in Deutschland aufgrund der erwogenen Schritte zum Verbot populärer Oppositionsparteien“.

NRW-Justizministerium: Kein Kommentar
Auf Anfrage erklärte eine Sprecherin des Landgerichts Bonn, man „kommentiere grundsätzlich keine Urteile“, auch keine ungewöhnlichen. Ähnlich äußerte sich auch das nordrhein-westfälische Justizministerium. „Richter urteilen in richterlicher Unabhängigkeit nach Artikel 97 Grundgesetz, daher bewertet und kommentiert der Minister grundsätzlich keine Urteile oder Urteilsbegründungen“, sagte ein Sprecher der Behörde.

Daniel Deba, Sprecher des „Netzwerks kritischer Richter und Staatsanwälte“, kritisierte das Bonner Urteil. „Gerichtliche Entscheidungen sind kein Ort für politischen Meinungskampf“, sagte der Verwaltungsrichter aus Schwerin. Die Äußerungen der Bonner Zivilkammer seien „teilweise unsachliche, politische Wertungen, die so für die Begründung der Entscheidung nicht erforderlich sein dürften“. Für Abfassung von Urteilen gelte, „dass darin die getroffene Entscheidung tatsächlich und rechtlich begründet werden soll“, betonte Deba: „Und zwar nur dies.“

Der Kölner Staatsrechtler Markus Ogorek rügte das Urteil mit den gleichen Argumenten. „Zu kritisieren ist zunächst das Urteil des Landgerichts, weil es für die Entscheidung nicht erhebliche und im Übrigen einer Zivilkammer nicht zustehende politische Aussagen beinhaltet“, so Ogorek. „Diplomatische Bewertungen obliegen dem Auswärtigen Amt und keinem Bonner Einzelrichter, der seine Rolle offenbar eklatant verkennt und dem Ansehen der Justiz schadet. Wegen der richterlichen Unabhängigkeit könne das Landgericht aber kaum inhaltliche Konsequenzen ziehen.“

Dem Kölner Juraprofessor gehen aber auch die Äußerungen der US-Botschaft zu weit. Es sei „das eine, sich in der Sache gegen übergriffige Anwürfe eines fremden Gerichts zu verteidigen, aber das andere, selbst gegen vermeintliche Missstände in Deutschland zu schießen“. Im internationalen Verkehr seien Zurückhaltung, Höflichkeit und das Gebot der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines Staates zu achten.
[close]
https://www.ksta.de/politik/nrw-politik/offen-rechtsextremistisch-bonner-richter-nimmt-us-praesident-donald-trump-auf-s-korn-1134159


Es geht um diese Entscheidung, die bereits vom 3. 6. '25 datiert:
https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/bonn/lg_bonn/j2025/13_O_156_24_Urteil_20250603.html

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/lg-bonn-13o156-24-autokratisch-faschistisch-usa-netzwerk-datenschutz-geheimdienste
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2000 am: 24. Oktober 2025, 19:19:53 »
Der Adenauer SWP ist wieder frei. Und es gibt wohl einige Ungereimtheiten bezüglich der Beschlagnahme. Die Polizei betonte einen richterlichen Erlass zu haben. Dem war wohl nicht so. Ich bin gespannt wie sich das entwickelt. Da scheint die Polizei wohl endgültig zum Handlanger der AfD geworden zu sein.

https://www.facebook.com/reel/1458270508583176


https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/chemnitz/zentrum-fuer-politische-schoenheit-bus-beschlagnahmung-rechtswidrig-100~amp.html
« Letzte Änderung: 24. Oktober 2025, 19:52:02 von Gerntroll »
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Offline Peta1

Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2001 am: 24. Oktober 2025, 20:24:48 »
Ein österr. FPÖler fand Aufnahme bei Höckes AFD. Vorbestraft halt, daß dürfte aber als Qualifikation reichen.
QUELLE STOPPT DIE RECHTEN
Hans-Jörg Jenewein fällt nicht weit vom Stamm: AfD-Pressesprecher in Thüringen https://share.google/5dxcTbOupQcO2WERf
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2002 am: 24. Oktober 2025, 21:35:52 »
Wieder einer der Einzelfälle:

Zitat
Zitat
Der AfD-Politiker Holger Stienen muss sich in der kommenden Woche in Reinbek vor Gericht verantworten. Das Verfahren richtet sich laut Staatsanwaltschaft Lübeck gegen den 71-jährigen Abgeordneten aus dem Kreistag des Herzogtums Lauenburg wegen des Verdachts der Volksverhetzung und Beleidigung.

Das Verfahren wurde offenbar gegen Zahlung von 5000 Euros vorläufig eingestellt. 

https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/schleswig-holstein_magazin/reinbek-prozess-gegen-afd-abgeordneten-vorlaeufig-eingestellt,shmag-3810.html
 
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2003 am: 25. Oktober 2025, 17:30:07 »
Vorhin mit spitzen Fingern aus dem Briefkasten geholt:





Siehste, die können gar nicht „rechtsextrem und neonazistisch“ sein, die sind ja für Sozialismus. Für Nationalismus und Sozialismus … ???


Hier stellen sich Fragen.

„Es kann sich keine Wohnung geleistet werden“? Wer ist dieses „es“?
Herzlichen Glückwunsch zu diesem Deutsch!

Warum werden englische Am-und Abführungszeichen verwendet?

Es heißt „HEISST“, wenn man Versalien verwendet! Dann wird das „ß“ wieder aufgelöst nach „SS“! Es gibt kein großes „ß“! (Ebenso: „STRASSE“!) Doppel-S passt doch eh besser zu euch ...

Gibt es einen Vierjahresplan oder einen Fünfjahrplan? :scratch:
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2004 am: 25. Oktober 2025, 18:11:18 »
Ein großes Eßzett gibt es tatsächlich: ßẞ. Wurde nur eingeführt, damit auf dem Personalausweis die Versklavungsschreibweise beibehalten werden kann.

Punkt 6 Satz 1 halte ich für nicht falsch. Dass permanent Gewinne privatisiert und Verluste verstaatlicht werden, muss endlich aufhören.
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Offline kairo

Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2005 am: 25. Oktober 2025, 18:35:49 »
Dass ganz am Schluss mal wieder die "Hochfinanz" was abkriegt, ist bei der Ausrichtung dieses Haufens nun wirklich nicht überraschend. Alles schon mal dagewesen. Ich gehöre ja eher zur Mittel- bis Unterfinanz.
 
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Offline Gelehrsamer

Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2006 am: 26. Oktober 2025, 12:03:13 »
Punkt 6 Satz 1 halte ich für nicht falsch.

Ich schon. Hier werden aus falschen Prämissen fehlhafte Schlüsse gezogen: Kitas werden von kommunalen / kirchlichen oder gemeinnützigen Stellen betrieben, das Schulwesen ist grundsätzlich staatlich, Energie- und Wasserversorgung erfolgen jedenfalls in mittelbarer staatlicher Trägerschaft. Was es gibt, sind privat betriebene Alten- und Krankenhäuser. Die sollen Gewinn machen. Das müssen die staatlichen / kommunalen Einrichtungen nicht unbedingt. Sie "sollen" es aber und müssen jedenfalls kostendeckend arbeiten. Im Hinblick auf Wirtschaftlichkeitsgebote ergibt sich ein allenfalls geringer Unterschied.

Und kommunale Altenverwahranstalten sind nicht unbedingt wünschenswert...
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2007 am: 27. Oktober 2025, 10:57:11 »
Leider Bezahlschranke


Zitat
Urteil nach Dynamo-Krawallen
Darf ein verurteilter Straftäter Kreisrat sein?

Kurz vor der Bautzener Kreistagswahl 2024 ist ein Kandidat wegen schweren Landfriedensbruchs, tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte und versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Welche Regeln gelten eigentlich für die Wählbarkeit von vorbestraften Kandidaten oder Abgeordneten?

David Berndt

27.10.2025, 04:01 Uhr
 
Bautzen. Seit dem 19. August 2024 ist Justin Winkler offiziell Kreisrat im Kreistag Bautzen. Der 27-Jährige wurde am 9. Juni für die gemeinsame Liste des Bündnisses Oberlausitz und der rechtsextremistischen Freien Sachsen gewählt.

Wie alle anderen Kreisräte wurde auch er an diesem Tag in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Kreistages verpflichtet. Dazu gehörte, das von Landrat Udo Witschas (CDU) vorgetragene Gelöbnis
https://www.saechsische.de/lokales/bautzen-lk/urteil-nach-dynamo-krawallen-darf-ein-verurteilter-straftaeter-kreisrat-sein-IEGJM6SJGRD7DKGKQW4MBMIEFY.html


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Offline Gelehrsamer

Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2008 am: 27. Oktober 2025, 11:21:39 »
Darf ein verurteilter Straftäter Kreisrat sein?

Ja.

Die Wählbarkeit entfällt auch bei Kreistagswahlen in Sachsen erst, wenn man zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen einer Straftat verurteilt wurde, bei der die Mindeststrafe ein Jahr beträgt (§ 27 SächsKrO iVm § 45 StGB). Auf die in dem Artikel genannten Straftaten trifft dies unabhängig vom konkreten Strafmaß nicht zu.
 
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2009 am: 27. Oktober 2025, 15:53:45 »
AfDler und andere Deppen wollen einfach verarxxxt werden
Halbe Unze Silbe etwa 20€
Mit einer Prägung versehen will man das Vierfache

« Letzte Änderung: 27. Oktober 2025, 16:08:25 von SchlafSchaf »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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